Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 6 (1931)
- Issue
- 10 (10.1931)
- Date
- 1931-10-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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orthodoxen Verbandes zu Hintertreiben, daß derselbe als öffentlich-rechtliche Körperschaft Anerkennung finde. Es fei dies hier auch festgestellt, damit eine Fanfare in Nummer 37 des „Israelit" nicht mißverstanden werde. Wohl hat es unser Landesverband abgelehnt, sich degradieren und zu einer reinen Wirtschaftsorganisation umbauen zu lassen, er hat aber bei allen Vereinheitlichungsversuchen auf gütlichem Wege und durch Verständigung einen Zusammenschluß mit den Mitgliedsgemeinden des orthodoxen Verbandes zu erreichen versucht. Er hatte auch bei den letzten Verhandlungen ausdrücklich das Zugeständnis gemacht, daß bei Unterhandlungen mit der Regierung oder den Behörden ein orthodoxes Mitglied zugezogen werden sollte. Der Passus des erwähnten Artikels, daß die nunmehrige Vertretung der hessischen gesetzestreuen Iudenheit, deren orthodoxe rabbinische Führer einmütig an der Spitze seines Verbandes stehen, sich gerne dem Staate zur Verfügung stellen werden, zwingt uns zur Feststellung, daß die konservativen Gemeinden Hessens in ihrer Mehrheit sich unserem neutralen Verband angeschlossen haben; es sei hierbei auch nicht verschwiegen, daß einer der erwähnten rabbinischen Führer durch die Zugehörigkeit zu seiner Wohnsitzgemeinde unserem Verband als Mitglied angehört, daß der zweite der drei Herren im Vertragsverhältnis zur oberhessischen Landjudenschaft steht, zu deren Kasse er und seine Anhänger beitragen, obwohl auch der andere oberhess. Rabbiner, der dem „neutralen,, Verband angehört, aus der gleichen Kasse Besoldung empfängt, daß also dort widerspruchslos geschieht, was vom Wortführer des orthodoxen Verbandes bei unseren Verhandlungen auf Vereinheitlichung der Verbände als religionsgesetzlich untragbar bezeichnet wurde. Endlich sei nicht unerwähnt, daß der seitherige Adjunkt des dritten der drei Herren „eine ehrende Berufung als Dajan der ist. Synagogengemeinde in Breslau erhalten" und angenommen hat, also derjenigen Gemeinde, in der die Wiege für das Statut der Einheitsgemeinden gestanden hat, und die auch heute noch eine solche Einheitsgemeinde bildet. Wo ist das gesinnungsmäßige System und die Sachlichkeit für diese Einstellung? And was nun den Jubel anbelangt über die Tatsache, daß dem orthodoxen Verband als erstem in Hessen die Anerkennung zuteil geworden sei, so müssen wir allerdings bekennen, daß unser Verband es nicht fertig brachte, am 18. Februar 1930, also wenige Tage nach unseren Frankfurter Verhandlungen, bevor noch das Protokoll über die Verhandlungen abgeschlossen war, eine Eingabe an das befsische Ministerium für Kultus und Bildungswesen zu machen, durch welche die Spaltung der hessischen Iudenheit in zwei Lager vor den Augen der hessischen Regierung bloßgelegt wurde. Wir hatten zwar bei der Begründung unseres Landesverbandes im Jahre 1926 der hessischen Regierung von dieser Begründung Kenntnis gegeben und die Anwendung des Art. 137 der Reichsverfassung für unseren Verband in Anspruch genommen; wir hatten aber damals weder Kenntnis von der Existenz und Tätigkeit des erst durch die Begründung und Tätigkeit unseres Landesverbandes angespornten orthodoxen Verbandes, noch hatten wir die Absicht, eine Spaltung der hessischen Iudenheit herbeizuführen. Wir hatten vielmehr gerade den Wunsch, die gesamte hessische Iudenheit zu einer so notwendigen Einheitlichkeit zusammenzufassen, und hatten aus diesem Grunde auch unsere Organisation „Landesverband der israelitischen Religionsgemeinden Hessens" genannt. Run ist unsere Hoffnung endgültig zerstört. Wir werden wohl daraufhin die Bezeichnung unseres Verbandes entsprechend abändern und das