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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1932-07-01 · 7 (7.1932) · p. Seite 3

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
7 (1932)
Issue
7 (7.1932)
Date
1932-07-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Hiernach erhält Art. IV. der Verbandsfassung einen Zusatz lautend: „Gelingt in einer Religionsgemeinde die Bildung der Steuervertretung nicht oder weigert sich die Religionsgemeinde, innerhalb der von dem Oberrat des Landesverbandes bestimmten Frist Ausgaben in den Voranschlag aufzunehmen, zu deren Leistung sie durch Gesetz, Verordnung oder rechtskräftige Entscheidung verpflichtet ist, so wird der Steuerbeschlusi durch eine Anordnung des Oberrats mit Genehmigung des Ministers für Kultus und Bildungswesen ersetzt (Art. 9 des hessischen Gesetzes über das Besteuerungsrecht der Religionskörperschaften vom 14. Dezember 1928, Reg.-Bl. S. 239)." und es ist dem Art. VI. angefügt: „Steuervertretung im Sinne des Gesetzes ist der Gemeindetag", sowie Art. XII. durch einen Buchstaben g) erweitert mit dem Wortlaut: „die Fassung von Steuerbeschlüssen". Die Revisoren Ferd. Oppenheimer, Oberingelheim und Bankdirektor Reis, Friedberg, werden einstimmig wiederg-wählt, ebenso der Vorsitzende des Oberrats und sein Stellvertreter. Justizrat Dr. Goldschmidt, Offenbach, und Oppenheimer, Oberingelheim begrüßen dies unter großem Beifall der Versammlung. Herr Kommerzienrat Mayer, verspricht, nachdem er eigenen Namens und namens des Herrn Löwensberg für die Anerkennung gedankt hat, solange ihm hierzu Gelegenheit gegeben sei, sein Bestes im Interesse des Verbandes tun zu wollen. Das Ergebnis der Wahlen der Oberratsmitglieder und ihrer Stellvertreter, von denen teilweise eine Wiederwahl abgelehnt wurde, ist hier unten ersichtlich. Den zurückgetretenen Oberratsmitgliedern, insbesondere dem seitherigen Berussvertreter, Herrn Diplom-Handelslehrer Simon, Darmstadt, wird der Dank der Versammlung zum Ausdruck gebracht. Nach einem Schlußwort des Herrn Rabviner Dr. Levi, in tern dieser ausgehend von einem Midrasch an Stadt- und Landbevölkerung appellierte, cs an dem notwendigen Zusammenwirken und den Gemeinschaftspflichten nicht fehlen zu lassen, schließt der Vorsitzende die Versammlung. Bericht über die Sitzung des Oberrats am 12. Juni 1932, Anwesend: der Verbandsvorsitzende Kommerzienrat B. A. Mayer, Mainz und sein Stellvertreter, Löwensberg, Mainz. Die Oberratsmitglieder bzw. Stellvertreter: Benjamin, Darmstadt; Ebert, Osthosen; Justizrat Dr. Goldschmidt, Offenbach; Jsaac, Wallertheim; Kahn, Alsfeld; Kaufmann, Schotten; Krämer, Friedberg; Rabbiner Dr. Levi, Mainz; Rechtsanwalt Levi, Darmstadt.; Sanitätsrat Dr. Nickelsburg, Worms; Oppenheimer, Operingelheim; Oppenheimer, Alzey; Rosenthal, Oppenheim; Rechtsanwalt Rothenberger, Gießen; Steinberger, Alsfeld; Jacob Strauß, Offenbach. , 1. Der Vorsitzende begrüßt die wieder- und neugewählten Mitglieder, gibt Kenntnis von eingelaufenen Korrespondenzen und berichtet über die am 28. Mai d. I. in Frankfurt a. M. von Vertretern der Landesverbände geführten Verhandlungen behufs Herbeiführung einer jüdischen Reichsorganisation, bei welchen Verhandlungen der diesseitige Verband durch seinen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und Herrn Justizrat Dr. Goldschmidt, Offenbach, vertreten war. 2. Es werden einige Subventionen bewilligt. nachmittags 2 Uhr. 3. Wegen der künftigen Gestaltung des Mitteilungsblattes, das t 'me Formatveränderung nicht erfahren soll, werden verschiedene Wünsche geäußert. Es wird beschlossen, der Geschäftsleitung freie Hand zu lassen, und Herr Ebert um fachmännische Unterstützung ersucht. . 