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Jüdische Wochenschau · 1967-08-25 · 2232 (25.8.1967) · p. [Seite 3]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
28 (1967)
Issue
2232 (25.8.1967)
Date
1967-08-25
Page
[Seite 3] (sequence 3)
Language
German, Spanish
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Viernes, 25 de Agosto de 1967 Ii A SEMANA I 8 I A 1 L I 7 A Año XXVIII-N* 2232 — S Die deutsche Justiz versagt Nach gründlichen Studien und Analysen kann heute kein Zweifel mehr daran bestehen, dass die deutsche Justiz zu den aktivsten Totengräbern der Weimarer Republik gehört hat. Sammelurteile oder sonstige generelle Verurteilungen müssen zwar immer vorsichtig angewandt und behutsam als Beweismittel benutzt werden. Dennoch zwingen die Ergebnisse aller Untersuchungen zu dieser Feststellung. Die zahlreichen Entscheidungen deutscher Gerichte, in denen die Lästerer und Attentäter gegen die Republik in den zwanziger Jahren unter mitunter fadenscheinigen und billigen Argumenten straffrei gesetzt worden sind, wirkten auf alle Gegner des Versuches von Weimar ermunternd. Ohne die Bereitwilligkeit der Gerichte Hätten sich die Nazis niemals so weit hervorge- •stagt... Gewiss gab es auch mutige Richter, die sich selbst noch im Dritten Reich dem Strom der „Unrechts-Justiz“ w'dersetzten, zu denen auch der Senat des Reichsgerichts gerechnet werden kann, der den Reichstagsbrandstifter van der Lubbe und die mitverhafteten Angeklagten abzuurteilen hatte. Aber die „Ausnahmen“, denen in vervon JAKOB KATZ-ROGASEN CAJA POPULAR DEBELGRANQ tOVftRATIV» üé crédito ltor, DESDI 1932 MERECE SU CONFIANZA íFÑTRAf) AmEnABÁR-296í AGENCIA íf h CÁ8TÍQM1ÓZ esq. AGENCBJP | 'C0RRIÉÑT^2294m ÉASTtU» Horaria; íé-C a 16 Hfc fnscjTpcíSft éh trámite ért O Registro <íe Entidades financieras'! tío baneanas det Banco Central CAPITAt REALIZAOS ACTUAIS J 200.000.0ck).. IBERA; ■ P. I? schiedenen Werken mit gu tem Grund ein Denkmal gesetzt wurde, fallen gegenüber der Regel nicht ins Gewicht Dass die Deutsche BundesrepubJk manche schweren Fehler und Irrtümer Weimars vermieden hat. ist sicher. Dass aber bedenkliche Symptome über ähnlich verlaufende Entwicklungen beobachtet werden müssen, ist bedauerlich. Hierzu gehören die Entscheidungen auf allen Gebieten, die in politische Bereiche übergreifen Dass gelegentlich ein kleiner Mann, der Drohungen gegen seine jüdischen ,.Mitbürger'* aus stösst, hart angepackt wird ändert an der Sachlage nichts und kann nur als Ablenkungsmanöver betrachtet werden. Ein Beispiel mag die Lage illustrieren; Im Einsatzgruppenprozess hat das Schwurgericht Rott weil den 59jährigen Kriminalkommissar und ehemaligen SS-Hauptsturmführer Rudolf Scheerer wegen gemeinschaft licher Beihilfe zum Mord, begangen in fünf Fällen an je mindestens 40 Juden, zu zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Die fast zweijährige Untersuchung? haft wird auf die Strafe voi angerechnet. Der -Staatsanwalt hatte fünf Jahre Zucht haus, der Verteidiger F>ei sprach wegen Verbotsirrtums beantragt. Der Angeklagte war früher Referatsleiter IVb bei der Einsatzgruppe B Russ land-Mitte und Weissruthe nien. In der Urteilsbegründung betonte Landgerichtspräsi dent Rudolf Härtel, dass das Gericht bei der Wahrheitsfin düng auf die Angaben des Angeklagten angewiesen gewesen sei. Scheerer habe deshalb nur wegen der Gruppenexekutionen aufgegriffener Partisanenverdächtiger und jüdischer Personen verurteilt werden können. Die Zahl der Getöteten sei zwar wesentlich höher, doch seien die anderen möglicherweise Partisa nenverdächtige gewesen, gegen die eine rechtsgültige Anordnung Vorgelegen haben könnte. Ein möglicher Totschlag aber sei verjährt, Wenn die Haupttäter auch die hohen NS-Führer gewesen seien und der Angeklagte möglicherweise nicht über das Schicksal der Häftlinge ent- ALFRED0 STERN MALERARBEITEN FA CHMAENNISCHE AUSFUEHRUNG AUF WUNSCH ZAHLUNGSERLEICHTERUNGEN VIDAL 1575 — FAST ECKE PINO Tel.: 76"9088 Teppichhaus - M. 