Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 3 (1928)
- Issue
- 12 (12.1928)
- Date
- 1928-12-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Protokoll über die Verhandlungen zwischen dem Landesverband der israelr Neligionsgemeinden Hessens und dem Hess. Landesverband gesehestreuer Thnagogengemeinden geschehen zu Frankfurt a. M., am 4. November 4028. In Gegenwart: a) als Delegierte des Landesverbandes der israelitischeil Neligionsgemeinden Hessens (Sitz Mainz); im folgenden kurz „Mainzer- Verband" genannt, die Herren: Bankdirektor Karl Benjamin- Tarmstadt, Lehrer Kahn-Alsfeld, Kommerzienrat Kronenberger- Mainz, Rabbiner Dr. Levi-Mainz, Jsaac Oppenheimer-Gaubickelheim, Rechtsanwalt Rothenberger-Gießen, Adolf Steinberger-Alsfeld (3 Delegierte sind am Erscheinen verhindert) und als Protokollführer Rechner Fraenkel-Mainz. b) als Delegierte des Hessischen Landesverbandes gesetzestreuer Synazwgengemeinden (Sitz Darmstadt), im folgenden kurz „Darmstädter Verband" genannt, die Herren: Sanitätsrat Dr. Bodeuheimer-Darmstadt, Leo Bondi-Marnz, Hugo I. Cahn- Mainz, I. I. Fulda-Mainz, Prov.-Rabbiner Dr. Hirschfeld- Gießen, Lehrer L. Kaufmann-Sprendlingen bei Offenbach, I. Knoller-Bensbeim, Moritz Mainzer-Pfungstadt, Mor. Maher- Darmstadt, Rabbiner Dr. Merzbach-Tarmstadt, und als Gast Herr Hermann Frohmann-Reinheim. 54 r o n e n b e r g e r begrüßt die Erschienenen, erklärt, daß sein Verband sich von den heutigen Verhandlungen ein Resultat erwarte, und bittet Herrn Sanitätsrat Dr. Bodenheimer den Vorsitz zu übernehmen. Bodenheim er lehnt ab, mit der Begründung, daß diese Funktion dem einladenden Teil zufalle, und bittet Herrn Kommerzienrat Kronenberger den Vorsitz zu Übernehmern Kronenberger übernimmt hierauf den Vorsitz in der Hoffnung, daß die Verhandlungen ohne Leitung in den richtigen Bahnen gehen werden. Er fährt fort, den Delegierten seien sowohl vom Mainzer Verband (Anlage 4), als auch von Herrn Rabbiner Dr. Mcrzbach Vorschläge (Anlage 2), letztere allerdings sehr verspätet, üherfandt worden. Er erhoffe nunmehr eine Entscheidung ohne längere Debatte. L e v i stellt fest, daß die Darmstädter Vorschläge von Herrn Dr. Merzbach und nicht seinem Verband unterbreitet sind. SN e r z b a ch erklärt, inzwischen die Zustimmung feiner Vorstandskollegen eingeholt zu haben. In den Mainzer Vorschlägen fehlten die bereits in der engeren Kommission gemachten Zugeständnisse. L e v i erachtet es für notwendig, daß der Mainzer Verband auf Grund Art. 137 R.-V. organisiert bleibe, daher die Merzbach'schen Vorschläge ablehnen zu müssen, bezüglich der religiösen Forderungen werde weitgehendst Entgegenkommen gezeigt. Von einer finanziellen Unterstützung durch die Regierung stehe wenig zu erwarten, zur Abwehr von Angriffen bestehe der Zentralverein. Falls man die Mainzer Vorschläge ablehne, könne man von Fall zu Fall zwanglos zufammenkommen. Fulda erklärt, daß die Delegierten seines Verbandes sich im wesentlichen mit den Vorschlägen seines Vorsitzenden identifizieren, er berührt die Gegensätzlichkeiten zwischen Orthodoxie und Liberalismus, sowie die Bedeutung der Orthodoxie für die Erbaltung des Judentums, gibt dabei der Ansicht Ausdruck, daß in dieser Versammlung nur Mittelparteiler anwesend seien, und stellt die von den Traditionellen bezgl. Lehrer, Schächter und Mitteilungsblatt notwendigerweise zu' erhebenden Forderungen fest. H i r s ch f e l d gibt der Ansicht Ausdruck, daß der Mainzer Verband den sich ursprünglich gestellten Aufgabenkreis erweitert habe, erklärt, daß die übersandten Vorschläge über einen Zweckverband hinausgingen, daß zum Beispiel die Artikel des Mitteilungsblattes und die projektierte Ausbildung von Kultusbeamten Angelegenheiten religiöser Natur seien. Er ersucht um Verständnis für die Forderungen der Orthodoxie, die in Hessen auf einen 60jährigen Kampf zurückblicke. Wenn man eine Einigung wolle, möge man sich für einen Zweckverband zur Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden entscheiden. Kronenberger stellt nunmehr fest, daß für den Mainzer Verband eine Einigung nur auf der Basis eines einheitlichen hessischen Verbandes in Frage komme, das sei die Voraussetzung aller weiteren Debatten, diese Frage müsse erst geklärt werden, bevor Einzelheiten besprochen werden, verliest Ziffer 3ck der Anlage 1 und stellt fest, eine Majorisierung in religiösen Dingen sei ausgeschlossen. Er zitiert eine Auskunft aus Bayern, nach der die Orthodoxie mit der Führung des bayerischen Einheitsverbandes durchaus zufrieden sei. Wie ein Modus bestehe, der verhindere, daß die 2 Mitglieder der Mainzer Religionsgesellschaft — die zwar zu den Lasten des Mainzer Landesverbandes