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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1929-06-01 · 6 (6.1929) · p. Seite 8

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
4 (1929)
Issue
6 (6.1929)
Date
1929-06-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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auch nirgends in der Schrift gefunden, daß man sie ganz vertreiben solle. Die „Gelehrten" machten schwere Bedenken geltend und wollten die Juden gar nicht dulden, oder nur unter sehr barten Bedingungen. Unterm 25. Dezember 1538, nachdem Philipps Räte ihm dieses Bedenken übermittelt hatten, mit der Zusatzbemerkung, daß sie in Wahrheit und nach besten! Gewissen nichts daran zu ändern wüßten, antwortete Landgraf Philipp im Sinne seines ersten Schreibeus, daß er aus den Rat seiner Gelebrten, der gleichbedeutend sei mit einer Vertreibung der Juden, nicht eingehen könne, sondern dieselben noch weitere zwei Jahre dulden wolle, um zu sehen, wie sie iich anschicken. 1539 erließ Landgraf Philipp eine „Juden-Orduung", in der unter anderem in Punkt 5 über den jüdischen Handel bestimmt wurde: „sollen ziemlicher weise kaufsen und verkausfen, doch in den stetten und orten da kein Zünfte feilt, oder da sie die Zünfte leiden. Doch sollen sie es wahr nicht verteuren, sondern um ebnen zimlichen billichen Pfennig geben, wie es inen unsere beampten oder Bürgermeister und Rath setzen würden." Bei Darlehen wurde gestattet, 5 fl. von 100 sl. zu nehmen. Wer mehr nähme, solle der geliehenen Summe wie der Hälfte seines Vermögens verlustig gehen. Da die Ordnung von 1539 nicht ganz beachtet wurde, erschien 1543 eine Erläuterung der „Judenordnung", in der die früheren Bestimiuungen nochmals eingeschärft wurden. Unter Papst Nikolaus 3. (1277—1280) mußten „Franziskaner- und Dominikanermönche Bekehrungspredigten halten, zu denen sich jeweils die ortsansässigen Juden eiuzusinden hatten, und diese Bemühungen sortsetzen, bis ein Erfolg ersichtlich würde." Auch in Hessen waren die Juden gezwungen, in ihren Synagogen oder in Kirchen solche Bekehrungspredigten anzuhören. Deshalb wurden die Pfarrherren angewiesen, darauf zu achten, daß die „Juden, ihre Weiber und Kinder" die Predigten nicht versäumten. Da die Juden die Kirchen nicht besuchen wollten, wurden von den Geistlichen hier und da sogenannte „Judenpredigten" gehalten. Den Pfarrherren wurde außerdem zur Pflicht gemacht, die Religionsbücher der Juden zu prüfen, ob sie nichts gegen den christlichen Glauben enthielten. Sollte ein Pfarrer des Hebräischen nicht kundig sein, „so muß man die Bücher gein Marburgk schicken, und daselbst davon jndizieren lassen." Ohne Zweifel haben sich damals die Juden auch durch ihre Kleidung von den Christen unterscheiden müssen, denn die Reichspolizeiverordnung vom Jahre 1530 tit.: 32,51 bestimmte: es sollen die Juden einen gelben Ring an dem Rock oder Kappen, allenthalben unverborgen, zu ihrer Erkenntnis öffentlich tragen." Nach dem Tode des Landgrafen Ludwig Philipp zeigte sich sein jüngster Sohn und Regierungsnachfolger Ludwig Wilhem IV. der Weise zu Kassel, dem Niederhessen und Kassel zugefallen war, sehr nachsichtig gegen die Juden. Vor allem wurde die Judenordnung von 1539 erneuert. Als er das Buch des Judenfeindes und Pfarrers Nigrinus zu Gießen gegen die Juden gelesen hatte, schrieb er seinem Bruder, dem