Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 4 (1929)
- Issue
- 4 (4.1929)
- Date
- 1929-04-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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2>ie Redaktion der Mainzer Warte konnte sich nicht versagen, an diese Berichtigung folgende Nachbemerkung anzuknüpsen: Also, da haben wirs ja, daß unsere Vermutung doch richtig war. Wir kennen doch unsere Pappenheimer. Warum mag wohl der Mainzer Anzeiger den Abdruck des Artikels abgelehnt haben? U. A. w. g.! Wir glauben aber, wir werden aus unsere Frage keiiie Antwort erhalten, denn der Mainzer Anzeiger ist ja so „unabhängig", daß er nach iiiemaiid zu fragen und auf keine Frage eine Aiitwort zu gebeii braucht, sogar nicht, weiin es sich um die elementarsten Grundsätze von Recht und Gerechtigkeit handelt. Er ist so unabhängig, daß er sogar seinen besten Inserenten gegenüber diese Grundsätze ablehnt. Ja, ja: Ein echter teutscher Mann mag keiiien Juden leiden, Doch seine Inserate nimmt er gern! Der Bericht der Wormser Volkszeitung wurde an sämtliche Mitglieder des hessischen Landtages und aii alle Minister in Darmstadt verschickt, konnte dieselben aber auch nicht veranlassen, ihren seitherigen ablehnenden Standpunkt den hessischen Juden gegenüber zu änderii. Bei den Verhandlungen iin Plenum der Kammer sind lediglich die Demokraten für unsere berechtigten Forderungen eingetreten. Der Staatspräsident Adelung wies allerdings darauf hin, daß die kirchlichen Ansprüche an den Staat zum Zwecke einer Neuregelung zur Zeit der Prüsung durch eine speziell hiersiir gebildete Kommission unterliegen und daß bei der bevorstehenden Neuregelung auch die berechtigten Wünsche der hessischen Juden erfüllt werden sollten. Wir wollen afto weiter hoffen, daß man vielleicht uns und unseren Interessen schließlich doch noch Gerechtigkeit widerfahren läßt und daß wir möglicherweise vom nächsten Jahre ab die so dringend notwendige Subvention aus Staatsmitteln erhalten werden. Für das laufende Jahr muß unser Landesverband sich mit seinen unzulänglichen Mitteln behelfen und die allerdringendsten Bedürfnisse so gut wie möglich zu erfüllen suchen. Aus unseren Verbandsgemeinden. Alzey. In der Nacht vom 25. auf den 26. März starb im städtischen Krankenhaus zu Mainz, wo er von längerem, schwerem Leiden Heilung suchte, Herr Sanitätsrat Dr. Meier Mainzer. Der Verewigte war im Jahre 1867 zu Lorsch geboren und wirkte seit zwanzig Jahren in Alzey als praktischer Arzt sowie als Reichsbahnarzt. Er hatte sich durch seine ärztliche Tüchtigkeit und seine Hilfsbereitschaft Armen wie Reichen gegenüber in den weitesten Kreisen der Bevölkerung Sympathie und Hochschätzung erworben und hatte sich, ausgestattet mit reichem, jüdischem Wissen und Empfinden, durch langjährige Mitarbeit im Vorstande der israelitischen Religionsgemeinde Alzey auch um seine Glaubensgemeinschaft verdient gemacht. Bei der Beerdigung, welche am 28. Mürz auf dem Mainzer israelitischen Friedhof erfolgte, gab die israelitische Religionsgemeinde Alzey und der ärztliche Kreisverein Alzey der Trauer um den Verlust des Heimgerufenen Ausdruck. Weite Kreise beklagen mit der Gattin, den Kindern und Geschwistern des Verewigten den frühen Heimgang dieses Mannes. Büdingen (Oberhessen). Am 