Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 6 (1931)
- Issue
- 12 (12.1931)
- Date
- 1931-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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BaMiner-Semmar zu Eerfln, L L.Iahrg.Zt. des Lsndesoerbsndes israelitischer ■ xx 1 ~ -r ©iefra ßlntt erscheint monatlich und geht den Mit- ||| Zuschriften: Idlninj, lhindenburgstrahe Jflr. 44 gliedern unentgeltlich |u. ♦ Lrscheinungsort Main;. III schriftleitung: lhabbiner Dr. S. Leoi, fltoint r d^iiic— - - - —x Bekanntmachung. Die Herren Mitglieder des Oberrats werden hiermit auf Sonntag, den 20. Dezember 1931, nachmittags 2V2 Uhr, in das Verbandsbüro, Mainz, Hindenburgstraße 44 (Eingang Gabelsbergerstraße) zu einer Oberratssihung berufen. Diejenigen Herren, die am Erscheinen verhindert find, werden hiermit gebeten, ihre Stellvertreter zur Teilnahme an den Beratungen zu veranlassen. Mainz, den 30. November 1931. B. A. Mayer, Vorsitzender. Zur Beachtung. Tie Unfallversicherung bei der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Hessen erstreckt sich nur auf das Ausheben der Gräber sowie die Instandhaltung der Friedhofsanlagen. Es wird daher hiermit, unter Bezugnahme auf unsere Notiz int Mitteilungsblatt vom November 1929, darauf hingewiesen, daß Versicherung der bei der Totenbestattung sonst tätigen Personen (Herstellung des Sarges, Einsargung, Leichenträgertätigkeit) bei der Deutschen Liga der freien Wohlfahrtspflege, Abteilung für Berufsgenossenschast in Berlin N 24, Oranienburgerstraße 13/14 zu beantragen ist. Büro des Landesverbandes isr. Religionsgemeinden Hessens. Alle Verbandsgemeinden, die ihre Beiträge für 1931 (Rj) noch nicht restlos beglichen haben, werden hiermit ersucht, alsbald Zahlung auf das untenstehende Postscheckkonto zu leisten. Kasse des Landesverbands isr. Religionsgemeinden Hessens Postscheckkonto 63618 (Amt Frankfurt a. M.) Bekanntmachung. Das hessische Regierungsblatt Nr. 21 vom 12. November 1931 enthält die Bekanntmachung des hessischen Kultusministers vom 29. Oktober 1931, laut welcher unser „Landesverband israelitischer Religionsgemeinden Hessens" als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wird. Mainz, November 1931. Landesverband Israel. Religionsgemeinden Hessens. Rückschau. Gelegentlich des Erlasses neuer Satzungen für den Hessischen Landesverband israelitischer Gemeinden, deren neuer Art. III größere Gewähr für seine Dauer leistet, sei darauf hingewiesen, daß gegen Ende des bürgerlichen Jahres, ein volles Jahrhundert verstrichen sein wird, seit die erste Versammlung behufs Herbeiführung einer Zusammenfassung von Gemeinden stattgefunden hat. — Am 25. Dezember 1831 tagten in Mainz Vertreter der Religionsgemeinden Mainz, Worms, Bingen und Alzey und sie beschlossen, einen Obergeistlichcn für die Provinz Rheinhessen anzustellcn. — In dieser Versammlung wurden auch schon die Kompetenzen und Anstellungsbedingungen fixiert. Es sollte neben den Rabbinern, und unabhängig von diesen, ein geistliches Oberhaupt, unter der Benennung Obcrprovinzialgeistlicher, für die ganze .Provinz bestellt werden. Als Funktionen sind bezeichnet worden: Predigten, Ueberwachung des Religionsunterrichts in der ganzen Provinz, Prüfung der anzustellenden Religionslehrer in Stadt und Land, Konfirmation der Kinder beiderlei Geschlechts, Entscheidung in religiösen Streitigkeiten hinsichtlich des Ritus und der Liturgie zwischen Vorständen und angestellten Rabbinatsver- 02026402010200480100