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Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens · 1926-11-01 · 6 (11.1926) · p. Seite 4

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Journal
Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
Volume
1 (1926)
Issue
6 (11.1926)
Date
1926-11-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Lampertheim a. Rh. Am Sonntag, 31. Oktober, fand in der hiesigen Synagoge die Enthüllung der Gedenktafel für die im Kriege gefallenen fünf Gemcindemitglieder statt. ■— Es war eine erhebende Feier, die ans alle Anwesenden, unter denen sich die Vertreter der politischen Gemeinde, sowie Abordnungen der hier bestehenden Kriegervereine mit ihren Fahnen und viele auswärtige Glaubensgenossen befanden, einen tiefen Eindruck machte. Die ergreifende Weiherede hielt Herr Rabbiner Dr. Italiener, Darmstadt. Im Auftrag des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten sprach Herr Dr. Fried, Worms. Der Mannheimer Synagogenchor umrahmte mit passenden Gesängen die Feier, die einleitend mit herzlichen Worten des Grußes durch Herrn Lehrer Meyer und innigen Tankcswortcn zum Schlttß begleitet war. Personalia. Mainz. Der hier im Ruhestand lebende frühere Oberbibliothekar an der Stadtbibliothek, der langjährige Hüter und Mehrer des Stadtarchivs, Herr Pros. Dr. H. Heidenheimer konnte ain 25. Oktober seilten 70. Geburtstag feiern. Wetin der'Jubilar irr seiner bekannten Bescheidenheit auch nicht wünschte, an diesem Tage Gegenstand umfangreicher Beglückwüttschung zu sein, urid obwohl er durch Unpäßlichkeit gerade att diesem Tage behindert tvar, ließen es sich die Behörden und zahlreiche Freunde doch nicht nehmen, ihrer Hochschätzung und Verehrung für den in's psalmistische Greisenalter eiittretcnden Menschen urtd Gelehrten Ausdruck zu geben. Wenn wir eingangs sagten, daß Herr Prof. Heidenheimer hier im Ruhestand lebe, so ist mit diesem Worte ttur ein äußerlicher amtlicher Zustand bezeichnet; Ruhe kennt dieser Mann nicht; schon durch sein Dasein, schon durch sein Wort wirkt, fördert, hilft er. Unerschöpfliche mettschliche Güte Ntld tiefgrüttdige Gelehrsamkeit, aufgebaut auf umfassender Bildung des Herzens und des Geistes, teils als pietätvoll bewahrte Erbschaft des Elterenhauses teils als emsig gewoitnene Errungenschaft des eigenen' Strebens, sind ihm eigen und machen thn — fast unbewußt — zum Sämann klassischen Menschentums. Die Stadt Mainz gab ihrem unauslöschlichen Dank für das Wirken dieses Gelehrten Ausdruck, indem Herr Bürgermeister Adeluttg ihm eine künstlerisch ausgestattete Plakette überreichte, welche folgende Widniuttg trägt: „Heinrich Heidenheimer, dem langjährigen Hüter des Mainzer Stadtarchivs, dem -selbstlosen Förderer historischer Studien, dem verdienten Erforscher Mainzer Geschichte und dem wackeren Verteidiger Gutenbergs zur Vollendung seines siebzigsten Lebensjahres die dankbare Vaterstadt". Die Stadtbibliothek, das Gutenbergmuseum und das Stadtarchiv überreichten eine Adresse und feierten dankbar Heidenheimers Schaffen. Blumen und Gaben aller Art, von Freunden und Verehrern dargebracht, füllten das Krankenzimmer und das trauliche Heini des Gefeierten. Eine wissenschaftliche Arbeit des ihm durch Zusammenarbeit verbundenen Herrn Professor Schrohe wurde ihn: gewidmet. Dem Sämann war ein Tag gesegneter Ernte zuteil geworden. Auch für die