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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1927-02-01 · 2 (2.1927) · p. Seite 3

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
2 (1927)
Issue
2 (2.1927)
Date
1927-02-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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saßt er und von dessen Töchterchen vorgetragener Prolog erhöhten die festliche Stimmung des Jubeltages. Herr Bürgermeister Singer iiberreichte mit ehrenden Worten eine Festgabe des hessischen Staatsministeriums und eine Urkunde und feierte das Paar als ebrsame Bürgersleute. Auch der Vorsteher der israelitischen Religionsgemeinde, Herr Adolf Stein, brachte Segenswünsche im Namen der Religionsgemeinde zum Ausdruck uud am Abend ehrte der Synagogenchor durch ein Ständchen und dessen Vorstandsmitglied, Herr Fritz Jaffe, durch eine Ansprache die Jubilare. Der Jubeltag zeigte, welcher allgemeinen Wertschätzung sich das Paar erfreut und welche schöne Eintracht zwischen der christlichen und jüdischen Bevölkerung Seligenstadts herrscht. Wörrstadt. Unsere israelitische Religionsgemeinde wurde iu einer Woche durch den Heimgang zweier Gemeindemitglieder heimgesucht. Am Mittwoch, deu 16. Januar, war die Beerdigung des Herrn Daniel Dewald, 74jährig, der nun 25 Jahre lang das Amt des Synagogendieners mit Hingabe bekleidet hatte. — An demselben Tage hatte während des Nachtschlafes einen tätlichen Schlaganfall Herr Marcus Moreau, der im 60. Lebensjahre am Freitag, den 21. Januar, zur ewigen Ruhe gebettet wurde. Beide Bestattungen hatten ein großes Leichengefolge von Juden und Christen von hier und von auswärts und von Wörrstadter Vereinen. Der Herr Bezirksrabbincr aus Alzey hatte beiden ehrende Nachrufe am Grabe gehalten. Mainz. Am 10. Dezember 1026 erlebte das Chanukkahmärchenspicl „Menora uud Tannenfee" von Hauptlehrer S. Katz iu Gelsenkirchen, das bei dem vorjährigen Preisausschreiben der Rhenusloge Mainz preisgekrönt wurde, vor zahlreichem Publikum seine Uraufführung. Tie lebendige, abwechslungsreiche, von Poesie durchhauchte Handlung wird getragen von dem ethischen Gedanken: „Jeder bei seiner Fahne!" In der Hebung der eigenen, heiligen Bräuche soll jeder seine Freude finden und nicht durch Nachahmung fremder Bräuche sich lächerlich machen. Reizende Tänze der Elfen und Wichtelmänner brachten in die ernsten und heiteren Szenen liebliche Abwechslung. Die Rhenusloge hatte keine Mühen und Kosten gescheut, um die Aufführung zu einer märchenhaft schönen und künstlerisch vollendeten zu machen. Starker Beifall, der selbst bei offener Szene cinsetzte, lohnte den anwesenden Autor wie die junge Künstlerschar. Mainz. Herr Moritz Kahn, hier, einer der wenigen noch lebenden Erstürmer des Schlosses Chambord im Kriege 1870, ein alter Kamerad des Regiments Nr. 118, konnte am 28. Januar den Abschluß des achten Lebensjahrzehntes feiern. Der Jubilar, der sich außergewöhnlicher geistiger und körperlicher Frische erfreut und sich frohen Mut iu die alten Tage gewahrt hat, ist noch heute bei Sturm und Wetter ein regelmäßiger Besucher, des Gottesdienstes. Zahlreiche Glückwünsche uud Ehrungen aller Art wurden dem Achtzigjährigen aus weiten Kreisen der Gemeinde zuteil. Bodenheim bei Mainz. Bei der Neuwahl des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde Badenheim-Nackenheim wurden die Herren Adolf Beringer und Gustav Weil aus Bodenheim und Herr Heinrich Wolff aus Nackenheim als Vorstandsmitglieder