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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1927-09-01 · 9 (9.1927) · p. Seite 7

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
2 (1927)
Issue
9 (9.1927)
Date
1927-09-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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So ist 1876/1877 in Frankfurt a. M, ausschließlich zwischen den orthodoxen Mitgliedern heftig darüber gestritten worden, ob ein Austritt aus der bis dahin einheitlich geführten Gemeinde religionsgesetzlich noch geboten sei, nachdem die Verwaltnng der israelitischen Gemeinde Frankfurt a. M. weitgehende Konzessionen gemacht und Ginrichtungen schuf, die an und für sich allen Orthodoxen genügen können. Die Anhänger der Trennungsgemeindcn und die Gemeindeorthodoxie unterscheiden sich in ihrer theoretischen und praktischen Stellung zum Religionsgesetz in keiner Weise. — Gegensätzlichkeit besteht einzig und allein in der Organisationsform. — Die Entscheidungen ihrer religiösen Führer — insoweit sie die Gememdeorganisation nicht berühren — werden gleicherweise gewertet. — Als Beweis hierfür kann die kürzlich veröffentlichte Responscnsammlung „M'lammed 1'hoil" angeführt werden. —Der Verfasser Prof. Dr. Dav. Hofsmann s. A., Rektor des mit der Berliner Anstrittsgemeinde liierten orthodoxen Rabbinerscminars, zitiert Entscheidnngeu orthodoxer Rabbiner der Einheitsgcmeinde Frankfurt a.M. Der Kamps innerhalb der Gemeinde Frankfurt a. M. um oie Austrittsfrage gehört nicht nur der Geschichte an. — Die Frankfurter Gegensätze bestehen heute, nach 60 Jahren, genau unc damals. Mit der Gründung der Achduth, einer übergemeindlichen orthodoxen Organisation für „Einheit" ist dieser Streit in bezug auf seine theoretischen und praktischere Seiten rreu beleuchtet urrd abermals weit über Frankfurt a. M. hinausgetragen worden. Aber nicht nur wegen der Organisation von Verbänden, wie freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums, Agudah, Achduth usw. hatte die so heftig umstrittene Austrittsfrage mehr als lokale Bedeutung. Die zufolge des Austrittsgesetzes von der alten Frankfurter Eiuheitsgemeiude geschasfeneu, so mrrstergültigen orthodoxen Einrichtungeu haben anderen Großgemeinden als Vorbild gedient. Es sei hingewiesen auf Köln, wo die traditionellen Einrichtungen ohne Unterbrechung bestanden haben und bestehen, aus Königsberg, wo die orthodoxe Austrittsgemeiude sich mit der Muttergemeinde wieder vereinigt hat, ans München, wo die persönlichen Kosten des orthodoxen „Ohel Jakob" von der Kultusgemeinde übernommen wurden, auf die Großgemeiude Berlin, die eine Anzahl orthodoxer Rabbiner angestellt hat, nachdem sie seit dem Tod von Tr. Mich. Sachs s. A. Jahrzehnte keine orthodoxen Rabbiner hatte, und die wie Frankfurt, die mustergültigsten orthodoxen Institutionen unterhält. Ohne auf den Streit der Rabbiner Hirsch—Bamberger s. A. einzugehen, kann gesagt werden, daß die traditionelle Judenheit Deutschlands in immenser Majorität gegen den Gemeindeaustritt und für die dualistische Eiuheitsgemeiude ist, sofern von dieser den berechtigten Forderungen entsprochen wird. Schalom al Jissrael lanezach. Gestalten aus der alten Wormser jüd. Gemeinde. Von S. Rothschild, Worms. V. Kantor Gustav Wertheim. Er war in Bürgel (KAirhessen) geboren, hatte das jüdische Seminar in Hannover besucht, alsdann die Musikschule des Kantors Deutsch in Breslau und hatte seine Stimme noch durch Gesauguutercicht bei Kapellmeister Lux in M a i n z und bei Frau Konzertsäugerin Hüsfner in Alzey ansgebildet, tvo er zuletzt amtierte. Durch eine militärische Hebung in hiesiger ^tadt war er mit mehreren Herren der Gemeinde bekannt geworden, die von seiner liebenswürdigen Persönlichkeit begeistert waren. Man trat deshalb, nachdem er sich um die sreigewordene Stelle beworben hatte, mit Wertheim in Verbindung. Trotzdem die jildische Gemeinde Alzey sofort mit einer Gehaltserhöhung an ihn herantrat, zog er doch vor, Alzey, in welcher Stadt er sich nach jeder Seite wohl fühlte, und wo er aus das musikalische Veben einen nicht zu unterschätzenden Einfluß ausübte, zu verlassen und seine Tätigkeit einer größeren Gemeinde zu widmen. Er trat 1876 seine stelle an. Man merkte bald, daß Wertheims Eintritt in die Gemeinde einen Markstein im religiösen Leben derselben bedeute. Man war von der prächtigen Tenor-Baritonstimme Wertheims entzückt, und das Gotteshaus war nicht nur au den hohen Festtagen stark besucht, sondern auch an den Sabbaten. Aber für Wertheim war die Synagoge kein Konzertsaal, um den Anwesenden seine Kunst zn zeigen; er war ein „Bal Tefilloh", ein Vorbeter; man merkte seinem Vortrage an, daß er das zum Ausdrucke brachte, was sein Inneres tief bewegte. Das geschah aber nicht nur, wenn viele