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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1929-01-01 · 1 (1.1929) · p. Seite 2

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
4 (1929)
Issue
1 (1.1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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gen in orthodoxen Tätigkeitsgebieten zu bekunden, daß wir, waS tu unseren Satzungen überdies schon zum Ausdruck gebracht war, religionsgesetzliche Entscheidungen nicht als zum Aufgabenkreis unseres Landesverbandes gehörig betrachtet wissen wollten und daß in solchen Fragen, die ins religiöse Leben eindringcn, jede Vergewaltigung durch Majorisierung gänzlich unmöglich gemacht wird. Zu unserer großen Ueberraschung wurden uns nunmehr fünf neue Bedingungen als Voraussetzung eines Zusammenschlusses vorgelegt und wurde dadurch bekundet, daß die obigen Zugeständnisse unsererseits wiederum als nicht genügend betrachtet wurden. Selbst unser Vorschlag, den Zusammenschluß unter Zugrundelegung der für den bayrischen Landesverband gültigeil Satzungen durchzuführen, erfuhr von Ihnen Ablehnung, wobei zu bemerken ist, daß von einem unserer Wortführer im Laufe der Beratung ausdrücklich erklärt worden ist, daß hierbei dem Bestehen des Austrittsgesetzes Rechnung zu tragen sei. Trotz der aufgewandtcn großen Anstrengung und allein Entgegenkommen, einen Weg für ein Zilsammengehen zu finden und bei allem Verständnis für Ihren Wunsch, sich religionsgewisscntlich zu sichern, küniicii wir iiiis doch des Eindruckes ilicht erwehren, daß Sie uns gegenüber das notwendige Vertrauen nicht aufbringen und all unsere Zusicherungen und Beteueriirigen Ihnen immer noch nicht genügen, um uus die für eine erfolgreiche Tätigkeit des „Einheitsverbandes" erforderlichen Satzungsgrundlagcn zuzubilligcn. Wir wollen diese Einwände kurz begründen: Wenn iii dem Namen des Verbandes zum Ausdruck gebracht Ustrd, daß er iiur ein wirtschaftlicher Zweckverband seiii soll, dann bedarf es doch nicht noch einer ausführlichen Festlegung, daß der Verband rein wirtschaftliche Aufgaben hat und ebenso ist es selbstverständlich, daß religionsgesetzliche Entscheidungen nicht zu seiner Kompetenz gehörcii; infolgedessen bedarf es auch ilicht einer Zubilligung des Vetorechtes für alle Angelegenheiten des Verbandes, welches Sie nach Forderung 5 für die orthodoxeii rabbinischcn Mitglieder des Oberratcs beanspruchen. Es wäre ja auch eilte urierträgliche Autoritätsaberkennung für die nichtorthodoxen Rabbiner, weiin dieseir die Entscheidung religionsgcsetzlicher Fragen zugilnsten der orthodoxeil Rabbiner versagt würde, auch da, wo die Iiiteressensphäre der orthodoxen Verbaiidsmitglieder nicht tangiert wird. So viel zur Begründurig dieser Ablehnung der beiden Forderungen Nr. 1 und 5 in der vorgelegtcn Form. Was die Forderung 2 anbelangt, daß der Artikel 137 RV. auf den „Einheitsverband" feine Anwendung finden dürfe, so ist darailf zu erwidern, daß durch die Erfüllung dieser Forderung die Tätigkeit des Verbandes in Frage gestellt werden kann, wenn ilicht unmöglich geinacht ivürde. Dieser Paragraph ist die Voraussetzung für alle aus deui Gesetz hergeleiteten Ansprüche der jüdischen Genleinschaft, ohne welchen der Verband zu einem einfachen Wohltätigkeits- und llnterstützuiigsvcrein hcrabsinken ioürde. Uiid wcnii auch dem weiterbestehenden orthodoxen Verbände der Artikel 137 erhalten bliebe, uiid weiin auch den nichtorthodoxen Gemeinden die Möglichkeit einer liberalen Gemeinschaft iiach dem Artikel 137 zn schaffen offen bliebe, so