Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 24 (1963)
- Issue
- 2037 (8.11.1963)
- Date
- 1963-11-08
- Page
- [Seite 7] (sequence 7)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
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Wagogen in Deutschland zerstoert rmmm Christentum und Nazismus Niedergebraitnt J)ßfl MttCî'tll rßt'lt! r svor der Brandstiftung * min».•'my* #!?sS llkommes ausgebrannt sind unvereinbar, sagte Bormann Nationalsozialistische und christliche Auffassungen sind unvereinbar. Die christlichen Kirchen bauen auf der Unwissenheit der Mercchen auf und sind bemüht, die Unwissenheit möglichst weiter Teile der Bevölkerung zu erhalten, denn nur so können die christlichen Kirchen ihre Macht bewahren. Demgegenüber beruht der Nationalsozialismus auf wissenschaftlichen Fundamenten. Das Christentum hat unveränderliche Grundsätze, die vor fast zweitausend Jahren gesetzt und immer mehr zu wirklichkeitsfremden Dogmen erstarrt sind. Der Nationalsozialismus dagegen muss, w'enn er seine Aufgabe auch weiterhin erfüllen soll, ste'ß nach den neuesten Erkenntnissen der wissenschaftlichen Forschungen ausgerichtet werden .. .. Aus der Unvereinbarkeit nationalsozialistischer und christlicher Auffassungen folgt, dass eine Stärkung bestehender und jede Förderung entstehender christlicher Konfessionen von uro abzulchnen ist. Ein Unterschied zwischen den verschiedenen christlichen Konfessionen ist hier nicht zu machen. Aus diesem Grunde ist daher auch der Gedanke»einer Errichtung einer evangelischen Reicbäkirehe unter Zusammenschluss der verschiedenen Evangelischen Kirchen endgültig aufgegeben worden, weil die Evangelische Kirche uns genauso feindlich gegenüberstcht wie die Katholische Kirche. Jede Stärkung der Evangel;i3chcn Kirche würde sich lediglich gegen une auswirken... .. Zum ersten Male in der deutschen Geschichte hat der Führer bewusst und vollständig die Volksführung selbst in der Hand. Mit der Partei, ihren Gliederungen und angeßchloinenen Verbänden hat der Führer sich und damit der deutschen Reichsführung ein Instrument geschaffen, das ihn von der Kirche unabhängig macht. Alle Einflüsse, die die durch den Führer mit Hilfe der NSDAP ausgeübte Volksführung beeinträchtigen oder gar schädigen könnten, ml'nsen außgeschaltet werden. Immer mehr muss das Volk den Kirchen und ihren Organen, aen Pfarrern, entwunden werden. Selbstverständlich werden und müssen die Kirchen, von ihrem Standpunkt betrachtet, sich gegen die Machteinbusse wehren. Niemals aber darf den Kirchen wieder ein Einfluss auf die Volksfühlung eingeräumt werden. Dieser muss restlos und endgültig gebrochen werden. Nur die Reichsführung und in ihrem Aufträge die Partei, ihre Gliederungen und angecchlossenen Verbände haben ein Recht zur Volksführung. Ebenso wie die schädlichen E'nflüsse der Astrologen, Wahrsager und sonstigen Schwindler ausgeschaltet und durch den Staat unterdrückt werden, musß auch die Einfluasmöglichkeit der Kirche restlos beseitigt werden. Erst wenn dieses geschehen ist, hat die Staatsführung den vollen Einfluss auf die einzelnen Volksgenossen. Erst dann sind Volk und Reich für alle Zukunft in ihrem Bestände gesichert. Wir^würden die Fehler, die in den vergangenen Jahrhunderten 'dem Reich zum Verhängnis wurden, wiederholen, wenn wir nach dem Erkennen der weltanschaulichen Gegnerschaft der christlichen Konfessionen jetzt noch irgendwie zur Stärkung eher der verschiedenen Kirchen beitragen würden. Dar? Interesse des Reichs liegt tieht in der Ueberwindung, sondern in der Erhaltung und Verstärkung des kirchlichen Partikularismus. M. Bormann, Reichsleiter JTE ,-urde zit' m... menkuch es wurde weit «v uterieilen tzen und rntisches errichten, ¡ngen, die i, sind in in der Deutschen Bundesrepublik jäclinche Friedhöfe geschände: worden und andere Zwischenfälle zu verzeichnen gweßen. Man kennte dies noch als Auswirkungen der Vergangenheit interpretieren. Wenn aber ein deutscher Professor davon spricht, dass die Verfolgung der Juden eine Kriegsmasßnahme war, und wenn andere sich darum bemühen, di« historischen Tatsachen zu verschleiern und den Weg der Wiedergutmachung zu erschweren, wenn SS-Verhihde Feste feiern dürfen und andere bedenkliche Vorfälle auf die Existenz eines Neonazismus hindeuten, eo darf man das alles nicht übersehen. Wir müssen