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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1927-02-01 · 2 (2.1927) · p. Seite 4

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
2 (1927)
Issue
2 (2.1927)
Date
1927-02-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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ciufnt Iahrzehiit von nainlniftcn Vertretern gestellt worden ist. Abgesehen von der finanziellen und verwaltungstechnischen Leistungsfähigkeit des größeren Verbandes und der damit gebotenen böbercn Gewähr für die Erfüllung der ihm obliegenden Fürsorgeaufgaben, dürfte diese Umgestaltung auch in psychologischer Hinsicht eiiwn der bedeutsainstcn Schritt vorwärts in der Entwicklung des modernen Fürsorgerechts bedeuten. Jeder weiß, daß der in einer kleinen Gcnwindc in Not geratene cs in der Regel aus Scheu uuterläßt, bei der Gemeiudcbebörde (Bürgermeisterei^ um Hilfe uachzusucheu, ist ihm doch bekannt, daß diese Hilfe in den meisten Fällen ungenügend ist, dafür aber die volle Gewähr besteht, daß die übrigen Einwohner recht bald über den Fürsorgefall unterrichtet werden, damit sie „regen Anteil" an dem Schicksal nehmen können. Wenn sich auch manches in dieser Richtung erfreulicherweise gebessert hat, von einer völligen Beseitigung des llebels, dessen Tragik nur der in die ländliche Verhältnisse eingeweihte kennt, kann keine Rede sein. Er gilt auch heute noch bei seinen Mitmenschen als nicht ebenbürtig, von der Fähigkeit, der bürgerlichen Gesellschaft anzugchören, garmcht zu sprechen. Wenn daher die Rcichsvcrordnung über die Fürsorgcpflicht, die Betreuung Hilfsbedürftiger grundsätzlich in die Hand des Fürsorgevcrbandes, des Kreisdirektors und in der Stadt, des Oberbürgermeisters legt, so hat dies seinen besonderen Grund darin, daß man von ihnen mit Recht eine andere soziale Einstelluitg und eine Beurteilung erwartet, die den Verhältnissen des Bedürftigen mehr Rechnung trägt und inshewndere eine engherzige Auslegung des Begriffs der Hilfsbedürftigkeit vermeidet. Insbesondere trifft dies iit hohem Maße auf die Kleinrentner zu, denen nicht zugemutet werden soll, ihre kleineren Vermögen Faiitilien- oder Erbstücke, deren Veräußerung sie besonders hart treffen würde, zunächst zu verwerten, bevor sie öffentliche Hilfe in Anspruch uehmen. Diese Hilfe soll auch uicht voii dem Verkauf von Gegenständen abhängig gemacht werden, die zur Befriediguug geistiger, wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse des Bedürftigen bienen. Die Hilfe soll ferner nicht einförmig sein. Sic hat vielmehr unter Berücksichtigung der Eigenart des Notstandes diejenigen Mittel zu wählen, die zur wirksamen Abhilfe geeignet erscheinen. In den verschiedensten Formen in Geld, Sachleistung oder in persönlichem Beistand kann die Unterstützung bestehen. Frauen soll insbesondere dann keine Erwerbsarbeit zugemutet werden, wenn dadurch die geordnete Kindercrziehuna oder die Führung des Haushalts gefährdet wird. Noch eine Reihe von Fragen behandeln die Neichsarundsätze über Vorraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge ihrer geringeren Bedeutung wegen kann indessen hier auf ein näheres Eingehen verzichtet werden. Zu der Frage der Heranziehung untcrhaltsfähiger Drittverpflichteter, ein Thema, das in gegenwärtiger Zeit besondere Beachtung verdient, beabsichtige ich demnächst Stellung zu nehmen. Ebenso erscheint es notwendig, zu erörtern, auf welche Art und Weise Fürsorge beantragt werden kann, sowie wann, unter welcher