müssen wir nach unserer ganzen Einstelluilg eilte derartige Dreiteilung der hessischen Iudenheit aus prinzipiellen und praktischen Gründen ablehnen. Tic Inanspruchnahme des Artikels 137 brailcht ja nach denr Gesetz nicht ails religiöser Verbllndenhcit hergeleitet zu werden, der Paragraph loird auch den durch gemeiilsame Weltanschauung verbundenen .Korporationen zugebilligt, und diese letztere wird man doch hoffentlich für die hessische Indenheit nicht in Abrede stellen wollen. Forderung 4 wird vermutlich ohne Schwierigkeit eine Einigung erzielen lassen. Die Forderulig 3 bedarf aber ebenfalls erner Klarlegung. Sie verlangen das Fortbestehen des orthodoxen Verbandes, auch für den Fall des Zustandekommens des „Einheltsverbandes"; Sie lagen aber nicht, zu welchem Zweck dieser orthodoxe Verband sortbestehen solle. Wenn dieser Verband lediglich zur Förderung rein religiöser Aufgaben im Innern Ihrer orthodoxen Verbandsgemeinden erhalten wird und sich für den Anschluß dieser Gemeinden an den „Einheitsverband" einsetzt, dann ist gegen feinen Fortbestand nichts einzuwenden, solange der „Einheitsverband" besteht und dieser Einheitsverband nicht unterhöhlt werden soll, kann Ihrem Verbände ein Heraustreten, etwa an die Regierung, ohne daß derselbe vorgängig den Einhertsverband hiervon iit Kenntnis setzt, doch billigerweise nicht zugcstanden werden. Es kann ja auch der „Einheitsverband" alle seine Schritte nur auf Grund in gesetzmäßiger Weise zustandegekommener Verbandsbcschlüsse, also auch nur mit Kenntnis der seiner Verwaltung angehörigen Miiwritäten, ausführen. Will man den Bestand und die Erhaltung eines „Einheitsverbandes", so kann man questionierte Angelegenheiten genau gerade so durch die von uns vorgesehene Kommission bearbeiten lassen. Die Mitglieder unserer Kommission als Vertreter unseres Verbandes, die seit fast zwei Jahren das Menschenmögliche an 2 entgegenkommenden Vorschlägen geleistet haben, sind sich in all den Verhandlungen und namentlich in der letzten Besprechung mit ihrern obigen Resultat ziemlich klar darüber geworden, daß eine Einigung auf Grund eines eiilzigell Verbandes nicht zu erreichen ist und lehnen deshalb weitere derartige aufreibende, Zeit und Kosten Verschlingelide und schließlich doch zwecklose Verhandlungen ab. Wir betrachten damit unsere guten Bemühungen als vorläufig gescheitert und wollen es der Zeit überlassen, eine Wandluiig herbeizuführen. Dainit lvird jedem Verband wieder seine volle Handluiigs- und Aktionsfreihcit zurückgegeben," x _ BomHUfsvereinder deutfchenIuden. Als der HilfSvereill der deutschen Juden im Jahre 1901 Pen Dr. James Simon, Generalkonsul Eugen Landau und Tr. Paul Nathan gegrüiidet ivurde, hatte mail in allen Kreisen des deutschen Judentums das Empfinden, daß durch diese neu erstandene Organisation einem wirklich tiefempfuildenen Bedürsriis Abhilfe geschaffen werden köniie. Zwar hatte die Alliance Israölite Universelle, welcher zahlreiche deutsche Juden als Mitglieder angehörten und welche in verschiedenen Ländern, besonders auf dem Balkan und im vorderen Orient, durch Schulgründungcn uiid Schulunterhaltungcn segensreich wirkte, schon vorher in weitem Ausmaße Hilfskräfte und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um der wirtschaftlichen und kulturellen Not unserer Glaubensbrüder zu steuern; aber man fühlte, daß dem deutschen Judentum auf Grulid seiner kultiirellcn Stelluiig und seiner geographischen Lage in der unmittelbaren Nachbarschaft der damaligen russischen Iudenheit besondere Aufgaben obliegeil, welche durch