beizusteuern haben — zu den kulturellen örtlichen Genieindelasten herangezogen werden, so müsse sich auch im Verband eine Einigung finden lassen. Das Verhalten der Mainzer Religionsgesellschaft in der Vcrbandsangelegenheit könne auf das lokale Mainzer Verhältnis nicht ohne Einfluß bleibeii. Fulda stellt fest, daß die Mainzer Religionsgesellschaft ihre inneren Angelegeiiheiten unabhängig regele und bezüglich Kultus, Rabbiner. und Schule daher vollständig selbständig sei. Merzbach erklärt, für ihn und seine Gesinnungsgenossen sei die Angelegenheit eine eminent religiöse. Ein Glied des öayerischen Verbandes habe sich ihm gegenüber geäußert, der dortige Einheitsverband nötige zu beklagenswerten Kompromissen. Im Gegensatz zu Bayern bestehe in Hessen Austrittsgesetz und in Darmstadt und Gießen Austrittsgemeinden. Die Verfassung des Mainzer Verbandes schließe Kultus und Ritus aus, gleichwohl sei das Mitteilungsblatt ein religiös-liberal wirkendes Organ, das zu seinem Bedauern den Mitgliedern seiner Gemeinden zugehe. Er fragt, ob man auf die Veröffentlichung religiöser Artikel, auf die Autorisation von Schächtern und auf die Stellungnahme zu Gesetzentwürfen verzichten und sich auf einen Zweckverband für wirtschaftliche Fragen, dessen Aufgabe lediglich die ist. die Not der Kleingemeinden zu lindern, beschränken und zwei getrennte Kassen führen ivolle; auch der Name des Verbandes sei wesentlich. Steinberger äußert, daß die von dem Vorredner geforderten Beschränkungen dem Verband kaum ein Betätigungsfeld belassen. In kurzen Zwischenbemerkungen wird dein gegen die Gründer des Mainzer Verbarides erhobenen Vorwurf, die Orthodoxie sei zu derr Vorarbeiten rricht zugezogen worden, urrter Bezugnahme auf die Akten und Zeitungsartikel errtgegnet, daß Verhandlungen geführt wurden, und daß die Einladung zum Beitritt den Religionsgefellschaften in Darmstadt, Gießen und Bingen zu dem gleichen Zeitpunkte übersandt worden sind, wie derr andereil Gemeiilden. Hiergegen wird wieder gelterrd gemacht, daß zur ersten Vorbesprechung, ebenso wie sämtliche liberale Rabbinatsgemeinden Hessens, auch die orthodoxen Rabbinatsgemeinden, d. h. die Religionsgesellschafteil, hätten hinzngezogen werden müsserl. Hierzu benierkt L e v i, daß bei dem nicht zustande gekommenen rheiiihessifchen Verband die Orthodoxie trotz ihrer Teiliiahme an den Verhandlungen ihre Mitwirkung abgelehnt habe. Bei der weiteren Debatte wird dieser Punkt ausgeschaltet. Levi fährt fort: Die Annahme der Forderung Merzbach's degradiere deii Verband zu einern Unterstützungsvereine, die Anstellnilg von Wanderlehrern sei nur dem Verbände möglich, bei der Bestellung bleibe den interessierten Gemeinden freie Wahl. Schochtim-Ausbildung sei erforderlich, die Art der projektierten Ausbildung werde auch der Orthodoxie genügen, das Mitteilungsblatt _ könne auf ein Informationsblatt beschränkt werden, den religiösen Forderungen . walle man entgegenkommen, ohne die Mitarbeit der Majorität .feien die drei Neligionsgesellschäften wohl kaum in der Lage, etwas zu tun, auch aus wirtschaftlichen Gründen sei eine .Konstituierung des Verbands als Rcligionsgemeiiischaft im Sinne der Reichsverfassung erforderlich, eirien ausschließlichen Wirtschaftsverband lehne er ab. Unter Zwischenbemerkungen Merzbach's, der darauf hinweist, daß in den Mainzer Vorschlägen selbst nur eine Vertretung gegeriüber der Negierung in wirtschaftlichen Fragen, also nicht für eine Neligionsgeineinfchast angeboten sei, führt er weiter aus: daß. wie ein Wirtschaftsverband sich religiös auswirken könne, auch mit dem gewollten Zusammenschluß zu einer gemeinsamen Vertretuna der Religionsgemeinschaft im Sinne der Reichsverfafsung wirtschaftliche Interessen verfolgt werden. K n o l l e r beantragt, nunmehr tiiteriie Beratung der beiden Delegationen eintreten zu lassen. Kranenberger wiederholt den Standpunkt, daß nur ein einziger Verband in Frage komme. Merzbach: Lehnen Sie den von uns vorgeschlaqenen Zweckverband ab oder nicht? Levi: macht aufmerksam auf Schwierigkeiten, die von den Gemeinden gemacht werden können. Merzbach: Lehnen Sie den Wirtschaftsverband ab? Levi: Ja. Kranenberger: der immer für Versöhnung und Entgegenkommen eingetreten sei, will seinen Verband nicht knebeln lassen. Oppenheimer teilt mit, daß ein für eine Verbandsgemeinde ausgebildeter Schächter durch Herrn Rabbiner Dr. Bondi autorisiert worden sei. Er appelliert an den Darmstäter Verband, bei seinen Entschließungen die Bedürfnisse der Landgemeinden zu berücksichtigeu. Kranenberger befürchtet, daß bei einem Dachverband zwei gemeinsame Vertreter gleichzeitig mit verschiedenen Anträgen an die Regierung herantreten.