Landgrafen in den Landen an der Lahn, Ludwig IV. zu Marburg, er möge sich durch bas juden-feindliche Buch nicht beeinflussen lassen, sondern dem Nigrinus die Herausgabe weiterer gehässiger Schriften untersagen, da auch sein geliebter Vater seinen Theologen nicht gestattet habe, wider andere Bücher zu schreiben. Als 1566 auf dem Landtage zu Treysa die Steuern festgesetzt wurden, wurde a. a. auch bestimmt, daß die Juden im Oberfürstentum Hessen jährlich ein Pferd zur Festung Gießen zu stellen hatten. Diese Verpflichtung wurde aber in Geld abgelöst, sodaß man nun in zwei Terminen, immer zur Zeit der Frankfurter Messe, 25 Goldgulden zu entrichten hatte. Landgraf Georg I. (1567—1596) war den Juden durchaus nicht gewogen. Ihn beherrschte der Gedanke, daß durch den übertriebenen Wucher und Zinsenbezug der Juden seine Untertanen ausgesogen würden. Er erließ am 1. Januar 1585 eine strengere Judenordnung. Außer der Versicherung durch ihren jüdischen Eid, sich jeder Lästerung „wider unsern Erlöser und die christliche Religion" zu enthalten, wurde den Juden zur Pflicht gemacht, „ Ire Wahre nicht vertheuern noch dieselbige Unseren Ünderthanen höher ustringen oder annschlagenn, als sie sonstenn bey Christen gültig ist." Außerdem „füllen sie alle Ire Hendell ufrichtig treiben, mit keinenn verzinslichen Practicken oder Finanzen umbgehen." Trotz aller Drangsalen vermehrten sich die Juden. Die Kriegszeiten lenkten die Regierungshandlungen nach anderen Richtungen hin und so geschah seit dem Regierungsantritte Ludwigs V. des Getreuen (1596—1626) nichts gegen sie. Daß er aber die Juden und ihre Verhältnisse nicht aus den Augen ließ, dafür bürgt die nach dem Tode dieses Fürsten (1626) auf seiner Schreibtafel gefundene Bemerkung: „Die Juden aus Gießen und Marburg fortzuweisen." (Fortsetzung folgt.) Verbände und Vereine. Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden veranstaltete gemeinsam mit dem Landesverband für jüdische Wohlfahrtspflege in Hessen und Hessen-Nassau und der jüdischen Wohlfahrtspflege in Frankfurt a. M. am 12. und 13. Mai d. I. in den Räumen der Frankfurt-Loge eine Bezirkstagung für West- und Süddeutschland. Die unter Leitung der Herren Rabbiner Dr. H o r o w i tz und Bloch- Frankfurt geführten Hauptverhaudlungen des ersten Tages galten dem Thema „Planwirtschaft in der Wohlfahrtsarbeit". Die einzelnen Sachgebiete waren auf folgende Referate verteilt: Justizrat Dr. Straus-München: Zur Planwirtschaft in der Mittelbeschaffung und Mittelverwendung. Frieda Weinreich-Berlin: Zur Planwirtschaft im Anstaltswesen und in der Erholungsfürsorge. Dir. Dr. Rothschild- Dinslaken: Zur Planwirtschaft im Anstaltsbetriebe. In den Referaten wie in der Aussprache am zweiten Tage wurde einmütig und nachdrücklich hervorgehoben, daß die planmäßige Gestaltung der Wohlfahrtsarbeit eine dringende Forderung sei. Dazu drängt auf der einen Seite die Knappheit der Mittel, andererseits das „wirtschaftliche Prinzip", zu dessen Anwendung die Träger der Wohlfahrtspflege nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern mehr noch aus sozial-ethischen Gründen verpflichtet seien. Die Versammlung faßte Entschließungen, welche den Rahmen abstecken für die Arbeit, die die Zentralwohlfahrtsstelle in Gemeinsamkeit mit allen übrigen Stellen auf dem Gebiete der Planwirtschaft der jüdischen Wohlfahrtspflege in der nächsten