Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 4 (1929)
- Issue
- 12 (12.1929)
- Date
- 1929-12-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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U. QLÜCKERT FABRIK FÜR MÖBEL UND INNEN-AUSBAU Wegen Reduzierung meiner MODELLE stelle ich einen großen Teil meiner unübertroffenen Qualitäts-Möbel zu wesentlich ermäßigten Preisen zum Verkauf. Komplette Zimmervon Mark 1000 - aufwärts. DARMSTADT * BLEICHSTRASSE 29-31 Durchgehend geöffnet. und jede Jüdin werden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Der Jahresbeitrag beträgt für Einzelmitglieder 10 Mark, für korporative Mitglieder 30 Mark. Der Vorstand ist ermächtigt, den Beitrag in geeigneten Fällen zu ermäßigen. Unsere Zeitschrift, die mindestens vierteljährlich erscheint, wird allen Mitgliedern kostenlos zugestellt. Bücherschau. Tie Lehren des Judentums nach den Quellen. Herausgegeben vom Verband der deutschen Juden. Fünf Teile in drei Bänden. Verlag von Gustav Engel, Leipzig. Ganzleinenbände RM. 7.50, 6.00, 7.50. Mit dem vor kurzem erschienenen 3. Band ist ein Werk abgeschlossen, das zu den verdienstvollsten der gesamten neueren jüdischen Literatur in deutscher Sprache gehört. In keiner anderen Sprache, auch nicht in hebräischer, ist ein Werk über „die Lehren des Judentums" von gleicher Art, von gleichem Aufbau und gleicher Durchführung vorhanden. Die Eigenart und die Einzigartigkeit des Werkes besteht darin, daß es die jüdische Glaubens¬ und Lebensanschauung nicht zu einem Ganzen als eine Totalität zusammenschaut, um diese Ganzheit in einem geschlossenen, architektonischen Bau dem Leser vor Augen zu führen, wie es, um das glänzendste Beispiel dieser Art zu nennen, „das Wesen des Judentums" des Rabbiners Dr. Baeck mit seltener Meisterschaft getan hat, sondern das Ganze ist hier in seine organischen Teile auseinandergelegt und fächerartig vor dem Leser ausgebreitet. Jeder einzelne Teil ist nun in der Weise behandelt, daß die Quellen selbst, soweit möglich, von der ersten Zeit der Entstehung einer leitende Zusammenfassungen der einzelnen Gedankenreihen bestimmten Jdeenkomplexes bis zu ihrer spätesten Entwicklung, also bis zur Gegenwart zu Worte kommen und in ihrer eigenen Sprache bzw. in wortgetreuer Uebersetzung des Urtextes vorgeführt werden. Die Bearbeiter haben sich auf kurze, straffe einleitende Zusammenfassungen der einzelnen Ge dankenreihen beschränkt. Was das Judentum über die einzelnen zur Behandlung stehenden Fragen denkt und wie es darüber denkt, spricht es selbst aus, legt es selber dar, so daß der Leser viel unmittelbarer und viel unabhängiger, als es sonst geschieht, sein Urteil über die einzelnen Probleme und Materien sich selbst zu bilden vermag. Der 3. Band oder 5. Teil hat zum Thema: Judentum und Umwelt. „Abwehr fremder Anschauungen"; „Abweichungen der christlichen Religionen vom Judentum in den Grundgedanken und in den Erscheinungsformen" sowie „Einfluß des Judentums aus die Weltkultur" lauten die Titel der Hauptteile dieses Bandes, die in einzelnen Kapiteln alles behandeln, was das Judentum von den Kulturen und Religionen der Welt an Einflüssen religiöser, sittlicher und geistiger Art erfahren und vor allem was es auf sie von seinen Einrichtungen und Anschauungen einströmen und wirken ließ Es sind Bilder von höchstem Interesse für jeden Gebildeten, die hier von ausgezeichneten Kennern der Materie nach dem derzeitigen Stande der Wissenschaft entworfen werden. Wer das Judentum in feinen mannigfachen wechselseitigen Beziehungen zur Umwelt gründlich und erschöpfend kennen lernen will, dem wird dieses Werk die trefflichsten Dienste leisten. Dr. Holzer, Worms. Horre, Dr. jur. Otto, Einzelne Gebiete des Verwaltungs¬ und Kirchenrechts im Volksstaat Hessen, L. C. Wittich-Verlag, Darmstadt, 1929, 56 Seiten, Preis brosch. RM. 