Mannheim
Compact Memory

Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1933-09-01 · 8 (9.1933) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
8 (1933)
Issue
8 (9.1933)
Date
1933-09-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/9582242-9623192-9621147--0982-9621149
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

wie die Gedankenlosigkeit und Selbstzufriedenheit ansteckend ist gleich böser Krankheit, so kann auch Selbstbesinnung, Umkehr und Buße sich übertragen. Vom Einzelnen kann eine Bewegung ausgehen, die eine Gesamtheit ersaßt. Diese Erkenntnis ist Verpflichtung. Es ist keine Leistung, mit der Umwelt und den Ereignissen draußen nicht zufrieden zu sein. Mit Dir selber mußt Du unzufrieden sein, an D i r und Deinen Fehlern mußt Tu den Hebel der Besserung ansetzen. Dich mußt Du Prüfen, Dich mußt Du auf rechte Wege bringen; denn der Einzelne, auf den es ankommt, bist Du, ob Du nun im Dorfe, im kleinen Städtchen oder in der großen Stadt lebst, ob Du ein großes Amt oder eine kleine Pflicht hast. Dort wo T u stehst, ist der Ausgangspunkt der großen und notwendigen Besserung; Teschuvoh ist nicht Klage, nicht Lähmung; sie rüttelt auf aus Selbst Zufriedenheit zur Selbst b e si n n u n g und Selbst zuversi cht, zu neuem besseren Beginnen: n» nmjis .xintr nrurnii *pEir? inna nmsn „ER öffnet sein Tor für die, welche mit Büßfertigkeit an es pochen, und Alle haben die Zuversicht, daß ER es ist, dessen Hand sich für uns öffnet." Rabbiner Dr. S. Levi, Mainz. Aus dem Derbanbsbüro. Bei einer Aussprache des Oberrats berichtete der Verbandsvorsitzende über die Führung der Verbandsgeschäfte und die stattgehabte Errichtung eines Büros für soziale Angelegenheiten, für das Gemeinschaft mit dem hessischen Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden besteht. Tie Erschienener: gaben ihrem Bedauern Allsdruck über die infolge Wegzugs aus Hessen erfolgten Austritte der Herrer: Steinberger-Alsfeld rrnd Rechtsanwalt Rothenberger-Gießen aus den: Oberratskollegiurn. Es wurden einige Beihilfe:: bewilligt und Gesuche auch abschlägig beschieden. Zu zwei Streitfällen zwischen Gemeinden und ihren Beamter: konnte Stellung nicht gernrrrrinen werden. Bericht über verschiedene Wohlfahrtsangelegenheiten wurde zur Kenntnis gerwrnrner: und irr: Anschlüsse hieran beschlossen, wegen des Ausbaues der Wohlfahrtsorganisation ur:d der Begründung einer Darlehnskasse für Oberhessen bemüht zu bleiben. Eir: Neuangestellter Lehrer ist bei der Hessischen Versichernr:gsanstalt ir: Tarn:stadt anzumelden. Tie Schr:lsrage ist berührt, ein Beschluß jedoch nicht gefaßt worden. --- fjauptfynagoge Jllainz. Es ist eine Neubearbeitung der Seelenseier erschier:en. DaS Heftchen, das auch einige Psalmen enthält, die irr: Lause des Jahres irr: Gottesdienst gesungen werden, wird den Platzinhaberr: beim Eintritt ir: die Synagoge in je eir:err: Freiexemplar am Rosch-Haschonoh-Vorabend ausgehändigt Werder:. Aufbau und Arbeit der tDol)lfal)risstelle der israelitisch. Landesverbände Bereits in Nr. 6 des Mitteilungsblattes ist ans die vor einiger Zeit geschaffene Wohlfahrtsstelle der isr. Landesverbände in Mainz, Hindenbnrgstraße 44 hingewiesen worden. Es erscheint angezeigt, nachstehend kurz die Organisation der Stelle darzulegen. Ter Wohlfahrtsstelle obliegt in erster Linie die Versorgung