Zeit zu leisten haben wird. Die öffentliche Versammlung, die am ersten Abend stattfand, gab den Ausführungen von Herrn Dr. B a e ck -Berlin, Frau Bettina Brenner -Leipzig, Herrn Dr. Straus- München und Herrn Dr. H o r o w i tz - Frankfurt a. M. einen starken Widerhall. Sie war eine Kundgebung im Sinne einmütiger Verpflichtung der jüdischen Gesamtheit zur jüdischen Arbeit. Von allgemeiner Bedeutung war auch die Aussprache des „Sozialen Ausschusses des Allgemeinen deutschen Rabbinerverbandes" über das Thema: „Rabbiner und Jugend". (Rabbiner Dr. Prinz- Berlin und Dr. Franz Wolf- Frankfurt a. M. über: „Rabbiner und Jugendbewegung"; Rabbiner Dr. Max G r ü n w a l d - Mannheim und Dr. Georg L u b i n s k i - Berlin über: „Rabbiner und Jugendpflege"). Eine Sonderbesprechung galt der brennenden Frage des Nachwuchses jüdischer Krankenschwestern. Die günstig begonnenen Verhandlungen über diesen Gegenstand werden demnächst fortgeführt werden. Im Rahmen der Tagung fanden ferner unter Vorsitz von Dr. B a e ck - Berlin eine Sitzung des Gesamtvorstandes der Zentralwohlfahrtsstelle, — in der vor allem der Tätigkeits- und Kassenbericht entgegengenommen wurde —, sowie eine Besprechung der aktiven Mitarbeiter der jüdischen Wohlfahrtsstellen statt. Beide Sitzungen gaben, wie überhaupt die gesamte Tagung, eine Fülle neuer Anregungen und wiesen der Zentralwohlfahrtsstelle Wege zu neuen Lösungen ihrer Aufgabe:!. Ungemein lehrreich und anregend waren die Besichtigungen des Westendheims in Frankfurt a. M. (Direktor Verleger) und des Heims des Jüdischen Frauenbundes in Neu-Isenburg. Israelitischen Passagieren der Hamburg-Amerika-Linie ist es häufig unbekannt, daß sie während der Seereise nach und von New-Aork auf Verlangen eine nach rituellen Vorschriften zubereitete Verpflegung erhalten können. Damit die entsprechende Vorsorge in qusreichendem Umsang getroffen werden kann, empfiehlt es sich jedoch, daß diejenigen Reisenden, die auf koschere Zubereitung der Mahlzeiten Wert legen, ihre speziellen Wünsche rechtzeitig vor der Abfahrt bei der Hamburg-Amerika-Linie bekannt geben. Die Einrichtung der rituellen Verpflegung jüdischer Hapag- Passagiere steht unter dauernder Aufsicht des Hamburger Oberrabbiners. Der Verband jüdischer Jugeudvereiue Deutschlands konnte im März 1929 auf sein 20jähriges Bestehen zurückblicken. Aus diesem Anlaß fand vom 15.—17. März in Berlin, dem Gründungsort, eine Feier statt, zu der sich zahlreiche Verbandsmitglieder ausallen Gauen Deutschlands vereinigten. Mit einer Freitagabendfeier im engeren Kreis und mit Werbeveranstaltungen nach außen eingeleitet, gipfelte sie in einem Festakt, zu dem Vertreter aller jüdischen Organisationen in der Berliner Gemeinde erschienen. Künstlerische Darbietungen umrahmten die drei Referate über „Der Verband im Leben der deutschen Judenheit". Den eindrucksvollen Tag beschloß ein Festabend im Logenhaus. Der hessische Landesverband der jüdischen Jugendvereine veranstaltete zusammen mit dem Verein Montefiore in Frankfurt am 24. März eine offizielle Feier aus dem gleichen Anlaß. Der Festakt in der Frankfurtloge vereinigte die Verbandsfteunde von nah und fern; es war wirklich eine Stunde der Weihe. Es sprachen über „Deutscher Juden Zukunft" Dr. Gustav Löffler, einer der Gründer des Verbands, über „Deutscher Jugend Zu- 8

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