Besucher des Gottesdienstes seinem Vortrage lauschten, es war auch der Fall, wenn er manchmal den zweiten Kantor beim Wochengottesdienste zu vertreten hatte. In allen Fällen bekannte er sich zu den: Salle: „Da lifne mi atoh omed". „Wisse, vor wem dustchst. Wer Wertheim gehört hat, wird nie vergessen, in welcher Weste er das 5t a d d i s ch g e b e t für die Trauernden gesprochen. Ta herrschte, trotzdem das Gebet am Schlüsse des Gottesdienstes gesprochen wird, eine heilige Ruhe; aus allen Gesichtern konnte man den Ernst lesen, der durch die Erinnerung an Verstorbene hervoraerufen wurde. Wertheim war tief bewegt und wie ein elektischer Funke übertrug sich seine Andacht aus die Zuhörer. Aber auch iu der Schule war Wertheim ein Meister. Es war ein Vergnügen, ihn unterrichten oder prüfen zu hören. In gerechter Würdigung dieser Vorzüge hatte der Vorstand Wertheim, der, weil er sich hier sehr wohl fühlte und deshalb eine Berufung als 1.^ Kantor nach einer süddeutschen Hauptstadt abgelchnt hatte, (18 Al) bei einer längeren Vertragsdauer eine namhafte Ausbesserung bewilligt, allerdings mit der Bestimmung, daß er mindestens 5 Jahre hier verbleiben müsse, womit Wertheim sich einverstanden erklärte. Während seiner hiesigen Wirksamkeit hatte er noch Gesangunterricht bei Hofkapellmeister Langer in M a n n h e i m. Wertheim nahm selbstverständlich sehr lebhaften Anteil an dem musikalischen Leben der Stadt. Er war ein sehr geschätztes Mitglied der „Musikgesellschast und Liedertafel", nnd mancher wird sich noch erinnern, mit welch künstlerischer Vollendung er in einem Konzerte den „Frithjos" in Max Bruchs gleichnamigem Oratorium sang. Wie die Wormser jüdische Gemeinde einst auf den tüchtigen Alzeyer Kantor aufmerksam wurde, so auch die Mainzer Gemeinde auf den Wormser Kantor. Im Jahre 1882 ^wandte sich diese bei Freiwerden der 1. Kantorstelle an Wertheim und an den Vorstand. Es waren so glänzende Bedingungen, nnter denen man ihm die Stelle übertragen wollte, daß er schüchtern an den Vorstand herantrat und um Lösung seines Vertragsverhältnisses bat. So schwer es anch dem Vorstande siel, wollte er doch nicht ein Hindernis sein für die bessere Gestaltung der Zukunft Wertheims. Nach einem Probcvortrag wurde Werthcim sofort gewählt. Er übernahm 1882 die dortige Stelle. Inch hier erwarb er sich bald die Sympathien der ganzen Gemeiiide, auch der orthodoxen. Doch nicht lauge konnte er sich der neuen stelle erfreuen. Nach mehrereil Jahren trat eine hartnäckige Augcnkrankheill ein. Der Besuch mehrerer .Kliniken brachte keine Besserung, bis man zur Ucberzeuguug kam, daß die Augenkrankheit nur die Folge eines Nierenleidens'sei. Es war die Brightschc Krankheit in der gefährlichsten Art, der er auch 1887 im Alter von nur 67 Jahren erlag, überall, wo er gewirkt, innige Teilnahme erweckend. Ein braver lind tüchtiger Mensch war seiner Familie und seinem Berufe so früh entzogcil wordeil. Das jüdische Schulwesen des Freistaats Hessen in Vergangenheit und Gegenwart. Von Josef Marx, Gießen. VI. Wer llllll nach diesen so verheißnngsvollen Verhandlungen der Landstäilde etwa erwartet hatte, daß für die israelitischen Lehrer bessere Zeiten anbrechcn würden, sah sich bitter getällscht. Die Regiernng bemühte sich allerdings, in einzelncil Fällen Mißslälide abzustellen, allein die Resultate waren äußerst geriilg. Die Lage der Religioilslehrer blieb nach wie vor eine bedauernswerte und trostlose. Das hessische V o l k s s ch u l g e s e tz v o m 16. I n n i 1874 brachte insofern eine Besseruilg, als es die Eltern oder bereu Stellvertreter verpflichtete, den Kinderil, in deren Religion kein Unterricht in der betreffenden Schllte erteilt wird, Religionsunterricht erteilen zu lassen. Ferner wurde durch Artikel 7 desselbeil Gesetzes bestimmt, daß iu dem lehtercil Falle, sofern die Zahl der .Kiilder mindestens zehn betrage, das Schullokal urld die Heizung dargeboten werdeil müßtcil, iilsoweit der übrige Unterricht nicht dadurch gestört werde. Bei dem Vorhaildcuseiil einer größeren Anzahl Kinder könne in Fälleil der fraglichen Art eine politische Gemeiilde anch angehalten werden, die sonstigen Kosten ocs Religionsunterrichts für die Kinder der betreffenden allderen Religion (Konfession) ganz oder teilweise zn bestreiten. Die iil diesell neuen Bestiillinullgeil eilthaltcncil Vorteile kanlen allerdiilgs liur den Gevleinden zll gute, die Reli.gionslehrer gingen vollständig leer aus. Nach wie vor waren ihre Anstellungsuild Gehaltsverhältnisse geregelt dlircki privatrechtljche Vereinbarnng zwischen ihilcn und den israelitischeil Religionsgemeinden. Das Abhängigkeitsverhältrlis zum Vorstarlde, der die Entscheidung über die ganze Existenz des Lehrers in Händen hatte, 7

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