Voraussetzung und bei welcher Stelle die Entscheidung der Fürsorgebehörde angefochten werden kann. Nur nebenbei möchte ich noch kurz auf die Ursachen der verhältnismäßig geringen Inansvruchnahme der öffentlichen Fürsorge durch jüdische Angehörige eingehen, eine Untersuchung, die interessant genug ist, um sie nicht dem Leser vorzuenthalten. Der „Ort". Als dritte Abhandlung über die Strömungen im Heuligen Juden um bringen wir heute im Anschluß an die in der letzten Nummer unseres Mitteilungsblattes gegebene Schilderung von ber Aufbau-Arbeit in Palästina eine Darstellung über die Tätigkeit des «Ort", welcher sich die jüdische Anfbautätigkeit in den osteuropäischen Staaten, besonders in Rußland, angelegen lein läßt. Die Schrifileitung. Tie nn Jahre 1880 in Petersburg gegründete „Ort"-Gesellschaft zur Förderung des Handwerks und der Landwirtschaft unter den Juden stellte sich zur Aufgabe, den wirtschaftlichen Umschichtungs- Prozeß der jüdischen Bevölkerung zu unterstützen und zu beschleunigen, die aus ihren früheren Wirtschaftspositionen verdrängten jüdischen Massen einem produktiven Berufe zuzuführen, gleichzeitig auch die Qualität der jüdischen Arbeit und das Ansehen vor dem arbeitenden Menschen unter den Juden wieder zu heben. Durch den Krieg und die nachfolgenden Pogrom- und Zerstörungsjahre ist dieser für 'die Gesundung des jüdischen Lebens so überaus bedeutungsvolle Ilmbauprozeß jäh unterbrochen worden. Hunderttausende Juden wurden aus dem früheren Ansiedlungsrahon ziel- und planlos iils Innere Rußlands vertriebeil; zahlreiche Stätten jüdischer Arbeit wurden sinnlos zerstört, unzählige Existenzen in wenigen Tagen vernichtet. Das Ende dieser siebenjährigen Katastrophenepoche' fand fast 3 Millionen Juden wirtschaftlich ruiniert und jeder normalen Eristenzmöglichkeit be¬ 4 raubt. Die Rückkehr zum Kleinhandel und den wirtschaftlich haltlosen Berufen der Vorkriegszeit war aber infolge der veränderten ökonomischen Verhältnisse in den meisten Fällen unmöglich geworden. Für einen großen Teil der jüdischen Bevölkerung ergab sich daher die Notwendigkeit, neue Erwerbszweige zu ergreifen und sich in zunehmendem Maße der produktiven Arbeit in der Werkstätte und auf dem Felde zuzuwendcn. Diese Berufsumschichtung drängte sich um so gebieterischer auf, als die Auswanderungsmöglichkeit nach den Vereinigten Staaten immer, kleiner wurde und die nach anderen Ländern relativ gering war. Die Gesellschaft „Ort" sah sich nunmehr vor eine gewaltige historische Aufgabe gestellt; die jüdische Bevölkerung sollte an die neuen Lebcnsbedingungcn angepaßt, der chaotische Wirtschaftsprozeß in normale Bahnen gelenkt, der Wiederaufbauprozeß zum Ilmbauprozeß gestaltet werden. Dem elementaren Bedürfnisse jüdischer Massen nach werktätiger Arbeit sollte mit allen Mitteln entsprochen werden. Ilm diese Aufgabe erfolgreich durchzuführcn, hat sich der „Ort" im Jahre 1920 in einen interterritorialen Verband vereinigt, der zur Zeit ea. 60 Zweigorganisationen in folgenden Ländern umschließt: Im Osten: Polen, Rumänien, Litauen, Lettland, Estland, Finnland. Im Westen: Deutschland, Tschecho-Slowakei, England, Frankreich. In Amerika: Vereinigte Staaten, Canada. Entsprechende Vertretungen und „Ort"-Komitecs sind auch in Rußland gebildet worden. Nach folgenden drei Richtungen mußte der „Ort" seiue Tätigkeit nach dem Kriege entfalten: i. Versorgung jüdischer Landwirte und Handwerker mit Maschinen und Werkzeugen; 2 Fachausbildung Jugendlicher sowohl wie Erwachsener; 3. Förderung jüdischer