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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1930-07-01 · 7 (7.1930) · p. Seite 2

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
5 (1930)
Issue
7 (7.1930)
Date
1930-07-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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r«'2i rvmro npw „Stillschweigen bedeutet Einverständnis". An die unter obiger Ileberschrift in der letzten Nummer unseres Mitteilungsblattes angekündigte Entgegnung aus die in den „Mitteilungen des Hessischen Landesberbandes gesetzestreuer Synagogcngemeinden" gebrachten Auslassungen (Deutsche Israelitische Zeitung, 47. Jahrgang, Nr. 11 vom 22. Mai 1930, Seite 11 und 12) gehen wir zwar nur mit innerem Widerstreben heran, weil wir derartige innerjüdische npV^nü vermieden und nicht in der Oefsentlichkeit ausgesuchten sehen möchten und weil wir außerdem die uns zu Gebote stehenden finanziellen Mittel und unsere Zeit für wichtigere Ausgaben des hessischen Judentums verwenden können. Die genannten Darstellungen des Darmstädtcr Verbandes zwingen uns aber zu einer Erwiderung um unserer eigenen Ehre und der Wahrheit willen. Wir betonen allerdings alsbald, daß wir mit dieser heutigen Entgegnung diese Auseinandersetzung beschließen und daß uns selbst die krasseste Mißdeutung oder Umbiegung unserer Darlegungen, von welcher Seite sie auch kommen möge, nicht veranlassen kann, uns weiter damit zu beschäftigen. In der kurzen Ankündigung unserer Erwiderung nannten wir die Darmstädter Auslassungen „flüchtig gedruckt oder geschrieben". Jeder Leser kann sich davon überzeugen, daß die Seiten 11 und 12 der genannten Deutschen Israelitischen Zeitung zahlreiche Druckfehler enthalten, die teilweise mehrere Deutungen des entstellten Textes zulassen. Wir hoffen, daß uns trotz dieser Mehrdeutigkeit der gegnerischen Auslassung die richtige Deutung gelungen ist. Zunächst dürste einmal unwidersprochen hingenommen werden können, daß der Ton dieser gegnerischen offiziellen Auslassungen (für die wohl Herr Dr. Merzbach, Darmstadt, verantwortlich ist) nicht gerade durch Mangel an Selbstbewußtsein sich auszeichnet. Bisher hatten sich unsere Gegner, entsprechend unserem eigenen Beispiel, einer sachlichen und korrekten Kampfesführung befleißigt. Warum verliert die Gegenseite auf einmal ihre Haltung und gestattet sich Uebergrisfe, die auf Nervosität schließen lassen? (Sieht man etwa Felle fortschwimmen?) Wodurch fühlt sich der Autor dazu autorisiert, sich zu unserem Lehrmeister aufzuwerfen und zu sagen „Hier wäre etwas mehr Bescheidenheit wahrheitsgemäßer gewesen" (Seite 11, Spalte 2 unten) oder „(Ob zur Erreichung des Staatszuschusses die vom Gemeindetag des Landesverbandes Mainz eingeschlagene Taktik vom Mangel am guten Willen der Regierung zu sprechen, von Kränkung und Zurücksetzung zu reden und so fordernd auf sein Recht zu pochen, gut ist, mag dahingestellt sein. Nach einem alten Midraschwort steht uns die Bitte immer noch besser zu Gesicht als die Forderung.)"