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Israelitischer Jugendfreund · 1897-01-01 · 18 (1897) · p. Seite 284

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Journal
Israelitischer Jugendfreund
Volume
3 (1897)
Issue
18 (1897)
Date
1897-01-01
Page
Seite 284 (sequence 12)
Language
German
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284 schuldig. Bei der Pflicht des Krankenbesuches fällt jede Rangordnung und jedes Maß fort: der Vornehme besucht den nnter itjm Stehenden, und selbst hundertmal an einem Tage zu kommen ist gestattet; denn wer den Kranken besucht, nimmt ein Sechzigstel seiner Schmerzen von ihm. Lehrer besuchten ihre Schüler, Schüler ihre Lehrer. Lehrer ließen sich zuweilen bei ihren kranken Genossen von ihren Schülern anmelden. Gott weilt am Kopfende des Kranken, darum setzte sich niemand beim Krankenbesuch auf ein Sofa oder einen Stuhl; man verhülle sein Antlitz und sitze durchdrungen von dem Gefühl der Ohnmacht. Die Teilnahme an der Bestattung der Toten galt seit alten Zeiten als ein gottgefälliges Werk. Dieser Liebespflicht gegenüber tritt jede andere Pflicht, auch die des Thorastudiums, in den Hintergrund. Gott selbst bestattet Tote, folge seinem Beispiele; bestatte den Toten, auf daß man auch dich bestatte; betraue e den Toten, auf daß man auch dich betrauere; begleite den Toten, auf daß man auch dir das letzte Geleit gebe! Die Liebe, die den Toten erwiesen wird, steht höher als die Liebe, die man Lebenden bekundet; diese können danken, jene vermögen es nicht mehr — du hast das Gute gethan, weil es gut ist! Gleichwie die Pflicht gebietet, den Toten Israels zu bestatten, also bestatte man auch die Toten der Heiden. Der weise stirbt allen, darum beschäftigen-sich alle mit seiner Bestattung. An die Bestattung der Toten reiht sich das Trösten der Leidtragenden. So lange der Tote vor den Leidtragenden liegt, ist das Trösten derselben nicht am Platze. Bach der Bestattung bilden die anwesenden eine Reihe und rufen den Trauernden Trostesworte zu. Gott hat uns gelehrt die Trauernden trösten, und die Erfüllung dieser Liebespflicht hilft die Welt erhalten. Man tröstet den Gatten, wenn ihm das Weib stirbt; Schüler sprechen auch ihren Lehrern Trost zu. Allein diese Pflicht gilt nur innerhab des Zeitraumes von zwölf Monaten; wer nach dieser Zeit tröstet, gleicht einem Arzte, der, nachdem die Wunde am Fuße des Kranken geheilt ist, zu ihm spricht: Komm her, ich breche dir den Fuß und heile dir ihn sodann. Der Menschen Trost bleibt stets unzulänglich, Hiobs Freunde haben dieses am deutlichsten bekundet — Gott allein kann wahrhaft trösten, darum spricht der Tröstende zu dem Leidtragenden: Gott tröst dich (euch) inmitten der Trauernden Zijons und Jerusalems! — Nur ungern gestattete man Krankenbesuche und das Trösten der Leidtragenden am Sabbath. In der biblischen Zeit einten sich Verwandte und Freunde nach der Bestattung der Toten zum gemeinsamen Mahle, im talnmdischen Zeitalter bürgerte sich allmählich der Brauch ein, den Leidtragenden das Essen für die erste Zeit ins Haus zu senden; vorerst wurden hierzu kostbare Gefäße verwendet^ späterhin aber ward, um die Armen nicht zu beschämen, die Einrichtung getroffen, die Speisen gleichmäßig für alle in Körben: aus weidengcflecht zu senden. Auch wein wurde den Leidtragenden gereicht; denn der wein ist geschaffen, um den Schmerz der Leidtragenden zu scheuchen.

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