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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1932-05-01 · 5 (5.1932) · p. Seite 2

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
7 (1932)
Issue
5 (5.1932)
Date
1932-05-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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…/9582242-9623191-9621051--0885-9621053
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Gemeinde in Not 2in Anschluffe an vorstehenden uns zur Verfügung gestellten beacdtenSwerten Hinweis, glauben wir, aus einer Beröffenklichung des Vorstandes der israelitischen Religionegtmei, de Leipzig in Rr. 18. Jahrgang 8 des Eemeindeblattes Leipzig hier folgende» zum Abdrucke bringen zu sollen. Die Schriftleitung. Teil Wochen beschäftigt den Gemeindevorstand die Ausstellung des Haushaltsplanes für das neue Rechnungsjahr, welches am 1. April 1 082 begonnen bat und die Feit bis 81. März 1088 nmfatzt. i>toch schwerer als alle andereil öffentlichen Körperschaften leiden liilter deil ivirtschaftlichen Schwierigkeiten die Oieligionsgesellschaften. Ihre Hanpteinnahmen, die Stenern, errechnen sich ilach einem Matzstab, der ans eine schon weit zurückliegende Zeit znrückgeht. Die Gemeindeanlage 19:21 berlibt anf der Reichseinkommen- Üener 11)80. Dies ist unabänderlich, lveil das Gesetz eine andere Berechnnngsart nicht znlätzt. Da nun auch geraume Zeit für die Einziehung der Gemeindenmlage notlvendig ist, so kommt es, datz sie sich gegenwärtig bis in die Mitte des Sabres 1082 hinzieht, oblr-obl sie zur Grundlage das Einkommen voll 1080 bat. Leider -haben sich die Einkommensverhältnisse bei vieleil Gemeindechitgliedern inzwischen so weseiltlich verschlechtert, datz sie in der vorstehend geschilderten Stenerberechnung eine Unbilligkeit erblicken. Dein ist nicht so, denn der Rückgang des Einkommens lvirkt sich ja bei der nächstjährigen Gemeindeanläge voll aus. Weiter wird geklagt über die Höhe des Steuersatzes. Unsere Geilleinde erbebt eilten Zuschlag von 17 Prozent zlir Einkommenstetler,. andere Genleiilden »lüssen weit höher gehen, viele kleine bis zl> 100 Prozent. Wir könilen lins nicht mit der Berliner Gemeinde vergleichen, die von früher her ein bedeutendes Vermögen besitzt luid allch heute iloch zahlreiche itelicrkrästige Mitglieder bat. Köln erhebt 20 Prozellt und. dazu noch ein Geiileindegeld (Kopfstenerh Frankfurt a. M. 10 Prozent unter del» ausdrücklichen Vorbehalt einer nachträglichen Erhöhung. Es ist alich nicht so, datz unsere Gemeindeverwaltung ilicht rechtzeitig die N'otN>endigkeit zur Sparsamkeil erkannt hätte. Unser Stenerbedarf ist voll 017 000 Mark im Rechnungsjahr 1020/80 auf 478 000 Mark im Rechnungsjahr 1081/82'herabgedrückt worden znül grotzen Teil zu Lasten der Beaintell und Angestellten. Mailche Geilleindemitglieder begründen Stenerermätzignngsgesllche lilit gesetzlichen oder freiivilligen Aufwendungen sür deil Unterhalt von Angehörigen. Wer hätte heute solche Verpflichtungen nicht'/ Gin jeder, deiil hellte ein gütiges Geschick lloch gestattet, anderen zli helseil, sollte hierfür dankbar sein lilid nicht der Geineinde zliiilnteil, datz sie ihin einen Teil dieser Lasten dlirch Stenerermätzigung abiliinnlt, zu einer Zeit, wo sie die Bedürfligsteil fast ganz ohile Beistand lasseil iillltz. Es gibt auch Gemeindeinitglieder, die sich darüber ärgern, datz die Steuerlasten angeblich ungerecht verteilt siild. Sie behallpteil, datz andere viel Leistluigsfähigere gar keine oder zli iliedrige Gemeindesteuern bezahleil. Beweisen können sie derartige Behanptlingen nicht. Merkwürdigerweise nehinen sie nur Anstotz all der Genleindesteller, die sich doch streng au die R e i ch se i n ko m m e n st e u e r hält. Datz diese eill Vielfaches der Gemeindesteuer beträgt und deshalb bei nngleichiilätziger Veranlagling eine viel krassere stellerlickle Ungerechtigkeit bedeuten würde, scheint sie ilicht anfznregen. Ihr ganzer Unmut richtet sich gegen die Gemeinde, die ilicht das Recht zlir selbständigeil Veranlagung bat, sondern an den Matzslab der Reichseinkommenstener gesetzlich gebnilden ist. Dlirch alle Einwendnnge» kanil sich die Gemeiildeverwaltllilg nicht von dein Grundsatz einer gleichmätzigen und gerechten Behandlung aller ihrer Mitglieder abbringeil lassen. Gailz haltlos ist das Gerede, wegen der Steneril