? (Seite 12, Spalte 2 Mitte). Glaubt der Artikelschreiber durch derartige Seitenangriffe auf unsere Methode die Lage der hessischen Judenheit wirklich zu fördern? Wir gestehen offen, daß wir Hintertreppen und selbsterniedrigende Bitten verschmähen, wo die Gleichheit aller Bürger auf dem Spiele steht, und daß wir die Beitragsleistung des hessischen Staates an die hessische Judenheit als eine Forderung des Rechtes ansehen, wenn sie bis heute auch noch nicht Gesetz geworden ist. Hierüber haben wir häufig genug gesprochen und geschrieben. Wir weisen diese lehrmeisterliche Art unserer Gegner zurück, wie wir auch die Selbstbelobigung unserer Gegner als unangebracht bezeichnen, welche aus dem Artikel „Der Kampf um das Schächten in Hessen" (Seite 11, Spalte 1 und 2) spricht. In diesem Artikel heißt es: „Im Laufe der Wintermonate wurde von unserem hessischen Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden, der seit Jahren als Sachwalter der überlieferten min die ganze Arbeit des Kampfes für das Schächten in Hessen leistet, alle notwendigen Schritte unternommen." Ganz klar ist dieser Satz nicht. Soll damit gesagt sein, daß der Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden als der Sachwalter der überlieferten Thauroh angesehen werden muß oder daß er allein seit Jahren die ganze Arbeit für das Schächten in Hessen leistet? Der gerade Verstand eines einfachen Balbos wird wohl das letztere daraus entnehmen müssen. Und dann ist diese Behauptung tatsächlich unrichtig. Seit Jahr und Tag führt nicht nur der Eentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, sondern auch unser Landesverband den Kampf gegen die Schächtgegner und für das Schächten. Durch Aufklärung in aller Oefsentlichkeit, was dem Artikelfchreiber bekannt, gewesen sein konnte (siehe Mitteilungsblatt des Landesverbandes der israelitischen Religionsgemeinden Hessens 1. Jahrgang, Nr. 7, Dezeinber 1926, Seite 2 und 3, 2. Jahrgang, Nr. 1, Januar 1927, Seite 6 und 6, 2. Jahrgang, Nr. 7, Juli 1927, Seite 14, 4. Jahrgang, Nr. 11, November 1929, Seite 9, wo in selbständigen Artikeln, Berichten oder Besprechungen auf diese Frage hingewiesen oder Aufklärung gegeben ist), hat auch unser Landesverband für die Erhaltung des Schächtens gekämpft, lieber Verhandlungen, die einzelne Herren Rabbiner mit sonstigen Stellen, wie Schlachthausverwaltungen, Bürger¬ 2 meistereien und Kreisämtern, geführt haben, haben wir für richtiger gehalten, keine Veröffentlichungen zu bringen. Diese Verhandlungen brauchte der Autor nicht zu kennen, aber aus dieser seiner Unkenntnis heraus, hatte er keinesfalls das Recht, zu behaupten, daß außer seiner Tätigkeit nichts im Kampf für das Schächten in Hessen geschehen sei. Im übrigen wird in diesem Artikel der Anschein erweckt, als ob Anträge auf Schächtverbot in Hessen noch nie dagewesen wären. Vielleicht ist der Artikelschreibec noch nicht lange genug in Hessen, um zu wissen, daß seit vielen Jahren der Antrag Werner in dieser oder jener Version immer wiederkehrt, und daß auch der Verband der Tierschutzvereine im deutschen Reich schon im Juni 1927 in Darmstadt Beschlüsse gefaßt hat, die sich trotz der Bemühungen der Herreil Rabbiller Dr. Munk, Berlin und Dr. I. Horovitz, Frankfurt a. M. mit 79 gegen 7 Stimmen gegen das Schächten ohne Betäubung ausgesprochen haben. Wenn diese Beschlüsse urid Anträge bisher in Hessen keinen Erfolg hatten, so liegt es wirklich nicht an der seit einigen Monaten entwickelten Tätigkeit des orthodoxen Verbandes allein, wenn man auch zweifellos auf der Gegenseite sehr gern dieses Verdienst für sich in Anspruch nehmen möchte, und mit anderen Worten u n s Gleichgültigkeit und Erfolglosigkeit nachsagcn will. Wir werden in Hessen vor Schächtverboten so lange bewahrt bleiben, als die gegenwärtige Negierung uiid Parteikonstellation besteht; sollten Parteikonstellationen wie in Bayern oder in Thüringen bei uns eillziehen, danii kaiiii der orthodoxe Verbaiid urid uilser iieutraler Verbaiid und das Büro für Schüchtschutz und ein Verband von wahrheitsliebenden Gutachtern liichtjüdischen Glaubens tun