Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Journal
- Mitteilungsblatt des Landesverbandes israelitischer Religionsgemeinden Hessens
- Volume
- 1 (1926)
- Issue
- 1 (6.1926)
- Date
- 1926-06-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Artikel xm. Oberrat. Der Oberrat wird vom Gemeindetag gewählt; die Wahl ist geheim. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Oberrat besteht aus 15 Mitgliedern, darunter 2 Rabbiner, 2 Lehrer und je 1 Angehöriger jeder Provinz von Gemeinden mit weniger als 50 Steuerzahlern. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter nach der gleichen Zusammensetzung zu wählen. Der Vorsitzende des Oberrates wird von dem Gemeindetag in besonderem Wahlgang gewählt. Der Oberrat wählt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden und verteilt unter sich die Oberratsämter nach den jeweiligen Erfordernissen. — Er ist befugt, nach Bedarf Ausschüsse zu bilden und zu diesen Nichtmitglieder des Oberrates zuzuziehen. Der Vorsitzende beruft die Tagungen des Oberrates; er must den Oberrat berufen, wenn 5 Mitglieder des Oberrates unter schriftlicher Angabe des Zweckes daraus antragen. Der Oberrat ist bei Anwesenheit von wenigstens 7 Mitgliedern beschlustfähig; die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Artikel xiv. Oberrat: Geschäftsführung. Der Oberrat führt und erledigt die Angelegenheiten des Landesverbandes nach Mastgabe einer Geschäftsordnung, die er sich selbst gibt. Er führt die Beschlüsse des Gemeindetages aus und verfügt nach Mastgabe des festgestellten Voranschlags über die Mittel des Landesverbandes. Die Offenlegung des Voranschlags und der Rechnung erfolgt am Sitz des Verbandes (Artikel I). Ueber die Form von Bekanntmachungen beschliestt der Oberrat. Artikel xv. Oberrat: Erstattung von Auslagen. Das Amt der Oberratsmitglieder wird als Ehrenamt ausgeübt; die durch die Amtsführung bedingten Auslagen werden erstattet. Artikel xvi. Verfassungsänderungen, Auflösung des Landesverbandes. Ueber Anträge auf Verfassungsänderungen und auf Auflösung des Landesverbandes kann in einem Gemeindetag nur abgestimmt werden, wenn sie wenigstens 4 Wochen vorher zur Kenntnis aller Verbandsgemeinden gebracht wurden. Ein Befchlust, der eine Verfassungsänderung enthält, wird mit einer Mehrheit von 2/3 der vertretenen Stimmen gefastt. Ein Befchlust, der die Auflösung des Landesverbandes ausspricht, gilt dann als gefastt, wenn 2/3 aller Verbandsgemeinden und 2/3 der vertretenen Stimmen der Auflösung zugestimmt haben. Ist der zum Zweck der Auflösung des Landesverbands berufene Gemeindetag nicht beschlustfähig, so entscheidet ein zweiter zu dem gleichen Zweck berufener Gemeindetag mit einer Mehrheit von % der vertretenen Stimmen (Artikel Xb findet Anwendung); in der Berufung zu diesem zweiten Gemeindetag ist hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Artikel xvn. Vermögensverteilung. Der Auflöfungsbefchlust must die Verfügung über die Verwendung des Verbandsvermögens enthalten. Die Verwendung darf nur in der Zuweisung an israelitische Religionsgemeinden oder Institute bestehen und must eine oder mehrere der in Art. IV genannten Aufgaben fördern. Landesverband der israelitischen Religionsgemeinden Hessens. I. Gemeindetag am 2. Mai 1926. Bei beginn der Beratungen sind aus 68 Gemeinden 63 Vertreter. darunter 3 Rabbiner und 2 Vertreter des bess. Landeslehrervereins zugegen; im Laufe der Verhaudlungen erhöht sich die Zahl der Gemeindevertreter auf über 100, die der Rabbiner auf 4. Der vorläufige Vorsitzende des Landesverbandes, Herr Kommerzienrat Bernhard Albert Mayer, Mainz, eröffnet die Versammlung, teilt zunächst mit, daß die Mainzer Gemeinde durch das gestern erfolgte Ableben des Prof. Dr. Salfeld in schwere Trauer versetzt worden sei. — Er widmet dem Dahingeschiedenen, der fast vier Jahrzehnte in Mäinz als Rabbiner gewirkt hat, tief empfundene Worte des Gedenkens, die die Versammlung stehend