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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1927-05-01 · 5 (5.1927) · p. Seite 2

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
2 (1927)
Issue
5 (5.1927)
Date
1927-05-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Artikel XIII. Cbcrrat. Der Oberrat wird vom Gemeiridetag gewählt; die Wahl ist geheim. Gewählt ist, wer die meisien stimmen aus sich vereinigt: bei Stimmengleichheit entscheidet das Las. Der Oberrat besteht aus 15 Mtgliedern, darunter 2 Rabbiner, 2 Lehrer und je 1 Angehöriger jeder Provinz von Gemeinden mit weniger als 50 Steuerzahlern. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter nach der gleichen Zusammensetzung zu wählen. Der Vorsitzende des Oberrates wird von dem Gemeindetag in besonderem Wahlgang gewählt. Anlage in. An den Oberrat des Landesverbandes der israelitischen Religionsgemeinden Hessens Mainz, Hindenburgstraße -14. Hierinit benachrichtigen wir Sie, daß das Mitglied der zil unserem vstimmverbande gehörigen israel. Religionsgemeinde . Herr . . in . wohnhaft als Abgeordneter sür den diesjährigen ordentlichen Gerneindetag gewählt worden ist. . den .1927 Dienstsiegel: Unterschrift: . Erster Vorsteher der isr. Religionsgemeinde . Dienstsiegel: Unterschrift: . Erster Vorsteher der isr. Religionsgemeinde . Dienstsiegel: Unterschrift: . Erster Vorsteher der isr. Religionsgeineinde . Dienstsiegel: Unterschrift: . Erster Vorsteher der isr. Religionsgemeinde . Dienstsiegel: Unterschrift: ... Erster Vorsteher der isr. Religionsgemeinde . Dienstsiegel: Unterschrift: . Erster Vorsteher der isr. Religionsgemeinde . NB. Diese Miteilung dient zugleich als Vollmacht. Eine jede zum Stimmverbande gehörige isr. Religionsgemeinde hat dieselbe durch ihren Ersten Vorsteher (in dessen Verhinderung durch das dienstälteste Mitglied des Vorstands) unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel des Vorstands versehen zu lassen. — Der Siegel des Vorstands kann durch den Dienstsiegel des Bürgermeisters ersetzt werden. Bericht über die Sitzung des Oberrats am 10. April 1927 Anwesend: Ter Verbandsvorsitzende, Herr Kommerzienrat Mayer, Mainz und der Stellvertreter Herr Kommerzienrat Kronenberger, Mainz. Die Oberratsmitglieder und deren Stellvertreter: Herren Dr. Baum und Küchler, Alzey; Justizrat Dr. Goldschmidt und Dr. Guggenheim, Offenbach a. M.; Hch. Hirsch, Groß-Gerau und Oppenheimer, Fränkisch Crumbach; Rabbiner Dr. Italiener, Darmstadt und Rabbiner Dr. Sander, Gießen; Lehrer Kahn, Alsfeld und Lehrer Sulzbacher, Groß Bieberau, Krämer und Engel, Friedberg; Rabbiner Dr. Levi, Mainz und Rabbiner Dr. Dienemann, Offenbach; Simon, Bingen; Lehrer Sinion, Darmstadt und Lehrer Stern, Alzey; Steinberger, Alsfeld; Oppenheimer, Gaubickelheim, sowie Rechtsanwalt Dr. Goldschmidt, Worms. — Auf besondere Einladung: Von Punkt 2 ab: Herr Jakob Deutsch, Mainz. 1. Nachdem die Erschienenen durch den Vorsitzenden begrüßt wurden, wird auf dessen Vorschlag beschlossen, Herrn Jakob Deutsch, 2 als Vorsitzenden der Zcntralwohlfahrtsstelle der israelitischen Religionsgemeinde Mainz, einzuladen, den Verhandlungen anzuwohnen^o^ kcm 23citritt der Religionsgemeinden König, Langen, Assenheim, Laubach, Niederflorstadt, Niederwöllstadt, Staden und Wieseck wird Kenntnis genommen, ebenso von eingelaufenen Mitteilungen und geführten Korrespondenzen. Herrn Jsaac Oppenheimer wird für die entfaltete Propagandatätigkeit der Dank des Kollegiums zum Ausdruck gebracht. 3. Einer Gemeinde wird der Beitrag für 1926 herabgesetzt, zwei Gemeinden wird er ganz erlassen. Dem Ersuchen einer Gemeinde, im Falle ihres Anschlußes den Beitrag herabzusctzen, wird entsprochen. 4. Vor Bewilligungen von Subventionen sollen Erkundigungen eingezogen werden', ob und welche Subvention die Petenten von anderer Seite erhalten haben. 