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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1931-11-01 · 11 (11.1931) · p. Seite 5

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
6 (1931)
Issue
11 (11.1931)
Date
1931-11-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Leiht uns Eure Hilfe! Weist uns Geldspenden zu! Auch die kleinste Gabe wird angenommen! Gebt, trotz der Schwere der Zeit! Zentralwohlfahrtsstelle der isr. Religionsgemeinde Mainz, Büro: Hindenburgstraße 44. Postscheckkonto: Jnkassostelle Isr. Vereine, Mainz, Amt Frankfurt a. M. Nr. 67792. Von folgenden Damen und Herren sind der Gemeindekasse bzw. uns in den letzten Monaten Geldspenden zugegangen. Den gütigen Spendern unseren verbindlichsten Dank! Siegmund Aron und Frau, Frau Friede! Behr, Mainz-Kastel, Jüd. Frauenbund, Gesellige Vereinigung, Frau Sally Deutsch, Frau Helene Fulda, Ludwig Goldschmidt, Rudolf Günzburg, Frau Heymann-Levitta, Carl Heymann, Prof. Dr. H. Heidenheimer, Frau Ferdinand Lebrecht, Albert Liebmann, Justizrat Dr. Lichten, Fritz Löwensberg, Frau Paula Löwensberg, Frau Max Löwensberg Wwe. Erben, Frau Amalie Marxsohn, Gebrüder Marxsohn, A. Mann, Wallertheim, L. Meltzer, Brüssel, d. Herrn I. Jungermann, Ferd. Mayer, Harxheim, Dr. med. Julius Picard, Frau Willy Pintus, Rhenusloge, Frau Dr. Süffel, Rechtsanwalt Dr. S. Süffel, Arthur Schönberger, Theo Weil. Ueber die eingegangenen Sachspenden quittieren wir in nächster Nummer. Zentralwohlfahrtsstelle der isr. Religionsgemeinde Mainz. Schächtverbot in Thüringen abgelehnt. Der Thüringische Landtag hat in der Vollsitzung vom 13. Oktober das Schächtverbot abgelehnt. Die Reichszentrale für Schächtangelegenheiten, die, unterstützt von den Landessynagogengemeinden und den C.-V.-Vertretern seit über Jahresfrist den Abwehrkampf geführt hat, gibt zu den Vorgängen folgenden Einzelbericht. Im April 1930 wurde von der nationalsozialistischen Fraktion ein Antrag eingebracht, daß sämtliches Schlachtvieh zu betäuben sei. Der Antrag wurde zugunsten eines von dem thüringischen Staatsministerium iru Juni vorigen Jahres vorgelegten Entwurfes „eines Gesetzes über den Tierschutz" zurückgezogen. Der Gesetzgebungsausschuß hat nach mehreren langwierigen Sitzungen die Vorlage angenommen. Aus Drängen der Nationalsozialisten wurde die Schächtfrage auf die Tagesordnung der ersten Herbstsitzung des Landtages gebracht. Sie selbst waren allerdings nicht erschienen, als Protest gegen einen vom Präsidenten vorgenommenen Platzumbau im Sitzungssaal. Aber auch ohnedies wäre das Schächtverbot gescheitert. Nach der Berichterstattung über die Ausschutzverhandlungen gab der kommunistische Abg. Heilmann für seine Fraktion die Erklärung ab, daß diese gegen das Verbot stimmen würde. In einer wirtschaftlich derart katastrophalen Zeit sei es unverständlich, daß die Regierung es als eine der dringlichsten Angelegenheiten betrachte, .das von den Nationalsozialisten betriebene Schächtverbot zu unterstützen, welches wie in Bayern dem Staate wirtschaftlich nur Schaden bringen könne. Die Nationalsozialisten, die Krieg und Menschenmord propagieren, sollten statt übertriebenen Tierschutzes das Leben der Menschen zu sichern bemüht sein. Für die V o l k s- Partei erklärte der Abg. Witzmann, daß diese Stimmenthaltung üben werde. Die Schächtfrage sei wissenschaftlich als nicht abgeschlossen zu erachten, und seine Fraktion vertrete den Standpunkt, daß die Regelung eines solchen Gesetzes nicht Sache der Länder, sondern des Reiches sei. Für die Sozialdemokratie hatte schon in früheren Sitzungen der Abg. Dr. Kietz die Erklärung abgegeben, daß der Stellungnahme des bayerischen Parteigenossen Hoegner keine programmatische Bedeutung beizumessen sei. Vielmehr wäre aus Grund der eindeutigen Gutachten zahlreicher Kapazitäten und wiederholten Erklärung der obersten Veterinärbehörde des Reichsgesundheitsamts jegliche Tierquälerei