Mannheim
Compact Memory

Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1928-04-01 · 4 (4.1928) · p. Seite 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
3 (1928)
Issue
4 (4.1928)
Date
1928-04-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9582242-9623184-9620407--0243-9620415
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

hat wie in Oesterreich. Die Familien, die ihre Abstammung von Aron und Lcvi herleiteten, hatten den Namen Cahn nnd Levi als Familiennamen gewählt. Von anderen Zufällen abgesehen, wählten die meisten Inden den Gebnrtsort als Familiennamen. So entstanden die Namen: Ansbacher, Arnstein, Anerbach, Bacharach, Bamberger, Bischofsheim, Brannschweig, Casella (Kassel), Krenznach, Darmstädter, Dnrlacher, Erlanger, Frankfurter, Fulda, Fürth, Hamburg, Halle, Hanauer, Heß (Hessen), Horowitz (Posen), Ladenburg, Mainzer, Pfungst (Pfungstadt), Schott (Schotten), Sinsheimer, Speyer, Ullmann (Ulm), Wertheimer, Worms, Wormser. Auch andere Zufälle bei der Wahl eines Namens spielen eine Rolle. So schreibt Bechtolsheimer in einer seiner Schriften: Joseph Salomon in Guntersblum nannte pch Ealm (also gekürzt). In einer mir bekannten Gemeinde lebten drei" Brüder, deren Vater Moses hieß. Da nannte sich der eine von Sinai --- Sinauer; der andere am Berge wohnend, Berg, der dritte, der schnell lief, Haas. Auch der Humor spielte dabei eine Nolle. Als der Bürgermeister eines Dorfes einen Eintretenden fragte: „Nnn, Jakob, was willst dn für einen Namen?" Da antwortete er: „Note (Raten) Sie's!" So bekam er den Namen „Rotesütz". In Worms wurden schon früher die Juden nach ihrem Heimatsorte genannt. Viele wählten diesen Namen als Familiennamen. Manche kürzten ihn, andere, wählten neue. Auf der hiesigen Paulusbibliothek befindet sich das Buch mit den Einträgen: Anerbach, Abenheim (ein bedeutender Musiker in Stuttgart), Bayerthal, Blün (Ballin), Bcchinger, Bodenheim, Dalsheim, Dessaner, Durlacher, Ebcrstadt, Fulda, Gallingcr, Gernsheim, Guggenheim, Heichelheim, Hüttenbach, Langenbach, Lohnstein, Horchheim, Mannheimer, Nickelsburg, Oettinger (Edinger), Oppenheimer, Wachenheimer, Bechinger von Bechingen nannte sich Becher, Horchheim Horch. Ein Herr aus Prag nannte sich Melas, Samuel nannte sich Schneider, Mannheimer' — Mann. Auch die Vornamen wurden geändert: Jessel — Joseph, Josna — Jean; Jachiel — Daniel; Amschel Löb — August Ludwig (Vater des Bürgermeisters Eberstadt); Kive — Jakob; Moses — Moritz; Falk — Felix; Löb — Leopold; Liebmann — Leonhard. In der oben angeführten Masoch'schen Novelle hat uns der Dichter davon erzählt, welch großen Wert die Menschen auf einen schönen Namen gelegt haben, das wird wohl auch heute nicht anders sein. Das Schöne wird immer dem Häßlichen vorzuziehen sein, wenn es sich auch nur um einen Namen handelt. Eine tiefere Bedeutung erhält hier das Wort „schön", wenn, wie im Hebräischen, das Wort „tof" die Bedeutung von „gut" hat. Und da denke ich nnwillkürlich an den talmudischen Spruch: „Es gibt drei Kronen: Die Krone der Gotteslehre, des Priester- und des Königtums, aber die Krone eines guten Namens überragt sie alle". Dieser Spruch ist vielfach symbolisch auf Vorhängen znr heiligen Lade dargestellt. Auch am Eingangstor zum neuen israel. Friedhof der Wormser Gemeinde sind diese Kronen angebracht. An der Stätte, ide so laut und eindringlich die Vergänglichkeit alles Irdischen predigt, an der Schönheit der Person, Reichtum, hohe Stellungen dahinschwinden wie vorüberziehende Schatten, Än der Stätte, die so laut und eindringlich die Vergänglichkeir daß auch Sterbliche unsterblich werden können, so sie bestrebt sind, sich zu erwerben nicht einen schönen, sondern einen guten Namen. Der Nastättener Landsriedensbruch- Prozetz. Am 6. März 1927 hatte der jüdische Landwcrt Hermann H e n n i g aus Nastätten i. Taunus eine Versammlung in das dortige Hotel Guntrum einberufen mit dem Thema: „Das wahre Gesicht der Nationalsozialisten". Als Redner waren Geistliche verschiedener Konfessionen vorgesehen. Auf die Ankündigung der Versammlung in der Zeitung waren Hakenkreuzlergruppen aus Köln, Neuwied, Koblenz, Wiesbaden und anderen Orten mit Lastautos herbeigeeilt, um gegen die Veranstaltung zu demonstrieren. Die Versammlung wurde aber noch vor ihrem Beginn von den anwesenden Landjägern wegen Ueberfüllung des Saales verboten, worauf sich die Teilnehmer ins Freie begaben und der nationalsozialistische Gauleiter des Bezirks Rheinland, der bekannte Dr. L e y, von einem Auto herab eine Rede hielt, die mit den Worten schloß: „Nassauer Bauern, verteidigt euer Eigentum, und wenn es mit der Mistgabel sein müßte." Die Erregung, die alle Teilnehmer erfaßt hatte, führte zu Wortgefechten und schließlich zu Tätlichkeiten, in deren Verlauf sowohl der Einberufer der Versammlung, Hennig, einen Tritt vor den Bauch erhielt, als auch wei andere Juden aus der Umgegend Nastättens verprügelt waren. Hennig, der