es auch alß eil bedauerliches Zeichen ansehen, dass deutsche Wissenschaftler und Techniker, wahrscheinlich auch zahlreiche Militärs, in Aegypten und anderen arabischen Ländern tätig sind, um dort an den Racheplänen der Feinde Israels teilzunehmen und bei der Herstellung von Waffen mitzu wirken. Die Erinnerung an das. w£n geschehen ist, soll n;cht nur bei uns Schmerz und Trauer hervorrufen, sondern auch im deutschen Volk erneut dao Bewusstsein seiner Verantwortung und das Gefühl für die Notwendigkeit erwecken, dass mit dieser Vergangenheit gebrochen werden muse. Noch immer laufen zahlreiche Mörder frei herum. Noc himmer sind hohe Amtsstellen in der Verwaltung, Diplomatie und Justiz mit belasteten Nazis besetzt. Noch immer warten Ze:u>- taviiende von Opfern der Verfolgung auf ihre materielle Wiedergutmachung. Das ist die Situation heute. '-i. - - - Synagoge in Danzig Synagoge in Koenigsberg Als sie dl» Tore erbrachen, standen die Herzen «til* Und da«; Grauen war «o, dass sie schweigend erstarrten Phantome kamen, die, blicklos, sie narrten — Und mancher nicht mehr vergessen will Wie Sterbende Tote zum Acker karrten ... Und es kamen heraus in schleppendem Schritt Die wenigen, die die N-acht überlebten, Die anderen aber, die Retter, bebten. So sehr ging der Durat der Verwesung mit. Der Totenhügel, der hassumwebten —. Was hier geschah, wer kann es vergessen —? Die Jahre, sie kommen, sie kommen und gehn. Doch für den, der die Bestie am Werke ger.ehn, let es immer, als sei es erst gestern geschehn Gewiss, die Zeit, so tagt man. heilt, Und wer irgend kann, soll den Henkern verzeihen — Aber sie folgen des Nachts uns in endlosen Reihen, Wir haben das Sterben mit ihnen geteilt. Kann man sich von der Erinnerung befreien —? Wir bauen an einer neuen Welt, In der der Mer.ach dem Menschen verbunden, Wir wollen vernarben sehen die Wunden, Wir hoffen, dass endlich ein Stern uns erhellt ■— Aber was lässt uns vergessen die schrecklichen Stunden-? Vor achtzehn Jahren schien endlich das Licht, Wir kamen von unten, aus letzten Tiefen, Von unten, wo zahllos die unseren schliefen — Verzeihen kann man, vergessen nicht — Die Toten, es ist, alß ob eie uns riefen ... KURT KAISER-BLUETH Noch 700 NS'Juristen Weil angeblich nur noch sechs belastete Richter und Staatsanwälte amtieren, erübrigt es sich nach Ansicht gewisser Leute, den Grundsatz der Unabsetzbarkeit von Richtern durch eine Verfassungsänderung aufzuheben. (Die Länder Hessen und Hanjburg haben im Bunrat einen entsprechenden Antrag eingebracht, nachdem der Bundestag bereits vor zwei Jahren in einer Entschliessung angekündigt hatte, er werde eine ..grundgesetzliche Entscheidung treffen, dass jeder Richter und Staatsanwalt, der ein unverantwortliches und unmenschliches Todesurteil verschuldete, sein Amt verliert", wenn er nicht binnen Jahresfrist freiwillig ausscheidet.) Abgesehen davon, dass selbst offizielle Stellen die Zahl von nur sechs belasteten Richtern und Staatsanwälten anzweifeln, hat jetzt Wolfgang Koppel, der 1960 mit der Schrift „Ungesühnte Nazi-Justiz“ hervorgetreten ist, in einer Dokumentation unter dem Titel ,,Justiz im Zwielicht“ neue Beweise für die Notwendigkeit durchgreifender Massnahmen gegen die NS-Richter aufgeführt. Nach einer gründlichen Untersuchung Geheime Staatspolizei Staatspolizeißtelle Mir.eben München, 27. März 1927 Betreff; Päpstliches RuncVchreiben über die Lage der Katholischen Kirche im Deutschen Reich. Papst Pius XI. hat an die Erzbischöfe Deutschlands ein Rundschreiben über die Lage der Kathol.nchen Kirche im Deutschen Reiche erlaasen, das bereits am 21. März 1937 von den Kanzrin der Kirche verlesen ■wurde und in der Zwischenzeit auch im Druck erschienen ist. Da das Rundschreiben hoehverrütcrbehe Angriffe gegen den nationalsozialistischen Staat enthält, wird folgendes angeordnet; 1. Sämtliche auaserhalb der Kirchen und Pfarrhöfe greifbaren Exemplare des Rundschreibens sind zu beschlagnahmen. Auch die im Besitz von Privatpersonen Vorgefundenen Einzelstücke sind einzuziehen. en eien Papst Druckschriften, die sich in Händen von Geistlichen befinden, worden von dicuer Massnahme nicht berührt. 