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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1931-10-01 · 10 (10.1931) · p. [Seite]

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
6 (1931)
Issue
10 (10.1931)
Date
1931-10-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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? (DHobet )93) i Li»:«.!»:» {!>st>> <it i ä.Ishkg., Ülr.JO | des Lsildesverbandes der istseliilschen Uielisionsgemeinden lsteffens * ivieses Statt erscheint monatlich und geht den Mitgliedern unentgeltlich >u. ♦ Erscheinungsort Storni. -JjiKV.- III OS2& Luschriften: Main;, iljindenburgstrahe flr. 44 schristleitung: lklabbmer Dr. S. Levi, Main; Von der Organisation der hessischen Judenheit. Um die Organisation der hessischen Juden und die damit zusammenhängenden Auseinandersetzungen zwischen unserem Landesverband der israelitischen Religionsgemeinden Hessens und dem Hessischen Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden war es glücklicherweise in den letzten anderthalb Jahren ruhig geworden. Nach den Verhandlungen vom Januar und Februar 1930 und den über diese Verhandlungen erschienenen Berichten hatte man unsererseits Schritte und Verössentlichungen unterlassen und sich lediglich der Bewältigung der dringenden Ausgaben im Dienste unserer hessischen Iudengemeinden gewidmet. Wir hatten gehofft, daß wir nach dem Scheitern der Versuche, einen einheitlichen Verband zu schassen, ruhig und ungestört unsere Arbeiten, die — ohne Überheblichkeit dürfen wir dies sagen, — schon viel Segen gestiftet haben, sortsetzen könnten. Da erscheint jetzt am 3. September 1931 in der „Deutsch-Israelitischen Zeitung, Hamburg, 48. Jahrgang, Nr. 18" eine Veröffentlichung des Hessischen Landesverbandes gesetzestreuer Synagogengemeinden, von der wir unseren Lesern Kenntnis geben müssen. In dieser Veröffentlichung wird zunächst mitgeteilt, daß der genannte gesetzestreue Verband auf Antrag die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten habe. Dann überläßt sich die Veröffentlichung einem Siegesjubel über diesen Erfolg. In diesem Iubelerguß wird unserem, bewußt auf Neutralität ausgebauten Verbände in nicht zu verkennender Halboffenheit nichts geringeres nachgesagt, als daß er eine Art „Bund der Gottlosen" oder „Bund der Gottgegner" sei. Wörtlich heißt es nämlich in dieser Veröffentlichung: „Es begann die Zeit der Organisationen. Unter dem Schlagwort „Einheit des Judentums" sucht man jüdische Gemeinschaften zusammenzuschließen, die nun zwar nicht mehr direkt gegen die Thora, aber ohne die Thora ins Leben treten soll. Hier aber gibt es nur ein Entweder — Oder. Wer nicht f ü r Gott ist, ist g e g e n Gott. Ohne Gott n e u t r a l zu ihm zu sein, wäre den Gottgläubigen nichts anderes als Gottesleugnung. Wer nicht für die Thora ist, ist gegen die Thora; o h n e die Thora n e u t r a l zu ihr sein, wäre den Thoratreuen nichts anderes als Leugnung der Thora". Wir brauchen uns in unseren Mitgliederkreisen wohl nicht zu rechtfertigen und brauchen wohl auch nicht mehr ausführlich nachzuweisen, daß diese Aeußerungen als Entstellungen unserer Grundsätze und unserer Arbeitsweise bezeichnet werden müssen. Unsere Neutralität ist weder Gleichgültigkeit gegen die Thora, noch eine Arbeit ohne Gott. Neutralität bedeutet für uns nur die Bereitschaft, Gemeinden jeglicher Richtung, soweit sie sich an unserem gewissenhaften Versuch, das darniederliegende Judentum Hessens zu stärken, aufzurichten und zu erhalten, beteiligen wollen, in unsere Organisation aufzunehmen. Neutralität in unserem Sinne bedeutet, daß wir nach altem jüdischen Brauch, die Gemeinden, die Mitglieder unseres Verbandes sind, zwar belehren und ermahnen, aber in keiner Weise durch Zwangsmaßnahmen oder direkte Eingriffe in ihr Selbstbestimmungsrecht zu vergewaltigen suchen. Diese grundsätzliche Erklärung mag jedem Einsichtigen, der nicht gerade übelwollend ist, als Zurückweisung der oben zitierten Aeußerungen genügen. Was nun die eingangs erwähnte Anerkennung des gesehestreuen Verbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts anbelangt, so wollen wir uns auch hier auf einige sachliche grundsätzliche Bemerkungen beschränken: Der Artikel jubelt: „Es ist uns eine besondere Genugtuung, daß unserem Verbände als erstem in Hessen diese Anerkennung zuteil geworden ist" und „ferner haben wir schon j e tz t mit der Anerkennung die Sicherheit erhalten, unabhängig und gleichberechtigt die Wünsche der Orthodoxie in allen gesetzlichenFrag e n, allein vom Geiste der religiösen Ueber- Lieferung geleitet, vorzubringen." Unser Landesverband hat dem orthodoxen Verband niemals einen Zwang auserlegen wollen und niemals im entferntesten versucht, gegen den Willen des

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