Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 26 (1965)
- Issue
- 2119 (4.6.1965)
- Date
- 1965-06-04
- Page
- [Seite 3] (sequence 3)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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LA g B ai A If A ISRAELITA Am* XXVI. — N* 311» — S Vterrea, 4 Se J<uû* de 1334 Unvorstellbare Grausamkeit Aus der Fülle des interessanten Materials, das die Ausführungen der Staatsanwaltschaft liefert, seien die nachstehenden Erklärungen des Anklägers gegen den früheren SS-Mann Wilhelm Boger veröffentlicht. Sie sind für manche Erscheinungen des A usch w'tz-Proaesses /pisch. Zunächst einmal gehört Boger zu den brutalsten Mördern, dessen Schreckenstaten nicht ausdenkbar waren. Aber ebenso gehört dieser einmal so mächtige und gefürchtete Mann zu jenen abstossend feigen Kreaturen, die heute nichts getan haben und noch nicht einmal dabei gewesen sein wollen. — Man muss den ungeheuren Apparat von Wissen und Gelehrsamkeit beobachten, mit dem der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten Boger sich zu beweisen bemüht. Wieviel Aufhebens wird mit diesen Verbrechern gemacht, die in der Geschichte der Grausamkeiten ohne Beispiel sind. Aber die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat, der sogar jenen elenden Schurken die Wohltaten staatlicher Ordnung angedeihen lässt. Allerdings ist die Verurteilung dieser Straftaten nach dem alten, aus dem vergangenen Jahrhundert stammenden Strafgesetzbuch kaum in ihrem ganzen Umfang möglicn, weil die Tatbestände dieser Verbrechen von dem alten Strafgesetzbuch nicht erfasst werden. Aus diesem Grunde musste auch der Staatsanwalt bei «einer Anklage ge gen Boger komplizierte juristische Ausführungen machen, die jedoch allgemeines Interesse hervor rufen und die Aufmerksamkeit der Oeffent* lichkeit verdienen. Staatsanwalt Wiese nennt den Angeklagten Wilhelm Boger des Mordes schuldig und beantragt, ihn nach Paragraph 211 des Strafgesetzbuches zu lebenslangem Zuchthaus zu verurteilen und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit abzuerkennen. Die Verbrechen des Angeklagten reichten von seiner Teilnahme bei Erschiessungen vor der “Schwarzen Wand’’ bis zu todbringenden Folterungen während sogenannter verschärfter Vernehmungen. Der Angeklagte sei ferner aktiv bei den Selektionen auf der Rampe tätig gewesen und habe sich besonders bei den ‘‘Bunkerentläerungen” hervorgetan, denen Häftlinge vor der Schwarzen Wand immer dann aum Opfer gefallen seien, wenn wegen Ueöerfülhtng im Arrestbunker für neue Häftlinge habe Platz gcgnacht werden müssen. Von zahlreichen Zeugenaussagen werde der Angeklagte der ihm zur Last gelegten von JAKOB KATZROGASEÍS Verbrechen überführt. Seine eigene Einlassung stehe dazu freilich in krassem Widerspruch, doch: “Was soll man von der Wahrheitsliebe des Angeklagten sagen, der den Zeugen ins Gesicht sagt, er sei nicht dabei gewesen ” Wiese erinnert unter anderem an das Schicksal von fünf bis siebei Kindern im Alter von vier bis zu sieben Jahren. Seiner Meinung nach ist mit der Aussage des Zeugen Piwko, eines ehemaligen polnischen Berufsoffiziers, erwiesen, dass der Angeklagte diese Kinder bei der Liquidation des Zigeunerlage-s ermordete, indem er sie an den Füssen packte und ihre Köpfe an der Wand einer Baracke zerschmetterte. Zur Frage der