16. Februar d. Js. beging Frau W w. S a l o m o n K a tz in voller geistiger und körperlicher Rüstigkeit ihren 80. Geburtstag. Wegen der ungünstigen Witterung waren die auswärtigen Kinder — auf dringenden Wunsch der Mutter — zu diesem Freudentag nicht erschienen. Zahlreiche Gratulanten sprachen bei Frau Katz vor, auch wurde sie durch schöne Geschenke geehrt. Mögen der arbeitsfrohen Greisin noch viele Jahre der Freude und Zufriedenheit befchieden sein. Der hiesige Frauenverein hat m einer jüngsten Versammlung eine Ergänzungswahl seines Vorstandes vorgenommen. Es wurden gewählt: Frau Lehrer Halberstadt, Frau I. A u l und Frau A. L i n d h e i m e r. Unter zahlreicher Beteiligung der hiesigen Bevölkerung wurde am 26. Februar Frau Klara Strauß zu Grabe getragen. Im Mai v. Js. konnte sie ihren 80. Geburtstag in Anwesenheit einer in Amerike verheirateten Tochter feiern. — Ebenso zahlreich war die Beteiligung bei der am 1. März erfolgten Beerdigung der Frau K a r o l i n e K u l p. Sie war 77 Jahre alt, nahm aber bis zu ihrem Tode regen Anteil an allen Ereignissen des Geschäftslebens ihrer Kinder. — An beiden Gräbern sprach Herr Lehrer Ha lberstadt tief empfundene Worte herzlichen Gedenkens. Friedberg (Hessen). Am 10. März 1929 fand hier Vorstandswahl statt. Gewählt wurden die seitherigen Vorstandsuntglieder Ferdinand Krämer, Siegfried Rothschild, Siegfried K r ä m e r , Dr. Siegfried Rofienthal, Theodor Seligmann, Julius Engel und neu hinzu kam an Stelle des ausscheidenden 7. Mitgliedes Dr. Max Oppenheimer. Die Wahl fand nach der von dem Vorstand im Februar d. Js. herausgegebenen neuen Wahlordnung statt. Diese Wahlordnung erregte wegen ihrer teilweise unzeitgemäßen Bestimmungen den Anstoß zahlreicher Gemeindemitglieder. Aus deii Reihen der Mitglieder der israelitischen Gemeinde wurde daher zur Besprechung der neuen Wahlordnung eine Versammlung auf Arontag, den 4. März 1929 abends einberufen. Diese Versammlung, die sehr gut besucht war, wurde von Dr. Oppenheimer geleitet. In seinen Begrüßungsworten wies der Vorsitzende darauf hin, daß es sich bei dieser Versammlung nicht um religiöse Dinge drehe, daß auch nicht beabsichtigt sei, Streit und Unfrieden in die Gemeinde zu bringeii, sondern daß man ganz im Gegenteil der Gemeinde zu einer gerechten Wahlordnung verhelfen und mehr wie seither unsere jüdischen Mitbürger für die Fragen ihrer Gemeinde interessieren wolle. Herr Dr. Oppenheimer machte darauf aufmerksam, daß die vom Vorstand herausgegebene Wahlordnung hierzu leider nicht geeignet sei, da sie anstatt die Gemeindemitglieder zu einen, diese in verschiedene Klassen teile und zersplittere. Es gehe nicht an, daß es einmal Gemeindemitglieder gäbe, die das aktive und passive Wahlrecht haben, dann solche, die zwar wählen können, aber nicht gewählt werden dürfen und schließlich Gemeindemitglieder, denen man weder das aktive noch das passive Wahlrecht verliehen habe. Nachdem der Vorsitzende noch kurz darauf hingewiesen hatte, daß es dem herrschenden Zeitgeist widerspreche, das Wahlrecht teils vom Steuerzahler! abhängig zu machen, teils nur denen zu geben, die das sogenannte Einkaufsgeld entrichtet haben, und noch insbesondere unterstrichen hatte, daß es unfaßbar sei, einem im Konkurs befindlichen