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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1927-08-01 · 8 (8.1927) · p. Seite 5

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
2 (1927)
Issue
8 (8.1927)
Date
1927-08-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Der Ausschuß beantragt: Die Kammer wolle der Großh. Regierung diese Angelegenheit empfehlen und ihrer Erwägung anheimgeben, ob sie nicht durch Berufung einer aus Gemeindevorstehern und Neligionslehrern zu bildenden, durch diese selbst zu wählenden Kommission eine Beratung und Festsetzung der geeigneten Reformen vermitteln wolle. Entsprechend diesen Ausführungen des Referenten wurde alsdann in der Sitzung vom 9. Dezember 1863 der Antrag des Ausschusses eiustimmig zum Beschluß erhoben, ein Beweis, daß der wackere Kollege Ottensoser mit seiner Eingabe an die Kammer und seinen von allen Rednern derselben als zutreffend erkannten Ausführungen den richtigen Weg beschritten hatte. Allein die 1. Kammer beschloß, obgleich auch sie eine Besserung der Verhältnisse des israelitischen Religionsschulwesens als sehr wünschenswert anerkennt, die Vorstellung des Lehrers Ottensoser als einen der Kammer fremden Gegenstand abzuweisen und dem Beschluß der 2. Kammer nicht beizutreten, und zwar aus folgenden Gründen: Ganz abgesehen davon, daß die 2. Kammer durch ihren Beschluß den von ihr anerkannten Grundsatz, wonach alle Religwnsgesellschaften ihre religiösen Angelegenheiten frei und selbständig verwalten und den Religionsunterricht selbst überwachen und besorgen sollen, verletze und aufhebe, werde hierdurch die Staatsregierung geradezu veranlaßt, sich sogar in die religionsgesellschaftliche Organisation der Israeliten einzumischen. Dies würde bedenklich und untunlich sein. Durch eine so berufene Kommission würde die durch Art. 22 der Verfassungsurkunde und durch Gesetz vom 2. August 1848 garantierte Gewissensfreiheit verletzt sein, jedenfalls in den Augen überstimmter israelitischer Minoritäten verletzt erscheinen. Und eine unangenehme und bedenkliche Lage würde es für die Negierung sein, wenn sie gegenüber den klagenden Parteien über religiöse Einrichtungen, ja über Glaubenssätze entscheiden, oder was unausbleiblich sei, über Orthodoxie und Neologie einzelner israelitischer Neligionslehrer aburteilen solle. Daher habe sich auch die Regierung bisher den eigentlichen Religionsangelegenheiten der Israeliten ferngehalten. Und es müsse sonach den Israeliten selbst, resp.den berechtigten Gemeindevorständen, überlassen bleiben, diese freilich sehr wichtige, aber von der Staatsbehörde nicht zu erledigende Angelegenheit in einer ihnen zweckdienlichen Weise zu ordnen. Die 2. Kammer konnte sich diesen Ausführungen nicht anschließen und beschloß fast einstimmig, bei dem früheren Beschluß zu beharren. Der Referent bezeichnete es mit Recht als einen entschiedenen Irrtum, den Unterricht in der Religion für eine dem Staate fremde, nur die betreffende Religionsgemeinschaft angehende Sache auszugeben. Wenn die Einrichtungen der Juden bezüglich ihrer Religionsschulen anerkanntermaßen ungenügend seien, habe der Staat Pflicht und Interesse, sie zur Verbesserung aufzusordern und wofern sie seine Hilfe anrufen, ihnen Beistand zu leisten. Er unterwerfe die jüdischen Religionslehrer einer Prüfung, lasse sie unter kreisrätlicher Autorität von dem Vorstande ernennen, erkläre die Verträge auf drei Jahre bindend, und nehme von den Erfolgen sodann weiter keine Kenntnis mehr. Hierin müsse unbedingt Wandel geschaffen werden. Von alten Iudenfriedhöfen in Hessen. Die Instandhaltung oder Wiederinstandsetzung alter Judenfriedhöfe, welche sich der Landesverband der israelitischen Religionsgemeinden Hessens als eine besondere Pflicht zur Aufgabe gemacht hat, wird — dies kann heute bereits gesagt werden — große aber auch sehr beachtenswerte Arbeiten mit sich bringen. Nach den vorläufigen Feststellungen finden sich über die drei Provinzen — Starkenburg, Oberbessen und Rheinhessen — verstreut überall vernachlässigte oder überhaupt verlassene israelitische Friedhöfe, die zum Teil eine hundertjährige Geschichte aufzuweisen haben. Manchmal stehen mitten im Ackerland, nicht einmal durch eine Hecke oder einen Faun abgegrenzt, einige geneigte oder halbversunkene Steine mit hebräischen Inschriften an Stellen, wo ursprünglicheinmal ein gepflegter Judenfriedhos sich befand. Die zuständigen jüdischen Landgemeinden sind in den letzten Jahrzehnten bis auf einige alte Witwen zusammengeschmolzen, oder durch Wegzug und Todesfälle überhaupt aufgelöst worden, so daß sich um diese