gewählt. Das hessische Kreisamt Oppenheim bestätigte die Wahl dieser Herren und vereidigte sic auf ihr Amt. Die soziale Fürsorge in ihrer neuzeitlichen Gestaltung. Von Verwaltungsoberinspektor Schlösser, Mainz. II. In meiner letzten Betrachtung habe ich bereüs darauf hingewiesen, daß die behördliche Fürsorge nur dann Ersprießliches zu leisten vermag, wenn sie dabei von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege unterstützt wird. Uebrigens ist diese Mitwirkung uraltester Herkunft; sie entstammt einer Zeit, m der kirchliche und religiöse Vereinigungen es als ihre vornehmste und hauptsächlichste Aufgabe betrachten, Mildtätigkeit und Nächstenliebe zu üben. Wenn daher jetzt die Fürsorgegesetzgebung den Gedanken dieser Mitarbeit mit der freien Liebestätigkeit wieder aufgreift und ausgestaltet, so bringt sie damit lediglich zum Ausdruck, daß sich Altes bewährt hat, uud nur eine planmäßige Zusammenarbeit den Erfolg verbürgt. Insbesondere aus dem Gebiete der vorbeugenden Fürsorge kann der freiwillige Helfer unschätzbare Dienste der Allgemeinheit und damit der Fürsorge leisten. Ihm wird sich der Hilfesuchende erfahrungsgemäß weit eher offenbaren, als den behördlichen Organen. Gelingt es dem Helfer, ihn von der Notwendigkeit der fürsorgerischen Maßnahmen zu überzeugen und bei ihm Vertrauen zur Fürsorge zu erwecken, so hat er seine Aufgabe erfüllt und den Gefährdeten wieder als ein nützliches Glied der menschlichen Gesellschaft zugeführt. Diesen vorbeugenden Maßnahmen kommt insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit?- und Arbeitsfursorge erhöhte Bedeutung zu. Mau denke beispielsweise an den Tuberkulosgefährdeten. 'dem jegliche Mrttel zur^ Bekämpfung dieser Seuche fehlen. Er ist raschestens der Fürsorgestelle für Tuberkulosenbekämpfung, die in jeder Stadt und bei jedem Kreisamt eingerichtet ist, zuzuführen. Sie wird Wert darauf zu legen haben, daß seine Arbeitskraft erhalten bleibt. Bei dem vorgeschrittenen Erkrankten dagegen, hat die Fürsorgestelle Sorge zu tragen, daß er schleunigst aus der Familie entfernt und zur Besserung seines Gesundheitszustandes einer Heilstätte überwiesen wird. Das gleiche gilt für die Geschlechtskrankheiten, die erfahrungsgemäß nach dem Krieg einen außergewöhnlichen Umfang angenommen haben, sodaß die bisher zu ihrer Bekämpfung angewandten Mittelunzureichend geworden sind. Auch hier bestehen heute fast überall Beratungsstellen, die neben dem Heilungszweck in erster Linie der Aufklärung, insbesondere der minderbemittelten Bevölkerung dienen sollen. Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung dieser Krankheiten, der zur Zeit dem Reichstag zur Beratung vorliegt, sieht die planmäßige Behandlung Erkrankter unter Androhung erheblicher Strafen vor. Sämtliche Maßnahmen müssen indessen, falls sie wirksam sein sollen, von dem Gedanken getragen sein, die gefährdete Arbeitskraft wieder völlig herzustellen und so zu steigern, daß die Fürsorge alsbald entbehrlich gemacht werden kann. Daher ist auch die Arbeitsbeschaffung der wichtigste Faktor in der Fürsorge, erscheint sie doch am geeignetsten, die Not wirksam zu steuern. Dabei wird allerdings vorausgesetzt, daß genügende Arbeitsmöglichkeit vorhanden ist. Diese Frage ist schon seit Kriegsende Gegenstand ernsthaftester Erwägungen der zuständigen Reichs- und Landesbehörden; eine befriedigende Lösung ist indessen bis jetzt nicht gelungen. Diese Darlegungen beweisen aber, daß der gesamte Erfolg der Fürforgetätigkeit nur