Gemeindemitglied! das Wahlrecht zu entziehen, Erteilte er dem Referenten des Abends, Rechtsanwalt Tr. Krämer, das Wort. Der Redner verbreitete sich in klaren ^und aufschlußreichen Ausführungen über 'den Inhalt der einzelnen Paragrapheii der Wahlordnung uiid kam zu dem Ergebnis, daß fast jeder Paragraph wenn nicht anfechtbar, so doch unklar und dem gesunden Rechtsempfinden weiter Kreise unverständlich sei. Es würde im Rahmen dieses Berichtes zu weit führen, die einzelnen Beanstandungen aufzuzählen, es sei daher nur kurz auf einiges hingewiesen. Merkwürdig sei, daß nach der neuen Wahlordnung Vorstandsmitglieder zwar im ersten Grade der Seitenlinie (Brüder) verwandt sein dürfen, Laß aber nur der zweite Verwandtschaftsgrad der Seitenlinie hindernd im Wege steht. Vollkommen unverständlich sei es, nur den Gemeindemitgliedern das Wahlrecht zu geben, die Steuern zahlen, was die Kluft zwischen arm und reich vergrößere. Gerade wir Juden, die wir endlich die politische und rechtliche Gleichberechtigung hätten und um diese leider in der Praxis noch immer kämpfen müssen, füllten doch unter sich gerecht sein und nicht verschiedene Klassen von Menschen schaffen und den einen vor dem anderen zurücksetzen. So sei es auch ein Widerspruch einigen Frauen und zwar solchen, die selbständigen Haushalt führen, das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben und Steuer zahlen, das aktive Wahlrecht zu geben und die anderen Frauen auszufchlietzen. Nachdem selbst gesetzestreue Rabbiner das aktive Frauenwahlrecht als mit dem Religionsgesetz vereinbar halten, solle man alle Frauen wählen lassen, zumal es gerade auch namhafte jüdische Frauen gewesen seien, die mit für die politische Gleichberechtigung der Frau gekämpft hätten. Der Referent frug hierauf fortfahrend, ob Gemeindemitglieder, über deren Vermögen ein Vergleichsverfahren schwebt, wählen dürfen, da dies bei den Konkursfchuldnern nach der Wahlordnung ausgeschlossen ist. Nachdem noch kurz auf diese unhaltbare Bestimmung eingegangen worden war, verbreitete sich der Redner über das passive Wahlrecht und geißelte hier mit scharfen Worten, daß man das passive Wahlrecht von der Zahlung des überlebten Einkaussgeldes abhängig gemacht habe Mit Bedauern stellte Rechtsanwalt Dr. Krämer fest, daß man nicht wie in Baden und Württemberg dem Lehrer der Gemeinde ohne weiteres einen Sitz im Vorstand eingeräumt habe, da gerade der Religionslehrer geeignet sei, praktijch bei der Gemeindearbeit mitzuwirken. Dem Empfinden jedes rechtlich denkenden Menschen widersprechend sei es, daß über Einsprüche gegen die Wählerliste sowie gegen die Wahl selbst der alte Vorstand allein endgültig zu entscheiden habe, ohne daß eine höhere Instanz vorhanden sei. Zum Schluß wies der Redner noch darauf hin, daß wenn man die Mitglieder für die Gemeinde interessieren wolle, sie zur Arbeit hcranziehen müsse. Er schlug vor, auch im Vorstand eine Arbeitsteilung einzuführen, Ausschüsse für bestimmte Verwaltungszweige einzusetzen und zu diesen Ausschüssen Gemeindemitglieder heranzuziehen, um so die Verbindung zwischen dem Willen der Gemeinde und dem Vorstand aufrecht zu erhalten und insbesondere gerecht zu handeln, denn Gerechtigkeit sei das Fun dament jeder Gemeinde. Starker, lang anhaltender Beifall 5