Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 2 (1927)
- Issue
- 8 (8.1927)
- Date
- 1927-08-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Aus dem Verbandsbüro. I. Weitere Beitrittserklärungen zu unserem Landesverbände sind eingelaufen von der Neligionsgemeinde Bürstadt (Rabb. Darmstadt I) Neligionsgemeinde Dreieichenhain (Rabb. Offenbach) Neligionsgemeinde Hahnheim (Rabb. Mainz) Neligionsgemeinde Niedermockstadt (Rabb. Oberhessen orth.) II. Behufs Berichtigung einer.in einem israelitischen Wochenblatt erschienenen Notiz wird darauf hingewiesen, daß der Oberrat unseres Landesverbandes aus eigener Initiative beschlossen hat, für Fragen des Kultus und des Unterrichts — wie im Bayer. Verband — einen orthodoxen und einen liberalen Ausschuß zu bilden. — In unserem in Nr. 7 des Mitteilungsblattes abgedruckten Geschäftsbericht ist ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich aus der Zusammenarbeit der verschiedenst gearteten Richtungen niemals irgendwelche Schwierigkeit ergeben hat und daß es bis heute nicht erforderlich war, die zwei getrennten Kultusausschüsse zu berufen. Zur Beachtung! ' Betr. Borbeterdienst. Um unnütze Vergeudung an Zeit und Geld zu verhinderu, ersuchen wir diejenigen Gemeinden unseres Verbandes, welche zu den hohen Feiertagen einen Vorbeter brauchen und noch nicht gewonnen haben, uns umgehend unter genauer Angabe, für welche Tage und für welche Funktionen ein Vorbeter notig ist, ihre Wünsche zu äußern. Gleichzeitig ersuchen wir diejenigen Herren, welche Vorbetertätigkeit ausüben können und wollen, und noch nicht vergeben sind, sich bei uns zu melden unter Angabe der Tage und der Funktionen, für welche sie sich zur Verfügung stellen können. 1 Wir werden dann gern bereit sein, die Verrnittlung der beiderseitigen Wünsche zu bewirken. Ter Oberrat des Landesverbandes der israelitischen Religionsgemeinden Hessens. Büro, Mainz, Hindenburgstr. 44, Eing. Gabelsbergerstr. Das jüdische Schulwesen des Freistaats Hessen in Vergangenheit und Gegenwart. Von JosefMarx, Gießen. IV. Der Zustand und die Behandlung des israelitischen Religionsunterrichts und die Herbeiführung der notwendigen Reformen beschäftigte die israelitischen Religionslehrer und Gemeindcvorstände andauernd lebhaft. Unter den Lehrern, die in ganz hervorragender Weise und unermüdlich für eine Besserstellung ihrer Kollegen in Wort und Schrift tätig gewesen sind, verdient in erster Linie Elias Ottensoser, Lehrer in Büdingen (Oberh.) genannt zu werden. Bereits im Jahre 1848, als man noch nichts von Lehrervereinigungen wußte, berief er mit zwei Kollegen der Provinz Oberhessen eine Lehrerversammlung nach Darmstadt. Dort entwarf man eine Petition an die Staatsbehörde. Eine zweite Versammlung in Darmstadt war nur von den drei oberhessischen Lehrern besucht. Furcht, Einschüchterungen, Mangel an Selbstbewußtsein und Begeisterung für die gute Sache ließen sie ohne Beilsilfe. Anfangs der 50er Jahre petitionierte der Lehrer bd)on berg, damals zu Echzell, später in Nordamerika, in ähnlichem Sinne. Die Antwort war abschlägigen Inhalts. Der Kollege Brandeis versuchte dann 1856 die rheinhessischen israelitischen Lehrer für eine abermalige Petition zu gewinnen, während Ottensoser bei den oberhessischen Lehrern tätig war. Doch abermals vereitelte Mangel an Energie ein gemeinsames Vorgehen. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit fehlte noch vollständig. Erst dem unvergeßlichen K l i n g e n st e i n , damals Lehrer an der Elementarschule zu O d e r n h e i m , war es vergönnt, einen Umschwung der Gesinnung bei den Kollegen herbeizuführen. Dabei waren die Verhältnisse in RHein- Hessen, wo schon damals ein Drittel der Lehrer definitiv angestellt war, gegen andere Geineinden glänzend zu neniien. Es gab eine ganze Reihe von Volksschulen, die zum Teil von der Kommunalgemeinde erhalten wurden, wie die Volksschulen zu Oppenheim a. Rh., Odernheim, Guiitersblum usw. In Bcchtheiin, einer Gemeinde von wenig über 20 Mitgliedern und einer jiid. Elementarschule, hatte man sogar ein neues Schulhaus gebaut. Daß ich unseren unvergeßlichen Marx bei dieser Gelegenheit rühmend als einen wackeren Vorkämpfer uiiserer Rechte an der Seite Klingensteins erwähne, entspricht schon einem Akte der Pietät. Im Jahre 1 8 5 7 war er bereits in A l s h e i m, wo er auch vor einigen Jahren gestorben ist, tätig. Die Gemeinde zählte zwölf Mitglieder und die Schule wurde von 5 bis 6 Kindern besucht. Neben freier Wohnung hatte er ein Gehalt von 325 Gulden, was auch wohl das- Durchschnittsgehalt der rheinhessischen Lehrer gewesen