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Vielleicht muss man bei dem moralischen Tiefstand mit abschreckenden und nicht mit Bessecungsstrafen arbeiten. Diese Frage sei hier nur angeschnitten, ohne das-> eine Stellungnahme erfolgt. Aber der Mörder oder der Gehilfe zum gemeinschaftlichen Mord in fünf Fällen mit je mindestens 40 Ermordeten erhält 30 Monate, das heisst mit anderen Worten: der Täter wurde für jedes Verbrechen zu knapp fünf Tagen Zuchthaus verurteilt. Dass diese Straftaten mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegen, dürfte doch unmjg. lieh als ein „Milderungsgrund“ betrachtet werden, besonders heute nicht, nachdem das Volk durch sein Par lamrint die Verjährungsfristen für diese Art von NS- Verbrechen aufgehoben hat. Das Gericht stellte im übrigen fest, dass die Zahl der Getöteten wesentlich höher sei, jedoch keine genauen Erhebungen mehr angestellt werden könnten. Aber genügen mindestens 200 Opfer des willkürlichen Mordes nicht? Auch die von der Staatsanwaltschaft verlangten fünf Jahre Zuchthaus liegen ausserhalb jeder Proportion für den Umfang und für die Nie drigkeit der begangenen Untaten, die Ermordung unschuldiger, hilfloser Men sehen. Die Verbrechen wirken umso schwerer, weil sie von einem Kriminalkommissar und SS-Hauptsturmführer be gangen wurden, also von einem Mann, der damals in seinem Machtbereich Herr über Leben und Tod seiner un glücklichen Opfer gewesen ist. Der hier verurteilte Angeklagte war, wie selbst das Gericht fest gesteht hat, ein Mann, der „nicht nur Befehlsempfänger, sondern auch Befehlsgeber“ war, dem sich eine „grosse Zahl Untergebe ner, die er zur Exekution einteilte, aus Angst vor ihm beugen musste“, wie es wärt lieh heisst. Durch diese Charakterisierung des Angeklagten wird das Urteil nur noch unverständlicher. Die ungewöhnliche richterliche Fehlleistung wird dadurch unterstrichen, dass der Vorsitzende des Schwurgerichts ein Landgerichtspräsident also ein Richter von hohem Rang gewesen ist, — Eine aridere höchstrlohterliche Entscheidung muss vielleicht noch bedenklicher stimmen. Der auf seine nationalsozialistische Vergangenheit stolze NPD-Redner aus Bad Nauheim, Prof. Dr. med. Nicolai von Bormann, braucht sich wegen seiner aufsehenerregenden Aeusserungen vom 23 April 1965 in Friedberg (Oberhessen) nicht vor Gericht zu verantworten. Mit dieser Entscheidung lehnte der Dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt der An. trag der Frankfurter Staatsanwaltschaft ab, gegen von Bormann, Leiter eines bekannten medizinischen Institute, ein Strafverfahren zu eröffnen. Während der Gründungs- Versammlung d«r NPD-Kreis gruppe Friedberg hatte Professor von Bormann sinngemäss erklärt, er sei „altes Mitglied der NSDAP* upd stolz darauf, dass er „an einer grossen politischen Wende mitarbeiten durfte“. Bedauerlicherweise dürfe in einer Demokratie jeder wählen, obwohl 80 Prozent der Wähler dazu „eigentlich zu dumm“ seien. Der Westen sei korrupt, hatte von Bormann ferner erklärt. Lediglich Franco, Salazar, die Südafrikanische Union und den Kreis um den damaligen amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Barry Goldwater nahm der NPD-Mann aus. In der ablehnenden Begründung des Dritten Strafsenats heisst es, Professor von Bormann habe sich „kritisch mit dem Wahlrecht auseinandergesetzt“. Das werde auch nicht strafbar, wenn er in diesem Zusammenhang von von der „sogenannten Demokratie“ gesprochen habe. Durch die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik würden die Aeusserungen des Redners gedeckt. Ein Kommentar zu diesen „Gedankengängen“ und Argumenten des „hohen'* Se. nats dürfte überflüssig sein. Wieder können die Totengräber der Demokratie ungestört und geschützt