4. Die Wünsche des Lehrerverbands und von ihm gegen nichtdiplomierte Lehrer unternommene Schritte werden besprochen. Eine hierauf bezügliche Entschließung wird angenommen, sie lautet: „Die Mitglieder des Oberrats verpflichten sich, darauf hinzuwirken, daß der hebräische und Religionsunterricht nur von seminaristisch gebildeten Lehrern erteilt wird, wo jedoch schon ein Lehrer wirkt, gilt dieser Beschluß nur soweit, als sich eine Aenderung ohne jede wirtschaftliche Härte durchführen läßt." 5. Eine Besoldung wird neu reguliert, und es wird über Aenderung in der Arbeitsteilung und der Lehrerstellenbesetzungen gesprochen. 6. Im Rahmen der vorhandenen Mittel sollen die Stipendien an Studenten in Form eines Zuschusses zu einer mensa academica geleistet werden. 7.. Ein an die Verbandsgemeinden zu versendendes Rundschreiben wird skizziert. Liste der Oberratsmitglieder für das Geschäftsjahr 1932/33. Zufolge der am 12. Juni d. I. stattgehabten Wahl setzt sich das Oberratskollegium wie folgt zusammen: Kommerzienrat B.A. Mayer, Verbandsvorsitzender; Mitglieder: Karl Benjamin, Bankdirektor, Darmstadt; Justizrat Dr. Göldschmidt, Offenbach a. M.; Rechtsanwalt Dr. Clemens Goldschmidt, Worms; Heinrich Hirsch, Groß-Gerau; Emil Jsaac, Wallertheim; Lehrer Leopold Kahn, Alsfeld; Ferdinand Krämer, Friedberg; Nabbiner'Dr//Levi, Mainz; Justizrat Dr. Marx, Bingen; Siegfried Rosenthal, Oppenheim; Rechtsanwalt Rothenberger, Gießen; Rabbiner Dr. Sander, Gießen; Adolf Steinberger, Alsfeld; Lehrer Jacob Strauß, Osfenbach; Fritz Löwensberg, Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden; Stellvertreter: Rechtsanwalt Levi, Darmstadt; Rechtsanwalt und Notar Dr. Guggenheim, Offenbach a. M.; Sanitätsrat Dr. Nickelsburg, Worms; Moritz Oppenheimer, Fr.-Crumbach; Simon Oppenheimer, Alzey; Lehrer Kaufmann, Schotten; Dr. Rud. Stahl, Bad-Nauheim; Rabbiner Dr. Dienemann, Offenbach a. M.; Ferdinand Oppenheimer, Ober-Ingelheim; Ludwig Ebert, Osthofen; Moritz Sternberg, Gießen; Rabbiner Dr. Bienheim, Darmstadt; Jacob Goldschmidt, .Altenstadt; Lehrer Stern, Alzey. Bekanntmachung des Mitteilungsblattes. Die ungünstige finanzielle Lage des Landesverbandes zwingt uns, den Umfang des Mitteilungsblattes einzuschränken. Wir können infolgedessen Berichte aus den Verbandsgemeinden nur noch in kürzester Fassung bringen. Die Bücherschau wird sich mit kurzen Hinweisen begnügen müssen. Die unter Personalnotizen gebrachten Geburtstags-Bekanntgaben werden nur noch von Lebensjahrzehnten Kenntnis geben (60., 70., 80., 90. Geburtstag). Auch die Berichterstattung über Vereine und Organisationen wird eine Kürzung erfahren. Wir bitten unsere Berichterstatter, aus diese notwendige Aenderung Rücksicht zu nehmen und bitten unsere Leser, dem Mitteilungsblatt auch in seiner gekürzten Form ihr Interesse zu bewahren. Sollte die Zeiffage wieder günstiger werden, dann wollen wir das Monatsblatt, das die Verbindung unter den Juden Hessens herstellt, gern wieder ausgestalten. Die Schriftleitung. 3

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