sein wird. In den beiden anderen Provinzen sah es demgegenüber jammervoll aus. In der Provinz Starkenburg z. B. betrug das Maximalgehalt 160 bis 190 Gulden, es gab jedoch auch dort Gemeinden, die eine Stelle mit 25 Gulden pro anno ausschrieben. .Knecht und Magd waren insofern noch besser gestellt, als sie wenigstens am Ende des Jahres Schuhe und Hemd erhielten. In welchem Zustande müssen die Gemeinden gewesen sein, deren Vorstand nicht vor sich selbst errötete, und das in einer Zeit, die man immerhin schon als eine fortgeschrittene bezeichnen darf, durch ein solches Ausschreiben den ganzen sir. Lehrerstand und seine eigene Gemeinde zu blamieren? Und wes Geistes müssen die Lehrer gewesen sein, die eine solche Stelle angenommen haben? Zahlreich waren sie sicher nicht, sonst wären nicht fast ständig 14 bis 20 Gemeinden ohne Lehrer gewesen. In Gießen, wo seit dem Jahre 1 8 22 eine Elementarschule bestand, an der der Lehrer Rosenthal definitiv angestellt war, sah es auch recht traurig aus. R. bezog ein Gehalt, von 330 Gulden. Das Schullokal hatte der Lehrer zu stellen^ erhielt jedoch als Vergütung für die Heizung jährlich ein Klafter Holz. Was Wunder, daß bei solch kärglichen Gehaltsverhältnissen — R. bezahlte allein an Wohnungsmiete jährlich 80 Gulden — Mißstände verschiedener Art sich bald bemerkbar machten. So stand im Schullokal ein Kochofen, der laut Verfügung der Großh. Hess. Bezirks-Schulkommission nach Beendigung des Nachmittagsunterrichts zum Kochen benutzt werden durfte. Von allen Seiten liefen nun Klagen ein darüber, daß auf diesem Ofen auch vormittags gekocht und dadurch die Gesundheit der Kinder geschädigt werde. Ueberhaupt waren die ersten Jahre der amtlichen Tätigkeit R's nicht nur durch finanzielle Sorgen, sondern auch dadurch erschwert, daß er sich durch gesetzlich erlaubte Strenge wegen der vielen Schulversäumnisse, durch das Streben, die Schule zu heben, die größte Feindschaft und die bittersten Verfolgungen zuzog. Jede Pflichterfüllung wurde ihm seitens des Vorstandes schwer gemacht. Erst-mit dem Amtsantritt des sel. Herrn Dr. Levi im Jahre 1828 trat eine Wendung zum besseren ein. Als R. im Jahre 1841 starb, hinterließ er eine Frau in den dürftigsten Verhältnissen. Ganz mittellos bat sie den Vorstand um eine jährliche Pension, da sie sonst dem Elend preisgegeben sei. Wegen Mangels einer jeden rechtlichen Verpflichtung wurde der Frau das erbetene Witwengehalt nicht bewilligt, dagegen eine einmalige Unterstützung von sage und schreibe 9 Gulden 30 Kr. in großmütigster Weise zugewiesen. Allerdings war diese Unterstützung mit dem sehr billigen Rate begleitet, sie möge auf ein Dorf ziehen, da das Leben dort viel billiger sei. Da die Frau jedoch augenleidend war und bei einem Professor in Behandlung stand, konnte sie den guten Rat des Vorstandes nicht ausführen und mußte den Abend ihres Lebens unter den kümmerlichsten Verhältnissen verbringen. So wie es hier um die Stellung des Lehrers und um die Versorgung seiner Angehörigen beschaffen war, war es fast überall, wenn es sich auch um den Lehrer an einer Elementarschule handelte, der sich von dem Religionslehrer meistens nur dadurch unterschied, daß man ihn nicht nach Launen und Willkür auf die Straße setzen konnte. Das war denn auch der Grund, weshalb viele Gemeindevorstände die bereits bestehenden Volksschulen in Religions sch ulen um ge wandelt haben wollten. Anstatt sich nach dem Tode eines Lehrers zu bemühen, die unter vielen Mühen erhaltene Elementarschule weiter besteheu zu lassen, suchte man nach den unmöglichsten Gründen, die Behörde für die Umwandlung in eine Religionsschule zu gewinnen, was denn auch meistens von Erfolg war. So beantragte nach dem Tode des Lehrers Rosenthal im Jahre 1841 der 'Vorstand der Gießener Gemeinde die seit fast 2 0 Jahren b e st e h e n d e Elementarschule in eine Religionsschule umzuwandeln, und zwar aus folgenden Gründen: Seit' ca. 10 Jahren besuchten die Hälfte bzw. drei Viertel der Kinder die christlichen Schulen und nur den Religionsunterricht bei Rosenthal. Die Eltern seien also gezwungen, doppelt zu bezahlen. Ferner auch aus politischen R ü ck s i ch t e n. Es sei heilsam, in allen bürgerlichen Beziehungen der Israeliten einer jeden Isolierung derselben möglichst entgegenzuwirken, damit Nachteile immer mehr verschwänden, die nur in dem Jsolierungssystem, in welchem früher die Israeliten und ohne ihren Willen lebten, ihren Entstehungsgrund hätten. Diesem Anträge des Vorstandes wurde seitens der Behörde entsprochen und die Elementarschule am 26. Januar 1842 a u s g e l ö st. 3