Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 5 (1930)
- Issue
- 7 (7.1930)
- Date
- 1930-07-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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wie mit dem „Eintritt unserer Gemeinden und Führer in den als Religionsgesellschaft anerkannten Landesverband Mainz". Bewundernswert an dieser Darlegung ist nur die Fülle der zu Gebote stehenden Worte und Ausdrucksvariationen, die immer wieder das einzige, worauf es ankommt, nämlich die Vereinheitlichung der Verbände, negieren oder so einschränken, daß eben eine Vereinheitlichung nicht zu erzielen ist. Und wenn nun der Artlkelschceiber den Vorwurf erhebt, „erst bei den Frankfurter Verhandlungen stellte Dr. Levi, Mainz in der Reihe der ausdrücklich vereinbarten Formulierungen plötzlich die neue Forderung auf, es solle sich unser Verband auf religiöse Belehrung nach innen und Behandlung lebenswichtiger Fragen beschränken und auf eine Vertretung nach außen verzichten", so ist der Inhalt dieses Vorwurfs tatsächlich u «richtig: Bei der Ende Dezember in der Wohnung des Herrn Kommerzienrat Kranenberger, Mainz, gepflogenen Unterredung (in Anwesenheit des Herrn Dr. Merzbach) war von dieser Forderung bereits die Rede und der um die Verhandlungen verdiente Herr Rosenstein, Bensheim, hatte damals sogar der Ansicht Ausdruck gegeben^ er sehe nicht ein, wozu der orthodoxe Darmstädter Verband überhaupt in irgendeiner Form weiterzubestehen brauche, wenn man erst allen berechtigten Forderungen dieses Verbandes von seiten des Mainzer Landes-Verbandes Rechnung trage. Ob Herr Dr. Merzbach von diesen Bemerkungen Kenntnis zu nehmen geneigt war, ist nicht ausschlaggebend; aber diese Bemerkungen sind gemacht worden und von Herrn Dr. Merzbach unwidersprochen geblieben. Der klare Menschenverstand muß ja doch auch sagen, daß eine Vereinheitlichung zweier Verbände für ihr Auftreten nach außen sinnlos wäre, wenn zwei Verbände weiterhin nach außen bestehen bleiben sollten. Richtig ist, daß die endgültige Formulierung dieser Forderung erst in Frankfurt vorgelegt wurde und daß diese Forderung eine Forderung des Landesverbandes Mainz war; falsch aber ist, daß diese Forderung in den Vorbesprechungen nicht erhoben worden sei. . Der Mainzer Landesverband hatte unter dem 7. Januar 1930 in einem Rundschreiben an die Oberratsmitglieder und deren Stellvertreter eine Beschlußfassung über die Punkte herbeizuführen gesucht, die eine Satzungsänderung des Mainzer Landesverbandes bedeuteten. In diesem Rundschreiben war natürlich von der Forderung auf Umgestaltung des Tätigkeitsbereiches des Darmstädter Verbandes nicht die Rede, denn diese Umgestaltung war unter Umständen mit einer Satzungsänderung des Darmstädter Verbandes verbunden, über welche dieser Darmstädter Verband zu beschließen hatte. Unser Landesverband beschloß die Zugeständnisse, die e r zu machen hatte, und der Dar m st ä d t e r Verband hätte seine Zugeständnisse zu beschließen gehabt. Als^wir hierüber nichts hörten und zu der Frankfurter endgültigen Sitzung zusammentrafen, mußten wir im Interesse zukünftiger ungetrübter Zusammenarbeit diese schwebende Frage zu klären suchen und formulierten diese Forderung. Kann Herr Dr. Merzbach bestreiten, daß er in einem Bericht über die Frankfurter Verhandlungen, den er unrer dem 10. Februar an die Vorstandsmitglieder seines orthodoxen Verbandes versandte, die ablehnende Stellungnahme gegen unsere Forderung