Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 26 (1965)
- Issue
- 2101 (29.1.0965)
- Page
- [Seite 3] (sequence 3)
- Language
- German, Spanish
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Viernes, 39 tie f&nero de 1908 LÀ S E I« A N A ISRAELITA Año XXVI. — N* 2101 — S „Denn ihr wanddt das Recht in Galle und die Fruoht der Gerechtigkeit in Wermut.*' (Arnos 6/12) Schon die Römer, die dem formalen Recht die höchste Bedeutung in der Rechtsordnung zuerkannten, wussten zugleich, dass das höchste Recht das höchste Unrecht zur Folge haben kann („Summum ius, summa iniuria“). Die modernen Gesetze — des privaten und des öffentlichen Rechts — haben daher mit den Begriffen des ,Naturrechts“ und der „natiirli chen Reohtsgrundsätae“ der Moral und Menschlichkeit — den Regeln, die das Dasein und friedliche Zusammenleben von Menschen und Men sohengmneinschaften sichern — einen Platz in der Rechts. Ordnung eingeräumt, der nicht nur die Aufgabe hat, etwaige Lücken des Gesetzesrechts auszufüllen, sich vielmehr über das Gesetz selbst erhebt. Keine Reehtsausü-bung darf zum Reohtsmissbrauch führen! Diesen Prinzipien kommt im Völkerrecht eine weit ■grössere Bedeutung zu. Ge. mass der Charter der ^Vereinten Nationen“ gehören die Erhaltung des Friedens, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Sicherung der Menschenrechte zu den wichtigsten Grundsätzen des heute geltenden Völkerrechts. Die Sicherheit des Lebens und der Freiheit von Menschen und ihren Gemeinschaften gehört zu jenen international anerkannten Menschenrechten, deren Nichtachtung bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 als „Barbarei“ deklariert wurde. In der Bundesrepublik hat plan sich — nach der zwölfjährigen Epoche, in der die Befehle eines wahnsinnigen Diktators alleiniges „Grundgesetz“ gewesen ist — durchaus bemüht, eine Verfassung zu schaffen, welche alle Menschenrechte im demokratischen und sozialen Bundesstaat garantiert. Im Abvon Dr. MEIER TEICH MOEBELHAUS WATERMANN Das Hans der 3 Gescliäf te mit der grösstes Auswahl. SARMENTO 1147 T. E. 35 7033 CABILDO 2614 PAMPA 4979 fast Ecke Triunvirato Eigene Werkstätten Zahlungserleichterungen Zuvorkommende fach männische Bedienung schnitt I dieser Bonner Kon. stitution werden Vereinigungen und Aktionen, die sich „gegen die verfassungsmässige Ordnung oder gegen die Völkerverständigung richten“, ausdrücklich verboten. Nach Abschnitt II sind „Handlungen, die in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören insbesondere die Vorbereitung eines Angriffskrieges verboten“. Im selben Abschnitt wird bestimmt, dass ,,Kriegswaffen nur mit Zustimmung der Bundesregierung hergesteltl werden dürfen.“ Zu all diesen Grundsätzen des Privat- und Verfassungsrechts gibt es in Deutschland weitaus mehr als in jedem anderen Land eine reiche Literatur, mit vielfachen tiefgründigen theoretischen Begründungen. Besondere Organisationen, auch ausserhalb der hierfür zuständigen Fakultäten und sonstigen wissenschaftlichen Institu tionen, befassen sich in Klubs. Fachzeitschriften und in der allgemeinen Presse mit der Theorie aller dieser Rechtsfragen. Einen interessanten Gegensatz zur gewaltigen Fülle der theoretischen Erörterungen und Auseinandersetzungen über jeden Punkt der schriftlichen Verfassung und seine entsprechende Anwendung bildet das Verfassungsrecht in Grossbritannien. Im wesentlichen gibt es dort überhaupt keine geschriebene Verfassung. Auf Grund einiger uralter „Deklarationen“ — die „Magna Charta“ von 1215, die berühmten „Rechtspetitionen“ aus dem Jahre 1628 und die „Habeas- Corpus Akte“ von 1679 — hat sich eine Tradition entwickelt, die strenger eingehalten wird als jede Schrift liehe Konstitution in irgend einem Staate der Welt. Dort entscheidet die Praxis: die höchste Garantie aller demokratischen Individual- und Menschenrechte. Die Deutschen waren aber unter allen Regierungssystemen nur grosse Theoretiker, durchaus aber schwach und widerwillig in der praktischen Anwendung der verfassungsmässigen Grundrechte. Bismarck, ihr