Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 3 (1928)
- Issue
- 5 (5.1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Wer gegen die Schätzung schwören, d. h. reklamieren will, muß dies vor dem ersten Hebeziel tun. Unterläßt er dieses, dann muß er gemäß der Schätzung zahlen. Bei etwaigem Reklamieren, muß zum Schwören die Frau mit in der Synagoge erscheinen — mit Ausnahme, wenn sie in Hoffnung ist — und muß „Amen" sagen. Bon Gold und Schmuckstücken, Perlen und Edelsteinen mutz die volle Schätzungssteuer entrichtet werden, auch wenn solche Stücke sich an Kleidern befinden, die sonst nicht der Besteuerung unterliegen, und von Frucht, Mehl und Wein ist alles über den Jahresverbrauch hinausgehende zu versteuern. Am ersten Tage nach der Sitzung hat der Monatsvorstand andere Maarichim zu bestimmen, die das' Vermögen der ersterwählten zu schätzen haben. Unterläßt er die Wahl am ersten Tage, so muß er 1 Dukaten Strafe zahlen. Der Monatsvorsteher ist berechtigt bei für dringend erachteten Beratungsgegenständen, aus der hierzu einberufenen Versammlung vorher Weggehende zu bestrafen; er hat ferner die Pflicht, darauf zu achten, daß die Vorstandsmitglieder nicht streiten und nicht aus Zorn auf den Tisch schlagen. Vorkommenden Falles muß er strafen oder er mutz selbst einen Kasch bezahlen (Kasch scheint eine Münze mit dein Kopfstück des Münzherrn zu bedeuten. Im 18. Jahrhundert war es der offizielle Name für ein Zwanzigkreuzerstück). (Fortsetzung folgtz) Wanderungen eines alten wertvollen Manuskripts. Von S. Rothschild, Worms a. Nh. Im Jahre 1896 machte der bekannte Altertumsforscher Abraham E p st e i n , Wien eine Studienreise nach Worms und Speyer. Es war mir eine Freude, den liebenswürdigen Herrn in seinem Studium am hiesigen Platze unterstützen zu können. Nachdem er sich auch die verschiedenen Miuhagbücher angesehen, konnte er es gar nicht fassen, daß das von Juspa Sch a ine sch,*) dem Verfasser des Maseh-Nissim-Buches fehlte. Eigentlich nicht zum Verwundern bei einer Gemeinde, über deren Haupt die Stürme von 1615 und 1689 dahingebraust sind. ^Jm Jahre 1898 teilte Prof. Dr. Salfeld, Mainz dem hiesigen Vorstande mit, daß das fehlende Manuskript in Amsterdam versteigert werde. Ich hatte auf einer Ferienreise einen Herrn Eolasso Osorio aus Amsterdam kennen gelernt und diesem gab. der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde eine Limite, das Manuskript zu erwerben. Auf spätere Anfrage bei genannteiu Herrn erfuhr man, daß dasselbe nach auswärts gekommen sei, und daß rnan den Namen des Erwerbers nicht nennen wolle. Da schrieb mir eines Tages mein Freund Epstein von Wiesbaden aus, „ich werde Sie dieser Tage besuchen und bringe Ihnen auch den „Juspa Schamesch" mit." So hatte also Epstein das Minhagbuch, i'.m dessen Erwerb sich auch Prof. Dr. David Kaufm a n n bemübt hatte, erworben, nachdem er in Amsterdam erklärt hatte, daß er den höchsten Preis dafür zahle. Epstein hat über Juspas Minhagbuch ausführlich im „Gedenkbuch zur Erinnerung an David Kaufmann" (1900) berichtet, Das Buch ist Autograph und wurde von Juspa 1648 auf 105 Papierblätter in Quart sauber geschrieben. Juspas Mitteilungen reichen bis 1647. Am Rande befinden sich hie und da Nachträge Juspas, Anmerkungen des Jair Chajim Bacharach und solche von einer unbekannten Hand. ^Die Handschrift war im Besitz von Samuel Bacharach, wohl ^oh t des erwähnten Jair und eines Israel Binga. Die Namen dieser Besitzer sind auf dem ersten Blatte verzeichnet. Folio 75*, oben ist wieder Simon Ulma, der Name eines dritten Besitzers eingetragen. Die Handschrift ging dann zu der Familie Lehre n in Amsterdam über und von daher hat sie Epstein bei der Versteigerung der Lehren'schen Bibliothek nn Frühjahre 1 ->99 erstanden. In einer Nachschrift im „Gedenkbuche" bemerkt Epstein in einem Schreiben an Kaufmann, daß er das Juspa'sche Minhagbuch mit dem von Liwa Kirchheim verglichen und daß er in Elia G r i s a bei Liwa beit bekannten Elia Loanz vermute und fragte deshalb Kaufmann um seine Meinung. Die Antwort Kaufmanns lautete: „Sie sind also zu meiner großen Freude derjenige, der mir den Wormser WV ausgesteigert hat, den ich der Glossen meines R. Jair wegen so gerne an mich hatte bringen wollen. Elia ben Mose ist ber nur einmal, sonst gebucht. Sie haben gewiß schärfer *) Siehe Juspa Schamesch von S. Rothschild in der Artikelreihe über „Gestalten aus der alten Wormser jüdischen Gemeinde" im Mitteilungsblatt vom Januar 1928. D. Schriftleitung. gesehen. Ihre Vermutung >st durchaus wahrscheinlich, obzwar ich den Ortsnamen', der Hinte r dem Worte st e ck l, nicht kenn e." Als mir dieser Tage die Epstein'jche Schrift in die Hände siel, dachte ich über G r i s a nach und vermute fast, die Lösung des Rätesels gefunden zu haben. Im Kreise Worms befindet sich ein Dorf Kriegsheim, in welchem noch vor 55 Jahren Juden wohnten. Wie die Juden in meiner badischen Heimat ein Dorf Heinsheim, „Haanse" nannten, so mag man auch aus dem Worte Kriegsheim „Griese" gemacht haben. Jammerschade, daß der Tod der beiden Forscher es verhindert, diese „Hypothese" einer Prüfung unterwerfen zu können. Meinen Bemühungen war es gelungen, daß Epstein das für einen hohen Betrag ersteigerte Manuskript der hiesigen jüdischen Gemeinde als Geschenk zurückgab, wo es nach mannigfachett Wanderungen wieder mit seinen früheren Kollegen vereint eine Zierde des neugegründeten jüdischen Museums bildet. Aus unseren Verbandsgemeinden. Friedberg. Im hiesigen Krankenhause starb am vergangenen Freitag nach kurzer Krankheit im Alter von nur 37 Jahren Frau Johanna Becker, geb. Bensheim. Nach nur neunjähriger, glücklicher Ehe wurde ein junges Menschenleben zu Grabe getragen. Die überaus große Teilnahme bei der Beerdigung legte Zeugnis ab von der großen Wertschätzung und Beliebtheit der allzu früh Verblichenen. Am Grabe widmete ihr Lehrer Seelig einen ehrenden Nachruf, mit innigen Trostwünschen für die betrübten Hinterbliebenen. ~2±:r. Grosr-Karben. Nach 56jähriger Amtstätigkeit starb am 28. März plötzlich der im 83. Lebensjahre stehende Neligionslehrer und Kantor Nathan Driels. Ueber 60 Jahre wirkte er mit größter Gewissenhaftigkeit und Liebe. Bis cm sein Lebensende versah er, trotz des hohen Alters, seine dienstlichen Funktionen nrit erstaunlicher Frische. Seiner Gemeinde war er nicht nur Beamter, überall galt er als väterlicher Freund und Berater und war ob seiner Bescheidenheit allseits geachtet und beliebt. Diese Anspruchslosigkeit nrachte es ihm aber auch allein möglich, sein Leben durchzuschlagen. Er hatte leider wie so mancher jüdische Lehrer — nur ein kärgliches Einkommen, mit dem er feine aus 10 Köpfen bestehende Familie ernähren mußte. In seinem Alter fehlte es ihm seitens seiner Gemeinde nicht an äußeren Ehren. Lw konnte er vor einigen Jahren das seltene Fest des 50jährigen Ortsjubiläums begehen. Am Freitag, dem 30. März, bettete man den greisen Lehrer auf dem Friedhofe seiner Gemeinde zur letzten Ruhe. Wehmütigen Herzens umstand die ganze Gemeinde das offene Grab ihres langjährigen, treuen Führers. Herr Provinzialrabbiner Dr. Sander aus Gießen würdigte an Hand des Prophetenwortes „al jishallel chochom bechochmosau." „es rühme sich der Weise nicht seiner Weisheit" die unsterblichen Verdienste des teuren Entschlafenen. Er zeichnete ihn als einen weisen Lebenskünstler, dem Pflichterfüllung höchstes Ziel war. —- Im Aufträge des Vorstandes des israelitischen Landeslehrervereins im Volksstaate Hessen rief alsdann Lehrer Seelig aus Friedberg dem Amtskollegen und dem Senior der jüdischen Lehrer Hessens Worte ehrenden Gedenkens nach. „Esch tomid tukad al hamisbcach, lau sichbe" „Feuer soll stets auf dem Altäre angezündet werden, wo es nie ausgeht." Wie ein Priester stand er vor seiner Gemeinde und vor seinen Schülern und lebte diesen wahres Judentum vor. Sowohl seine Gemeinde, als auch seine Kollegen und' alle, die ihm im Leben nahestanden, werden ihm ein ehrendes Andenken bewahrein Mainz. Am 22. April 1928 hatte Herr Rabbiner Dr. Levi zwecks Regelung des in den einzelnen Orten Rheinhessens zu versehenden Religionsunterrichtes die zuständigen Gemeindevorsteher und Lehrer zu einer Besprechung im Sitzungszimmer der israelitischen Religionsgemeinde eingeladen. Es waren erschienen die Herren: Vorsteher Ferdinand Mayer-Harxheim, Vorsteher Nußbaum-Oberingelheim, Lehrer Kahn-Hechtsheim, Lehrer Langstädter-Oberingelheim, Lehrer Levi-Bingen, Lehrer Rosenberg- Mainz, Lehrer Salomon-Worms, Lehrer Schiff-Oppenheim, Lehrer Stern-Alzey und Lehrer Stern-Rüsselsheim. Im Laufe der Beraturrgen wurde folgendes festgesetzt: 1. Die Betreuung der Gemeinden Schornsheim und Undenheim soll diirch den Lehrer der Gemeinde Oppenheiin erfolgen. 2. Herr Lehrer Stern-Alzey wird wie seither an den Orten Flonheim und Gau-Oderiiheim tätig fein. 3. Die Orte Ockenheim und Dromersheim werdeii dem Lehrer in Bingen zugeteilt. 4. Herr Lehrer Kahn-Hechtsheim übernimmt den von ihm bisher versehenen Religioiisuriterricht in den Orten Ebersheim-Harxheim. 5