der Hilfsbedürftigen im Volksstaat Hessen, insbesondere dort wo keine Hilfseinrichtungen (Bruderschaften, Hilfskassen usw.) vorhanden sind, oder bestehende Einrichtungen ihre Aufgaben nicht erfüllen können Dabei muß jedoch grundsätzlich daran festgehalten werden, daß es Pflicht der Gemeinden ist, vorhandene örtliche Hilfseinrichtungen zu stützen, wenn irgendmöglich weiter auszubauen. Die Wohlsahrtsstelle des Landesverbandes besaßt sich in erster Linie mit folgenden Aufgaben: 1. Wirtschaftshilfe und Wohlfahrtspflege im Benehmen mit der: bestehenden örtlichen Hilfseinrichtungen; 2. Umschichtung zu landwirtschaftlichen und handwerklichen Bernsen sowie bei weiblichen Personen zur Hauswirtschaft. Die Wohlfahrtspflege gewährt in Sonderfällen in beschränktem Unrfange Zuwendungen, insbesondere dann, wenn die Notlage auf die derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse zurückznführen ist. Die Wirtschaftshilfe greift bei wirtschaftlich Gefährdeten ein, vorausgesetzt, daß durch die Hingabe des Darlehens Gewähr dafür geboten ist, daß dadurch der Betrieb ein für allemal aufrecht erhalten werden kann. Dabei kann es sich jedoch nur um ein Darlehen in bescheidener Höhe handeln. Tie B e r u f s n m s ch i ch t u n g begegnet zur Zeit den größten Schwierigkeiten, da insbesondere in der Landwirtschaft rrnd in handwerklichen Berufen keine geeignete Stellen zu ermitteln sind. Pflicht e i n e s jeder: G l a u b e n s g e n o s s e n i st es da her, bei der E r m i t t l r: n g g e e i g n e t e r L e h r st e l l e n im Lande m i t z u w i r k e n. Dabei kann die Gewährung von Anlernzuschüssen im Einzelfalle in Airssicht gestellt werden. Die gleiche Schwierigkeit bietet sich auch bei der Unterbringung arbeitsfähiger Arbeitslosen in eigener und berufsfremder Arbeit. Auch hier muß dafür gesorgt werden, daß Menschen, die schon seit Jahren arbeitslos und auf die geringe Unterstützung angewiesen sind, wieder in die Wirtschaft eingegliedert werden. Die Gemeinden haben daher zu prüfen, ob nicht innerhalb ihrer Verwaltung, z. B. Herstellrlng von Friedhöfen, Synagogengärten ilsw. Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden können. Wenn es sich auch dabei für die Gemeinde nicht gerade um eine produktive Arbeit handelt, so ist hier eine so bedeutsame Aufgabe zu erfüllen, daß jede Gemeinde die Pflicht hat, bei der Beschaffung von Arbeitsmöglichkeiten mitzuwirken. Jede auch noch so geringfügige Arbeit ist geeignet, die wirtschaftlichen Verhältnisse des schon seit Jahren Arbeitslosen zu verbessern, selbst wenn es sich nur um eine vorübergehende Beschäftigung handelt. Zur Beadjtung! Die jüdische Wohlfahrtszentrale in Berlin verlangt vor: jeder Gerrreinde eine Monatsstatistik über die Aufwendungen für Wohlfahrtszwecke. Die Monatsstatistik muß jeweils in zwei Exemplaren bis zum 5. des folgenden Monats beirr: zuständigen Landesverband ir: doppelter Ausfertigung eingereicht werden. Hierzu sind vorgedruckte Formulare zu benutzen, die bei ur:s erhältlich sind. Nur diejenigen Gemeinden, die ihre Statistik pünktlich. rrnd gewissenhaft einreichen, können in Zukrlnft auf Unterstützung vor: der Zentralwohlfahrtsstelle rechner:. Landesverbände israelitischer Religionsgemeinden Hessens, Sitz Mainz, Hindenbnrgstraße 44. 2 5791

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.