durch eine Justiz, die unter dem Mantel der Freiheit und des Rechts ihre Urteile fällt, ihr verderbliches Werk verrichten. Dass der angeklagte Professor den hitleristischen Unrechtsstaat feiern konnte, ist nicht weiter aufgefallen, obwohl doch hierin allein schon eine straf, bare Tat zu erblicken ist. Der Mann, der stolz darauf ist, dass er „an einer grossen politischen Wende mitarbeiten durfte“, darf sich ungestraft dessen rühmen, dabei gewesen zu sein, wie man die Welt ins Unglück jagte, Millionen ermordete und das Chaos herbeiführte... Die Frankfurter Richter wirken an der Vorbereitung einer neuen Wende mit, deren Ziel un. schwer aus dem Treiben der LA SEMANA ISRAELITA SEMANARIO INDEPENDANTE Bs. Aires - PUEYRREDON 2190, 1« izq. - 83-2613 29. Aw 5727 25. August 1967 Jüdische Opfer des Krieges Washington. — Beamte des State Department bestätigten, dass behördlicherseits eine Eingabe geprüft wird, einen Teil des vom Präsidenten für die Flüchtlinge bestimmten Sonderfonds dazu zu verwenden, den Juden zu helfen, welche bei Ausbruch des letzten Krieges aus den arabischen Ländern flüchten mussten. Dieses Ersuchen stellte das Joint Distribution Committee in einem Schreiben an Staatssekretär Dean Rusk am 24. Juli. Das Joint-Comité weist darauf hin, dass seine Hilfsaktion für eine grosse Anzahl jüdischer Flüchtlinge, die in Italien eingetroffen sind, auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stösst. Es richtete an Präsident Johnson die Bitte, einen Teil seines Sonderfonds von 5 Millionen Dollar für die Unterstützung dieser jüdischen Flüchtlinge bereit zu stellen. Ohne die Höhe der Zuwendung zu spezifizieren, betont der Joint dass dieses Geld dem Zweck dienen soll, den 2.800 Juden zu helfen, die aus arabischen Ländern, hauptsächlich aus Libyen, nach Italien gekommen siud. Seit dem 5. Juni haben rund 800 marokkani- Leute vom Schlage dieses von Bormann zu entnehmen sind. Sie sagen es ganz offen. Man braucht nur eine gewisse Presse zu lesen, die ebenso '■^gestraft unter dem Schutz einer falsch verstandenen Pressefreiheit Ihre Giftpfeile abschiessen kann, um zu erkennen, wohin man den Kurs steuern will. Wir verkennen nicht, dass die Gefahren eines erneuten deutschen Rückfalls in den Atavismus im Augenblick ge ringe sind. Aber sie sind, wieder vorhanden. Deswegen ist ein rechtzeitiges Eingreifen erforderlich, um neues Unheil zu verhindern. sehe Juden in Frankreich Zuflucht gefunden und werden dort von der jüdischen Gemeinschaft unterstützt. Irf Frankreich treffen immer noch etwa 400 jüdische Flüchtlinge monatlich ein. Auch in Spanien landeten rund 200 marokkanische Juden, und einigen jüdischen Familien aus Aegypten ist es gelungen, nach Griechenland zu entkommen. Ungefähr 650 von deri 2.800 zumeist aus Libyen stammenden Juden leben in Lagern, die sich in Capua bei Neapel und in Latuna bei Rom befinden. Der Rest wurde in Hotels und Pensionen in Neapel, Rom und Genua unter** gebracht. In den Lagern sind die sanitären Anlagen recht primitiv. Die libyschen Juden mussten so übereilt flüchten, dass sie ihr Eigentum nicht verkaufen konnten und auf die Hilfe der italienischen Juden angewiesen sind. Das Bü. ro des UN-Hochkommissars für die Flüchtlinge hat zugesagt, den jüdischen Flüchtlingen legalen Schutz zu gewähren, ohne jedoch finan. zielle Hilfe anzubieten. (ITA) M0E3ELHAUS WATERMANN Das Haus der 3 Geschäfte mit der grössten Auswahl SARMIENTO 1147 T. E 35 . 7033 CABILDO 2614 PAMPA 4979 fast Ecke triunvirato Zahlungserle'chteiv.ngen Eigene Werkstätten Zuvorkommende fachmännische Bedienung Estudio Jurídico internacional Dr. Hardi Swarsensky ASUNTOS EUROPEOS EXCLUSIVAMENTE ALLE ENTSCHAED1GUNGSFRAGEN BUEROSTUNDEN von 15 — 19 Uhr NUR Dienstag und Mittwoch (Ich bitie, nicht vor 14 Uhr zu erscheinen) oder nach Vereinbarung T. 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