Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 5 (1930)
- Issue
- 10 (10.1930)
- Date
- 1930-10-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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mcinbung in die Religionsgemeinde Mainz empfohlen werden. 14. Auf ein Gesuch um Förderung der jüdischen Handwerker soll an die örtlichen Gemeindeverwaltungen und an das Mitteilungsblatt als Publikationsmittel verwiesen werden. 15. Es wird beschlossen, im Interesse der Anstellung jüdischer Lehramtskandidaten beim Kultusministerium vorstellig zu werden. 16. Der Gemeinde Ober-Olm soll auf ihr Gesuch hin empfohlen werden, und zwar durch Herrn Oppenheimer- Ober-Ingelheim mündlich, unter Garantie der Ortsgemeinde ein Darlehen zur Finanzierung eines Synagogenbaues aufzunehmen. 17. Es wurden Gratifikationen an Lehrer, Unterrichtshonorare, Zuschüsse und Subventionen für Gemeinden und Präparanden bewilligt. 18. Es werden Verbandsbeiträge festgesetzt. 19. Wegen der Veräußerung der Synagoge zu Udenheim und der Erzielung des Kaufpreises für dieselbe sollen die notwendigen Schritte eingcleitet werden. 20. Iustizrat Dr. Goldschmidt-Offenbach stattet der Gemeinde Mainz den Dank für ihre Gastfreundschaft ab, und gibt der Freude der Versammlung über die Befreiung des Rheinlandes Ausdruck. Wie heute, so werde man auch künftig mit ganz anderen Gefühlen als früher nach Mainz kommen; man freue sich wieder, aus freiem Boden zu sein. Mit der Freude verbinde sich die Hoffnung; man hoffe wie vom äußeren, so auch vom inneren Feind befreit zu werden. Man ersehne eine freiere Aera, dies sei unsere Hoffnung als freie Juden. Aus dem Verbandsbüro. 1. Seit Beginn des Rechnungsjahres haben ihren Beitritt erklärt: Die Religionsgemeinden Dromersheim, Ockenheim und Vilbel. 2. Bei der Tagung des Weltverbands für Sabbatschutz hat der Vertreter der badischen Landessynagoge, Herr Stadt- und Konferenzrabbiner Dr. Unna-Mannheim, unseren Landesverband mitvertreten und den Kongreß auch im Namen unseres Verbands begrüßt. 3. Auf Einladung des Oberrats der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs wird vom 21.—23. Dezember d. I. in Stuttgart ein wissenschaftlicher Kursus für die Rabbiner der süddeutschen Landesverbände stattsind en. 4. Sämtliche Gemeinden und Einzelpersonen des Landes werden hiermit ersucht, die Adressen Zugezogener unserem Verbandsbüro regelmäßig und alsbald mitzuteilen. Zum Schächtverbot in Bayern. Ein bedrückender und beschämender Zustand tritt mit dem 1.. Oktober d. I., das ist Erev Iaum kippur, in Geltung. Ein Beschluß, an dessen Verwirklichung wir in Deutschland in früheren Jahrzehnten nicht geglaubt hätten, kommt von diesem Tage an in Anwendung. Der vom bayrischen Landtag beschlossene Betäubungszwang für Schächttiere tritt in Kraft. Dieses Betäubungsgesetz, dessen Inkrafttreten weder aufgeschoben noch aufgehoben werden konnte, bedeutet, da eine religionsgesetzlich zulässige Betäubungsmethode nicht gefunden wurde, in Wirklichkeit ein Schächtverbot für das gesamte Gebiet des Volksftaates Bayern. Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz werden mit schweren Strafen der Freiheit bedroht. Die bayrischen 2 Juden sind auf diese Weise gezwungen, wenn ste aus den Genuß rituellen Fleisches nicht verzichten wollen, bxefes von außerbayrischen Gebieten sich zu beschaffen. Der religiöse Opferwille der bayrischen Iudenheit ist zwar nach den vorliegenden Berichten entschlossen, diese Schwierigkeit, diese seelische und wirtschaftliche Bedrückung auf sich zu nehmen und zahlreiche Juden Bayerns, die bisher die gewissenhafte Befolgung der religionsgesetzlichen Vorschriften über Schächtsleisch und deren Genuß nicht übten, haben aus einem Rechtsgefühl heraus sich entschlossen, in der schweren Zeit