Israelitisches Predigt-Magazin
- Journal
- Israelitisches Predigt-Magazin
- Volume
- 5 (1879)
- Issue
- 1 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- Seite 118 (sequence 131)
- Language
- German
- Belongs to
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118 ihrem Gotte!״ Und nur, als sie sich der Bitte der entschlossene Nitth nicht mehr erwehren konnte, dann erst gab Naemi nach. ותרא כי מתאמצת היא ללכת אתה ותחדל ידבר אליה (Ruth, 1. 18). So handelte die Jüdin. — Und doch waren es ihre eigenen Schwiegertöchter nnd Orpa und Ruth waren ja nicht unmündige, verstandlose, unbehilfliche Kinder, die non Glauln'nsunterschieden noch nichts wissen; beide waren schon herangemachsen, selbstständig, urtheils- und zurechnungsfähig. Die so schwer und hart getroffene, unglückliche Raenri mochte au den Schinerz einer Rtutter denken, der man gewaltsaut ihr Kind entreißt. O! damit wollte sie ihren Vortheil nicht erkaufen und darum sprach sie zu den beiden Töchtern Moabs, die von ihr nicht weichen wollten שכנה אשת לבית אמה (Ruth, 1.8). ״Kehret doch zurück, jede in's Haus ihrer Mutter!" denkt an die Heilgen Liebesbande, die euch an euere Familie, an eure Theuern alle knüpfen. denket, welchen Kummer ihr, diese Bande zerreißend, ins Haus eurer Lieben bringet! So sprach Naemi und ihr haben es unsere Weisen abgelernt: Daß man dreimal den Angehörigen eines fremden Glaubens, der zu dem Bekenntnisse Israels übergehen will, abmahnend znrückweisen muh. מפעמים שבנה כנגד ג׳פ׳ שדוהין את הנר (Rabbah Ruth, 1.18). Unsere Weisen sahen nämlich in dem לא הגנב, du sollst nicht stehlen, אזהרה לגונב נפש,־ת (Synhedrin 86a) eine Verwarnung gegen den sogenannten Seelenraub. Beherzigten Alle, die von Bekehrungswnth befallen, eine förmliche Seelenjagd auf Proselpten machen und dadurch sich des besondern himmlischen Dankes und Lohnes versichert halten, das לית׳ in diesem Sinne, sie gebärdeten sich dann sicherlich nicht bei ihren sträflichen Umtrieben mit einer solch stolzen Zuversicht und Himmelsgewißheit. Ueberhaupt erscheint die Gewissensrücksicht, welche der Talmud jedem fremden Rechte und fremder Meinung gegenüber zur Pflicht macht, in feinen Anordnungen über לדי noch feinfühliger und uinfassender. — Wie man sich nicht unrechtmüßiger Weise fremdes Gut aneigne, so soll malt auch nicht