ausdrücklich damit begründete: „daß ein Verzicht auf die Selbständigkeit der Regierung gegenüber gegen den ausdrücklichen Beschluß des Gesamtvorstandes verstoße?" Dreser Beschluß des orthodoxen Gesamtvorstandes war vor unseren Frankfurter Verhandlungen herbeigeführt worden. Wenn unsere Forderung auf den Verzicht des orthodoxen Verbandes so völlig neu war. wie konnte dieser Beschluß gegen einen Verzicht vor unseren Verhandlungen erfolgen? Kann Herr Dr. Merzbach bestreiten, daß bei einer orthodoxen Vorstandssitzung, die unseren Frankfurter Verhandlungen vorangegangen war, eine so scharfe Resolution gegen die von uns erstrebte Vereinheitlichung der beiden Verbände gefaßt wurde, daß die Treuhänder der Verhandlung die offizielle Weitergabe dieser Resolution an uns ablehnten und daß Herr Dr. Merzbach sebst in dem genannten Bericht vom 10. Februar darüber sagt: „Aus Wunsch des Herrn Rosenstein und einer Reihe unserer Mitglieder habe ich entgegen der ursprünglichen Absicht, diese Resolution weder dem Wortlaut noch dem Inhalt nach zur Kenntnis gebracht, weil hieraus wegen der Schürfe ihrer Form Verstimmung befürchtet wird."? Warum diese scharfe Resolution gegen eine Tendenz, die man nicht zu kennen vorgibt? Kann Herr Dr. Merzbach bestreiten, daß wir zu Beginn unserer Frankfurter Verhandlungen über die klärungsbedürftigen Fragen mit den übrigen Punkten auch die Forderung bekannt gaben, der orthodoxe Verband müsse auf ein selbständiges Hervortreten nach außen verzichten und daß hierbei weder Herr Dr. Merzbach noch ein anderes orthodoxes Mitglied an dieser Forderung als einer neuen Anstoß nahm, daß vielmehr Herr Dr. Merzbach lediglich wünschte, dieser Punkt möge als letzter zur Verhandlung kommen? Warum sagte man uns nicht bald, diese Forderung sei unannehmbar und bedente das Scheitern der Verhandlungen? Wollte man vielleicht in der Erwartung, daß bei einem anderen Punkte die Verhandlung scheitere, die Verantwortung für das Mißglücken des Vereinbarungsverfuches vom orthodoxen Verband auf uns abwälzen? Aber die Stellungnahme, zu welcher Herr Dr. Merzbach schließlich dieser Forderung gegenüber sich bekennen mußte, erregte nicht nur bei den Vertretern des Mainzer Verbandes Verwunderung, auch der unparteiische Verhandlungsleiter war höchst erstaunt über diese unerwartete Ablehnung unserer Forderung; dieser Ablehnung gab er nachträglich noch brieflich Schuld an dem Scheitern der Verhandlungen. Der Artikelschretber gibt ja, wenii man seine Ausführungen sorgfältig liest, auch selber zu, daß der orthodoxe Verband die Vereinheitlichung der beiden Verbände, wie sie immer uiid immer wieder von uns versucht wurde, nicht billigeri konnte; er sagt: „Nie aber konnten wir uns darauf einlasfen, auch iiach außen der Regierung'und der Welt gegenüber eine einheitlich anerkannte Religionsgemeinschaft zuzugestehen, im Gegensatz zu unserer ganzen Stellungnahme seit Jahrzehnten und im Gegensatz zu der bisherigen Stellungnahme der Regierung." Alle vorgebrachten Begründungen für diesen ablehnenden Standpunkt, wenn sie auch noch so ernsthaft gemeint sind, können nur dürftig die Tatsache bemänteln, daß man auf der Gegenseite die Geltungsuiid Prestigegründe des orthodoxen Verbandes über den erforderlichen einheitlichen Zusammenschluß der hessischen Judenheit nach außen gestellt hat. Eine derartige Einstellung kanii aber mit uns der weitaus überwiegende Teil der hessischeii Juden nicht gutheißen. Der Leitung