3.60. Wiewohl in diesem Führer die staatskirchenrechtlichen Verhältnisse der israelitischen Religionsgemeinden nicht behandelt sind, wird derselbe gleichwohl vielen Verwaltungsmitgliedern jüdischer Gemeinden und Vereine lehrreiche Aufschlüsse bieten. Es sind die Organisationen der Landgemeinden, der Städte, der Kreise und der Provinzen, sowie die Verwaltungsgerichtsbarkeit behandelt. Die Grundzüge der Regelung des Fürsorgewesens, sowohl der Wohlfahrtspflege als auch der Jugeudwohlfahrt sind interessant und übersichtlich dargestellt. Aus dem Abschnitt „das Kirchenwesen" sei entnommen, daß der Verfasser die Auffassung Anfchütz's teilt, daß auch nach Erlaß von Art. 137 der Reichsversassung dem Staat das Recht zusteht, eine über die Vereinsaufsicht hinausgehende besonders geartete Staatsaufsicht auszuüben. Unter Rubrik „Ortsbürgerrecht" wird auch auf das Gesetz über die Gemeindenutzungen der Ortsbürgrr vom 21. Juni 1852 emgegangen. Es dürfte letzteres bei denjenigen Religionsgemeinden Interesse finden, bei denen Einkaufsgeld zu einem sogenannten engeren Verband besteht. F. Fleg, Edmond. Moses. München. Piper. 1929. Geh. 9.00 RM. Schon für die Herausgabe von Flegs früherem Buch „Ein kleiner Prophet" einer Erzählung, die in seltener Tiefe, Zartheit und Wahrhaftigkeit das religiöse Suchen junger Menschen gestaltet, sind wir dem Verlag Piper zu Dank verpflichtet, und diese Dankbarkeit wächst angesichts des zweiten eben veröffentlichten Werkes von Fleg. Denn war das erste durch den Ablauf der Handlung immerhin noch an den Tag gebunden und an das Allgemeingültige, also auch einer größeren Lesergemeinde erschließbar, so verzichtet der Autor in seinem neuen Werk „Moses" vollkommen auf das Recht, eine breitere Leserschaft zu unterhalten; verzichtet überhaupt auf das Recht zu unterhalten und wendet sich an einen.Kreis, der bereit und fähig ist, sich ergreifen zu lassen. Diesem Kreis will er die Gestalt des Mose wieder lebendig machen, wie er ihn sieht: geformt durch Bibel und Ueberlieferung, durch den Buchstaben der Thorah und das vielverschlungene Rankenwerk der talmudischen Legenden, von ihm intuitiv erfaßt und weitergeführt. So stellt er als ein Dichter und Forscher die ewig teure Gestalt vor uns hin; nicht roh, wie die historische Erkenntnis es vielleicht fordern dürfte, nicht in überhöhter Verklärung, wie lebensunwahre Schwärmerei es wünschen könnte — vielmehr als einen Gewaltigen und Erwählten mit der Kraft, mehr zu lieben als andere, schwerer zu tragen als andere und mit dem Schicksal, sich Hinreißen zu lassen gegen „dieses händelsüchtige Volk zu Zorn und Empörung"; sein ganzes Leben ein einziger Gottesdienst hingegeben dem Ruf von oben; von der höchsten Weisheit aber auch zum Vertrauen aus erwählt und mit Erkenntnissen begnadet, die frei sind von Bindungen an Raum und Zeit. So läßt ihn Gott in einer Vision Rabbi Akiba sehen, wie er inmitten seiner Schüler die Thorah lehrt. „Aber diese Thorah begriff er (Mose) nicht, denn diese Thorah, welche Akiba lehrte, war voll neuer Gedanken, die Gott in seiner Thorah Moses nicht gelehrt. Nun fragten die Schüler Akibas ihren Lehrer: „Rabbi, von wannen kommt dir diese Thorah?" Und der Rabbi antwortete feinen Schülern: „Von der Thorah, die Gott Moses auf dem Sinai gegeben hat." Da befragte der Prophet den Ewigen: „Herr, wie ist dies möglich?" Ich erkenne die Thorah, die du mir gegeben, nicht wieder. Ist diese neue Thorah die Thorah?" Und Gott antwortete ihm: „Es gibt fünfzig Pforten der Erkenntnis; neunundvierzig habe ich dir aufgetan, aber die fünfzigste bleibt dir verschlossen; denn kein Mensch und wäre es auch Moses, mein Sohn, kann alles wissen. Die Thorah, die du kennst, hat tausend Bedeutungen, die du nicht kennst und die andere im Laufe der Jahrhunderte kennen werden; denn zu einem jeden Jahrhundert wird sie in 5