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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1932-10-01 · 10 (10.1932) · p. Seite 2

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
7 (1932)
Issue
10 (10.1932)
Date
1932-10-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Die kalendarische ‘ " Eigenart des jüdischen Jahres 5693. Die kalendarische Eigenart des am 1. Oktober beginnenden jüdischen Jahres 5693 ist durch die Formel gekennzeichnet. Das Wort in dieser Formel besagt, daß das Jahr e:n einfaches Jahr (kein Schaltjahr) ist. Es hat also 12 Monate, während das Schaltjahr 13 Monate anszuweisen hat. Die drei Buchstaben deuten drei weitere Eigenarten des Jahres an: der erste t 7 ist das Merkzeichen dafür, daß das Jahr mit dem siebenten Wochentage, also einem Sabbat beginnt. Der letzte der drei Buchstaben 3 =3 besagt, daß der Neumond des Monats Nissan auf den dritten Wochentag, also aus einen Dienstag, fällt. Da das Pessachfest am 15. Nissan beginnt, mutz also auch der erste Pessachtag ein Dienstag sein. Nach einer kalendarischen Merkformel lassen sich von den Wochentagen des Pessachsestes aus die wichtigsten Termine des Jahres in Hinsicht der Wochentage, auf die sie fallen, mit Leichtigkeit seststellen. So fällt der Tischo-beav aus denselben Wochentag wie der erste Pessachtag; der zweite Pessachtag und der erste Tag des Sche- Vuaus-Festes fallen auf den gleichen Wochentag; der dritte Pessachtag hat den gleichen Wochentag wie der erste Tag Rauschhaschonoh des nächsten Jahres (das Jahr 5694 wird also an einen: Donnerstag beginnen); der Wochentag des vierten Pessachtages ist zugleich der Wochentag des Simchas-Tauroh-Festes im nächsten Jahre; der Wochentag des fünften Pessachtages entspricht dem Wochentage des nächsten Versöhnungs-Tages; der s e ch st e Pessachtag und das vorangehende Purimfest haben den Wochentag gemeinsam; (Purim und Lag-boaumer fallen immer aus den gleichen Wochentag). Da Purim im Jahre 5693 aus einen Sonntag fällt, wird Taanis-Esther statt am 13. Adar (Sabbat) am Donnerstag, dem 11. Adar, begangen. Der mittlere der drei Buchstaben, das ist der Anfangsbuchstabe des Wortes welches aus deutsch „vollkommen" bedeutet. Die „Vollkommenheit" dieses Jahres besteht nun darin, daß es die für ein einfaches Jahr größtmögliche Zahl von Jahrestagen ausweist und diese größtmögliche Zahl beträgt 355 Tage. (Es gibt daneben „reguläre" Jahre mit 354 Tagen, und „mangelhafte" Jahre mit 353 Tagen). Im „regulären" Jahre haben die Monate abwechselnd 30 und 29 Tage, (der Erste Adar im Schaltjahr hat allerdings immer 30 Tage), im „vollkommenen" Jahre weisen die Monate Cheschwan und Kislew je 30, im „mangelhaften" Jahre je 29 Tage aus. Unser herankommendes Jahr 5693 enihält 51 Sabbate; an sechs dieser Sabbate werden je zwei Wochenabschnitte aus der Tauroh vorgetragen; Chukas und Bolok „gehen" getrennt. Möge das „vollkommene" Jahr v o l l k o m m e n sein durch Heil und Segen, durch Freude und Frieden. Dr. L. Bericht über die Sitzung des Oberrats am 18. September 1932. Anwesend: der Verbandsvorsitzende Kommerzienrat B. A. Mayer, Mainz und sein Stellvertreter Löwensberg, Mainz. Die Oberratsmitglieder bzw. Stellvertreter: Benjamin, Darmstadt; Rabbiner Dr. Bienheim, Darmstadt; Ebert, Osthofen; Justizrat Dr. Goldschmidt, Osfenbach; Dr. Goldschmidt, Worms; Hirsch, Groß-Gerau; Jsaac, Wallertheim; Kahn, Alsfeld; Rabbiner Dr. Levi, Mainz; Oppenheimer, Alzey; Oppenheimer, Oberingelheim; Rosenthal, Oppenheim; Rothenberger, Gießen; Rabbiner Dr. Sander, Gießen; Dr. Stahl, Bad Nauheim; Stern, Alzey; Strauß, Osfenbach. 1. Nach Begrüßung der Versammlung und der Mitteilung, daß wegen der Bewilligung notwendiger Kredite die Sitzung nicht über 2 die Feiertage hinaus habe verschoben werden können, berichtet der Vorsitzende über den Stand der Angelegenheit betr. Gründung eines Neichsverbandes im allgemeinen, und insbesondere über die Sitzungen in Baden-Baden und Oberhof, und die Repartierung der Kosten der sogenannten Reichsanftalten durch den Reichsverband. 