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Israelitischer Jugendfreund · 1897-01-01 · 21 (1897) · p. Seite 330

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitischer Jugendfreund
Volume
3 (1897)
Issue
21 (1897)
Date
1897-01-01
Page
Seite 330 (sequence 10)
Language
German
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330 Gott ist gütig gegen alle und sein Erbarmen erstreckt sich aus alle seine Geschöpfe. Mer sich der Geschöpfe erbarmt, dessen wird sich wieder der Himmel erbarmen. Der fromme ist freundlich gegen das Leben seines Viehes; nur des Frevlers Herz ist grausam. An der Sabbathruhe des Hebräers sollte auch das Tier teilnehmen. Das Böckchen dürfe man nicht in der Milch seiner Mutter kochen. Ruh und Ualb durste man nicht an einein Tage schlachten. Ochsen und Esel dursten nicht vor einen j)flug gespannt werden, entweder damit die Tiere bei der Ungleichheit des Schrittes und der Araft nicht über die Gebühr angestrengt werden, oder gründet sich dieses Gesetz aus die dem Ackerstier in der ältesten Zeit erwiesene Achtung und Dankbarkeit. Dem Ochsen durfte man beim Dreschen nicht das Maul zubinden. Dem unter der Last erliegenden Esel mußte nmti aushelsen, auch wenn er einem Feinde gehörte. Beim Ausnehmen aus dem Neste durste man die Mutter nicht 5en Zungen nehmen, sondern mußte die Mutter erst stiegen lassen. Und mit welcher Ängstlichkeit wird nicht das Gebot des Schlack»tens der Tiere bei den Hebräern geübt? Mie ist da alles berechnet, den Tod zu beschleunigen, den Schmerz zu verringern und den Zuckungen des aushanchenden Tieres möglichst bald ein Ende zu niachen? Mit welcher Genauigkeit ist nicht die Beschaffenheit des Schlachtmessers, der Ort des Uörpers, wo dem Tiere der Einschnitt beigebracht worden, die Art, wie man das Blut ausstießen lassen soll, und noch vieles andere bestinnnt und festgesetzt, und mit welcher Gewissenhaftigkeit wird nicht über die Beobachtung dieser Vorschriften gewacht.? Das Schlachtmesser darf keine wahrnehmbare Scharte haben, darf nicht zu schwer und nicht zu leicht sein, muß, ohne abzusetzen, und ohne Druck, rasch hin und her geführt werden, muß die großen Adern des Halses und die Luftröhre zum großen Teile durchfchneiden, darf nicht stechend eingestoßen werdet!, nicht durch das Rückenmark, und noch vieles andere. Das spätere Judentum hat den angeführten mosaischen Gesetzen durch eine erweiternte Auslegung eine größere Ausdehnung gegeben. Ts soll der Mensch, heißt es, die Nahrung seines Viehes früher bestellen als die seinige. Der während des Gebetes geschehene Ausruf: „Futter dem Tiere!'' wird als keine Unterbrechung der Andacht betrachtet und macht das Gebet nicht ungiltig, da die Sorge für das Tier ein eben so gottgefälliges Merk ist wie das Gebet. Jede absichtliche, obfchon noch so sehr entfernte Veranstaltung oder Unterlassung, die dahin zielt, dem arbeitenden Tiere die Nahrung, mittelbar oder unmittelbar zu entziehen oder zu verkünuuern, z. B. durch Furcht, Schmerz, Aufregung, Verweigerung des nötigen Trankes u. f. w. ist sündhaft.

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