Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 3 (1928)
- Issue
- 12 (12.1928)
- Date
- 1928-12-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Diplom-Handelslehrer Simon den Landesverband Israelitischer Religionsgemeinden und der Unterzeichnete die Israelitische Religionsgemeinde Darmstadt vertraten. Anläßlich der Erörterung einer reinen Steuerfrage, wie nämlich der Austritt aus einer israelitischen Religionsgemeinde und der Uebertritt zu einer anderen israelitischen Religionsgemeinde am gleichen Platz steuerlich zu behandeln sei, erläuterte der Unterzeichnete, daß die hessischen Austrittsgesetze einen Unterschied zwischen den verschiedenen Konfessionen machen: Während nach dem Staatsgesetz die Angehörigen des evangelischen und katholischen Bekenntnisses nur aus dem Bekenntnis, nicht aber unter Beibehaltung des Bekenntnisses aus einer einzelnen Kirchengemeinde austreten können, ist dies bei Juden statthast. Juden können nach dem Staatsgesetz sowohl aus dem Bekenntnis, wie auch unter Beibehaltung des Bekenntnisses aus einer einzelnen Religionsgemeinde austreten. Ich habe anschließend hieran ausgeführt, daß der Austritt aus dem Bekenntnis und der Austritt aus einer Religionsgemeinde steuerlich verschieden behandelt werden müßten, und diese Notwendigkeit sachlich begründet (Sicherung des Budgets). Diesen Vortrag benutzte Herr Rabbiner Dr. Merzbach zu der Erklärung, daß der Uebertritt von einer Religionsgemeinde (liberaler Richtung) einem Wechsel des Bekenntnisses gleichkommt, da die Weltanschauungen beider Richtungen des Judentums als zwei verschiedene Bekenntnisse bezeichnet werden müßten. Es ist richtig, daß er mit dieser Erklärung auf die steuerliche Behandlung des Gemeindeaustritts abzielte und einwirken wollte, denn die ganze Aussprache betraf das Gebiet der Kirchen- und Kultus st e u e r n. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die angezogene Erklärung des Herrn Dr. Merzbach in diesem Zusammenhang eben gefallen und von meiner Seite durchaus richtig wiedergegeben ist. — Ich wandte mich sofort an das rechts neben mir sitzende Oberratsmitglied Simon und flüsterte ihm zu, mit Rücksicht auf Ort und Zweck der Verhandlung (eine amtliche Besprechung im Sitzungssaal des Ministeriums des Innern unter Vorsitz eines christlichen Oberregierungsrats) nicht zu erwidern und die Ausführungen des Herrn Dr. Merzbach mit Stillschweigen zu übergehen. Herr Simon gab mir sein Einverständnis zu erkennen. — Dagegen konnte ich das rechts neben Herrn Simon sitzende Oberratsmitglied Benjamin nicht erreichen. Herr Direktor Benjamin bat, nachdem Herr Rabbiner Dr. Merzbach seinen Vortrag beendigt hatte, ums Wort und erklärte folgendes: „Mein Gewissen verbietet es mir, zu den Ausführungen des Herrn Dr. Merzbach ganz zu schweigen. Ich muß es zurückweisen, daß die Mitglieder der liberalen und orthodoxen jüdischen Gemeinden als Angehörige zweier verschiedener Bekenntnisse bezeichnet werden". Der Unterzeichnete hatte noch gestern Gelegenheit, anläßlich eines Besuchs bei dem erkrankten Oberratsmitglied Simon (mein Besuch galt ganz anderen Dingen) die Richtigkeit dieser Darstellung bestätigt zu erhalten. Es ist nicht notwendig, daß Sie Oas Oberratsmitglied Benjamin nochmals befragen, ein Zweifel kann nicht bestehen. 2. Zu der Briefkastennotiz in den Mitteilungen des gesetzestreuen Verbands Nr. 23 betr. Austrittsverbot erkläre ich, daß chies ein vollkommener Unsinn ist, und daß das gerade Gegenteil zutrifft. Der Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinde Darmstadt hatte am 6. Januar 1928 zu Nr. M. d. I. 40384 eine Eingabe an das Ministerium des Innern gerichtet, welche die Steuerpflicht derjenigen Juden betraf, die ohne Aufgabe des Bekenntnisses aus einer israelitischen Religionsgemeinde austreten. Diese Eingabe ist von dem Unterzeichneten verfaßt und dem Oberrat des Landesverbands mit Begleitschreiben vom 5. Januar 1928 durch den Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinde abschriftlich zugeleitet worden. Gegen den Vorschlag erhoben meine Kollegen einschließlich der Herren vom Landesverband (auch unser langjähriger Gemeindesekretär) insofern Bedenken, als sie die fünfjährige teilweise Steuerpflicht der ausgetretenen und zu einer anderen Religionsgemeinde übergetretenen Mitglieder nicht streichen wollten. Bei der Sitzung im Ministerium des Innern stellte deshalb der Unterzeichnete seine persönliche, mit dem Regierungsvorschlag übereinstimmende Ansicht (unter Begleitschreiben an den Oberrat vom 5. Januar 1928, Abs. II) zurück. Nach längerer Debatte entschied sich Herr Oberregierungsrat Weiffenbach dafür, die Austrittsfrage aus dem Kirchensteuergesetz auszulassen und insoweit die hessischen Austrittsgesetze vom 10. September 1878 fortgelten zu lassen. Die ganze Verhandlung betraf also ein anderes Gebiet. Davon, daß der Austritt aus einer israelitischen Religionsgemeinde an Orten ohne selbständige israelitische Religionsgesellschaft verboten werden sollte, war mit keinem