rechtlichen Würdigung führt Wiese aus, dass Boger als Mitglied dir Politischen Abteilung des Konzentrationslagers Auschwitz ein williger und stets dienstbereiter Mitarbeiter mit einer politischen Weltanschauung war, die schlechthin die Verneinung von Menschen wert und Menschenwürde bei jedem politischen Gegner, bei der jüdischen Rasse oder Angehörigen eines sogenannten Ostvolkes auf ihre Fahnen geschrieben hatte. Die Tötung dieser Menschen erfolgte ohne jedes Gerichtsverfahren unter Geheimhaltung nach aussen im Rahmen einer organisierten Massentötung. Eine solche Wertung steht auf tiefster sittlicher Stufe und ist als gemein und verächtlich zu bezeichnen. Wer sich daher, wie der Angeklagte, aus einer solchen Vorstellung heraus zur Tötung eines Menschen bestimmen lässt, handelt aus niedrigen Beweggründen.” Boger sei sich der Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst gewesen. “Das von dem Angeklagten bei der Tötung der Häftlinge gehandhabte willkürliche und menschenunwürdige Verfahren entsprach — und dies war ihm bekannt — nicht geordnetem staatlichem Wirken und liess seine Ungesetzlichkeit auch unter den bestehenden Lager- und Kriegs- Verhältnissen offen zutage treten.” Der Angeklagte sei als Täter zu bestrafen. Wenn ihm auch in der Politischen Abteilung deren unmittelbarer Leiter vorgesetzt gewesen sei, so sei die Stellung des Angeklagten doch so selbständig und sein eigenes Interesse an dem Erfolg seiner Arbeit doch so gross gewesen, dass von Beihilfe keine Rede sein könne. Zur Art der Boger in dem VernichtungsprogTamm zugewiesenen Aufgaben habe der Angeklagte selbst erklärt, kleine Fälle ha.be er nie bearbeitet. Wiese zitierte zur Frage der Teppichhaus - M. Hochberg Unerreicht« Auswahl an handgeknüpften Teppichen in erstklassigen Qualitäten für jedes gemütliche Heim. EIGENE FABRIKATION UNVERBINDLICHE VORFUEHRUNG AUF WUNSCH ZAHLUNGSERLEICHTERUNGEN Maschinenteppiche in allen Farben und Grössen. Auslegen von Appartements mit rein wollenem Velour VERKAUF AN PRIVATE NUR SAMSTAG UND SONN¬ TAG VON »—I» UMS IM AUSSTELLUNGSRAUM (AHE ANDONAEGUI 2083 TEL.: S2 2993 4 Quader van Sfcdian Urgutza besondere« Aktivität Bogers ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19. Dezember 1962: “Wer aber politischer Mordhetze willig nachgibt, sei« Gewissen zum Schweigen bringt und fremde verbrecherische Ziele zur Grundlage eigener Ueberzeugung und eigenen Handelns macht ... kann sich deshalb nicht darauf berufen. nur Tafgehiife seiner Auftraggeber zu sein. Sein Denken und Handeln deckt sich mit dem seiner Auftraggeber. Er ist regelmässig Täter” Die Einstellung des Angeklagten werde bestätigt von seinem Werdegang, der auch zeige, dass Boger nicht erst in Auschwitz, sondern schon viel früher bereit gewesen sei, sich die Ziele der damaligen Machthaber zu eigen zu machen. “Nur einen schwachen Einblick in die damalige Tätigkeit des Angeklagten gab die Verlesung der Ermittlungsakte aus dkm Jahr 1949 der Staatsanwaltschaft Ravensbrück, wo es heisst, der Oberstaatsanwalt kenne aus eigenem Wissen bekunden, dass sich Boger sehr exponiert habe und an anderer Stelle, dass es sich bei Boger um einen der berüchtigsten Gestapo-Beamten handele, der sich häufig Uebergriffe in den Vernehmungsmethoden erlaubt habe.” Es könne nicht sicher ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte seine Mitwirkung an dem Vernichtungsprogramm in Auschwitz trotz Kenntnis des verbrecherischen Zwecks deshalb als verbindlich angesehen habe, weil es sich um Befehle der höchsten Staatsautorität handelte. Ein derartiger Irrtum sei jedoch nicht identisch mit einem Tatbestandsirrtum. sondern könne nur im Rahmen der Grundsätze beachtet werden, die der Bundesgerichtshof zum Verbotsirrtum entwickelt habe. Dieser — zugunsten des Angeklagten untersteHle — Verbote irrtum sei jedoch leicht vermeidbar gewesen. “Auch der Glaube an eine unbedingte Gehorsampflicht gegenüber Befehlen der höchsten Staatsführung, insbesondere gegenüber sogenannten Pührerbefehlen, entband den Angeklagten nicht von der Verpflichtung, Prozess in Detmold Detmold. — Dreisßigfachen Mord an Juden wirft die Anklage dem 52jährige« Elektromeister Karl Dietrich aus Aalen (Württemberg) vor, der sich demnächst vor dem detmolder Schwur ge rieht verantworten muss. Dietrich soll im März 1942 in der Nähe der russische» Stadt Mogilew als Foliaetoffizier und Führer einer Kampftruppe gegen Partisanen den Befehl gegeben ha ben. 90 in der Nähe lebende Juden eu töten- 99 Jude« konnten jedoch der Exekution entgehen. Dietrich bestritt zunächst die ihm zur Last gelegte Tat, räumte jedoch später ein, einen Befehl des Emsatriei ters Graf Püclrter befolgt hm haben. fAWZ> Briefmarken für Widerstandskaempfer Rom. — Eine Gedewkxturkenserie die die italienische Widerstandsbewegung ehren soll, kam im April in Italic« heraus. Auf deu Marken sk4 Kampf Szenen »nd Gruppe« von Verfolglien äuganbeVt. (AWZ) sich vor seinem Gewissen j darüber Rechenschaft aben- I legen, ob das befohlene Tun | mit den allgemeinen Gebo- | ten des rechtlichen Sollen« j zu vereinbaren war. Bei einer sorgfältigen Gewissensanspannung hätte er insbesondere auch auf Grund seiner besonderen Vorbildung zu der Hinsicht gelangen können unc müssen, dass die der Massentötung unschuldiger Menschen und damit einer verbrecherischen Ungeheuerlichkeit dienenden Befehle ungeachtet ihres Charakters höchster staatli LA SEMANA ISRAELITA SEMANARIO INDEPENDIENTE Bs. Aires — PUEYREDON 819«. 1» iaq _ T. E. 83-3613 4. Juni 1965 4. Siwan 5735 Dif KONVENTION DER BNE BIRTH Tel Aviv. — Der frühere Ministerpräsident David Ben Gurion erklärte auf der dreijährigen Konvention der Bne Brith, er g’aube daran dass die nordamerikanische Ju denheit, überleben werde doch hänge ihr Fortbestand von einem ernsteren Studium des Hebräischen ab. Er forenaraxters noenswn- «««-*- l h dass AUja der amerikanischen Juden nach Unrecht waren. ] T. 3(,, orössere Aufmerksam- Boger könne sich ebenfalls ^el^eü Hiermit wolle er nicht sagen, so be nicht auf einen übergesetzlichen entschuldigenden Notstand berufen, da er sich in einer solchen Konfliktlage überhaupt nicht befunden und — subjektiv — aus ihm heraus auch nicht gehandelt habe- Der Angeklagte habe sich auch nicht im Nötigungsnotstand und nicht ira allgemeinen Notstand befunden. Weder sei er mit unwiderstehlich«- Gewalt oder Drohung mit einer gegenwärtigen und nicht abwendbaren Gefahr für Leib und Leben zu seinem Verhalten genötigt worden, noch haoe er Anordnungen in einem unverschuldeten, auf andere Weise nicht zu beseitigenden Notstand zur Rettung aus ein« Gefahr für Leib und Leb«i durchgeführt. “Unabdingbare Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmungen im Rahme« des sogenannten Befehtenotstandes ist es dass der Wille des Täters durch Gewalt oder Drohung ebeugt, ihm die Tat demnach wider seinen Willen abgenötigt worden ist. Dies ist jedoch nicht der Fall gewesen.” Bi sei nicht der Sinn der die Notstandslage betreffenden Paragraphen des Strafgesetzbuches, “das6 sich diejenigen, die sich unt« der Herrschaft des Nationalsozialismus Jahre hindurch in einflussreich« Stellung willig eine: Einrichtung des Terrors und der Willkür, nämlich d« Gestapo, bedient haben, mit dem blomerkte er. dass alle USA. Juden auswandern und sich in Lsrael niederlassen sollten. Dagegen ersuchte er die 1.300 De'egierten, ihre Kin der auf d!e Gymnasien und Universitäten in Israel zu schicken, denn „einige von dieesn würden im Lande bleiben“. Er gab auch zu bedenken. dass ein Besuch in Israel alle vier bis fünf Johre nicht genüge, um das Bewusstsein der Einheit des jüdischen Volkes zu sieh«n Ai’ssenminisf er Goida Meir nannte das amerikanische Judentum die „Reserve“ für das Judentum und die Alija. Sie verwies auf das .Drama des israelischen Lebens“ und betonte die innige Verbundenheit zwischen den Judenseen Hinweis auf eine für die gegebene Leibes- oder Lebensgefahr der Verantwortung für die Mitwirkung an schwersten Verbrechen sollen entziehen können, ohne ein Aeusserstes unternommen ru haben, sich von einer solchen Mitwirkung fernzuhalten.” Das Gesamtverhalten des Angeklagten biete keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass er etwa die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Notstandslage irrtümlich angenommen habe. Der Angeklagte Wilhelm Boger hat für den Strafantrag, der ihn mit lebenslanger Zuchthausstrafe bedroht, nur ein be lustigstes Lächeln. hei ten Israels und Nordamerika». Sie sagte voraus, dass die kommenden Zeiten engere Bande mit den USA-Juden und eine „bedeutende Alija junger Nordamerikaner erfordern würden. Die Delegierten fassten wichtige Resolutionen. Io ein« Resolution wird die Sowjetunion aufgefordert, die Vereinigung der durch de« Krieg getrennten Familie» -zu erlaube«, die religiösen und kulturellen Rechte der russischen Juden zu respektieren und den Antisemitismus in der USSR zu bekämpfen. Eine andere Resolution bevollmächtigt die Organ sation. neuerlich um die Senator ielle Ratifizierung der ÜN- Konvention üb« Völkermord aus Gründen der Rasse oder Religion bemüht «u sein. Ein weiterer Beschluss richtete an den USA.Kongres6 das Ersuchen, den vorgeschlogenen Zusatz zum Gesetz der Exportkontrolle zu billigen, der es deti amerikanischen Kaufleuten verbieten würde, die Fragebogen des Arabischen Boykotte büros auszufüllen. <ITA) MOEBELHAUS WATERMANN Das Haas der 3 Gesehftt te mit der grösste« AeewabJ. SARMJENTO 11 «7 T„ E. 35 1*33 CABILDO 2614 HAMPA 4979 fast Eeke TriwnvWatu Eigene Werkstätten Zahhiogserleichter unges Zuvorkommende fachmännische BediecHMg ESTUDIO JURIDICO INTERNACIONAL Dr. Hardi Swarsensky ASUNTOS EUROPEOS EXCLUSIVAMENTE ALLE ENTSCHAEDIGUNGSFRÄGEN Wiedergutmachung Lastenausgleich Rückerstattung lOEROSTIINDENi DIENSTAG, MITTWOCH and FREITAG von 16—1« Nhr L L: 83-2613 Günter Frey ASUNTOS ARGENTINOS ¥ SUDAMERICANOS Erbschaftssachen - Vertraege - Verwaltun gen - Miets-, Zivil- und Handeissachen T.E. 80-6930 PUEntflEOM 1190 *ss •*. UU NESti