Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 4 (1929)
- Issue
- 4 (4.1929)
- Date
- 1929-04-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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guug in der Urschrift in den Akten der Gemeinde Ofsenbach erhalten ist. Aus den Bestimmungen dieses Privilegs werden die Formen einer organisierten Gemeindeverwaltung deutlich; zugleich aber wird auch ersichtlich, daß die Gemeinde verschuldet war und daß die Verschuldung der Gemeinde eine natürliche Folge von Anordnungen sein mutzte, die auf der einen Seite dem Handel und Wandel der Juden in Offenbach enge Schranken zogen und auf der anderen Seite sie durch Gebühren und Schatzung zu ergiebigen Geldquellen machten. Das Privileg von 1719 bzw. 1-715 ist über hundert Jahre lang die Grundlage des Offenbacher Wesens geblieben. Erst von 1803 an, dem Jahre, da durch die Bemühungen des Offenbacher Juden Wolfs Breidenbach in ganz Deutschland der Leibzoll zu fallen begann, bröckelte langsam ein oder das andere Stück der alten Einrichtungen ab. Stärker wurde das Bestreben nach modernen Einrichtungen erst, als Isenburg mediatisiert und Offenbach hessisch geworden war. Die Erklärung der Juden zu Staatsbürgern im Jahre 1840 entzog einem Judenprivileg endlich den Boden. Inhalt und Form waren nun tot, die Gnade war durch das Recht ersetzt. Auf Grund der hessischen Verfassung von 1820 und der sich anschlietzenden Gesetzgebung erfolgte unter schweren inneren Kämpfen, die namentlich die Schuldablösung und den Gegensatz von „orthodox" und „liberal" betrafen, langsam die Neugestaltung der Gemeindeverhältnisfe. Zweimal ist der Versuch gemacht worden, die Verhältnisse der hessischen Gemeinden von staatswegen generell zu regeln; obwohl die jüdischen Gemeinden zu den erforderlichen Vorarbeiten in weitem Matze herangezogen wurden, lietz die Uiieinigkeit die Versuche mißglücken. Jii einem handschriftlich bei deii Akteii der Gemeinde zu Bürgel erhaltenen geschichtlichen Rückblick voin Jahre 1829 findet sich die Notiz, datz vor der Erbauung der Synagoge zu Bürgel das Betlokal sich m einer Turmstube befunden habe, und datz anfangs auch die Offenbacher dorthin zum Gottesdienst gekommen seien. Das kann sich nur auf die Zeit vor 1707 beziehen. Für dieses Jahr ist durch den Plan der Plätzeverteilung der Bestand einer eigenen Stätte für den Gottesdienst bezeugt. Es ist fraglich, ob damals schon eine Sbnagoge bestand oder nur eine Betstube. Auch aus den Schriftstücken über den Synagogenbau von 1728 auf 1729 ist darüber nichts zu ersehen. Der Neubau dieser Jahre blieb durch fast zwei Jahrhunderte der Mittelpunkt der Offenbacher Juden. Innen —• so z. B. durch Wolfs Breidenbach 1821 — und nutzen wurde er oft verändert. Aber die dauernd anwachsende Zahl der Gemeindemitglieder und die gesundheitlichen und baulichen Forderungen unserer Zeit geboten es bald, das alte als veraltet zu erkennen und einen der israelitischen Gemeinde und der Stadt Offenbach würdigen Neubau zu errichten. Dieser Neubau wurde vor 15 Jahren errichtet und ist ein Ausdruck des Geistes, der die Gemeinde in die Höhe geführt hat, und soll der Gemeinde ein Mahner sein zum Streben nach weiterer sittlicher Vervollkommnung. Dom Kampf unseres Landesverbandes nm Gewährung einer staatlichen Beihilfe. Die „Wormser Volkszeitung" brachte am 13. März d. I. den nachfolgenden vom stellvertretenden Vorsitzenden unseres Landesverbandes, Herrn Kommerzienrat Ludwig Kronenberger-Mainz verfatzten Artikel: Gleiches Recht für Alte! Auch im Bolksstaat Hessen? Von Ludwig Kronenberger. Der Finanzausschuß der Volkskamrner hat ein Gesuch des Landesverbandes der israelitischen Gemeinden Hessens um Zahlung einer Subvention, wie solche die anderen Konfessionen seit Jahrzehnten vom Staat beziehen, abgelehnt. Der Landesverband der israelitischen Gemeinden hat die Aufgabe, den armen und schwachen jüdischen Landgemeinden in Hessen zu helfen, datz sie ihre Lehrer menschenwürdig besolden und ihre baufälligen Gotteshäuser und Friedhöfe in Stand halten können. Die jüdischen Lehrer auf dem Lande in Hessen sind als die schlechtest bezahlten Beamten in ganz Deutschland bekannt, sie können vielfach kaum ihr nacktes Dasein fristen. Württemberg und Baden haben schon vor dem Kriege ihren jüdischen Gemeindeverbänden für diese Zwecke Subventionen gegeben, in Preußen und sogar in Bayern werden solche seit 1918 in erheblichen Beträgen bezahlt. Nur Hessen macht eine unrühmliche Ausnahme und schützt für diesen ungerechten Standpunkt Mangel an Mitteln vor. Dabei be- 4 - ' ' . trägt die ganze Subvention, die im Verhältnis der jüdischen Bevölkerungsziffer