Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 2 (1927)
- Issue
- 9 (9.1927)
- Date
- 1927-09-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
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blieb, auch ferner bestehen und besteht zum größten Teile noch bis heute. Dabei hat der Stand der Religionslehrer eine Metamorphose durchgemacht, die jeden mit Stolz und Freude erfüllen muß. Fast sämtliche Religionslehrer Hessens haben die Abschlußprüfung an einem Seminare bestanden oder vor einer besonderen ministeriellen Kommission den Befähigungsnachweis als Rcligionslcbrer in einer besonderen Prüfung erbracht, was Wohl hauptsächlich auf folgenden Erlaß des Ministeriums an die Kreisämter vom 31. Januar 1891 zurückzuführen ist: „Nach vielfachen uns zugegangenen Mitteilungen scheint cs, daß die Erteilung des israelitischen Religionsunterrichts sehr im argen liegt. An manchen Orten, wo die israelitischen Gemeinden nur aus wenigen Gliedern bestehen, fällt der Religionsunterricht wegen Mangel an Mitteln zur Besoldung eines Lehrers vollständig aus, au anderen hat man denselben an Persönlichkeiten übertragen, welche nur höchst unvollkommen oder auch gar nicht die zur Erteilung desselben erforderliche Befähigung besitzen, und nur in verhältnismäßig wenigen größeren israelitischen Kultusgemeinden liegt dieser höchst wichtige Unterricht in der Hand von Männern, welche nach Bildungsgang, Befähigung und Charakter für eine zweckmäßige und erfolgreiche Erteilung desselben volle Gewähr bieten. Es wird nun angeordnet, daß die Uebcrtragung dieses Unterrichts an eine Persönlichkeit, die nicht durch vorzulegende amtliche Zeugnisse einer berechtigten Prüfungsbehörde über Befähigung und seitherige Führung sich vollständig auszuweisen vermag, in keinem Falle mehr zu gestatten sei. Weiter wird empfohlen, mehrere kleinere Gemeinden, welche für sich die Mittel zur Gewinnung und Erhaltung einer tüchtigen Lehrkraft nicht auszubringen vermögen, zur Bildung von Schulverbänden zu veranlassen oder wenigstens zum gemeinsamen Aufbringen des erforderlichen Gehalts für einen befähigten Lehrer zu bewegen, der dann gewisserinaßen als Wanderlehrer an den einzelnen Wochentagen in den verschiedenen Gemeinden den Unterricht zu erteilen haben würde." Um eine Grundlage zu schaffen für eine gründliche Besserung in den Verhältnissen der jüdischen Gemeinden und Lehrer, brachte alsdann die Regierung eine große Vorlage an die Kammer der Landstände. Dieselbe enthielt für die Religionslehrer außerordentlich große Vorzüge, besonders soweit es sich um ihre Anstellung, Besoldung und Hinterbliebenenversorgung handelte. Daß dieser Organisationsentwurf nicht verabschiedet wurde, ist Schuld der Juden selbst, weil sich, wie der Minister s. Zt. mit Recht betonte, die Liberalen und Orthodoxen irrtümlich über wesentliche Punkte, besonders über die Einsetzung der „Z e n - tralbehörd e", nicht verständigen konnten. Ilm nun die Religionslehrer, die so große Hoffnungen auf diese Vorlage gesetzt hatten, einigermaßen zu entschädigen, erließ die Regierung im Jahre 1903 folgende Bestimmung: „Zur Verbesserung des israelitischen Religionsunterrichts, besonders auf dem Lande, kann, wenn eine oder mehrere Religionsgemeinden sich verpflichten, das Gehalt eines Volksschullehrers aus eigenen Mitteln aufzubringen, mit Zustimmung der - obersten Schulbehörde der Religionsunterricht einem evtl, gemeinschaftlichen Lehrer übertragen werden, der mit den Rechten eines definitiv angestellten Volksschullehrers angestellt werden kann, wenn er den Anforderungen hinsichtlich seiner Vorbildung genügt und mindestens 20 Unterrichtsstunden wöchentlich zu erteilen hat." Nun hieß es, alle Kräfte anspannen, um den Forderungen dieser Bestimmung zu genügen. War doch die in Aussicht stehende definitive Anstellung mit den Rechten eines Volksschullehrers das so lange erstrebte Ziel der Religionslehrer. Allein welch' kleine Zahl von Kollegen hat dieses Ziel erreicht? In dem langen Zeitraum von 17 Jahren sind von weit über 100 Religwnslehrern, die in Frage kämen, 16 der Wohltat der neuen Bestimmung teilhaftig geworden. Das läßt einen Rückschluß zu auf die Hindernisse und Schwierigkeiten, die sich allen anderen entgegengestellt haben. Tenn es gibt wohl im ganzen Freistaat kaum einen Lehrer, der nicht wenigstens den Versuch gemacht hätte, die geforderten zwanzig Stunden herauszubekommen, meistens ohne Erfolg. Es sind mir im Amte ergraute Leute bekannt, die sich trotz ihres vorgerückten Alters entschlossen haben, vor der ministeriellen Kommission in Tarmstadt das verlangte Examen abzulegen. Wenn dann dieses Examen bestanden war, ging es auf die Suche nach Filialgemeinden, die mit in den Schulbezirk einbezogen werden konnten. Allein da zeigte sich so oft die soziale Rückständigkeit, in der