dieses Druckes sich von den bedrückten Glaubensbrüdern nicht zu trennen und werden auf den Genuß nicht-rituellen Fleisches verzichten. Es bleibt aber ein beschämender Zustand, daß ein Staat wie Bayern ein derartiges Gesetz im Jahre 1930 beschließen konnte und daß der Freiheit religiöser Uebung ein solcher Stoß verseht werden konnte. Wir hessischen Juden bekunden unseren bayrischen Glaubensgenossen in der Stunde, in der dieser Glaubensdruck für sie beginnt unsere aufrichtige Teilnahme an ihrer schwierigen Lage und hoffen, daß der bedrückende und beschämende Zustand nicht allzu lange währen möge, wir wünschen unseren bayrischen Glaubensgenossen, die Kraft, die notwendigen Opfer in Erinnerung an unsere allezeit opferbereiten Vorfahren tragen zu können. Die bayrische Rabbinerkonferenz hat folgenden Aufruf zu diesem Schächtverbot erlassen: An alle bayerischen Juden! Der erste Oktober, der Vortag des diesjährigen Versähnungsfestes, ist für uns bayerische Juden ein Tag des tiefsten Schmerzes, ein Tag schwerer seelischer Bedrückung. An ihm tritt das vom bayerischen Landtag beschlossene Betäubnngsgesetz in Kraft, das in seiner Auswirkung in Wirklichkeit nichts anderes als ein Verbot des rituellen Schlachtens bedeutet. So hält dieser Tag uns die schmerzliche Tatsache vor Augen, daß in unserem geliebten bayerischen Vatcrlande — einstmals das Land der Gerechtigkeit und Duldsamkeit, das Land der Gewissensfreiheit und der ungehinderten Religionsübung für alle Bekenntnisse — uns Juden gegenüber ein Angriff auf das Palladium der Gewissensfreiheit, wie auf Misere staatsbürgerlichen Rechte niöglich geworden ist. Wir müssen uns leider vor dieser Tatsache beugen, die riiis für kürzere oder längere Zeit schwere, drückende Notwendigkeiten auserlegt. Unmännliches Klagen vermag uiis nicht zu helfen. Es gilt, dem Unabänderlichen ins Auge zu schauen, deii Schwierig, keiten die Stirne zu bieten, das Schwere und Uiibegreifliche würdig zu trageii. In eingehenden Beratungen und treuer, uiiisichtiger Arbeit haben die religiösen und weltlichen Führer des bayerischen Judentums zusammen mit den Vertretern des jüdischen Metzgergewerbes in Bayern, aus dessen Erhaltung die jüdische Bevölkerung bedacht sein mutz, die Voraussetzungen für den Fleischbezug aus außerbayerischen Läiiderii geschaffen. Die Durchführung wird sich zumal in der ersten Zeit nicht leicht gestalten und die Mitglieder unserer Glaubensgemeinschaft werden nicht geringe Opfer bringen müssen. Dennoch zweifeln wir keinen Augenblick, daß das bayerische Judentum mit starken! Willen und mit zähem Opfersinn sich der schwierigen Lage gewachsen zeigen und an der Heiligung seines Lebens im Sinne der religiösen Speisevarschriften festgehalten wird. Hat doch zu allen Zeiten, wenn es galt, einen Angriff auf ihre religiösen Heiligtümer abzuwehren, die jüdische Glaubensgemeinschaft einmütig zusammengestanden und, wie die jüdische Geschichte es auf allen ihren Blättern zeigt, rühmenswerte Stärke und leuchtenden Opfersinn bewährt. Wir hegen deshalb zu der Gesamtheit unserer Glaubensbrüder und Glaubensschwestern das feste Vertrauen, daß auch diejenigen, die bisher in der Beachtung der religiösen Speyevorschriften zurückstanden, nicht mehr zur Seite stehen, daß sie durch ihre Beteiligung an den zu bringenden Opfern uns im Kampfe um unsere Gewissensfreiheit unterstützen und auf selche Weise ihr Gemeinschaftsgefühl und ihre brüderliche Gesinnuna betätiaen werden. An alle unsere bayerischen Glaubensbrüder und Glaubensschwestern richten wir somit die dringende und herzliche Bitte, daß sie der heiligen Sache der Religion die Treue wahren und in richtiger Würdigung der schweren Zeit, m die wir hineingestellt sind sich als pflichtbewußte Bekenner unseres Glaubens bewähren mögen!