könne inail mit der Gemeinde handeln. Diese weicht von deil 'Unterlagen, die ihr von deil Finanzämtern zlchehen, ilicht ab, llild nur in seltenen Ausnahmefällen lnird die Gemeindeanlage eriilätzigt. Dieses Recht steht ansschlietzlich deiü Genleiildevorstaild zll unb lvird mir voil ihm ausgeübt. Güte Ermätzignng wird nur gewährt, wenn eine Notlage vorliegt oder die Wirtschaftsführung dlirch die volle Entrichtung der Stellern in einem unerträglichen Matze beeinträchtigt würde. Selbstverständlich ioerden die Gesiichsteller ilicht einem inquisitorischen Verfahren llnterworfen. sonderil es wird vorausgesetzt, datz die Allgaben ilach Treu llild Glaiiben geinacht werden. Immerhin mag es. vorgekomiilen sein, datz einmal das Vertrauen getäuscht und eine ungerechtfertigte Ermätzignng erschlichen worden ist. Es lvird deshalb jetzt in jedem einzelnen Falle um so sorgfältiger geprüft lind Auskunft eingeholt, bevor eine Ermätzignng zngestanden lvird. ' Alich durch Drohungen mit dem Austritt kann sich die Gemeinde ilicht zu steuerlichen Zugeständnissen bewegeil lassen, aber die Gemeindearbeit wird peinvoll gelähnit dlirch solche Mitglieder, 2 die sich nicht zuinnerst mit der Gemeinde verbunden fühlen. Es mlitz zlim Ruhm vieler gesagt werden,, datz sie, ohne ein Wort zll verlieren, ihre oft beträchtlichen Stenern entrichten,- obwohl sie keine Gemeindeeinrichtung in Anspruch nehmen; aber andereglauben, ans dem gleichen Grlinde eine Steliercrnlätzigling fordern zli dürfen, nlld suchen ihrer Forderung dlirch die Drohung mit dem Austritt Nachdruck zll verleihen, wobei sie oft stolz darauf Hinweisen, datz sie in besseren Jahren ihrer Steuerpflicht voll nachgekommen sind. Duck, es ist kein Verdienst, in guten Jahren ein weniges für das Gemeinwohl zu tun, in schlechten Zeiten bewährt sich die Treue z»rr Gemeinschaft. Unsere Voreltern bezahlten sie zu Tausenden und Abertansenden mit ihrem Leben, vom jetzigen Geschlecht wird nur ein kleines Geldopfer gefordert, das im Verhältnis zur Lebenshaltung oft genug sehr geringfügig ist. Man kann in Sachseil nicht alls der Gemeinde anstreten, sondern nur ans dein Indeiitnm. Es gibt also kein privates Judentum, sondern nur ein Bekenntnis zur Gesamtheit. Wer ihr den Rücken kehrt, sei sich darüber klar, datz er einen Schritt tut, der nicht nur für seine Person und seine Familie von iveittragender Bedentnng ist, sondern datz er damit in der Stunde der Not die .seit Jahrtausenden angestammte Gemeinschaft im Stiche-lätzt und seine .Herkunft verleugnet. Das laufende Jahr bringt Schwierigkeiten fast in jedem Hans... Dessen ist'sich die Gemeindcverwaltnng voll bewntzt. Aber sie vertrant ans den Dpfermnt und die Lebenskraft unserer Gemeinschaft, die viel schlimmere Nöte überwunden hat,.und ruft in dieser Feit äntzerer und innerer Bedrängnis zu um sK'stärkerem Zusammenhalt ans. Israelitische Religionsgemeinde Mainz. Laut Beschluß des Vorstandes erfahren die Entgelte für Grabpflegen eine wesentliche Herabsetzung. Die nunmehrigen Gebühren können, da die Selbstkosten noch nicht feststehen, erst in einigen Wochen bekannt gegeben werden. Mainz, den 3. Mai 1932. Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde. Alls unseren Verbandsgemeinden. Bad König. Hierselbst besteht seit einigen Jahren ein Schützen- Verein, der 00 Mitglieder zählt. Der Verein ist Mitglied der Südwestdeutschen Sportverbindnng. (Sitz Karlsruhe in Baden.) Als Präsident ist seit 0 Jahren Herr Victor H e r z f e l d gewählt, der sich bei allen Bürgern allgemeiner Beliebtheit erfreut, und sich besonders im Vereinswescn sehr verdient machte. Bad Nauheim. Zum erstenmal kann unsere Gemeinde das Fest einer goldenen Hochzeit erleben. Am Z7, den 24. Mai d. I., können das Ehepaar L e v i G utkind und dessen Gattin Mathilde geb. Straus dieses seltene Fest feiern. Herr Gntkind, der mit 81 Iahrä das älteste Mitglied unserer Gemeinde ist, lätzt es sich nicht nehmen, den Gottesdienst regelniätzig zu besuchen. Es ist zu wünschen, datz die Eheleute, die sich sowohl bei Nichtjuden als auch bei ihren Glaubensgenossen grötzter Hochachtung erfreuen, in derselben geistigen und körperlichen Frische das Fest ihrer diamantenen Hochzeit im Kreise ihrer Lieben erleben, wi«k sie .h.eute ihre goldene Hochzeit feiern können.

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