beim Schächten zu verneinen. Auch für das Niederlegen seien verbesserte Methoden gefunden. Ueberhaupt sei nach den experimentellen Forschungen zweifelhaft, ob die Elektronarkose nicht eher einen Starrkrampf bei Aufrechterhaltung des vollen . Bewußtseins dqrffelfe. Nach kurzer Debatte, in welcher die Wirtschaftspartei den Versuch machte, die Abstimmung auf eine spätere Sitzung zu vertagen, wurde die Gesetzesvorlage verabschiedet. Das Schächtverbot, für welches die Deutschnationalen, Landbund und die Mehrzahl der Wirtschaftspartei votierten, wurde bei Stimmenthaltung der Volkspartei mit den Stimmen der Sozialdemokraten, Kommunisten und Staatspartei endgültig abgelehnt. Vorgänge um das deutsche Judentum. „Juda verrecke!" Mit Nachdruck wird darauf hingewiesen, daß der Kampfruf „Juda verrecke!" als Anreizung zum Klassenhatz gemäß § 130 StGB, zu verfolgen ist. Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hat bereits vor zwei Jahren den Vorgang zur Klärung durch das Justizministerium gebracht, das auf eine Beschwerde des Centralvereins gegen die ablehnende Entscheidung eines Generalstaatsanwalts die oben gekennzeichnete Auffassung vertreten hatte. Kürzlich ist in Essen auf eine Beschwerde des Landesverbandes Rheinland-Westfalen des C.-V. vom Polizeipräsidium der gleiche Rechtsstandpunkt vertreten worden. Der Landesverband Groß-Berlin des Centralvereins hat bei der Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft (B.V.G.) darüber Beschwerde geführt, daß Beamte der Untergrundbahn nicht gegen Nationalsozialisten eingeschritten sind, die auf einern Untergrundbahnhof des Berliner Westens sich durch das Rufen „Juda verrecke!" strafbar gemacht und jüdische Passanten beleidigt hatten. Die B.V.G, hat den Vorgang geprüft und dem Centralverein ihr Bedauern ausgesprochen. (C.V.-Pressedienst.) Verbrecherische Hetze des „Völkischen Beobachters". Der Centralverein meldet: Schon nach dem verbrecherischen Anschlag in Leiferde haben wir es erleben müssen, daß „den Juden" die Schuld an diesem D-Zug-Attentat von seiten der judengegnerischen Presse zugeschrieben wurde, obwohl kein Jude das Geringste damit zu schassen hatte. Das gleiche Spiel wiederholt sich jetzt aus Anlaß des Eisenbahnattentats in Torbagy. Der „Völkische Beobachter" bringt einen auffallend gesetzten Artikel mit der Behauptung, daß das Attentat aus geheimreligiösen Gründen am Rauschhaschono und von Juden verübt worden sei. Um diese Behauptung zu stützen, erfindet er, da der Täter bisher nicht gefaßt ist, das Märchen, daß der Zug von Juden nicht benutzt worden sei, selbstverständlich, weil „die Juden" vorher wußten, daß das Verbrechen geplant war. Die bewußte Böswilligkeit dieser Verleumdung muß niedriger gehängt werden, obschon ihre offensichtliche Dummheit so groß ist, daß sie kaum geglaubt werden dürfte. Es muß, lediglich um die hetzerische Absicht dieser Behauptung zu beleuchten, sestgestellt werden, daß sich unter den Verletzten auch zwei Juden befunden haben und selbstverständlich in den nicht entgleisten Wagen Juden mitgereist sind. (C.V.-Pressedienst.) Ein Brief, der den Schreiber ehrt nnd als Dokument für die „jüdische Drückebergerei" im Kriege von Bedeutung ist. Wir bringen im folgenden unter der ausdrücklichen Namens- . nennung, um erwaigen Einwendungen vorzubeugen, einen Brief, der an Frau Elise Marx in Mainz, Witwe des Lerrn Ferdinand Marx gerichtet ist. Frau Elise Marx ist vor einiger Zeit von Mutlerstadt nach Mainz verzogen. z. Zt. Amorbach (Untersranken), 5. Sept. 1931. Sehr geehrte Frau Marx! „Vor einigen Tagen war ich in Mutterstadt und wollte dort meinen ehemaligen getreuen Kompagnieschreiber im Felde, Ferdinand Marx besuchen. Das Haus mit der Firma fand ich wohl, aber, nicht mehr den früheren Eigentümer. Zu meinem schmerzlichen Bedauern erfuhr ich, haß er vor anderthalb Jahren 5

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