bisher grösster Staatsmann, hat den Parlamentarismus ‘verhöhnt; bekannt ist sein Ausspruch; ein Leutnant und zwölf Mann reichen doch aus, die Abgeordneten wegzujagen. Eine Reaktion des deutschen Volkes auf eine solche Massnahme hielt er eben für ausgeschlossen. Unter den weiteren Kanzlern der wilhelminischen Aera galt die gleiche Mentalität; der Verachtung und Verächtlichmachung aller verfassungsmässigen Rechte. Die „Weimarer Verfassung“ von 1919 war eine der mo- Teppichhaus - M. Hochberg UNERREICHTE AUSWAHL AN HANDGEKTUPFTEN TEPPICHEN IN ERSTKLASSIGEN QUALITÄTEN FUER JEDES GEMUETLICHE HEIM. Eigene Fabrikation — Unverbindliche Vorführung Auf Wunsch Zahlungserleichternngen MASCHINENTEPPICHE IN ALLEN FARBEN UND GROESSEN. AUSLEGEN VON APPARTEMENTS MIT REIN WOLLENEM VELOUR. 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Wiederum aber hat es sich — bei nicht wenigen Gelegenheiten, wenn es galt, diese Rechte praktisch durchzusetzen — gezeigt, dass der von den Na zis offen verkündete Grundsatz „Reoht ist, was dem Staate nützt“ auch in der Bundesrepublik gilt, wenn auch in getarnter Form und ... unter Berufung auf die .verfassungsmässigen Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit‘. Wissenschaftler und Techniker, die wegen des internationalen Verbotes seitens der Siegermächte keine Möglichkeit haben, die Produktion neuer Waffen und Todesmaschinen in der Bundesrepublik fortzusetzen, verdingen sich — nach alter deutscher Praxis: zu eigenen Gunsten und zu Gunsten der Landesherren — jedem fremden Staat, ohne jede moralische Hemmung. Wenn diese typischen Landsknechte mit ihrer verbrecherischen Arbeit in fremden Diensten dazu noch ihrer „Ideologie“ dienen können, Hitlers nur teilweise durchgeführte „Endlösung der Judenfrage“ einer wirklichen totalen Endlösung zuzuführen, dann hat ihr deutsches „Gemüt“ auch die nötige Genutuung. Hinzu kommt die ominöse „Hallstein - Doktrin“, die wohl der USSR und anderen Staaten gegenüber nicht an. gewendet wird, in diesem Falle aber als offizielle Ausrede der Regierung angeführt wird; die arabischen Staaten sollen und dürfen nicht „gekränkt“ werden; sie könnten sonst Ostdeutschland anerkennen. Dass halboffizielle, konsularische und ökonomische Beziehungen zur deutschen Sowjetzone von allen arabischen Staaten längst aufgenommen wurden und gepflegt werden, darüber geht man in der Bundesrepublik stillschweigend hinweg. Schliesslich gibt es in der Bundesrepublik weite Kreise des aller Entnazifizierung und Entmilitarisierung zum Trotz wiederauferstandenen, alldeutschen .Herrenvolks. Militarismus', die ihre Zukunftsträume verwirklicht sehen, wenn in anderen Län dern diejenigen Vernichtungswaffen für sie selbst geschmiedet werden, die sie in der Bundesrepublik noch nicht produzieren dürfen. Der Einfluss dieser Kreise reicht zweifellos bis in die höchsten Regierungsstellen, die ja längst bereits die Aufhebung des Verbotes. Atomwaffen, Raketen usf. zu erzeugen, dringend fordern; und die wissenschaftlichen und technischen Vorbereitungen in Aegypten, ja sogar in der Schweiz und in anderen Ländern würden dann der Bundesrepublik die Möglichkeiten geben, sofort an diese fortgeschrittenen Vorarbeiten ihre „Tätigkeit“ anzuschliessen. Was unterscheidet dann die Bundesrepublik in die sam wichtigen Bereich vom Hitler-Regime? Letzteres bekannte sich offen zur „Macht ohne Moral"; die Bundesrepublik vertritt in diesem Falle „Reoht oilme Moral". Kanzler und Regierungsmitglieder, Vertreter öffentlicher Institutionen, Presseorgane, darunter auch die der liberalsten Kreise, winden und wenden sich, um der Weltöffentlichkeit zu beweisen, dass die individuellen Freiheitsrechte de nt scher Bürger, auch im Ausland, ihr Recht auf Freizügigkeit, ja sogar „die freiheitliche Ordnung der Bundesrepublik" verletzt würden, wenn man durch ein Spezialgesetz die im Ausland und besonders in Nassers Aegypten arbeitenden deutschen Raketen- und Atomforscher zwingen sollte, diese verbrecherische Tätigkeit einzustellen. So las man es auch seinerzeit in