urid reden was sie wollen: Der Erfolg wird versagt bleiben, denn gegen eine Willenseinstellung wie in Bayern oder Thüringen, siiid die edelsten Versuche machtlos. Wenii nun aber — um bei dieser Abhandlung über die Schächtangelegenheit in Hessen zu bleiben — in diesem Bericht erwähnt wird, daß man der voii den Herren Bodenheirner, Hirschfeld und Merzbach Unterzeichneten Eiiigabe als Anlagen fünf Schriften beigefügt habe, so wird auch dadurch bei der Masse der hessischen Judenheit d i e falsche Vorstellung erweckt, als ob um das Zustandekommen dieser Schriften und deren Verwendbarkeit wiederum der Darmstädter Verband das alleinige Verdienst habe. Demgegenüber müssen wir darauf Hinweisen, daß die genannten Schriften von Organisationen herausgegeben sind, welchen unser Landesverband durch namhafte Beiträge ihre Arbeit zum Schutze des Schächtens erleichtert. Jedermann kann sich davon überzeugen, daß dem in erster Linie in Betracht kommenden Büro für Schächtangelegenheiten — Berlin N 24, Artilleriestraße 31 — aus der Kasse uuseres Landesverbandes sür das Jahr 1929-30 ein Beitrag von 200 RM. bewilligt worden ist (s. „Mitteilungsblatt", 4. Jahrgang, Nr. 7/8, "vom Juli-August 1929, Seite 2, i. Spalte). Aehnliche namhafte Beträge sind seit Jahren, von Mitgliedergemeinden unseres Verbandes für den genannten Zweck entrichtet worden, und für die kommenden Jahre vorgesehen. So haben also auch wir wesentlich dazu beigctragen, dem Darmstädter Verband die Motivierung seines Antrages durch wertvolle Veröffentlichungen zu ermöglichen. Doch nun zurück zu dem in den „Mitteilungen des Hessischen Landesverbandes gesetzestreuer Synagogengemeinden" gebrachten Artikel „Die Darmstädter Tagung des Mainzer Landesverbandes". In diesem soll wieder einmal nachgewiesen, werden, daß unser „böser" Mainzer Verband die alleinige Schuld daran trägt, daß eine Vereinigung der beiden Verbände bisher nicht zustande kam. Selbstgefällig beteuert dort der Verfechter des orthodoxen Verbandes für sich und seine Organisation: „Schritt auf Schritt sind wir in diesen Verhandlungen dem anderen Verband entgegengekommen, hatten zunächst ein Zusammengehen in einzelnen Punkten angeregt, dann eine ständige Konferenzgemeinschaft, dann eine feste Kommission, dann eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit, einen Dachverband usw., hatten dann einzelne Punkte festgelegt, unter denen wir zum Eintritt in den LandesverbandMainz bereit wären, hatten dann auf der letzten Frankfurter Tagung (über d:e in unseren Blättern auf Grund eines besonderen Wunsches von Herrn Dr. Levi, Mainz, bisher nicht berichtet worden ist) uns zum Eintritt unserer Gemeinden und Führer in den als Religionsgesellschaft anerkannten Landesverband Mainz bereit erklärt, hatten in diesen Verhandlungen Punkt für Punkt nachgelassen. Die uns zugestandenen — wie wir .ruhig anerkennen — wertvollen Zugeständnisse wurden dort in vielen Einzelheiten wieder eingeschränkt." Diese Wortfülle ist ganz gewiß geeignet, falsche V o r st e l l u n g e n zu erwecken. Im ersten Augenblick scheint es, als ob der Darmstädter Verband dem Mainzer Verband ungeheuerliche Zugeständnisse gemacht hätte. Fragt man sich aber nach dem tieferen Sinn dieser Wortfülle, besonders unter dem Gesichtspunkt, der doch hier allein in Betracht zu ziehen ist, nämlich unter dem Gesichtspunkt der Vereinigung der beiden Verbände zum Zwecke ihres einheitlichen Hervortretens, dann ist mit dem „Zusammengehen in einzelnen Punkten" ebensowenig anznfangen,

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