Aufgaben unserer jüdischen Geineinschaft hat Herr Professor Heidenheimer allezeit Herz bewiesen und Hilfe bewährt. Wir sind stolz auf diesen Menschen, der ein Ruhm unserer Gemeinde und unserer ganzen Gemeinschaft ist; verehrungsvoll bringen auch wir ihm unsere Glück- und Segenswünsche dar. Fürfeld (Rheinhessen). Nach 35 jähriger Tätigkeit als Lehrer, Kantor und Schochct nahm Herr Lehrer Mayer Abschied von unserer Gemeinde, um zu seinem Sohne nach Köln überzusiedeln. Tie Synagoge hatte sich zu einem Abschiedsgottesdienst geschmückt, Jung und Alt hatten sich versammelt, um dem scheidenden langjährigen religiösen Führer durch Worte und Gaben den Schmerz über sein Scheiden und den Dank für sein Wirken zum Ausdruck zu bringen. Herr Salomon Brück, der erste Vorsteher der Gemeinde, versicherte Herrn Mayer der bleibenden Wertschätzung und Liebe, die er sich nah und fern erworben habe. Herr Lehrer Mayer dankte tief bewegt und wünschte seiner Gemeinde .Kraft im Glauben und in religiöser Betätigung auch für die Zukunft. So ist wieder eine alte Landgemeinde lehrerlos geworden und tnuß in dieser Zeit, wo alle religiösen Kräfte erhalten und gemehrt werden sollten, des Führers entraten. Unserem Landesverband must dies erneut Mahnung und Ansporn sein, die Mittel zu gewinnen und anzuwenden, um solche Wunden am Körper unserer Gemeinschaft zu heilen und möglichst solchen Verlusten vorzubeugen. Antisemitica Einige antisemitische Ausschreitungen, die sich in letztere Zeit in unserer näheren Umgebung zugetragen haben und zu gerichtlichen Verhandlungen kamen, verdienen, unserem Leserkreis be- 4 kannt zu werden. Wir geben daher von folgenden drei Fällen Kenntnis: 1. Im Frühjahr dieses Wahres wollte der Reisende Sieginund Loeb ans Frankfurt a. M. nach Einbruch der Dunkelheit seinen Musterkofser von Markenfritz (Obcrhessen) nach dem etwa 4 Kilometer entfernten Gedern tragen lassen, um dort am nächsten Morgen den Früyzug zu erreichen. In einer Wirtschaft in Markenfritz erboten sich auf Befragen zwei junge Leute im Alter vor: etwa 16 Jahren gegen eine Entschädigung von 2 Mark zu diesem Dienst, wurden aber, nachdem sie sich mit Loeb in Bewegung gesetzt hatten, von zehn Burschen, die die Verhandlung Loebs'm'it den Kofferträgern mitangehört hatten, im Walde überfallen und am Weitermarsch gehindert. Die jungen Leute, von denen sich besonders ein gewisser Kries hervortat, bedrängten Loeb mit Stößen und Schlägen, entrissen seinen beiden Begleitern das - Gepäck und sprangen damit in den Wald und verlangten schließlich, nachdem sie'wieder zum Vorschein gekommen waren die., sofortige Bezahlung des vereinbarten Trägerlohns, obwohl die Kofferträger selbst ausdrücklich diese Bezahlung erst nach Beendigung ihrer Dienstleistung haben wollten. Durch hinzukommende Radfahrer wurden die tapferen Helden verscheucht, wobei aber Kries laut rief: „Da vorn ist ein Indebub, schlagt ihn tot." In der Verhandlung traten die zehn Angeklagten wesentlich kleinlauter auf. Sie versuchten sich damit herauszureden, daß sie Loeb, einen schmächtigen jungen Menschen, für einen Werber der Fremdenlegion gehalten hätten euch deshalb die beiden jungen Kofferträger beschützen wollten. Das Gericht in Orlenberg (Ober- .hessen) verurteilte die Angeklagten, die sämtlich noch nicht vorbestraft waren, wegen eines Vergehens der Nötigung zu Geldstrafen in Höhe von 50 Mark und 100 