Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 6 (1931)
- Issue
- 8 (8.1931)
- Date
- 1931-08-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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An Me Vorstände der isr. Religionsgemeinden. Insoweit noch nicht geschehen, ersuchen wir um umgehende Einsendung Ihrer Erklärung gegen die Einführung von Blankotagen bei einer Kalenderreform. Mainz, den 3. August 1931. Büro des Landesverbands der isr. Religionsgemeinden Hessens. Zur Beachtung! Wir ersuchen diejenigen Gemeinden unseres Verbandes, die für die diesjährigen hohen Feiertage Angebote für den Vorbeterdienst wünschen, uns umgebend Mitteilung zu machen und dabei genau anzugeben, für welche Tage und für welche Funktionen Vakanz besteht. Es liegen uns bereits eine Anzahl Bewerbungen vor, gleichwohl sehen wir weiteren Offerten gern entgegen. Wie in den Vorjahren, werden wir — ohne Verbindlichkeit unsererseits — eine Vermittlung von Angeboten und Nachfragen vornehmen. Landesverband der israelitischen Religionsgemeinden Hessens. Büro: Mainz, Hindenburgstraße 44, Eingang Gabelsbergerstratze. Israelitische Religionsgemeinde Mainz. Hierdurch machen wir darauf aufmerksam, daß sämtliche an unsere Kasse zu zahlenden Schuldigkeiten auf deren Postscheckkonto Nr. 6308 (Amt Frankfurt a. M.) oder auf deren Konto bei der Städtischen Sparkasse Mainz Nr. 1344 entrichtet werden können. — Wir ersuchen alle Steuerschuldner, die Mitte August fällige zweite Rate pünktlichst zu entrichten, damit wir nicht gezwungen werden, gemäß Art. 24 des Gesetzes vom 14. Dez. 1928 die für Landessteuern sestgesetzten Verzugszinsen erheben zu lassen. M a i n z, den 3. August 1931. B. A. Mayer. £eiht uns (Eure fiil{e in der Unterstützung der fermsten \ Spendet trotz der fchroeren Aei<! (JentraliDohlfahrtsftelle der isr. Reiigionsgemeinde IDain^ Büro: frindenburQftrake 44 Poftfchecbbonto: dnbaffoftelle der 3fr. Dereine IDainj, Poftfchecbamt Frankfurt a. FD. Pr. 67792 “3CSJ Ater abtrennen! gMT Hauptsynagoge Mainz. Die Inhaber von Synagoge-Platzkarten können solche gegen Ausweis und Zahlung des Mietpreises noch bis zum 18. d. M. erneuern. Bestellungen auf andere als im Vorjahre innegehabte Plätze können nur vorgemerkt werden, wenn dieselben bis, zum 21. d. M. schriftlich bei uns eingereicht werden. Die Zuteilung erfolgt später. Die Gemeindekasse (Hindenburgstraße 44, Eingang Gabelsbergerstraße) ist geöffnet: Montags bis Freitags von 9 bis 12,30 Uhr vormittags. Mainz, den 3. August 1931. Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde. Wolf Breidenbach ') (Eine Gestalt aus Alt-Offenbach.) Von Rechtsanwalt und Notar Dr. Guggenheim, Offenbach. Nach Veröffentlichung meines ersten Aufsatzes vom Oktober 1930 haben weitere Ermittelungen?) ergeben, daß der mitgeteilte Stammbaum Wolf Breidenbachs einer Ergänzung bedarf. Ich gebe im Nachstehenden die berichtigte Stammreihe in gekürzter Form dergestalt, daß die Ergänzungen bzw. Abänderungen gesperrt gedruckt sind. S t a m m r e i h e : Wolf Breidenbach, israelitischer Religion, geboren in Breidenbach bei Kassel, August 1750, gestorben Offenbach a. M., 27. Februar 1829, fürstlich Isenburg. Hof- und Kammerrat, verheiratet mit: 1. Schönche, Tochter von Samuel Abrahams und dessen Frau Rachel in Offenbach a. M. Ehe: kinderlos. 2. Marianne (D e l z ch e) geb. Israel, geboren am 12. Februar 1768, gestorben vermutlich 1794?) Kinder aus 2. Ehe: I. Jaques Breidenbach, ledig gestorben. II. De ly, verheiratet mit Abraham Loeb Ganz aus Offen bacha. M. Kinder: Louis Ganz. 3. M e r l e , Tochter von Israel Frankfurter, geboren am 27. Juni 1768, gestorben 16. März 1829. Kinder aus 3. Ehe: I. Dr. Moritz Wilhelm August Breidenbach, geboren am 12. November 1797 zu Offenbach am M., 1819 Regierungs- und Hofgerichtsakzessist, 1820 Hofgerichtsadvokat, (in Darmstadt seit 1819) trat am 1. Mürz 1848 als Ministerialrat in den Ruhestand und wurde am 14. September 1848 Oberstudiendirektor, daneben am 14. Juli 1) Vergleiche hierzu „Wolf Breidenbach und sein getaufter Sohn" im 3. Jahrgang Nr. 8 unseres Mitteilungsblattes. 2) Akten des Hofgerichts Darmstadt betreffend den Nachlaß und Testament des Wolf BreidenbachundTestamentsakten Samuel Abrahams. 2) Das Sterbedatum auf dem Grab st ein ist sicher falsch angegeben. Es ist anzunehmen, daß die zweite Frau bei der Geburt des Kindes Del!) starb. Das erhellt daraus, daß der Name des Kindes nach dem Namen der Mutter gewählt wurde, was unter Lebenden in der jüdischen Familiensitte nicht üblich ist. Die falsche Angabe auf dem Grab st ein wird wohl daher stammen, daß bei der Umbettung der Gebeine ein neuer Grab st ein gesetzt wurde, bei dessen Herstellung nicht genügend auf die Daten acht gegeben wurde. 2