Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 6 (1931)
- Issue
- 12 (12.1931)
- Date
- 1931-12-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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wesern. Das Paskenen, die Prüfung der Schächter und die Vornahme von Trauungen sollte den Rabbinern überlassen bleiben. Laut Reskript der Provinzialregierung vom 9. 9. 1835 mutzte die Ausführung des Projekts unterbleiben, solange der Rabbiner Ellinger in Amtstätigkeit sei. Es war endgültig erledigt mit dem Jahre 1836, als Mitglieder des früheren Vorstands und Gesinnungsgenossen derselben an die Spitze der Gemeinde gestellt wurden. Wenn diese Gegner des 1831 berufenen Vorstands auch Anhänger des „Alten" waren, so waren sie und der Rabbinatsvcrweser Ellinger keineswegs „Obskuranten". Wir glauben Rabbi Löb Ellinger (gest. Tischa b' ab 1846) kein schöneres Denkmal setzen zu können, als ein von ihm mitunterzeichnetes Schreiben des Schulrates, der unter dem Patronat der Religionsgemeinde Mainz stehenden Schule von Dr. Mich. Creizenach in Pbototypie hier wiedcrzugeben. In diesem Schreiben heitzt es: „Unsere Schule ist vielleicht die einzige, in welcher die Sorge, die wissenschaftliche Bildung der Schüler, die Forderung der Religion nicht beeinträchtigt." Diese Urkunde vom 19. Okt. 1823 dokumentiert, datz die 1814 begründete Creizenachsche Schule (Mich. C. wirkte später am Philantropin und bei dessen Reformbestrebungen in Frankfurt am Main) dahier konservativ geführt wurde, und datz die Anhänger des „Alten" in Mainz frühzeitig bemüht und besorgt waren, der Jugend moderne Bildung vermitteln zu lassen, ohne datz dabei die Religion vernachlässigt wurde. Sowie bezüglich der Art des Schulunterrichts Uebereinstimmung in der Gemeinde herrschte, so wurde auch — wenn auch minder reibungslos — vor 100 Jahren in anderen Zweigen der Gemeindeverwaltung Verständnis erzielt. Fast ausnahmslos hat inan sich den äußeren Reformen willig gefügt, auf deren Einführung man heute in allen Kreisen der Gemeinde mit Stolz zurückblicken kann. Denn ein Jahrhundert war vor wenigen Monaten verstrichen, seit mit dem Erlaß einer Synagogen- und Trauungsordnung an Stelle der Beisänger Choralgesang eingesührt und das Schuleklopsen abgeschafft wurde. Mit Aufhebung der Versteigerung von Alijoth und Mizwoth wurde damals schon ein Turnusreglement erlassen, das Arm und Reich in der Synagoge völlig gleichgestellt hat. — Für sein freies und schönes Benehmen bei Gelegenheit der Einführung der Friedhofsordnung hat der „Neue" 27. Mai 1832 Rabbi Löb Ellinger feine Dankbarkeit ausgedrückt. So sehr aus vorstehendem das konziliante Verhalten des Rabbiners Ellinger erhellt, so sehr war er auf das minuziöseste bemüht, den Forderungen der Religion Geltung zu verschaffen. Wir kopieren auf der nächsten Seite ein Schreiben an den Gemeindevorstand, in dem er fordert, daß den seitherigen ehrenamtlichen Vorbetern an den Jamim noraim ihr Recht verbleibe; das Schreiben ist aus dem Jahre 1830, also an den „Alten" Vorstand, ein gleiches aus dem Jahre 1831, also an den „Neuen" Vorstand, ruht ebenfalls bei den Akten. /0L. Vorstand am /9 WA' 2