2. Bei der Beschlußfassung über die Durchführung des Haushaltplanes für 1932 wird einstimmig zum Ausdruck gebracht, daß die Aufwendungen für den Religionsunterricht in ihrer Gesamtheit eine Herabsetzung nicht erfahren sollen, und es wird von Herrn Dr. Goldschmidt, Worms, der Umfang des Aufgabenheftes des Landesverbandes erörtert. 3. Bei Durchführung des vom Gemeindetag am 12. Juni 1932 beschlossenen Gesetzes zu Art. IV der Verbandssatzuiig kann bei Anziehung des Art. IX des Gesetzes vom 14. Dezember 1928 davon abgesehen werden, denselben wörtlich zu zitieren. 4. Damit eine Religionsgesellschastssteuer, falls eine solche durch einen Gemeindetag beschlossen werden sollte, ungehemmt durchgeführt werden könne, soll eine Satzung zur Bildung einer Steuervertretung des Landesverbandes erlasse:: werden. Zur Vorbereitung hierfür werden die Herren Bankdirektor Benjamin, Darmstadt und Justizrat Dr. Goldschmidt, Osfenbach, gewählt. 6. Die Kleinlebensversicherungsgesellschasten „Die Hilfe" und „Familienschutz" sollen auf den Inseratenteil des Mitteilungsblattes verwiesen werden. Zun: Abschluß von Empfehlungsverträgen sieht sich das Kollegium außerstande. 6. Ein von Rabbiner Dr. Levi warm befürworteter Antrag zur Subventionierung der Drucklegung einer Arbeit über mittelalterliche Geschichte rheinischer Juden wird abschlägig beschieden. 7. Nach Eingang der durch eine Anfrage im Mitteilungsblatt zu erzielenden Antworten soll durch Herrn Rabbiner Dr. Levi, Mainz und Lehrer Strauß, Osfenbach festgestellt werden, ob sich die Einrichtung eines freiwilligen Arbeitsdienstes (FAD) durch unseren Landesverband bewerkstelligen läßt. 8. Aus Mangel an Mitteln werden einige Subventionsgesuche von Verbänden abgelehnt. 9. Eine rheinhessische Gemeinde soll auf ihre den: Landesverband gegenüber übernommene Verpflichtungen hingewiesen und nachdrücklichst zur Entrichtung ihrer Schuldigkeit au einen Lehrer angehalten werden. 10. Ein Gesuch un: Herabsetzung des Verbandsbeitrags n:uß abschlägig beschieden werden. 11. Dem um den Landesverband hochverdienten Oberreallehrer i. R. A. Salomo::, Worms, ist anläßlich des Rücktritts von seiner Lehrtätigkeit der Dank des Oberrats schriftlich abzustatten. Als sein Nachfolger wird Lehramtskandidat I. Steinhauer, Hungen, Absolvent des Würzburger Seminars, bestellt. 12. Eine von der israelitischen Religionsgemeinde Griesheim übersandte Abschrift ihres mit Herrn Manfred Naumann, Nidda, Absolvent des Mainzer Pädagogiums, abgeschlossenen Vertrags wird zur Kenntnis genommen. 13. Dem Schulausschuß wird ein zur Auszahlung von Gratifikationen notwendiger Kredit bewilligt, und es werden nach Kennt- ::isnah:ne der von dem genannten Ausschüsse in seiner heutigen Sitzung gefaßten Beschlüsse verschiedene Subventionen bewilligt. 14. Es werden verschiedene Stipendien bewilligt. 16. Die Verbandsgemeinden sollen durch eine Bekanntmachuug im Mitteilungsblatt ersucht werden, Lehrerstellen nur im Einvernehmen mit dem Oberrat zu besetzen. 16. Zur Erledigung von Protesten gegen örtliche Wahlen wird ein Wahlausschuß aus 3 Mitgliedern gebildet und es werden hierzu bzw. als Stellvertreter gewählt die'Herrn Justizrat Dr. Goldschmidt, Osfenbach, Rechtsanwälte Rothenberger, Gießen, Dr. Goldschmidt, Worms, Dr. Stahl, Bad Nauheim, Bnukdirektor Benjamin, Darmstadt und Ferdinand Oppenheimer, Oberingelheim. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf vorstehenden Bericht über die jüngste Oberratssitzung des Landesverbandes werden die Vorstände der Verbandsgemeinden hiermit ersucht, vor Eintritt in Verhandlungen über neu zu besetzende Lehrer- und Vorbeterstellen, zur Veranlassung von Bewerbungen sich zunächst mit der Verbandsleitung ins Benehmen zu setzen.

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