noch so viele Landgemeinden leben und das ganze fehlerhafte System, das die Entscheidung über die Erfüllung der Vorbedingungen zur definitiven Anstellung eines Religionslehrers fast ganz in die Hände der Kultusvorstände legt. 8 Iug end ecke Jaum-Kippur-Ansprache für die Jugend der oberen Schulklassen. Von Studienrat D r. L o r g e , Mainz. Meine lieben jungen Freunde und Freundinnen! Eine bezeichnende und beklagenswerte Erscheinung unseres Zeitalters ist die Religionslosigkeit vieler Kreise, ist der Abfall vieler Tausende von dem Glauben an einen allgewaltigen und allweisen Weltcnschöpfer, Weltenordner und Welterhalter. Diese große Sünde unserer Zeit mit ihren vielen traurigen Folgen und Verirrungen hat ihre Ursache vor allem in den Fortschritten der Naturwissenschaften und in dem Verhalten einzelner Forscher, die in weiten Keisen den Irrglauben hervorgerufen haben, es sei unmöglich, die Existenz eines Gottes im Sinne der Religion anzunehmen. Und doch muß der Gedanke an die Unzulänglichkeit des menschlichen Geistes, dem es trotz aller Erfolge noch nie gelungen ist und gelingen wird, das Geheimnis des Lebens m der Statur zu erkennen, dem unbefangenen und vorurteilslosen Forscher immer wieder aufs neue das Dasein, die Größe und Güte Gottes zum Bewußtsein bringen. Aber das religiöse Empfinden, das jedem menschlichen Herzen von Natur tief eingepflanzt ist, hätte auch den Gefahren, welche die Wissenschaften ihm brachten, standgehalten, wenn nicht die Zeit- Verhältnisse den geeigneten Nährboden für die Giftpflanze des Unglaubens geschaffen hätten. Die materielle Gesinnung ^unserer Zeit, die Sucht nach Genuß und Vergnügen übertönt die Stimme des Gewissens und schafft eine leichtsinnige und oberflächliche Lebensanschauung, für welche die Reliaion mit ihren ernsten Mahnungen und Pflichten nur eine unwillkommene Störung auf dem Wege zum Genuß bildet, die den Menschen willig sein Ohr leihen läßt dem Worte dessen, der ihn hinwegführt von Gott und Glaube, und die ihn erst in der Stunde der Angst, der Not und Gefahr erkennen läßt, was er besessen, was er verloren hat. Mehr noch als allen anderen Konfessionen sind dem Bestände des Judentums diese Feinde gefährlich. Nicht etwa, daß es unserer Religion an innerer Kraft gebräche, daß ihre Lehren und Einrichtungen sich als weniger widerstandsfähig erwiesen als die der anderen, — nein, die Gefahr liegt auf einem anderen Gebrete. Das Judentum fordert von seinen Bekennern Opfer, welche unsere andersgläubigen Mitbürger ihrer Konfession nicht zu brrngen brauchen, Opfer, die eine ideale Gesinnung verlangen, die den Menschen befähigt, sein eigenes Ich hintanzusetzen und rn den Dienst einer großen Sache zu stellen. Und diese Opferfreudigkeit, welche unsere Väter nie verließ und selbst einem qualvollen Tode seine Bitterkeit nahm, sie fehlt einem großen Teil unserer heutigen Glaubensgenossen. Und warum fehlt sie ihnen? Weil sie nicht mehr das Bewußtsein besitzen vom Werte ihrer Religion und ihrer Abkunft, das Bewußtsein, daß gerade der Jude mit gerechtem Stolze erfüllt werden muß bei Betrachtung seiner Religion und seiner Geschichte. '--t* »Ein Jude bin ich", so ruft der Prophet Jona in der Haphtara, die am Jaum-Kippur in den Synagogen zur Verlesung kommt, den Schiffsleuten zu. „Ich bin ein Jude!" — Dieses stolze Bewußtsein muß jeden Bekenner des stidischen Glaubens erfüllen. Mit welchem Rechte — darüber wollen wir jetzt eine kurze Betrachtung anstellen. Meine lieben jungen Freunde und Freundinnen! Sehr wenig berechtigt wäre unsere Behauptung für die Vergangenheit des israelitischen Volkes, wenn man nur äußere Erfolge ins Auge faßte. An Machtentfaltung nach außen hin, an äußerem Glanz und Ruhm vermag die Geschichte Israels im Vergleich mit der der mächtigen Völker des Altertums nur wenig aufzuweisen. Aber sind denn die Eroberungen und Unterjochungen anderer Länder und Volker wirklich bestimmend für den Wert eines Volkes in der Geschichte? Sind nicht vielmehr die herrlichsten Kriegstaten, sofern ste nur die Erhöhung des eigenen Ruhmes oder den Erwerb neuen Besitzes bezwecken, vom Standpunkt der Menschlichkeit und Gerechtigkeit aus zu verurteilen? Betrachten wir doch beispielsweise das stolze Rom, vor dem einst die ganze Welt erzitterte! Können wir uns dieses mächtigen Staates mit irgend einem anderen Gefühl erinnern als mit dem aus Bewunderung und Unbehagen gepaarten, mit dem wir den'- Willensstärken seine ehrgeizigen und selbstsüchtigen Pläne verfolgen sehen? Nein, nicht der äußere Erfolg bestimmt den Wert eines Volkes in der Ge- Indern das Verdienst, das es sich um die geistige und sittliche Hebung der Mit- und Nachwelt erworben hat Und in dieser Hinsicht darf uns die Vergangenheit des israelitischen Volkes mit berechtigtem Stolz erfüllen. Die Kriegstaten aller anderen