Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 7 (1932)
- Issue
- 5 (5.1932)
- Date
- 1932-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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RaWrineF - Semioap zu Berlin. l lUIfli )932 | 17.Mrs.,Illr.51 MMlunysblatt des Landesverbandes israelitischer Keligionsgemeinden Sjessens p -. — 11 ... 1 ■' —I Vieles Vlatt erscheint monatlich und geht den Dt- III Luschriften: Dam,, Hndenburgstrahk ßlr. 44 gliedern unentgeltlich >u. ♦ krscheinungsort flHoinj. III Schriftleitung: Kabbiner Dr. t. leoi, Vlainj r DiluC 1 Bekanntmachung -es Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens. An sämtliche unserem Landesverbände angeschlossenen Gemeinden. Gemäß Artikel vm der Verfassung unseres Landesverbandes wird hiermit ein ordentlicher Gemeindetag auf Sonntag, den 12. Juni 1932, nachmittags 2 Uhr, nach Mainz, Gemeindesaal, Hindenburgstr. 44 (Eingang Iosefstrasze) berufen. Auf untenstehende Tagesordnung und die in der Rovember-Nr. Jahrgang 1931 des „Mitteilungsblattes" veröffentlichte Verfassung des Landesverbands wird hiermit Bezug genommen. Gleichzeitig mit dieser Berufung werden die Vorstände der Verbandsgemeinden ersucht, umgehend die Stimmverbände zu bilden, die Wahl der Abgeordneten vorzunehmen und das Ergebnis der Wahlen dem Büro des Landesverbandes mitzuteilen. Für den Oberrat: gez. B. A. M a y e r, Vorsitzender. Tagesordnung: 1. Berichterstattung des Vorsitzeilden über die Verbandsnngelegenheiten; 2. Bericht des Schulausschusses; 8. Wahl zweier Abgeordneten zur Kasseprüfuug; 4. Kassebericht uild Entlastung des Oberrats; 5. Aufstellung des Voranschlags; 0. Wahl des Verbaudsvorsiheudeu und eines Stellvertreters für denselben; 7. Wahl der Oberratsmitglieder und der Stellvertreter für dieselben. Arbeitsgemeinschaft jüdischer Landesverbände. Am 5. d. M. hat in München eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der süddeutschen Landesverbände stattgesunden. Für den Landesverband israelitischer Religionsgemeinden Hessens hat der Stellvertreter seines Vorsitzenden teilgenommen. Es wurde insbesondere die Frage der Gründung eines Reichsverbandes besprochen und über Satzungen für einen solchen beraten. Eine Sitzung der Reichsarbeitsgemeinschast der jüdijchen Landesverbände wird im Laufe des Monats Mai in Frankfurt a. M. sich ebenfalls mit den Vorbereitungsarbeiten für einen Reichsverband befassen. Jur Beachtung. In den nächsten Wochen kommen die Kultus-Steuer- Zettel zur Ausgabe und da möchten wir daran erinnern, daß soweit dies durch die Finanzämter erfolgt, ganz allgemein das Einkommen von 1930 der Steuer-Berechnung zu Grunde gelegt ist. Da nämlich die Steuerzettel versandt werden müssen, bevor die 1931er Veranlagung erledigt ist, gilt bei der Kultussteuer, auch bei den christlichen Kirchen, jeweils das vorletzte Jahr als Grundlage; das Minder- Einkommen, das viele Steuerpflichtige im Jahre 1931 hatten, wird sich also erst nächstes Jahr bei der Kultussteuer auswirken. Daher erübrigen sich auch Gesuche um Ermäßigung dieser Steuer.