2 Sämtliche Person:n, die sich mit der Verteilung der Schriften ausserhalb der Kirchen und Pfarrhäußer befassen, sind, soweit es sich nicht um Geistliche handelt, oofort festzun-chmen und umgehend dem Gericht zur strafrechtlichen Aburteilung zu überntellen. Ihre Entfernung aus der Partei, ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden wie DAF, ferner Handverh kammer und dergleichen, ist sofort zu veranlassen. 3. Kirchenblätter und kirchliche Am'ßbläiter, die das Rundschreiben abgedruckt haben, sind zu beschlagnahmen und auf die Dauer von drei Monaten zu verbieten. 4. Druckerei und Verlage, in denen das Rundschreiben hergestellt bzw. verlegt wurde, sind sofort zu schliessen. Die verantwortlichen Peracnen (Verleger, Drucker. Schriftleiter) sind unverzüglich hierher zu melden, damit von hier aus weitere Massnahmen gegen sie ergriffen werden können. * des Problems kommt Koppel zu dem Schluss, dass noch mindestens 700 belastete Richter und Staatsanwälte im Dienst sind! Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die gründlichste, die bisher zu diesem Thema erschienen ist. Auszüge aus Urteilen der NS-Gerichte und aus Personalakten einzelner Richter sind der langen Liste von Namen vorangestellt. Sie geben einen Einblick in die Methoden, mit denen während des „Dritten Reiches“ das Recht gebangt wurde, um Menschen wegen geringfügiger Vergehen dem Scharfrichter ausliefern zu können. Jede einzelne der Justizverwaltungen in den Bundesländern kann nachschlagen, welche Richter und Staatsanwälte in ihrem Bereich überprüft werden müssen. Koppel hat sich die Mühe gemacht, beschuldigte Richter und Staatsanwälte sogar städteweise zu registrieren. Um möglichen Irrtiimern vorzubeugen, führt er gesondert diejenigen Beamten auf, die versetzt wurden, ganz ausschieden, pensioniert wurden oder verstorben, und zwar wiederum nach Städten in alphabetischer Reihenfolge geordnet. Ein besonders Verzeichnis enthält die Namen der Juristen, die bis 1962 offenbar im Zusammenhang mit den gegen sie erhobenen Beschuldigungen vor Err«*ichen des Pensionsalters ausgeschieden sind, während eins andere Liste die Namen solcher Richter und Staatsanwälte nennt, die offenbar auch wegen ihres Alters pensioniert wurden. Eine gesondert« Rubrik führt beschuldigte Juristen an, die ausserhalb der Justizbehörden tätig sind. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Namen belasteter Beamter. die heutg in der politischen Justiz tätig sind oder als Staatsanwälte Ermittlungsverfahren gegen andere NS-Juristen (!) durchführten oder einstellten. Es würde den Rahmen sprengen, weitere Einzelheiten hervorzuheben. Praktisch bleibt keine Frage unberücksichtigt. Erwähnt sei nur noch Koppels Feststellung, dass in hohen Positionen mehr als doppelt so viel Beschuldigte zu finden sind als in den niederen. Trotz der grossen Zahl belasteter Richter hütet der Verfasser sich davor, die Justiz mit ihnen zu identifizieren. Er hobt hervor, dass es auch anständige Ricnter gab, die sich dem Justizterror w1dersetzten oder aus dem Dienst ausschieden. Für untragbar hält er alle Staatsanwälte, die unt^r Hitler in der politischen 3üstiz tätig waren und alle ehemaligen Sondorrichter, Sie sollten einem fairen straf- und dienstrechtlichen Untersuchungsverfahre1', unterworfen werden. Als Richtschnur schlägt der Verfasser der Dokumentation vor; „Wer nachweislich handelnd oder intellektuell an Humanitätsverbrechen mitgewirkt hat, muss, und war solcher Mitwirkung verdächtig ist, soll von jeglicher Tätigkeit bei staatlicher Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung und Jugenderziehung ausgeschlossen werden“. Die Berücksichtigung dieses Grundsatzes läge, so scheint es, nicht zuletzt auch im Interesse derjenigen Richter und Staatsanwälte, die entweder auf Grund ihres Alters überhaupt nicht mit der nationalsozialistischen Unrechtspraxis in Berührung gekommen sind oder die im „Dritten Reich“ keinerlei Schuld auf sich geladen haben. Koppel fordert eine Reinigung der Justiz jedoch insbesondere wegen der drohenden Verabschiedung der Notstandsgesetze. Er verwaist auf die bei einer Verwirklichung dieser Pläne entstehende ungewöhnliche Belastungsprobe für die Justiz und will damit wohl andeuten, dass sich die Gefahren für di-e Demokratie um ein Vielfaches vermehrten, wenn Richter und Staatsanwälte, die ihre Unfähigkeit zur Verteidigung demokratischer Traditionen schon einmal bewiesen haben, erneut über Zwangsgesetze verfügten. (Aus einer deutschen Zeitung)