Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 2 (1927)
- Issue
- 2 (2.1927)
- Date
- 1927-02-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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6. Der in der Oberratssitzung vom 14. Nov. 1926 angenommene Entwurf einer Petition um Staatssubvention wird Herrn Rechtsanwalt Joseph zur endgültigen Redaktion übergeben. 7. Es wird eine Kommission gebildet bestehend aus den Herren Dr. Goldschmidt, Worms, Dr. Italiener, Krämer, Dr. Levi, Lehrer Simon, deren Aufgabe es sein soll, dafür Sorge zu tragen, daß auch die geschlossenen Begräbnisplätze unverletzt erhalten bleiben. 8. Es wird als zweckmäßig erachtet, daß auch aus dem Lande die Tiere vor der Sch'chitah mittels Apparat oder mindestens mit Winde niedergelegt werden. 9. Einige Gesuche um Beitragsermäßigung werden laut beigefügtem Verzeichnis erledigt. 10. Es wird festgestellt, daß den Abgeordneten der Religionsgemeinden Oberingelheim und Gedern je eine Stimme auf dem Gemeindetag zusteht. 11. Eine Förderung des „Mitteilungsblatt" durch Berichte aus den Gemeinden, durch Ausgabe von Inseraten und Erstattung der Bestellgelder wird als wünschenswert bezeichnet. Nachbemerkung zum Sitzungsbericht oder: Hilf dir selbst! Wenn man den vorstehenden Bericht über die Oberratssitzung mit Aufmerksamkeit liest, dann wird man erkennen, daß zur Zeit unsere wichtigste Aufgabe im Landesverband der israelitischen Religionsgemeinden Hessens darin besteht, für die notwendige Erhaltung der vorhandenen Lehrerstellen und für möglichste Neuschaffung von Leherstellen zu sorgen. Immer wieder müssen Mittel für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden, weil vielfach die kleinen Landgemeinden nicht imstande sind, aus eigener Kraft die notwendigen Mittel auszubringen. Der Oberrat bewilligt auch gern Beträge für diese wichtige Ausgabe, und zwar ohne Rücksicht auf die religiöse Parteieinstellung der Bedachten, an liberale wie an orthodoxe Verbandsgemeinden und Lehrer, weil er weiß, daß ohne Lehrer das religiöse Leben in den Gemeinden erstirbt. Von einer idealen Ausgestaltung der Lehrerstellen sowohl nach ihrer Zahl wie nach ihrer finanziellen Sicherung sind wir aber noch weit, weit entfernt. In keiner Gegend des deutschen Vaterlandes finden sich so viele jüdische Landgemeinden wie bei uns in Hessen, für deren Erhaltung Hilfe erforderlich ist. Aber von keiner Seite außerhalb Hessens wird uns Hilfe für diese dringende Sorge zuteil. Ja, statt daß man uns von draußen hilft, werden wir in Hessen dauernd von draußen um Hilsesür Vereine und Anstalten angegangen. Gewiß soll die allgemeine Verpflichtung für die Einrichtungen, welche der Gesamtheit der deutschen Juden dienen, nicht verkannt oder geleugnet werden. Aber weit über den Rahmen unserer prozentualen Verpflichtung hinaus werden die israelitischen Religionsgemeinden in den hessischen Städten für außerhessische Anstalten in Anspruch genommen. So hat jetzt wieder eine einzige Berliner Anstalt etwa M. 5000.—- allein in Mainz gesammelt, während unser Oberrat als Beihilfe für unsere jüdischen Lehrer in ganz Hessen nur M. 4000.- - zur Verfügung stellen konnte. Freilich, wenn die großen Summen durch redegewandte Sammler nach auswärts geholt find, dann werden die Taschen unserer sonst gebefreudigen Spender für unsere hessischen Ausgaben geschlossen sein. Es wird uns aber kein Mensch in der Welt dafür dankbar sein, wenn wir unsere hessischen jüdischen Angelegenheiten verfallen lassen. „H i l f d i r s e l b st!" wird man uns sagen. Dieses „Hilf dir s e l b st!" müssen wir uns aber auch selber sagen. An verschiedenen Stellen des Talmud finden wir 2 das Wort: QnriN ÜWP D’riNl TDtftf tWp „Schmücke dich selbst, dann magst ou andere schmucken!" Man