Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 3 (1928)
- Issue
- 12 (12.1928)
- Date
- 1928-12-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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M erz b a ch erwidert, die Regierung sei über die Verhältnisse genau orientiert. Er fragt, ob ein Zusammengehen der beiden Verbände in wirtschaftlichen Fragen gewollt sei. x Hirschfeld befürchtet, daß man zufolge Besprechung von Details in der Kardinalsrage nicht weiterkomme. Die verlangte Aenderung des Namens sei keine Wortklauberei. Er verweist auf die Schechitoh-Verhältnisse außerhalb seines Sprengels in Oberhessen, es gebe nur ein Thoragesetz, Kultus und Ritus gebe es für uns nicht. Der Landesverband möge die für ein Lektorat an der Universität Gießen verwandten Mittel leistungsschwachen Gemeinden zuflietzen lassen. Er fragt, ob man den Zustand der Existenz zweier koordinierter Verbände belassen oder die Forderungen seines Verbandes erfüllen wolle. Steinberger stellt fest, daß im Mainzer Landesverband nicht eine einzige Majorisierung vorgekommen sei. L e v i legt der Beratung des Darmstädter Verbandes die Frage vor, ob derselbe überhaupt für einen einheitlichen Landesverband sei, und falls ja, unter welchen Bedingungen. Die Vertreter des gesetzestreuen Verbandes ziehen sich hierauf zu einer Beratung zurück. Nach einiger Zeit erscheint M e r z b a ch in Begleitung Hugo Cahn's und legt unter der Bemerkung, daß diese Zwischenfragen keinen offiziellen Charakter tragen, folgende Fragen vor: Sind Sie bereit, den Namen „Wirtschaftsverband jüdischer Gemeinden Hessens" zu akzeptieren? Sind Sie bereit, falls Sie die erste Frage mit „Nein" beantworten, dem orthodoxen rabbinischen Mitgliede des Oberrats das Vetorecht einzuräumen? Nach kurzer Beratung der Vertreter des Mainzer Verbandes läßt derselbe durch L e v i, der von Steinberger begleitet wird, dem Darmstädter Verband folgende Antwort überbringen: Der Name soll den Zusatz erhalten: „Wirtschaftlicher Zweckverband", ohne daß eine Beeinträchtigung des seitherigen Arbeitsgebietes eintritt oder es wird das Vetorecht den orthodoxen Rabbinern in allen religionsgesetzlichen Angelegenheiten für die ihrem Rabbinatsbezirk angehörigen Gemeinden zugestanden. Nach stattgehabter Beratung erscheint die Delegation des Darmstädter Verbandes und es gibt Merzbach folgende Erklärung desselben auf die Frage Levi's ab: Die Vertreter des hessischen Landesverbandes gesetzestreuer Synagogengemeinden erklären, daß sie unter folgenden Bedingungen dtze Schaffung eines gemeinsamen Verbandes begrüßen: 1. Aus dem Namen des gemeinsamen Verbandes muß klar hervorgehen, daß es sich um einen Verband handelt, der rein wirtschaftliche Aufgaben hat. 2. Der Verband beschränkt sich auf die Behandlung wirtschaftlicher Fragen nach innen und tritt nicht als jüdische Religionsgemeinschaft im Sinne der Neichsverfassung Art. 137 nach außen hervor, wobei vorausgesetzt wird, daß die Erteilung des Staatszuschusses hierdurch nicht in Frage gestellt wird. 3. Der gesetzestreue Verband besteht weiter als Religionsgemeinschaft (im Sinne der R.-V. Art. 137), der den Wirtschaftsverband unterstützt. 4. Durch Trennung der Kassen werden Gelder von orthodoxen Gemeinden nicht für liberale Zwecke zur Verfügung gestellt. 5. Das aus das Religionsgesetz gegründete Urteil der orthodoxen rabbinischen Oberratsmitglieder für die Tätigkeit des Verbandes ist maßgeblich. Im Falle der Annahme dieser Punkte sei ein ins einzelne gehender Vorschlag auszuarbeiten. Es findet eine kurze Aussprache statt, um festzustellen, in welchem Umfange das Vetorecht begehrt wird. Im Anschluß hieran erklärt L e v i, daß man nunmehr zu einem vollständig neuen Anträge Stellung zu nehmen und einen Beschluß des Mainzer Oberrates herbeizuführen habe. H i r s ch f e l d möchte die durch eine Vorlage an den Oberrat eintretende Verzögerung vermieden wissen und ersucht, bald eine gemeinsame Versammlung zu berufen. Auf die von L e v i gestellte Frage, wie man sich zu einem Statut stelle, das die Austrittsmöglichkeit offen lasse, im übrigen aber dem bayerischen entspreche, äußert er sich ablehnend. Cahn stellt fest, daß die Zugeständnisse eines Vetorechtes keine Schwierigkeiten bereite. L e v i resümiert, daß die Merzbach'schen Gegenvorschläge eine Ablehnung der Mainzer Vorschläge bedeutet haben, daß der Mainzer Verband auf die Merzbach'schen Vorschläge nicht eingehen könne, daß er die ihm vom Darmstädter Verband gestellten zwei