Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 1 (1926)
- Issue
- 6 (11.1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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6. Wie sind die Schächtgebühren? 7. Wem fließen die Schächtgebühren zu? 8. Wie sind die Anstellungs-, Besoldungs- und Ruhegehaltsverhältnisse der Gemeindeangestellten geregelt? 9. Welche Beiträge werden für örtliche Wohlfahrtszwecke, und welche für auswärtige Organisationen ausgebracht? 10. In wie weit kommt der Staat, bzw. kommen die Schulinhaber für die Kosten des isr. Religionsunterrichts auf? Indem wir die Vorstände der Religionsgemeinden häslichst ersuchen, vorstehende Fragen baldigst zn beantworten, bezw. beantworten zu lassen, wenden wir uns gleichzeitig an alle hessischen Israeliten mit der Bitte uns bekannt zu geben, an welchen Orten für den israelitischen Religionsunterricht keine Sorge getragen ist, und mit dem hösl. Ersuchen, den Verband in seinen Bemühungen um Erhaltung des Sammelvermögens der israelitischen Gemeinden zu unterstützen. — Hierzu gehört oie Namhaftmachung der Orte, an denen sich Mobilien oder Immobilien aufgelöster Gemeinden befinden. — Der Landesverband soll Sorge tragen, daß die Archivalicn bewahrt werden, daß mit den Synagogegeräten vorschriftsmäßig verfahren werde und daß die Begräbnisplätze erhalten bleibeii. Mainz, Ende Oktober 1926 Büro des Landesverbandes der isr. Religionsgemeinden Hessens. Aus dem Leben unserer Verbandsgemeinden. Mainz. In Ergänzuiig unseres kurzen Hinweises m der letzten Nummer unseres Mitteilungsblattes wollen wir heute ausführlicher über die am 3. Oktober erfolgte Feier berichten, durch welche der Grabmalgarten der israelitischen Religionsgemeinde Mainz der Öffentlichkeit übergeben wurde, lieber die Vorgeschichte dieser Anlage können wir uns kurz fassen; näheres darüber enthält das bei diesem Anlaß von dem Mainzer Gemeinderabbiner Dr. S. Levi herausgegebene Schriftchcn „Beiträge zur Geschichte der ältesten jüd. Grabsteine in Mainz" (zu beziehen durch die Buchhandlung Wilkens, Mainz, Schillerplatz, und durch die Buchhandlung „Magenza", Mainz, Heidelbergerfaßgasse). Der unermüdlichen und opferbereiten Zusammenarbeit des Rabbiners Dr. Levi und des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde unter seinem ersten Vorsteher, Kommerzienrat B. A. Mayer, welcher der Anregung des Gemeinderabbiners verständnisvoll Folge gab, ist es gelurigen, ein Werk zu schaffen, das nicht nur für Mainz von Bedeutung ist, sondern in ganz Deutschland aufmerksamste Beachtung verdient und darüber hinaus bei den Juden der ganzen Welt Interesse finden wird. Tenn in diesem Grabmalgarten finden sich die Grabsteine der größten jüdischen Lehrer auf deutschem Boden und die ältesten Steindokumente, welche wir als Zeugnisse über den Aufenthalt der Juden in Mittel¬ und Nordeuropa überhaupt besitzen. 188 Steine und Fragmente sind zusammengetragen und in übersichtlicher Anordnung aufgestellt worden. Diese Steine stammen ans der Zeit von etwa dem Jahre 1000—1420. Ein Stein, dessen Abbildung wir hier bringen, ist möglicherweise in die Zeit vor 1000 zu setzen. Tie WM« MM MM Inschrift ist zwar nicht mehr völlig erhalten, aber das Material des Steines und die Art der Schrift, soweit sie erhalten ist, besonders die zwischen den Textzeilen durchlaufenden Linien lassen auf ein sehr hohes Alter schließen. Unter den ältesten Steinen befinden sich auch die des Rabbenu Gerschom, über dessen Leben und Leistung wir gelegentlich noch berichten werden, des Rabbi Simon ben Jsak, des Rabbi Jakob bar Jakar, welcher der älteste Lehrer Raschis war. Und ein Stein ist darunter welcher dem Rabbon Meschullam ben Rabbon Kallonimos gesetzt wurde. Der Namx der Kallonimiden ist uns als der der ältesten aus Italien übcrgesiedelten jüdischen Gelehrten in Deutschland überliefert. Die Uebersiedlung war spätestens in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts erfolgt. Das folgende Bild zeigt diesen Stein im Hintergründe, während im Vordergründe das Bild eines Steines aus dem Jahre 1400 zu sehen ist. Auf dem Meschullam-Stein heißt es: Poh nikbor Rabbono Meschullam beu rabbono rabbi Kallonimos. T. N. Z. B. H.; dies bedeutet auf deutsch: „Hier ist begraben unser Meister Meschullam, der Sohn unseres Meisters des Rabbi Kallonimos. Seine Seele sei eingeflochten in den Bund des ewigen Lebens!" Zu der Feier, welche durch Bcgrüßungsworte des Herrn Rechtsanwalt Dr. Simon im Namen des Gemeindevorstandes eröffnet wurde und dann eine Weiherede des Herrn Rabbmer Dr. Levi brachte, hatten sich zahlreiche Gemeindemitgieder, Vertreter staatlicher und städtischer Behörden, Geistliche der christlichen Bekenntnisse und Abgesandte zahlreicher hessischer Rabbiuare und Gemeinden eingefunden. Durch eiiren erläuternden Rundgang durch die Anlage fand die Feier ihren Abschluß. Dieser Tcnkmalfriedhof stellt eine Sehenswürdigkeit der ^tadt und der Gemeinde Mainz dar, deren Besichtigung sich niemand entgehen lassen sollte. Anschließend an diese Feier wurde im ^Verwaltungsgebäude der israelitischen Religionsgemeinde eine Sammlung jüdischer Altertümer eröffnet, welche Kunst- und Knltusgegenstände aus dem synagogalen und häuslichen Leben der Juden, Archivalien und Dokumente, Handschriften und Druckwerke über die Geschichte der Mainzer Gemeinde und der Juden enthält. Der größere Teil dieser Sammlung stammt aus dem Besitze der israelitischen Religionsgemeinde Mainz; das Stadtarchiv und Privatpersonen hatten ihren Besitz, soweit er für die Sammlung von Bedeutnng ist, überlassen oder als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Gin Ausschuß des Vereins zur Pflege jüdischer Alterrümer hatte diese Sainmlung in die Wege geleitet, Herr Dr. K. Ladenburg hat sie geordnet. Auch diese Veranstaltung, wenn sie auch erst ein Anfang ist, der weiteren Ausbau finden soll, erfreute sich zahlreichen Besuchs uud dankbarer Anerkennung. Tie Sammlung des Vereins zur Pflege jüdischer Altertümer Mainz, Hauptsynagoge (Eingang Gabelsbcrgcrstraße) kann nach vorheriger Anmeldung im Gemeindebüro daselbst Montags bis Donnerstags, vormittags von 11 bis 1 Uhr und 3 bis 5 Uhr nachmittags und Sonntags, vormittags von 11 bis 1 Uhr besichtigt werden. 3