Mannheim
Compact Memory

Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1927-07-01 · 7 (7.1927) · p. Seite 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
2 (1927)
Issue
7 (7.1927)
Date
1927-07-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9582242-9623183-9620296--0136-9620309
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

notwendigen Aufenthalt in einer Heilstätte oder einer Krankenanstalt zu ermöglichen. Der sogenannte „Offene Fonds", der von der Arbeitsgemeinschaft 1928 zu diesem Zweck geschaffen worden ist, erwies sich auch weiterhin als eine überaus segensreiche Einrichtung. 1926 wurden der Jüdischen Tuberkulosefürsorge 187 Fälle gemeldet, von denen in 111 Fällen Beihilfen zu Heilstättenkuren gewährt wurden. Für diese 111 Patienten wurden 20 296,50 RM ausgegeben, so daß durchschnittlich auf einen Patienten eine Beihilfe von 183— RM. entfiel. Da die Kurdauer durchschnittlich auf drei Monate vorgesehen ist, und die Kosten für einen Monat 200.— RM betragen, so hat die Tuberkulosefürsorge, so wie sie es auch in ihren Richtlinien vorgesehen hat, ca. ein Drittel der entstehenden Kurkosten gedeckt. An dieser Stelle muß bemerkt werden, daß die Durchprüfung der Gesuche durch die Jüdische Tuberkulosefürsorge zur Folge batte, daß die lokalen Quellen, vor allen Dingen die Möglichkeiten, durch Versicherungsträger, durch die städtischen Wohlfahrts- und Gesundheitsämter Kurbeihilfen zu erlangen, viel stärker ausgenutzt werden, als es früher der Fall war. Wir hatten in sehr vielen Fällen die kleineren Gemeinden und Organisationen erst darüber aufgeklärt, daß sie Versicherungsträger und öffentliche Fürsorge in Anspruch nehmen können. Bei den außerordentlich langwierigen und kostspieligen Tuberkulosekuren ist dies von größter Bedeutung. Aus folgender kleiner Zusammenstellung ist zu ersehen, in wie vielen der 111 Fälle bei In- und Ausländern Beihilfen von Versicherungsträgern sowie von Stadt- oder Kreisbehörden gewährt worden sind: a) von Versicherungsträgern: b) von Stadt- und Kreisbehörden bei Inländern 10X bei Inländern 16X bei Ausländern 5X bei Ausländern 1t X bei Staatenlosen IX bei Staatenlosen IX Bemerkenswert ist, daß 11 von 49 Ausländern Kurbeihilsen von städtischen Wohlfahrtsämtern oder Kreisbehörden erhalten haben. Die Zahl der versicherten In- und Ausländer ist jedoch recht gering. Unter 111 Patienten waren nur 16 versichert. Von den 1t 1 durch die Jüdische Tuberkulosefürsorge unterstützten Patienten waren 46 Männer, 52 Frauen und 13 Kinder (bis 16 Jahre). Ihrer Staatsangehörigkeit nach verteilen sich diese 111 Patienten wie folgt: 57 Inländer, 49 Ausländer, 5 Staatenlose. Das Durchschnittsalter der durch Hilfe der Tuberkulosefürsorge in Heilstätten Verschickten ist aus folgender Tabelle ersichtlich: grauen von 16—20 Jahren 7 von 21—30 Jahren 24 von 31—40 Jahren 11 von 4t—50 Jahren 6 über 50 Jahren 4 Männer von 16—20 Jahren 2 von 21—30 Jahren 23 von 31—40 Jahren 12 von 41—50 Jahren 4 über 50 Jahren 5 Von den 111 Patienten suchten 82 jüdische Anstalten: Nordrach, Soden, Meran, Etania-Davos auf, und 29 nichtjüdische Heilstätten. Aus der nachstehenden Aufstellung ist zu ersehen, in welchen Ländern bzw. preußischen Provinzen die 111 Patienten ihren Wohnsitz hatten, und welche Beträge demnach aus unseren Fonds auf die einzelnen Länder entfielen. 1. Preußen: Berlin Landesverband Hessen und Hessen-Nassau Provinzialverband Rheinprovinz ProvinznAverband Brandenburg Provinzialverb.Hannover-Brauuschweig-OldenburgRM. Udo.— tNi'nUiiir Pirtrfiffn RR!. fOO. RM. 561.— RM. 270.— RM. 200.— RM. 100.— RM. 150.— RM. 300.— _RM. 420.— zusammen RM. 16423.31 Provinz Niederschlesien Provinz Oberschlesien Provinz Pommern Provinz Westfalen Provinz Schleswig-Holstein Provinz Ostpreußen Provinz Grenzmark RM. 6985.