Landwirtschaf durch Kredite, Fachberatung und Aehnliches. Die Gesellschaft „Ort" hat als erste jüdische Organisation die Wiederherstellung der teilweise zerstörten alten jüdischen Kolonien in Rußland und Bessarabien gefördert und die jüdischen Landwirte und Gärtner in Polen und in Litauen beim Wiederaufbau ihrer Wirtschaften unterstützt. Als in Rußland unter dem Drange der neuen ökonomischen Verhältnisse unter den jüdischen Massen ein gewaltiger Zug zur Landwirtschaft cinsetzte, erachtete es der „Ort" als seine Pflicht, im engsten Kontakt mit anderen großen jüdischen Organisationen wie Joint und Jca mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln tatkräftig mitzuwirken und die Gründung neuer jüdischer Siedlungen in der Ukraine und in Westrußland zu beschleunigen. Zehntausend jüdische Bauernfamilien in Rußland und in der Ukraine, fünftausend in Polen, Litauen und Bessarabien haben bis jetzt die landwirtschaftliche Hilfe des „Ort" genossen. Um die Wiederaufbauarbeit ratiouell zu gestalten und finanziell sicherzustellen, wurde durch den Verband „Ort" der „jüdische Wiederaufbau-Fonds" (Iewish Reconstruction Funds ins Leben gerufen, dessen Aufgabe die Sammlung von Mitteln zwecks rationeller Kreditgewährung an jüdische Landwirte und Handwerker und die Gewährleistung einer strengen geschäftlichen Durchführung der betreffenden Transaktionen und pünktlichen Rückzahlung der verliehenen Gelder ist. — Von dem in Aussicht genommenen Aktienkapital von 1 Million Dollar sind bis jetzt ca. 300 000 Dollar zur Verfügung gestellt worden. Mit Hilfe des Wiederausbau-Fonds ist eine genossenschaftliche Einkaufs-Gesellschaft gegründet worden, die den (größtenteils in Deutschland erfolgenden^ Einkauf und die Belieferung jüdischer Landwirte und Handwerker mit Werkzeugen und Rohmaterialien zur Aufgabe hat.. Tie acschäftlichen Operationen dieser Einkaufs- Gefellschaft werden in der Weise durchgeführt, daß das hauptsächlich vom Aufbau-Fonds zur Verfügung gestellte Grundkapital in ununterbrochenem Umlauf bleibt und die von den großen Industrie-Unternehmungen eingeräumten Kredite den Eigenbesitz der Gesellschaft bei weitem übertreffen. Ta die Rohmaterialien und Werkzeuge nur in Form von Krediten vergeben werden, ist die dauernde Aufrechterhaltuna dieses Institutes gewährleistet. So baut der „Ort" auch den jüdischen Handwerkerstand durch produktive Hilfeleistung wieder auf. Insgesamt hat der „Ort" bis jetzt ea. 5060 Handwerkerfamilien mit Produktionsmitteln versehen. Bedeutende Erfolge hat der „Ort" auch auf dem Gebiete der fachtechnischen Ausbildung der Juden erzielt. Zur Zeit unterhält der „Ort" 65 Handwerkerschulen mit 110 Lehrwerkstätten, in denen ca. 5600 jüdische Jugendliche, Knaben und Mädchen zu Handwerkern ausgebildet werden. Gleichzeitig bat der „Ott" Anstalten errichtet, in denen gegenwärtig ca. 3000 Erwachsene, größtenteils aus ihren früheren Erwerbszweigen verdrängte Juden, ihre berufliche Ausbildung finden. Besondere Aufmerksamkeit widmet der „Ort" der Ausbildung qualifizierter jüdischer Arbeiter So sind vom „Ort" eine Lehrfabrik für mechanische Weberei in Lodz und eine Musterwerkstätte für Möbeltischlerei in Warschau gegründet worden. Ferner unterhält der „Ort" das einzige jüdische Technikum in Osteuropa (Wilnah an dem zur Zeit 160 jüdische jiiiige Leute studieren. Selbstverständlich kann die hier geschilderte Aufbauaklion nur darin erfolgreich durchgeführt werden, wenn sie seitens des ameri-

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