könnte dieses Talmudwort auch mit dem deutschen Sprichwort übersetzen: „Fege erst vor deiner Tür, dann hilf dem Nachbar!" ' Und die Folgerung, die wir aus dieser Erkenntnis zu ziehen haben, ist die: Es muß ein Ende gemacht werden mit diesen unkontrollierten Sammlungen für außerhessische Zwecke! Man behalte die Worte und Gedanken dieser kurzen Nachbemerkung im Gedächtnis und halte sie auch etwaigen Sammlern, auch wenn sie mit den besten Empfehlungen ausgerüstet sind, vor Augen! Der Oberrat wird gern bereit sein, Hilsegesuche von auswärts sorgfältig und wohlwollend zu prüfen und den Hilfesuchenden die Mittel zuzuführen, die wir in Hessen für den jeweiligen Zweck zu leisten imstande sind. Jeder Rabbiner, jeder Lehrer, jeder Gemeindevorstand, muß darüber wachen, daß uns unsere spärlichen und ach! so notwendigen Mittel in Hessen für außerhessische Anliegen nicht über Gebühr entzogen werden. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde Mainz ist bereits in Erwägungen darüber eingetreten, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um unangebrachte Sammlungen zu verhindern und durch alle zu Gebote stehenden Rechtsmittel zu unterbinden. Auch bei uns in Hessen steht eine heilige Sache in Gefahr: die Erhaltung des Judentums, die Erhaltung der Lehre! Tarmstadt. Der Landesverband der israelitischen Religionsgemeinden Hessens bat, wie bereits mitgeteilt, den dankenswerten Beschluß gefaßt, dafür zu sorgen, daß alle Verbandsgemeinden von Wanderlehrern betreut werden. Zwecks Aussprache über die Ausführung dieses Beschlusses bezüglich der Provinz Starkenburg soll alsbald eine Aussprache stattfindcn. Ter Unterzeichnete gestattet sich daher, die Herren Gemeindevorstände, Rabbiner und Lehrer der Provinz, die sich für diese Angelegenheit interessieren, zu einer Sitzung auf Sonntag, den 6. Februar d. I., vormittags ttt)4 Uhr, in die Räume der Starkenburg-Loge, Neckarstraße 20, ergebenst einzuladen. Insbesondere werden die Herren Lehrer der Provinz, die bereit sind, in den ihnen benachbarten Gemeinden Unterricht zu erteilen, gebeten, zu dieser Versammlung zu erscheinen. Nochmalige Einladungen ergehen nicht. Simon, Tarmstadt. Ausländer als Rabbiner und Syuagogenbeamte. Im Ministerialblatt für die Preußische innere Verwaltung Nr. 55 vom 15. Dezember 1926 ist zu lesen: „Annahme ausländischer Juden als Rabbiner oder Synagogenbeamte. In dem Runderlaß vom 30. Sept. 1884 war vor Erteilung der Genehmigung zur Annahnie ausländischer Juden als Rabbiner oder Synagogenbeamte Einholung der Zustimmung des Ministeriums des Innern erforderlich. Dieser Zustimmung bedarf es künftighin nicht mehr. Die Regierungspräsidenten und den Polizeipräsidenten in Berlin ersuchen wir, fortan auf die bei ihnen eingehenden Genehmigungsanträge namens des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung uiid des Ministeriums des Innern in der Form Bescheid zu erteilen, daß Einwenduiigen gegen die Anstellung nicht erhoben werdeii. Sollten im Einzelfall Bedenken unter freindenpolizeilichen Gesichtspunkten bestehen, so ist z. H. des Ministeriums des Innern unter Beifügung einer Abschrift zu berichten." Aus dem Leben unserer Verbandsgemeulden. Seligenstadt. Am Montag, den 3. Januar, koiinte Herr Litzmann Oestreich mit seiner Gattin das Fest der goldenen Hochzeit feiern. Die Gasse, in welcher das Jubelpaar wohnt, war von Nachbarn zu dem Ehrentage geschmückt. In Gegenwart des Herrn Bürgermeister Singer, des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde, des Herrn Altlehrer Hamburger und vieler Freunde und Verwandten vollzog Herr Lehrer Grünbaum in feierlicher Ansprache die Einsegnung des Paares im goldenen Kranz. Ein Lied des israelitischen Schülerchors imd ein von Lehrer Grünbaum ver-