Fragen beantwortet habe. Als Ergebnis seien nunmehr in fünf Punkten zusammengefaßte Bedingungen des gesetzestreuen Verbandes für seine Beteiligung an einem Einheitsverband übergeben worden unter der Erklärung, daß eine Aenderung in der Organisation des gesetzestreuen Verbands nicht beabsichtigt sei. Die Annahme der Bedingungen bedeute solch schwerwiegende Aenderung des Mainzer Statuts, daß die Delegation nicht in der Lage sei, heute eine Antwort zu erteilen. M e r z b a ch wünscht, daß die zu gebende Antwort, der eine nochmalige Verhandlung folgen möge, in ausführlicher Form erteilt werde. Auf seinen Antrag ist im Verlaufe der Verhandlungen beschlossen worden, ein gemeinsames Protokoll zu veröffentlichen. Kronenberger schließt die Versammlung, nachdem Cahn vor dem Auseinandergehen für die Einladung, die Sitzungsleitung und die Mitwirkung bei den Beratungen gedankt hat. Er wünscht diesen Beratungen ein Ergebnis, das zugleich dem Schalom und dem Emeth diene. Berichtigung. Im Sitzungsprotokoll vom 14. Oktober 1928 (Mitteilungsblatt Nr. 11, Seite 1, Spalte 2), ist unter Punkt 7 f) „RM. 800.—" zu streichen. Die Verhandlungen mit dem hessischen Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden abgebrochen. Auf Grund des aus obigem Protokoll ersichtlichen Sachverhaltes hat der Landesverband der israelitischen Neligionsgemeinden Hessens den Versuch, mit dem hessischen Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden zu einer Einigung zu kommen, aufgegeben. Nun müssen wir damit rechnen, daß das Deuten mit dem Finger auf uns beginnen und daß man uns die Friedenswilligkeit absprechen wird. „Seht ihr: Der orthodoxe Verband ist mit dem Vorschlag einer Vereinbarung hervorgetreten und der Mainzer Landesverband wollte nicht." So wird es bald auf der Gegenseite im Blätterwald rauschen. Gewiß, der orthodoxe Verband ist mit seinem Vorschlag an unseren Landesverband herangetreten und wir haben nun seit etwa neun Monaten korrespondiert, verhandelt, gemeinsame und gesonderte Sitzungen gehalten und wir hatten in unseren hoffnungsvollen, aber ach so ahnungslosen Gemütern erwartet, daß wir wirklich einen gangbaren Weg des Zusammengehens ausfindig machen könnten. Wir nahmen Vorschläge entgegen und machten Gegenvorschläge; wir erhielten Gegengegenvorschläge und unterbreiteten neue Zugeständnisse und mutzten schließlich durch die uns überreichten fünf Bedingungspunkte erkennen, daß wir nach neunmonatigen Verhandlungen von dem Ziele einer möglichen Vereinheitlichung weiter entfernt waren als am Anfang unserer Verhandlungen. Wir haben durch all die Monate der Verhandlung über den „Fortgang" unserer Vereinbarungsversuche lediglich die offiziellen Protokolle gebracht und haben es grundsätzlich vermieden, einer Diskussion oder gar einer Polemik in unserem Blatte Raum zu geben, obwohl die offiziellen, die offiziösen und die privaten Aeußerungen der Gegenseite über unseren Verband und unser Mitteilungsblatt uns das schweigende Hinnehmen der in ihnen enthaltenen Angriffe nicht leicht machten: Wir wollten aber die Verhandlungen über eine Vereinheitlichung der Verbände, die uns im Interesse der hessischen Gesamtjudenheit am Herzen lag, nichtz. stören. 1 Heute, nachdem die Verhandlungen nicht durch unsere Schuld — wie wir glauben sagen zu dürfen — gescheitert sind, müssen wir aber, um künftigen Mißdeutungen vorzubeugen, ein offenes und klares Wort sprechen, um mit den verschiedenen Instanzen der Gegenseite und mit dem Frankfurter „Jsraelrt" abzurechnen: Da tauchten in den Verhandlungen wiederholt die Vorwürfe auf — und dieses Geschichtliche sei zunächst einmal klargestellt —, der Mainzer Verband habe bei seiner Begründung die hessische Orthodoxie nicht zuziehen wollen und habe eine eigenmächtige Organisation geschaffen, bei welcher eine Mitbestimmung von seiten der Orthodoxie ausgeschlossen gewesen wäre. Als der Schreiber dieses Artikels im Sommer 1918 sein Mainzer Amt antrat und als damals am Ende der Kriegszeit die religiöse Lage der Gemeinden und der Schulunterricht der Jugend geradezu verzweifelt aussah, da wandte er sich mit dem Vorschlag an sämtliche hessischen Rabbiner, in einer Konferenz über Mittel und Maßnahmen zur Behebung dieser Mißstände zu beratschlagen. Von einem der angefragten Rabbiner orthodoxer Einstellung steht die Antwort bis zum heutigen Tage noch aus, ein anderer orthodoxer Rabbiner erwiderte, er sehe keine Veranlassung, an einer solchen Konferenz teilzunehmen. — Gedankenstrich! i