dann verbürgt erscheint, wenn die Notlage frühzeitig erkannt und so rechtzeitig eingegriffen wird, daß verhütet werden kann, daß sich vorübergehende Not zu daueruder auswächst. Daher soll auch die Fürsorgebehörde ohne Antrag und selbst dann eingreifen,- wenn aus Unkenntnis oder Scheu der Hilfesuchende von der Inanspruchnahme der Fürsorge absehen will. Oberster Grundsatz bleibt bei der Durchführung des Fürsorgegedankens stets, daß der Hilfsbedürftige in seinem Wollen und in seiner Kraft so gestärkt wird, daß er sich wieder selbst durch eigenes Können und Schaffen behaupten und für seine UnterhaltungsberechUgten sorgen kann. . Was den Umfang der Fürsorge anbelangt, so erschöpft sich dieser in der Gewährung des notwendigsten Lebensbedarfs, wozu der Lebensunterhalt, die Beschaffung von Unterkunft, Kleidung und Krankenhilfe, sowie der Aufwand für die Bestattung gehört. Die Erwerbsbefähigung körperlich und geistig Gebrechlicher (Blinde, Krüppel, Geisteskranke und sonstiger Siechen) gilt jedoch ebenfalls als eine von der Fürsorge zu erfüllende Pslichtaufgabe. Damit soll indessen k^inegswegs zum Ausdruck gebracht werden, daß über den notwendigen Lebcnsbcdarf hinaus, nicht noch ein Mehr gegeben werden kann. Die Hilfe für Personen, die während ihres Lebens der Allgemeinheit besondere Dienste geleistet haben, soll _ höher bemessen werden, als für diejenigen, denen die Fürsorge lediglich ihres Daseins wegen zugestanden werden muß. In erster Linie gilt dies für die Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene. Klein- und Sozialrentner). Während der Begriff der Kriegsbeschädigten nnd Kriegshinterbliebenen ein durch die Natur der Sache festumrissener Personenkreis ist, ist diese bestimmte Begriffsfestlegung bei den Kleinrentnern nicht möglich. Im allgemeinen können 'jedoch zu dieser Gruppe von Fürsorgeberechtigten solche gezählt werden, die infolge der Geldentwertung nicht mehr imstande sind, ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten und diesen auch von unterhaltsfähigen Drittverpflichteten nicht erhalten können. Ihnen gleichgestellt ist der Sozialrentner, der ebenfalls nach einem Leben voll Mühe und Arbeit bei normaler Zeitentwicklung unbedenklich annehmen konnte, daß die ihm zustebendc Invaliden- oder Unfallrente hingereicht hätte, um seinen Lebensbedarf zu decken. Die Durchführung der Fürsorge obliegt dem Fürsorgeträger, in Hessen sind dies die Städte, Mainz, Worms, Darmstadt, Offenbach und Gießen, sowie die Kreise. Sie tragen die Bezeichnung „Bczirksfürsorgeverband", während der Volksstaat Hessen den Landesfürsorgeverband bildet. Er kommt in der Regel nur für solche Personen zur Fürsorge in Betracht, die ohne einen gewöhnlichen Aufenthalt zu besitzen, hilfsbedürftig werden. Ihnen steht der Ausländer, also derjenige, der die Staatsangehörigkeit in keinem deutschen Gliedstaat besitzt, gleich, selbst wenn er an einem bestimmten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat. Für sämtliche Hilfsbedürftige muß jedoch stets vorläufig der Bezirkssürsorgeverband eingreifen, in dessen Bezirk die Hilfsbedürftigkeit zunächst erkennbar hervortritt. Im Gegensatz zu dem bisher geltenden Recht (Gesetz über deu Unterstützungswohnsitz) sind die Gemeinden als Fürsorgeträger ausgeschaltet und die Lasten breiteren Schultern aufgebürdet worden, ein Umstand, der durchaus zu begrüßen ist und die Erfüllung einer Forderung bedeutet, die schon vor mehr als 3

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