Mark und verfügte die Veröffentlichung des Urteils, soweit sich der Angeklagte Kries auch noch wegen Beleidigung vergangen hatte. Bei der mündlichen und schriftlichen Urteilsbegründung wurde, das „rohe und brutale Vorgehen der Angeklagten, ihr schamloses Verhalten und die geringe Reue, die sie über ihre Tat empfanden" scharf gegeißelt und dabei besonders erwähnt, daß der Verurteilung zu gründe liegende Vorfall sogar in Form eines Theaterstückes noch vor der Aburteilung in Markenfritz verarbeitet und gespielt wurde. Die Verhandlung, die sich fast den ganzen Tag hinzog und unter ungeheurem Andrang der Bevölkerung stattfand, ergab das beschämende Bild, daß der Volksschullehrer Jung aus Markenfritz als Zeuge eingestehen mußte, wenn auch erst nach eindringlicher und wiederholter Belehrung über die Folgen eines Meineids, daß das Theaterstück mit seiner Billigung und Kenntnis aufgeführt worden fei, und daß er nichts getan habe, um eine solche Schamlosigkeit zu verhindern, obwohl drei der Täter in so jugendlichem Alter standen, daß sie vor den Jugendgerichtshof zur Aburteilung kamen. Der Verdacht, daß Jung das Theaterstück selbst Derfaßt habe, konnte zwar nicht bestätigt, aber auch nicht von der Hand gewiesen werden. Der Vorsitzende des Gerichts konnte jedenfalls die Bemerkung nicht unterdrücken, „daß ihm ein solcher Zeuge in seiner langjährigen Praxis noch nicht vorgekommen sei". 2. Der aus den Tagen der Hitler- und Ludendorff-Herrschaft in München nicht unbekannte Schriftleiter des inzwischen eingegangenen „Völkischen Kurier" Wilhelm Weiß in München, hatte vor Jahresfrist einen Artikel veröffentlicht, in dem ein Ueberfall von Nationalsozialisten durch Kommunisten in Worms mitgeteilt war „die ihrerseits von dem Juden Forchheimer aufgehetzt wurden." Aus diesem Anlaß erhob der Kaufmann Max Forchheimer gegen Weiß Privatklage mit der Begründung, daß nur er gemeint sein könne, weil er seit 20 Jahren in derselben Wirtschaft verkehre, in der die nationalsozialistische Versammlung, die der Anlaß zu dem Streit war, stattgefunden habe. Zur Hauptverhandlung in Worms hatte der Angeklagte Weiß persönlich erklären lassen, daß er sich auf Mitteilungen seines Gewährsmannes in Worms verlassen habe und nur wisse, daß der Forchheimer, der in der Wirtschaft gesessen habe, in Frage komme, ob und in welcher Weise aher Kommunisten von ihm aufgehetzt seien, entziehe sich seiner Kenntnis. Dagegen erklärte der Leiter der Hakenkreuzlerversammlung, ein Kaufmann Vief aus Worms als Zeuge unter Eid, nicht der Kaufmann Max Forchheimer fei gemeint, sondern sein Sohn, Ernst Forchheimer, der auf der Brücke in Worms mit Kommunisten gesehen worden sei und dlese aufgehetzt habe. Darauf erhob auch Forchheimer jun. Klage,die zunächst vom Amtsgericht Worms abgewiesen, aber auf Beschwerde beim Landgericht in Mainz zugelassen wurde. In der nach Jahresfrist endlich anberaumten 2. Hauptverhandlung ergab sich das für Hakenkreuzlerkreise typische Bild, daß sowohl für die Beteiligung des Vaters wie Sohnes Forchheimer vom Angeklagten nicht der geringste Beweis erbracht werden konnte. Der'Angeklagte Weiß wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 15« Mark, zu den Kosten des Verfahrens und der Veröffentlichung in 4 Wormser Tageszeitungen verurteilt. In der Begründung .wurde ausgesprochen,

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