in Betracht käme, pro Jahr sage und schreibe Mk. 16 000! Um diesen Betrag hatte der Landesverband gebeten und die Regierungsparteien mit Ausnahme des demokratischen Vertreters im Finanzausschuß, des Abgeordneten Reiber, haben das Gesuch abgelehnt. Wie das Plenum der Kammer entscheidet, ineitz man noch nicht. Die beiden christlicher: Konfessionen erhalten seit Jahren vom Staat Beiträge in Höhe von etwa Mk. 600 000 pro Jahr. Die Verpflichtung des Staates zur Zahlung dieser Subventionen beruht auf der Ablösung früherer Rechte der Kirchen, auf Sequestrierungen und dergl. Da diese Zahlungen aus den: Staatssäckel erfolgen, besteht der groteske Fall, datz die jüdischen Steuerzahler in Hessen im Verhältnis ihrer Steuerkraft zu denselben beitragen, für ihre eigenen Zwecke aber nichts erhalten! Man begründet die Ablehnung mit der durchsichtigen Angabe, die Juden hätten keine diesbezüglichen verbrieften Rechte! Tatsächlich haben die Juden in Hessen noch niemals vom Staate etwas verlangt und auch noch niemals etwas erhalten. Wo kein guter Wille vorhanden ist, findet man leicht tausend Rechtsgründe und Billigkeits- oder Gerechtigkeitsgründe gelten immer nur für die Majoritäten. Die Juden in Hessen haben aber überdies im Laufe der Jahrhunderte nicht nur einmal, sondern inehr als zehnmal Sequestrierungen, Beschlagnahmeii und Beraubuiigen ihrer Gemeinde- und Privatvermögen über sich ergehen lassen müssen. Im Mittelalter hat der Staat bzw. die Stadt Mainz den Judeii ihren gesarnteii Grunduiid Hausbesitz einfach weggenoniinen und die Besitzer verjagt oder iiingebracht. Ein Jahrhundertlang führte man in Mainz den großen Kariipf unter dem Nameii „Judenerbe". Später wurde es nach und nach veräußert. Man sieht, die Juden könnteii sich auch auf Sequestrierungen beziehen und Rechte herleiteii, sie sind aber nicht in der Majorität nub deshalb nicht im Recht. Aber mit etwas gutem Willen und etwas Gefühl für Billigkeit hätte mail auch Gründe für die Bewilligung der paar tausend Mark fiiiden können. Doch die Parteien, die da, wo ihre Interessen in Betracht kommen, die Begriffe Recht uiid Gerechtigkeit mit Virtuosität handhaben, haben in diesem Falle versagt. Die Sozialdemokraten, die prinzipielle Gegner aller Zahlungen für religiöse oder konfessionelle Dinge fiiid, könnteii sich nicht zu der Höhe des gerechten Ausgleichs aufschwingen, den Juden ihren Subventionsanfpruch wenigstens insolange zuzubilligeii, als die anderen Konfessioiien die ihrigen erhalten, und das Zentrum, das sonst zum Schutze der Religionen immer zu haben ist, konnte dieses Prinzip nicht bis auf die Juden ausdehnen. Die gesamte jüdische Bevölkerung Hessens aber, die sich seither bewußt war, datz sie als loyale und treue Staatsbürger immer und überall ihre Pflichten in vollem Matze erfüllt haben, fühlt sich durch die ungerechte Behandlung ihrer Sache mit Recht zurückgesetzt uiid ist durch dieselbe tief erbittert. Sie wird Wohl genötigt fein, die für die obigen Zwecke so dringend benötigten Mittel anderweitig aufzubringen und sie an anderen gemeilinützigen Gaben und Beiträgen, die sie sonst der Allgemeinheit opfert, zu ersparen. Die „Mainzer Warte", die den Artikel abdruckte, gab ihrem Erstaunen darüber Ausdruck, daß derselbe in Worms veröffentlicht wurde und vermutete, datz die Mainzer Zeitungen den Abdruck abgelehnt hätten. Herr Kronenberger sandte der Zeitung darauf folgende Berichtigung: Aii die Redaktion der Mainzer Warte Sehr geehrte Redaktion! Ich sehe aus Ihrer letzten Nummer, datz Sie meineii Artikel „Gleiches Recht für Alle" aus der Wormser Volkszeitung — sogar mit allen Druckfehlern — abgedruckt haben, und danke Ihnen dafür, weil ich dem Inhalt natürlich die weiteste Verbreitung wünsche. In einem Punkte Ihrer daran geknüpften Bemerkungen mutz ich Sie aber berichtigen. Sie fragen, warum ich den Artikel nach Worms gegeben habe, und ob vielleicht die Mainzer Tageszeitungen deii Abdruck abgelehnt hätten. Ihre Vermutung ist nur teilweise richtig. Ich habe den Artikel lediglich dem Mainzer Anzeiger angeboten, und dieser hat allerdings die Annahme abgelehnt. Bei den anderen Mainzer Zeitungen habe ich garnicht den Versuch gemacht weil ich annahm, die Parbeiblätter würden eine Kritik an ihren Parteigenossen in der hessischen Kammer nicht bringen. Der Wormser Volkszeitung, der ich den Artikel auf den Rat eines prominenten Mainzer Politikers übersandte, hat sich sofort zum Abdruck bereit erklärt mit der Motivierurig, daß sie als demokratische Zeitung jederzeit unerschrocken für den in der Ueberschrift des Artikels ausgedrückten Rechtsgrundfatz eintrete. Hochachtungsvoll L. Kronenberger.