sich in das Hotel Guntrum begeben hatte, sah, wie ein Nationalsozialist auf einen Juden einschlug und versetzte 8 deshalb vom Fenster aus einem Angreifer mit der Faust einett Hieb. Dieser Schlag war das Signal für einen Sturm auf das Hotel, in dessen Verlauf die bedrängten Landjäger von der Waffe Gebrauch machten und oabei einen jungen Nationalsozialisten tödlich trafen. Wegen dieser Vorfälle hatte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage gegen 18 Nationalsozialisten wegen Landsriedensbruch und gegen Hennig wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die für 28. Februar 1928 anberaumte Verhandlung, für die vier Tage vorgesehen waren, bildete seit Wochen das Tagesgespräch in Wiesbaden und eine Sensation für die völkische Presse. Mit großen Worten waren als Verteidiger der aus deu Fememordprozessen bekannte Rechtsanwalt Dr. Sack- Berlin und der Kronanwalt der Münchner Hitlerleute, Dr. F r an k angekündigi. Erschienen war jedoch nur Rechtsanwalt Dr. ^-ack, für dessen Unkosten die Wiesbadener Nationalsozialisten am Abeno des zweiten Verhandlungstages in einer öffentlichen Versammlung den Klingelbeutel rührten und an Ort und Stelle eine Sammlung Vornahmen. Der jüdische Angeklagte Hennig wurde von Rechtsanwalt Dr. Martin Marx- Frankfurt a. M. vertreten. Der Verlauf der Verhandlung brachte den in großer Zahl von auswärts erschienenen Nationalsozialisten und Vressevcrtretern dank der vorbildlichen und sich auf den reinen Prozeßstvsf beschränkenden Leitung des Vorsitzenden (Landgerichrsdlrektor Dr. Gellhorn) eine große Enttäuschung. Unter Weglassung aller Nebensächlichkeiten, insbesondere aller volitischen Gesichtspunkte und Gegensätze, wurden sowohl Angeklagte wie Zeugen nur insoweit vernommen, als dies die zur Verhandlung stehende Tat erforderte. Infolgedessen konnte auch der Gauleiter Dr. Ley, Köln, seine offenbar vorbereitete politische Rede nicht an den Manu bringen, sondern wurde nach Beantwortung einer einzelnen Frage als entbehrlich entlassen. Der eingangs der Verhandlung ausgesprochenen Bitte des Vorsitzenden, jede politische Schärfe' zu vermeiden, trugen, wie am Schluffe der Verhandlung nochmals anerkannt wurde, alle Prozeßbeteiligten Rechnung. <Lo wurden auch die Anträge der Staatsanwaltschaft und das Urteil selbst in aller Ruhe ausgenommen. Während die Anklagebehörde gegen die achtzehn Angeklagten die Mindestgefängnisstrafe von je sechs Monaten forderte, beantragte sie gegen Hennig eine Geldstrafe von 800 Jl wegen hinterlistigen Ueversalls und ließ die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung fallen, weil bei den widerspruchsvollen Zeugenaussagen den Angaben des Angeklagten, daß er nur mit der Hand geschlagen habe, Glauben geschenkt werden müsse. Das Urteil lautete für elf Angeklagte auf je 6 Monare Gefängnis mit Bewährungsfrist nach Verbüßung von 1—3 Monaten der Srafe, für sieben Angeklagte auf Freisprechung und für Hennig auf Einstellung des Verfahrens unter Ueberbürdung der Kosten auf die Staatskasse. In der Begründung führte der Vorsitzende aus, daß entsprechend dem Vortrag sämtlicher Verteidiger nur auf die Mindeststrafe erkannt worden sei, um die Angeklagten nicht zu Märtyrern zu stempeln und keine neue Verbitterung zu schaffen, sondern das friedliche Zusammenleben zu fördern. Bei Hennig wurde entsprechend den Ausführungen seines Verteidigers anerkannt, daß der in nervöser Aufwallung geführte Schlag nicht als hinterlistiger Ueberfall zu erachten sei, daß aber für die Bestrafung wegen einfacher Körperverletzung von dem Verletzten der gesetzlich erforderliche Strafantrag zu spät gestellt worden sei. Im Anschluß an die Verhandlung war süc Sonntag, deri 6. März, dem Jahrestag der Erschießung des Nationalsozialisten in Nastätten eine große Kundgebung in dem benachbarten S x n g hofen mit Einweihung eines Gedenksteines geplant, zu der Abordiiungen der Hakenkreuzler aus allen Windrichtungen kommandiert waren. Wie wir hören, hat die znständige Behörde diese Kundgebung verboten. Es steht zu hoffen, daß durch die Reinigung der Atmosphäre, die der Prozeß zweifellos gebracht hat, die politischen Gegensätze in Nastätten und Umgebung in Zukunft nicht mehr Formen annehmen werden, die das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsklassen beeinträchtigen. Aus unseren Verbandsgemeinden. Assenheim. Am 16. März 1928 feierte Herr Salomon L i e b m a n n , Veteran von 70—71, bei körperlicher Gesundheit und geistiger Frische seinen 80. Geburtstag. Herr Liebmann ist ein fleißiger Synagogenbesucher und von Nichtjuden und Juden geachtet. Möge Gott ihn uns weiter gesund erhalten. ™ n»a ny Büdingen (Oberhessen). Am 9. März wurde Frau Rosa Sichel unter sehr zahlreicher Beteiligung zu Grabe getragen. In der Trauergemeinde sah man auch viele Nichtjuden. Die Verstorbene zählte erst 66 Jahre — Bei der am 16. März stattgefundenen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.