des orthodoxen Verbandes kann doch auch nicht unbekannt geblieben sein, daß weite Kreise der ihm gesinnungsgemäß nahestehenden hessischen Juden zu den vom Mainzer Verband vorgeschlagenen Vereinbarungen und Zusicherungen das Vertrauen hat, das einige führende Persönlichkeiten nicht aufbringen können und daß diese Kreise nur mit iiinerem Widerstreben zu der bisher geübten Methode schweigen, um die von Alters her gewohnte Ehrerbietung vor dem Rabbiner nicht zu verletzen. Der Artikelschreiber will nun einen Widerspruch in der Stellungnahme unseres Verbandsvorsitzenden zu den Verhandlungen mit dem orthodoxen Verband feststellen, weil der Vorsitzende in seinem Geschäftsbericht die Worte gebrauchte „Ich persönlich bin auch gegen jede Wiederaufnahme derselben", während er im Laufe der Aussprache erklärte: „Er seinerseits würde neue Verhandlungen mit Freude begrüßen". Wenn man aber den Bericht sorgfältig liest, dann muß man anerkennen, daß der erstgenannte Satz sich gegen eine Wiederaufnahme der Unterhandlungen zwecks Abänderung von Vereinbarungspunkten richtet (diese Art von Verhandlungen lehnt der Verbandsvorsitzende als zwecklos ab); der zweite Satz bringt zum Ausdruck, daß der Mainzer Verband zu einer Verhandlung derart bereit ist, daß der Darmstädter Verband von sich aus die Initiative ergreift, um die klar formulierten Bedingungen, die unser Verband ihm übergeben hat, und zu deren Aufrechterhaltung unser Verband sich dem seinerzeitigen Verhandlungsleiter gegenüber bereit erklärt hat, ohne weitere Einwendungen anzunehmen. Wenn der Artikelschreiber dann meint: „Die Treue zur Thauroh urrd die Sicherung ihrer Zukunft gebietet uns, in zielbewußter, konsequenter Klarheit auszuharren und nicht das Werk zu zerschlagen, das unsere Vorfahren sich erbaut haben", so müssen wir demgegenüber betonen, daß unser Verband die hessische Orthodoxie bisher niemals in eine derartige gefährliche Situation gebracht hat und auch, für die Zukunft das Gesamtwohl der hessischen Judenheit im Auge behalten wird. Wir sind überzeugt, daß wir auf dem eingeschlagenen Wege zum ersprießlichen Ziele kommen. Die in dem Artikel gebrachten persönlichen Angriffe gegen liberale Rabbiner zu widerlegen, oder richtig zu stellen, müssen wir uns versagen, weil wir weder für orthodoxe noch für liberale Rabbiner Aufsichtsbehörde sind und weil wir bei einer Auseinandersetzung über die Erfüllung religionsgesetzlicher Vorschriften möglicherweise auch darauf Hinweisen müßten, daß manch einer sich orthodox nennt, der noch einen weiten Weg bis zur religionsgesetzlichen Vollkommenheit zurückzulegen hat. lieber derartige Dinge in der Oeffentlichkeit zu kämpfen, entspricht nicht unserem Geschmack. Wir wollen aber nicht verschweigen, daß wir die bei Judengegnern übliche Methode, einzelne Worte aus dem Zusammenhang zu reißen und so Sinn und Absicht des Gedankens zu entstellen,: auch dann für nicht angebracht halten, wenn sie von orthodoxer Seite einem liberalen Rabbiner gegenüber angewendet wird. Wenn nun der gegen uns gerichtete Artikel schließlich zur Sammlung der Getreuen bläst mit den Worten: „Mögen unsere Gemeinden und unsere Gesinnungsfreunde sich das vor Augen halten, und so dem einstimmigen Ruf der drei hessischen orthodoxen Rabbinate folgend, in Treue zu uns stehen!", so wissen wir zwar, daß die Gemeindemitglieder dieser drei Rabbinate durchaus nicht einhellig dem Rufe zu folgen bereit sind; wohl aber wissen wir, daß 3