Wort die Rede." Die Angriffe, die man von seiten des „Israelit" und von eiten der orthodoxen Mitteilungen gegen den israelitischen Landesehrerverein im Volksstaate Hessen und einzelne seiner Mitglieder erhoben hat, sind inzwischen im „Israelit" vom 15. November 1928, Nr. 46, Seite 7, im Sprechsaal entsprechend beantwortet worden; wir können es uns also ersparen, Raum und Zeit noch einmal darauf zu vergeuden. Für uns ist mit dieser Darstellung die Diskussion über die strittigen Punkte geschlossen. Es gibt Dinge und Gegner, bei welchen die Zeit, die man auf ihre Widerlegung verbringt, verlorene Zeit ist. Die wirkliche Leistung ist das Bleibende; die rechte Tat setzt sich durch und wirkt ihren Segen aus. Häuser für Proselqten in Darmstadt. Ein kulturgeschichtlicher Beitrag von L. H o r w i tz, Kasiel. Wer über das Wesen und die Macht der Judenmission genau unterrichtet sein will, lese darüber die Artikel in „Wetzer und Welte, katholisches Kirchenlexikon" und „Herzog und Hauck, Realenzhklopädie für protestantische Theologie und Kirche". Dem jüdischen Menschen stehen dabei die Haare zu Berge, wenn er von der Fülle der geistigen und geldlichen Opfer liest, die unsere Tochterreligionen anwendeten, vielen Juden die Seligkeit zu bringen. Nicht alle Juden konnten den Auslegungen der Bibel durch die Missionare Widerstand leisten. Vom Zweifel bis zum Abfall ist oft nur ein Heiner Schritt. Dazu kamen noch die meist ausdringlichen Belehrungen durch die Abtrünnigen aus unserem Lager, die von ihrer frischen Seligkeit in Wort und Schrift garnicht genug rühmen konnten. — Das Hessenland blieb selbstredend von diesen Bestrebungen nicht verschont, nur hier hatten die Belehrungsversuche einen amtlichen Charakter. Im ungeteilten Hessen war es Landgraf Philipp der Großmütige, der das Missionswerk wiederholr befahl. Nach der Judenordnung von 1539 sollten Predigten für die Juden, ihre Weiber und Kinder von besonders dazu verordneten und geeigneten Predigern gehalten werden. Das Wort Gottes sollten die Juden fleißig hören. Die Pfarrer und ihre Gehilfen mußten bei ihrem Gewissen auf den Besuch achten und jede Versäumnis den Amtleuten zur Bestrafung melden. Der fürstliche Befehl wurde nicht in seiner ganzen Strenge durchgefuhrt; die Kirche sah selbst ein, daß die Juden kein Interesse bezeigten. In Ober- und Niederhessen setzte die Landgräfin Amalie Elisabeth im 17. Jahrhundert das Werk fort und im darmstädtischen Landesteil waren es Georg II. und sein Nachfolger, welche die „Judenkonvente" (Versammlungen) ins Leben riefen. Prälat D. Dr. Wilhelm Diehl in Darmstadt hat über den Hergang bei den Versammlungen in Hassia sacra ausführlich geschrieben. Wir erfahren daraus die Tage der Konvente, die Namen der Besucher, deren Heimat, wie über den Mißerfolg der Veranstaltung. Die Träger des Gedankens ließen sich nicht abschrecken und traten 1735 mit der Errichtung von Proselytenhäusern für die „Gottesreichssache" ein. Zwei Männer widmeten dem neuen Unternehmen ihren ganzen Einfluß. Der Gießener Professor der Theologie und Superintendent der Marburger und Alsfelder Diözese May und der Hofdiakon Fresenius. Ersterer las über während 1/4 Jahr wöchentlich 3 Stunden in der Universität und hörte erst mit dem Kolleg auf, als der Erfolg ausblieb. Letzterer faßte die Sache praktischer an. In einer Schrift wendet er sich gegen die Hindernisse, die sich dem Bekehrungswerk entgegenstellten. (Hessisches heb. Opfer theologischer und philologischer Abhandlungen. 8. Stück. Gießen 1735, Seite 877: Fresenius: „Gedanken, wie die äußerlichen Hindernisse, welche denen im Wege stehen, die sich von anderen Religionen uns zuwenden.): „Man findet Proselhten, welche von einer Religion zur anderen wandern, bald lutherisch, bald reformiert, bald katholisch, bald jüdisch sein wollen, bald auch ihren Weg wieder zurück zu ihrer ersten, bald aber auch zu einer neuen Religion nehmen, aus keiner anderen Ursache, als weil sie bei einer jeden Religion neue Wohltaten zu genießen, und also einen guten Teil des Lebens in faulen Tagen das Brot umsonst zu essen gedenken. Solche Leute degenerieren meist in öffentliche Religionsspotter, geben in der Kirche ein großes Aergernis, entziehen anderen Armen die Almosen und verursachen, daß fast niemand mehr Herz hat, einem Proselhten etwas gutes zu tun." „Der Müßiggang, in welchem viele die Zeit hindurch verbringen, da sie von den Gründen ihrer Religion unterrichtet werden, veranlaßt sie, in die elende Lebensart sich so zu verlieben, daß sie keine andere begehren." Fresenius will durch „wohleingerichtete Manufakturen" diesem Uebel entgegentreten. Die Täuflinge sollten arbeiten, solange es die Informationen erforderten. Auch gelehrte Proselhten, denen es um ihre Seligkeit rechter Ernst ist, sollten mit leichter Arbeit beschäftigt werden. Fresenius sah seinen Plan von 1735 verwirklicht, als er 1736 nach Darmstadt kam. Diehl führt hierüber eine zeitgenössische Stimme an: „Herrn Fresenius suchten viele verirrte Schafe noch 5