gelegentliche Sammlungen oder durch zufällige Komiteegründungen im Augenblick eintretender Hilfsnotwendigkeiten nicht systematisch bewältigt werderi konnten. Frei von engherzigen Theorien und frei von politischer Beschränkung hat dann bis zum Beginn des Krieges, gestützt auf starke und folgebereite Ortsgruppen, der Hilfsverein der deutschen Juden in immer weiter greiferldcli Hilfsmaßnahmen Mustergültiges geleistet. Tie großzügige Leitung, welche in den Händen der Herren Dr. James Simon uiid Dr. Paul Nathaii lag, und welchen die umsichtige und sachkillldige Kraft des Herrn Dr. Bernhard Kahli sich zugeselltc, hatte Millionen Oon Hilfsgeldern bei deutschen Iudeii aufgebracht und in werbenden kultiirellcn Gründungen in Rußland, Galizien, ans dem Balkan nttb in Palästina angelegt. Verschiedene Kategorien von Schulen, Ausbildungsstätten für das Handwerk und Geiverbe wurdeii gegründet, landwirtschaftliche Uiiternehmungen wurden gefördert, der Strom der Zehntausende und Aberzehntausende voll jüdischen Auswanderern wurde geleitet und betreut: kurz, der Verein inachte seinem Namen als Hilfsverein und deni Namen der deutschen Juden alle Ehre. Jeder Jude, der als Jude iliid als Mensch noch etwas auf sich hielt, betrachtete es als eine selbstverständliche Pflicht, mit seinen Mitteln zum Hilfsvercin beizusteuern. Die regelmäßigen und gesicherten Einkünste ermöglichtcii es der Leitung, weitblickende Dispositionen zu treffen. Da kam der Krieg, die Mittel für solche Hilfswerke fehlten den deutschen Juden, der Zugang zu ben Stätten der bisherigen Hilfstätigkeit war erschwert oder gesperrt, ^tück um Stück des früheren Aufbauwerkes entglitt der Hand des Hilfsvereins und zerfiel; die nachfolgende Inflation verschlimmerte die Lage nach der finanziellen >-?eite hin und dann war durch die politische Umgestaltung in Rußland, Polen, Litaucil, auf dem Balkan, in Palästina eine vollkoliiiiien neue Situation geschaffeii. Werrn es dem Hilfsverein und seinen Führern auch gelang, die Verbindung mit außerdeutschcn Organisationen ähnlicher Art aufrecht zu erhalten oder wieder anzuknüpfcn, so stand er, als er tut Jahre 1926 die Feier seines 25jährigcn Bestehens feierte, doch vor völlig neuen Pflichten und Dringlichkeiten, deren Lösuiig er in Angriff nehmen mußte, wenn er sich ilicht selber aufgebcn wollte. Obwohl am 15. März 1927 der bewährte und jederzeit zu persönlicher Einsetzung bereite Dr. Paul Nathan durch den Tod fortgenommen wurde, hat der Hilfsverein die neue Arbeit energisch aufgegriffen, bat die aus Osteuropa auswandernden und zumeist durch Deutschland flutenden Glaubensgenossen auf ihren zukunftsunsicheren Wegen geleitet, Hut sochulKn gegründet oder wieder aufgebaut, hat Hunderten von iLtudenten zur Beendigung ihres Studiums Verhalten, hat landwirtschaftliche und gewerbliche Siedlungen gefördert, sodaß er aus den Organisationen des jüdischen Hilfswerkes nicht mehr wegzudenken ist. Wir haben der Oktober- und Novembernummer unseres Mitteilungsblattes für die Mainzer Auflage zwei kurze Berichte über die Tätigkeit des Hilfsvereins beigelegt und möchten heute mit diesem Artikel ein weiteres erreichen, und zwar im Kreise des gesamten hessischen Judentums. Wo früher starke Ortsgruppen des Hilfsvereins bestanden, da haben sie sich zum Teil völlig aufgelöst oder durch Tod der früheren Mitglieder und durch Gleichgültigkeit um einen so starken Prozentsatz vermindert, daß sie kaum mehr eine Ortsgruppe genannt zil werden verdienen. Dies sollte und müßte wieder

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