anhört. — Er begrüßt sodann die zahlreich erschienenen Delegierten, berichtet über die am 25. April 1926 in Berlin erfolgte Reichsverbandsgründung, die die Wahl des heutigen Tags für den Gemeindetag notwendig gemacht habe. — Bei einem kurzen Ueberblick über die früheren Bestrebungen um eine hessische Gesamtorganisation erwähnt er eine im Jahre 1863 in Mainz stattgehabte Versammlung, eine an das Ministerium gerichtete Petition ' Starkenburger Gemeiudevorstäude vou 1891, die auch die Unterschrift Herz Bodcnheimers, Darmstadt, einer prominenten Persön lichkcit der Orthodoxie, trage und den Widerstand von orthodoxer Seite gegen den Gesetzentwurf von 1905, den Mißerfolg der Mainzer Gemeinde bei der versuchten Gründung eines rheinhessischen Verbands, den die Religionsgesellschaften in Mainz und Bingen zu fördern bereit waren, und die durch diesen Mißerfolg verursachte anfängliche Zurückhaltung der Mainzer Gemeinde bei den Bestrebungen zur Schaffuug eiuer Vereinigung für Hessen, die nunmehr durch die acht größten Gemeinden gegründet worden ist. — Diese Gemeinden sind es, die die hierdurch erwachsenden Lasten in der Hauptsache zu tragen haben, sie haben sich jedoch gern und freudig hierzu bereit gefunden, weil sie überzeugt sind von der Notwendigkeit, den kleinen Gemeinden ihre Institutionen zu erhalten und die Gemeindebeamten vor materieller Sorge möglichst zu bewahren. Von einer Vergewaltigung der Kleingemeinden könne keine Rede sein. — Dem Verband gehörten bis jetzt 85 Gemeinden mit zirka 14 000 Seelen an. — Unter den heute noch nicht zum Verband zählenden hessischen Juden gehörten eine Anzahl gar keiner, und zirka 4500 orthodoxen Gemeinden an, mit deren Anschluß er nameutlich in Hinsicht auf die Haltuug der Halberstädter Richtung bei der Reichsverbandsberatung rechne. Ein der Seelenzahl entsprechender Staatszuschuß sei zu erwarten. Er dankt den Herren Rabbinern und Lehrern für die bei der Propaganda geleisteten Unterstützungen, schlägt die Erweiterung des Oberrats auf 13 Mitglieder, darunter 2 Rabbiner, 2 Lehrer und 2 Vertreter von Landgemeinden lfür die einer aus Oberhessen und einer aus Starkenburg iu Aussicht genommen finds vor. — Er ersucht die Versammlung einen Sitzungspräsidentcn und zwei Skrutatorcn zu wählen. — Auf Vorschlag des Herru Iustizrat Dr. Goldschmidt, Offcnbach a. M., wird hierauf Herr Kommerzienrat Mayer, Mainz, durch Zuruf unter Bravorufen als Sitzungspräsidcnt gewählt. Herr Rabbiner Dr. Levi, Mainz, hält es für möglich, daß der heutige Tag von Bedeutung für die Zukunft werden könne; er weist hin aus die Abwanderung vom Lande, auf den Rückgaug des religiösen Lebens auf demselben, auf die Mängel, die bei der Sch'chitah und den regelmäßigen Gebetsverfammlungen auf dem Lande zu tage treten. Heute sei Lag It’omer, der Tag. au dem in der Geschichte ein Schülersterben aufgehört, es möge der heutige Lag 1,'ninor dem Sterben des religiösen Lebens in der hessischen und in der deutschen Iudcnheit ein Ende bereiten. — In ähnlichem Sinne äußert sich im Laufe der Debatte Herr Ferdinand Mayer, Harxheim, der sich um den Religionsunterricht schon freiwillig bemüht habe. Die Herren Kwijat, Egclsbach; Heß, Düdelsheim und Goldschmidt, Altenstadt, halten einen Mindestbeitrag von 50 RM. für zu hoch. Die Herren Dr. Baum. Alzey; S. Roseuthal, Oppenheim und Ludwig Ebert, Osthofen wünschen die Landgemeinden jeder Provinz im Oberrat besonders vertreten und die Zahl der Oberratsmitglieder auf 15 erhöht. Herr Alex Abraham, Klein-Wiuternheim (Gemeinde Oberolms, warnt vor einen: zu großen Vertretungskörper und empfiehlt, die Protokolle an alle Verbandsgemeindcn zu versenden. — Herr Rechtsauwalt Joseph, Darmstadt, teilt hierauf mit, daß ein Verbandsorgan, dessen Kosten durch Annoncen gedeckt werde, über alle Vorgänge des Landesverbands berichten werde, auch werde der Oeffentlichkcit Gelegenheit geboten werden, in dem .nichtamtlichen Teil zu Wort zu kommen. 3