Israelitisches Predigt-Magazin
- Journal
- Israelitisches Predigt-Magazin
- Volume
- 5 (1879)
- Issue
- 1 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 216 (sequence 229)
- Language
- German
- Belongs to
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216 liche Mittel hervorgerufen, und selbst wo sie echt ist, ist sie ja nicht der Volkswille, wie sie sich wol stolz zu nennen pflegt, sondern nur der momentane Wille des größern Tbeils des Volkes, der indeß schon morgelfsich wandeln mag; das Königthum ist ausgleichend, maßhallend, der Schutz der Minderheit. Es gab eine Zeit, wo man in unverstandener, unverständiger Nachahmung fremder Einrichtungen auch für unser Vaterland eine Verfassung begehrte, nach der das Königthum nur die Krone aber nicht der Grund des Staates sein sollte, wo der König nicht gebieten sollte. Aber die preußischen Könige haben nur ihre Ehre und ihre Pflicht begriffen, als sie solches Ansinnen zurückmiesen. Das Königthum muß der starke Wall bleiben, an dem die Strömungen, welche den Staat zu überfluthen drohen, sich brechen. Aber noch mehr; R. Chanina lebte in Zeiten, wo die Staatenlenker nicht durch besondere Talente sich auszeichneten; so betrachtete er als das Verdienst der staatlichen Ordnung die so zu sagen rein polizeiliche Leistung die Menschen im Zaume zu halten. Jedoch dem Hohenzollerngeschlechte dürfen größere Aufgaben gestellt. werden. Wer merkt nicht, daß eine gewaltige sociale Bewegung durch die Menschheit gährt. Der Boden, auf dem die moderne Gesellschaft sich bewegt, ist von vulkanischen Mächten unterwühli; vielleicht nie hat sich der Gegensatz zwischen Arm und Reich so gefahrdrohend geltend gemacht, als in der Gegenwart. Es giebt eine Anschauung — und sie war lange Zeit, besonders in freisinnigen Kreisen, die herrschende — nach ihr ist der Staat nicht mehr, als reine Polizeianstalt; er dürfe sich, so glauben Viele, um die volkswirthschaftliche Entwicklung nicht kümmern׳, jedem Einzelnen die freie Bewegung, den freien Gebrauch seiner Kraft sichern, das sei seine Aufgabe, weiter dürfe er nicht gehen; und die Anschauung war sicherlich berechtigt, so lange unser Volk von allerhand veraltetem Zwang eingeschlossen wurde. Wenn eine Baustätte mit altem morschem Gemäuer bedeckt ist, so ist der am meisten willkommen, der das Gemäuer niederreißt, den Schutt wegräumt, den Platz frei macht.