der Weimarer demokratischen Republik als es darum ging, die „demokratischen Freiheiten“ der nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei Hitlers zu „respektieren“, bis es dieser — mit Hilfe derselben demokratischen Freiheiten — gelungen ist, Gesetz und Recht. Freiheit und Freizügigkeit, Verfasung und Moral, ja sogar das Recht zu leben endgültig zu vernichten. So „sicherte" man damals verfassungsmässig die Freiheit, Manschen und ganze Völker -zu entrechten und grausam zu vernichten. Dass Nasser, genau so wie seinerzeit Hitler unter dem Schutze der Weimarer Verfassung, offen erklärt, dass die in seinen Diensten stehenden deutschen Wissenschaftler und Techniker die grausigen Waffen ausschliesslich zu dem Zweck erzeugen, damit er das jüdische Volk und den jüdischen Staat vernichten könne; dass also diese deutschen Landsknechte an einem Völkermord mitarbeiten, — dem, seit dem Nürnberger Prozess und Urteil schwersten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit —, das alles stört nicht die deutsche Regierung und Oeffentlichkeit, LA SEMANA ISRAELITA SEMANARIO INDEPENDIENTE R*. Aires — PUEYRËDON 2190. 1? izq. — T. E. 83-2613 I i 28. Januar 1965 26. Schwat 5725 für „Rechte und Freiheiten“ einzutreten, die dieses höchste Verbrechen ervnöglit heu sollen. Die sozialdemokratische Opposition tut ihre Pflicht, protestiert und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf überreicht. Kanzler und Parlamentsmehrheit geben aber ihren „rechtlichen Bedenken“ den Vorrang. Letztens hat man in der internationalen Presse festgestellt, dass auch österreichische Wissenschaftler und Techniker zu den gleicnen Zwecken in Nassers Diensten stehen. Und auch die österreichische Regierung, in der auch sozialistische Minister massgebenden Einfluss ha. ben, vertreten das gleiche „Recht ohne Moral“: die .„Freiheit“, Völkermord vorzubereiten. Unbegreiflich ist das Verhalten der grossen Weltmächte. Die Kommunisten bedienen sich — gemäss machiavellistisohen Grundsätzen — jeglichen Mittels, um den Vorderen Orient ihrem Weltblock anzusch liessen, und sind daher bereit, auch dem neuen Hitler Waffen zu liefern, um dieses Ziel zu erreichen. Die Westmächte aber -halten sich an die Tattik, die Vernichtungspläne Nassers und der anderen arabischen Staatsmänner zu verharmlosen, überhaupt nicht ernst zu nehmen, ge nau so wie sie jahrelang auch Hitlers ähnliche Drohungen als nicht ser. osa Prahlerei abzutun sich bemühten, bis es zur Kataster»' pire kam. Es irren die Mächte, weh. che glauben, dass sie dem Unrecht und der Völkerver^ nichtung iirren Lauf lassen können, solange sie nicht; selbst tödlich bedroht sind. Wir leben bereits in der Epoche, in der alle Bewohnet? dieses Planeten das allen gemeinsame Schicksal ' teilen müssen: menschenwürdig zu leben — oder menschenwürdig unterzugehen. Es ist ein tragisches Verhängnis, dass es wiederum die Deutsche»» sind, die den Flammentod: der Götterdämmerung vorbereiten, wobei das jüdische Volk das erste Opfer sein soll. Wird die Weltöffentlichkeit, in Ost und West, nicht; endlich einsehen, dass sie einen neuen Totalitarismus —■ ganz nach der Art und miß den völkervernichtenden Zielen Hitlers — rechtzeitig verhindern muss, um nicht eine noch grössere Menschheitstragödie als die der vierziger Jahre dieses Jahrhunderts anbrechen zu lassen? Sein oder Nichtsein jedes einzelnen Volkes ist eine att* gemeine Menschheitsfrage. (Aus „Die liberale 55 Rundschau“, Tel Aviv) BANCO AMERICANO ISRAELI DEPOSITOS en URUGUAY 2 Para toda transacción | bancaria relacionada con su estada y. veraneo en el Uruguay, esta* a sus órdenes su amigo* y consejero Plaza Matriz: RINCON 549 - Teléfono 80000 Y una amplia red de entidades afiliadas en los Estados Unidos, Suiza e Israel. BANCO ESTUDIO JURIDICO INTERNACIONAL Dr. Hardi Swarsensky ASUNTOS EUROPEOS EXCLUSIVAMENTE ★ ALLE ENTSCHAEDIGUNGSFRÄGEN Wiedergutmachung Lastenausgleich Rückerstattung UER0STUNDEN: DIENSTAG, MITTWOCH und FREITAG von 16—18 Uhr T. 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