verlassenen Plätze niemand mehr kümmert. In manchen Fällen ist bereits der Pflug eines angrenzenden Bauersmannes über diese heilige Stätte hinweggegangen, hat, nachdem die Steine versunken oder entfernt waren, die Grabhügel geebnet und so jede Spur der ursprünglichen heiligen Bestimmung dieser Plätze verwischt. Wenn wir ganz absehen davon, daß hierdurch der sonst so sehr gerühmten Pietät der Juden nicht gedient wird, so gehen auch geschichtlich und familiengeschichtlich sehr wertvolle Daten und Materialien verloren. Wir wollen heute zum Beweise hierfür einmal auf ein Beispiel Hinweisen und bringen zu diesem Zweck nebenstehendes Bild. Dies ist ein Grabstein, welcher noch heute hinter der alten Kaiserpfalz Karls des Großen in Nieder-Jng e l h e i m zu sehen ist. Im Westen dieser Kaiserpfalz sind nämlich in einigen Grabsteinen und Grabsteinbruchstücken die Ueberreste eines Jahrhunderte alten jüdischen Friedhofs erhalten. Die Inschrift dieses abgebildeten Steines lautet wahrscheinlich: SttJX! m w’H“ na n'Jvin .tewm •o-na *nirro rz mtx *pXY?DH |>p“! TCX avin. .. x ps^x *i ntyx T .mEBJ rDXjn xapn rata Auf deutsch: „Hier ward eingesammelt die in ihren Werken zuverlässige und bescheidene Frau, die Wochenbetterin, Frau Zippor, die Tochter des Lehrers und Meisters, des Rabbiners Mordechai, Vorsitzenden des Gerichtshofes in der heiligen Gemeinde Düsseldorf. das Weib des Rabbi Jtzek aus.... heim, welche gestorben ist.... im Monat Tewes 841" (?). Die für die Geschichte wichtigsten Daten über Ort und Kalenderdatum standen an der Stelle, wo der Stein in der Nähe des Bodens verwittert ist; weder ist die Jahreszahl mit Bestimmtheit anzugeben — nach obiger Lesung datierte sie aus dem Jahre 1781, noch 'ist der Ort, aus welchem der Mann der verstorbenen Frau stammte, sicher zu benennen. Man kann sowohl C'inJTix (Udenheims, als (Essenheim), als auch (Elsheim) lesen. Vielleicht käme auch ein anderer Ort in Frage. Diese wenigen Zeilen sollen unsere hessischen Glaubensbrüder auf die Bedeutung dieser Steine und Friedhöfe aufmerksam machen und sie veranlassen, in dieses Gebiet gehörige Dinge dem Landesverband durch kurze Hinweise mitzuteilen. Wir wollen in unserem Mitteilungsblatt in regelmäßigen Zeitabständen über diese Arbeiten berichten und hoffen, dadurch Beiträge zur. Geschichte unserer kleinsten aber oft alten Landgemeinden zu liefern. Dr. S. L e v i, Mainz. Aus unseren Verbandsgemeinden. Friedberg. Bei der Ersatzwahl zum Vorstand der hiesigen jüd. Gemeinde gingen als gewählt aus der Urne hervor die Herren: Siegfr. Rothschild, Dr. Siegfr. Rosenthal und Siegfr. Krämer. Damit ist der Vorstand, der in der letzten Zeit drei seiner verdientesten Mitglieder, Herrn Isidor Stern, den Ehrenvorsitzenden, sowie die Herren Elias Hofmann und Bernhard Rosenthal durch den Tod verloren hatte, wieder auf seine volle Siebenzahl gebracht. Jubelfeier der Neligionsgemeinde Gießen. Am ersten Tage des Wochenfestes (6. Juni) beging die Religionsgemeinde die Feier des 60jährigen Bestehens ihrer Shnagoge. Am Freitag, den 31. Mai 1867 war die Synagoge im Beisein von Vertretern der Behörden, der Landesuniversität und der Geistlichkeit der beiden anderen Konfessionen eingeweiht worden. Auch alle Rabbiner Hessens — Rabbiner Dr. Geiger aus Frankfurt hielt die Festpredigt — waren erschienen. 1892, beim 28jährigen Jubiläum, wurde die Shnagoge noch um das doppelte vergrößert. — Das 60jährige Jubiläum (das 80jährige fiel in den Weltkrieg) wurde nun in einfacher und bescheidener Weise durch einen Festgottesdienst in dem festlich geschmückten Gotteshaus begangen. Die Feier wurde eingeleitet durch einen Cello- und Orgelvortrag des Larghetto von Mozart (Herr H e r r m a n n und Herr K a st e n). Nach einem Chorgesang: „Der Hirte Israels" von Bortnianski hielt Herr Rabbiner Dr. Sander die Festpredigt, der er die Worte aus Jesaia II. 8 „Haus Jakobs, auf, lasset uns wandeln in dem Lichte des Ewigen", die über dem Portal eingemeiselt sind, zugrunde legte. Am Tage der Gesetzgebung am Berge Sinai wurde das Gotteshaus eingeweiht. Nicht bloß Israel erkennt das Sittengesetz des Sinai an. sondern es ist zum heiligen Gemeingut der gesamten Menschheit geworden. Er gedachte weiterhin noch der verdienstvollen Männer, die sich um den Bau des neuen Gotteshauses besonders verdient gemacht hatten: Moritz Hirsch, Mäher Homberger. Dr. Siegmund H e i ch e l h e i m , sowie des verdienstvollen Rabbiners Dr. Benedikt Levh, der an drei Generationen sein belehrendes Wort gerichtet hat. Mit, 5 mm- .'ÜiiLaA, - t ■,*^-rl

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