zusammenfassende „d e r" fallen lassen. Die Streichung dieses einen Wörtchens ist ein Dokument für spätere Geschichtsschreiber. Wir werden aber unsererseits nunmehr gezwungen sein, Schritte zu unternehmen, die uns davor bewahren, unsere Organisation, ihre Stärke und ihre Arbeit in ein falsches Licht kommen zu lassen. Wir stellen jedenfalls vor aller Oeffentlichkeit fest, daß dieses beschämende Schauspiel nicht von uns veranlaßt worden ist. Nachruf. Israelitischer Landeslehrerverein im Volksstaate Hessen. Am 9. September starb in Friedberg Herr Lehrer Heinrich E h r m a n n i. R., der zu den Gründern und eifrigsten Mitgliedern unseres Vereins gehörte. Ausgezeichnet durch hohe Gaben des Geistes und Charakters, erfreute sich der Verstorbene in allen Kreisen unseres Vereins höchsten Ansehens und allgemeiner Wertschätzung. Innerhalb der hessischen, jüdischen Lehrerschaft hat er stets an vorderster Stelle gestanden, hat er viele Jahrzehnte hindurch sich als ein unentwegter Kämpfer um die materielle und soziale Sicherstellung unseres Standes erwiesen. Mit einer universalen Allgemeinbildung auf jüdischem und profanem Gebiete, sowie mit einem umfassenden Wissen in pädagogischer Hinsicht ausgestattet, war der Heimgegangene dazu befähigt und berufen, zu allen Fragen des jüdischen Lebens und unseres Standes Stellung zu nehmen. Wir bedauern aufs tiefste, unseren treuen Kollegen und Freund, der keine einzige Versammlung unseres Vereins versäumte, und der für jede Frage unseres Standes höchstes Interesse zeigte, nunmehr in unseren Reihen vermissen zu müssen. Sein weiser Rat, sein abgeklärtes Urteil, sowie seine liebenswerte Persönlichkeit wird uns noch oft fehlen. Mit ihm ist eine Zierde der jüdischen Lehrerschaft ganz Deutschlands dahingegangen. Wir aber wollen in seinen Wegen weiter wandeln und ihm stets ein treues Andenken bewahren. Der Vorstand: Kahn. Vorgänge um das deutsche Judentum. Zu den nationalsozialistischen Ueberfällen ans Juden in Berlin am 12. September d. I. Es dürfte unseren Lesern aus den Tages- und Wochenzeitungen zur Genüge bekannt sein, daß am Abend des ersten Rosch Haschonohtages, am Samstag, den 12. September, auf dem Kurfürstendamm und in den umliegenden Straßen Berlins ein nationalsozialistischer Uebersall auf friedliche Juden und Straßenpassanten, die man für Juden hielt, erfolgt ist. Die Juden, Männer und Frauen, wollten von den Abendgottesdiensten nach Hause zurückkehren, als sich plötzlich einige hundert, zum Teil halbwüchsige Menschen unter sie mischten, sie durch Schmährufe kränkten und in zahlreichen Füllen tätlich gegen sie wurden. Zahlreiche Verletzungen ahnungsloser Menschen waren dabei zu verzeichnen. Das polizeiliche Uebersallkommando war zwar nach etwa einer Viertelstunde zur Stelle, trieb die Ueberfallbanden auseinander und nahm Verhaftungen vor. Die gerichtliche Verhandlung dieses Uebersalles, der als Progrom bezeichnet werden darf, erfolgte vor dem Schnellrichter, die Anklage lautete auf Landesfriedensbruch. Wir fchämen uns für die Hauptstadt des Deutschen Reiches und für deutsche Gesittung und unterlassen es deshalb, die Einzelheiten der Verhandlung, die einen Tiefstand menschlicher Empfindung bei den Ueberfallbanden an den Tag brachten, hier zu schildern. Es darf als erwiesen betrachtet werden, daß der Uebersall vorbereitet, organisiert und durch Befehl einzelner Führer, die teilweise dem alten „Adel" des deutschen Volkes angehören, geleitet war. Zwar hat der Richter Strafen über die Hauptschuldigen verhängt; die beschämende Erscheinung dieses Uebersalles ist aber damit aus der Geschichte und aus dein Gedächtnis des deutschen Volkes leider nicht zu tilgen. Wir bekunden den Opfern des Ueberfalls unsere menschliche, deutsche und jüdische Anteilnahme; unser Abscheu vor der ruchlosen Roheit der Ueberfallbanden sei nicht verschwiegen.