— RM. 2294.81 RM. 1900 — RM. 1387.50 2. Baden 3. Bayern 4. Freistaat Sachsen 5. Thüringen 6. Württemberg 7. Im Ausland Wohnhafte RM. 770.— RM. 300.— RM. 1078.50 RM. 1275.— RM. 150.— NM. 300.— insgesamt NM. 20296.81 Die Einnahmen des Tuberkulosefonds waren folgende: Bestand am 1. Januar 1926 NM. 10120.— Zuschuß Preuß. Landesverband (1925 und 1926) NM. 10000.— Zuschuß Großloge RM. 2500.— Zuschuß DJGB. * RM. 1000.— Jüdischer Frauenbund NM. 3994.— Sonstige Zuschüsse RM. 2403.50 insgesamt RM. 30017.50 Die Jüdische Tuberkulosefürsorge hat einen Bestand von NM 9710,65 in das Jahr 1927 herübergenommen. Die gewährten Zuschüsse sind also restlos verbraucht und darüber hinaus RM. 400 ausgegeben worden. Wären die Zuschüsse größer gewesen, so hätte noch eine ganze Anzahl verschickungsbedürftiger Personen bedacht werden können. Für Heilverfahren für tuberkulös erkrankte S ch w e st e r n sind auch 1926 wiederum Mittel vom Reichsarbeitsministerium zur Verfügung gestellt worden, und zwar standen 1926 RM. 21761,38 für diese Zwecke zur Verfügung. Hiervon wurden nur RM. 6650,73 für 9 Schwestern verausgabt, so daß ein Bestand von RM. 15110,65 in das Jahr 1927 herübergenommen wurde. Dieses Geld darf lediglich für Heilstättenkuren von tuberkulosekranken Schwestern, Pflegepersonal, eventuell auch Anstaltpersonal verwendet werden. Das schon seit langer Zeit bestehende Vorhaben, eine Heilstätte für tuberkulosekranke Kinder zu errichten, wurde im Laufe des Jahres 1926 verwirklicht. Der Jüdische Frauenbund erwarb in Wyk/Föhr ein passendes Grundstück, das zweckentsprechend umgebaut wird. Das Heim soll im Juni d. I. eröffnet werden. Die Zentralwohlfahrtsstelle konnte den Erwerb des Hauses durch Bereitstellung größerer Reichsmittel, teils in Darlehens-, teils in Zuschußform, erfreulich fördern. Aus der antisemitischen Bewegung. Verworfene Revision eines Pogromhetzers. Gießen. Die Strafkammer Gießen hatte am 7. Oktober vorigen Jahres den „Journalisten" und Wanderlehrer Franz Anton Hesel meier zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, da er sich gegen das Republikschutzgesetz sowie gegen den § 130 StGB. (Aufreizung zum Klassenhaß) vergangen hatte. In H un g e n (Kreis Gießen) hatte er in einer Versammlung die Republik einen „Saustall" genannt, die m i t Gewalt von den Juden gereinigt werden müsse. Im weiteren Verlauf der stürmischen Versammlung hatte er dann noch in seinem gemeingefährlichen Hetzerton zu Gewalttäigkeiten gegen die Juden aufgefordert, die wie Parasiten alles bis aufs Blut aussaugten, deutsche Frauen und Mädchen schändeten und die, wie die Drohnen im Bierienstaate, beseitigt werden müßten. Dadurch geriet die jüdische Bevölkerung Hungens in begreifliche Erregung und es wurde Strafantrag gestellt. Gegen das damals ergangene Urteil legte er Revision ein, die aber von der letzten Instanz, dem Strafsenat des Reichsgerichtes, kostenpflichtig verworfen wurde. Ter üble Aufwiegler und Hetzer hat also jetzt zwei Monate Zeit, über seine Untaten nachzudenken. Iuristentagung des Ientral-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens E. V. Ain Samstag, den 18. und Sonntag, den 19. Juni d. I., veranstaltete der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens eine von annähernd 400 jüdischen Juristen aus Berlin und aus dern Reiche besuchte Tagung, die sich mit den Fragen der deutschen Justiz, soweit sie Juden und Judentum betreffen, in eingehender Beratung beschäftigte. Gediegene flrbeit. — Vornehme zweckmäßige SModelle. — Unübertroffene (PreiswürdigQeit. Verlangen Sie unverbindlichen (Besuch. Raumkunst Große Gleiche 45 OTtairiZ Große (Bleiche 45 13

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.