5. Der Gemeindetag, der in den Räumen der hiesigen Rhenusloge stattfinden soll, wird auf die zweite Hälfte Juui d. I. anberaumt. 6. Es werden bewilligt: r) einer Gemeinde zu den Kosten des Religionsunterrichts RM. 150, b) zur Renovierung der Synagoge in Urberach RM. 100, c) für eine besondere Arbeit der Zentrale für Landesstatistik RM. 200.—, e) der Witwe eines Lehrers monatlich RM. 30. 7. Laut Mitteilung des Herrn Rabbiner Dr. Sander kann bei Aufbringung von 3000' RM. p. S. das Lektorat für die rabbinische Wissenschaft an der Universität Gießen wieder errichtet werden. Von dem Bayerischen Landesverband sind uns hierfür bereits 300 RM., von der Württembergischen Landesorganisation 100 RM. zugestanden worden. — Es wird beschlossen, einstweilen 2000 RM. zu'bewilligen und den Preuß. Landesverband, der einm Beschluß noch nicht gefaßt hat, darauf hinzuweisen, daß die Sache keine speziell hessische, vielmehr eine Angelegenheit der gesamten deutschen Judenheit sei, und daß der Lehrstuhl allen in Gießen Studierenden zugute komme. 8. a) Nach Vorlesung der dieserhalb geführten Korrespondenzen berichtet Herr Dr. Italiener über die seinerseits in die Wege geleitete Regelung der vorschriftsmäßigen Verwendung aller Vermögensteile von der in Auflösung begriffenen Religionsgemeinde Kirchbrombach. b) Im Anschluß hieran wird eine allgemeine gesetzliche Regelung solcher Vermögensübergänge als wünschenswert bezeichnet. c) Wegen einer im Kreise Bingen bevorstehenden Gemeindeauflösung wird Herr Rechtsanwalt, Joseph, Darmstadt gebeten, demnächst die Akten betr. Kirchbrombach an Herrn Justizrat Dr. Marx, Bingen zu übersenden. 9. Das Protokoll über die am 6. Februar 1927 siattgehabte Gründungsversammlung der Konferenzgemeinschaft der süddeutschen Landesverbände ist den Mitgliedern des Kollegiums bereits zugesandt worden. — Von der zufolge früheren Beschlusses erfolgten Anfchlußerklärung wird mit großer Befriedigung Kennrnis genommen. 10. Eine Besichtigung geschlossener Friedhöfe wird im Laufe der nächsten Monate in Rheinhessen durch Herrn Rabb. Dr. Levi, in Starkenburg durch Herrn Rabb. Dr. Italiener erfolgen, in Oberhessen werden die Herren Rabb. Dr. Sander und Lehrer Kahn solche in die Wege leiten und die Mitarbeit der Herren Lehrer hierzu zu gewinnen suchen. 11. In einer Besprechung über Sch'chitahangelegenheiten im allgemeinen wird die Fähigkeit und insbesondere auch die Würdigkeit einzelner Schochtim bemängelt. — Es wird beschlossen, eine Sch'chitahkommission zu bilden; gewählt hierzu werden: Herren Rabb. Dr. Italiener, Darmstadt; Rechtsanwalt Joseph, Darmstadt und Lehrer Kahn, Alsfeld. 12. Dem Ersuchen des Bayerischen Landesverbands der isr. Gemeinden Folge gebend, wird beschlossen, in eine einzusetzcnde historische Kommission süddeutscher jüdischer Verbände die Herren Tr. Rabbiner Levi, Mainz und Rechtsanwalt Goldschmidt, Worms zu delegieren. 13. Nach Bericht der Schulkommission über von ihr während der Sitzung mit dem Vorstand von Rüsselsheim und Herrn Lehrer Stern daselbst gepflogenen Verhandlung wird beschlossen, Herrn Stern ab 1. April 1927 als Wanderlehrer anzustellen unter der Bedingung, daß die Religionsgemeinde Rüsselsheim einen Teilbetrag des Gehalts erstatten wird. -— Es werden weiter erwartet: Beitrag der Religionsgemeinde Rüsselsheim zu Kosten der Sozialversicherung und Beitrag des Staats zu den-Kosten des Religionsunterrichts. 14. Einem Gesuch um Besoldung nach den staatlichen Normen kann zur Zeit nicht entsprochen werden; die Besoldungen werden vielmehr nur in der seitherigen Weise bewilligt. Eine Erhöhung der Lehrergehälter kann erst eintreten, nachdem der Landesverband m den Genuß einer Staatssubvention getreten sein wird. 15. Auf Ersuchen des- Herrn Oppenheimer, Gaubickelheim, der Gemeinde Wallertheim die Anstellung eines Lehrers, mit dem

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