Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 24 (1963)
- Issue
- 2036 (1.11.1963)
- Date
- 1963-11-01
- Page
- [Seite 2] (sequence 2)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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2 — Viernes, 1® rie Noviembre de 1913 LA SEMANA ISRAELITA AS« XXHT. — No. 2034 Vorbereitungen zum Pogrom (Schluss von Seite 1) den di« Bemühungen ter radikalen Elemente der NS¬ DAP damals im Zeichen der Ausschaltung der Juden auß dem deutschen Wirtschaftsleben. In diesen Kreisen war man zu der Ueberzeugung gelangt, dass der von den Nazis stets behauptete jiidiische Einfluss erst dann I wirklich gebrochen werden ■ keime, wenn sie aus der 'Wirtschaft eliminiert und veltetänidg isoliert sein würden. Deshalb galt eine »rosse Reihe der Verordnungen dieser Aufgabe, die Juden aus der Wirtschaft zu verdrängen. Verschieden« Berufsgruppen, die bisher noch mehr als andere verschont geblieben waren, wurden nunmehr erfasst: Zahnärz te, Dentisten, die jüdischen Beamten im obersch’esisehen Abstimmungsgebiet, Yermessungs - Ingenieure, Versteigerer, Börsenmakler, Patentanwälte sowie die noch nicht angeschlessenen Aerzte und Rechtsanwälte, die sämtlich bis zu einem bestimmten Termin ihre Funktionen niederlegen mussten. Durch die 5. Verordnung zum Reiehsbürgergesetz wurden die jüdischen Rechtsanwälte zu Konsulenten, die nur in jüdischen Sa eben zugelassen waren. Die jüdischen Aerzte durften nur »och Juden behandeln; sie wurden .jüdische Heilbehandler' genannt. Das Wort ,,Arzt“ blieb den KZ-Verbrechern Vorbehalten. Ekie weitere Gruppe antijüdischer Gesetze beschäf- Füllhalter REPARATUREN Spezi algeschaefi CORRIENTES 569 T. E. 49-5850 SPERRHOELZEK DIAZ VELEZ 5224 PUEYRREDON 2199 1? izq. nachm. 16—19 Ufer tigte sich mit steuerliche» Fragen, bei denen die Juden mit einer , Sonder bebandlung‘ rechnen durften. Eine ganze Reihe von Bestimmungen waren diesem Komplex gewidmet; Schuldner leiehterungeu, die gesetzlich vorgeschrieben waren, wurden den Juden nicht gewährt usw. Im Rahmen der wirtschaftlichen Bestimmungen ist denen eine erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, die sich mit der Registrierung und Erfassung der jüdischen Vermögen, Gewerbebetriebe, Geschäfte usw. befassten. Die Bestandsaufnahme des jüdischen Vermögens war eine wesentliche Voraussetzung für den von langer Hand vorbereiteten Raubzug, der mit der Kristallnacht erst auf breitester Basis in die Wege geleitet werden sollte. Ständig werden die Nazis erklären, die antijädi schen Aktionen, die im Zuge der Kristallnacht in ganz Deutschland registriert worden sind, waren sporadisch ausgelöst worden. Sie werden beharrlich bestreiten, dass es sieh um eine gelenkte Massnahme in grösstem Masstab gehandelt habe. Alles spricht gegen diese Lüge, die nur eine unter vielen ist, die von den Nazis erfunden, ausgesprochen und immer wieder verbreitet worden sind. Am 26. April 1938 wurde eine Verordnung „über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ erlassen, die im Reichsgesetzblatt Teil I, Seite 414 veröffentlicht worden ist. Bereits im Paragraphen 1 heisst es; ,.Jeder Jude hat sein gesamtes in- und ausländisches Vermögen nach dem Stande vom Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung gemäss den folgenden Bestimmungen anzumelden und zu bewerten. Juden fremder Staatsangehörigkeit haben nur ihr inländisches Vermögen anzumelden und zu bewerten“. Innerhalb dieses Paragraphen 1 befindet sich die Begriffsbestimmung, wer ein Jude ist, wobei auf den Paragraphen 5 des Reichs bürgergesetzes (Nürnberger Gesetz) Bezug genommen wird. — Auch der niebtjüdische Ehegatte eines Juden ist zur Meldung seines Vermögens verpflichtet; die Nazis stahlen alles, was und wo sie konnten. Mit Kleinigkeiten hielten sie sich noch nicht auf. Vermögen unter 5.000 RM waren nicht meldepflichtig. Im übrigen waren die Nazis streng darauf bedacht, dass ihnen kein Pfennig entgeht. In einem Allgemeinen vertraulichen Erlass des Reichswirtschafts - Ministers (Nr. 64, vom 14. 5. 1938) wurden die Behörden angewiesen, von einer Sicherungsanordnung nach dem Devisengesetz bei ausländieung‘, in jedem Sinn dieses Wortes. Di« wichtigsten die ser Bestimmungen sollen hier in Erinnerung gebracht werden; Am 5. Januar 1938 sehen Juden regelmässig | erging ein Gesetz „über die Gebrauch zu machen. In ei-! Aenderung von Familienner weiteren Verordnung i und Vornamen“. Di« vor der wurde der Begriff „jüdi- I nazistischen Machtergreischer Gewerbebetrieb“ ge-! fung erfolgten Aenderungeu schaffen, der sich nach der! der Familien- und Vorna- Person und der Beteiligung! men konnten widerrufen des Inhabers bestimmt; da- \ werden, wenn sie „nicht erbei sollte auch der tatsäch i wünscht“ waren. Auf Eidlich bestehende Einfluss von j Juden massgebend sein. Die; Registrierung dieser Gewer- | bebe triebe wurde angsordnet. In dieser Verordnung,! der dritten zum Reichsüürgergesetz, findet man auch die u. W. erstmalige Anordnung einer besonderen Kennzeichnung jüdischer Betriebe, zu welcher der Reieftswirtschaftsminister gemeinsam mit dem Reichsminister des Innern und dem Stellvertreter des Führers ermächtigt wurde. In diesem Zusammenhang sei von uns zelheiten sei hier nicht ein gegangen, da die Absicht | dieses Gesetzes klar war, Juden, die nichtjüdische Namen angenommen hatten, als Juden allein schon durch ihren Namen zu kennzeichnen. (Viele Juden hatten ihren Vornamen Abraham in Adolf umändern lassen, um nur ein Beispiel anzugeben). Durch einen Erlass des Reichsministers des Innern über den Widerruf von Namensänderungen, der bereits drei Tage später dem zitierten Gesetz folgte, wurden auf die Einschaltung des! Bestimmungen über das an- Reichsinnenministeriums besonders aufmerksam gemacht. Knappe drei Wochen später wurde das Gesetz „zur Aenderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich“ erlassen, in welchem den Juden der Betrieb verschriener Gewerbe verboten wird. Im Artikel IIJ dieses Gesetzes heisst es; „Eine Entschädigung für persönliche oder wirtschaftliche Nachteile, die durch die Durchführung dieses Gesetzes entstehen, wird nicht gewährt“ . Wir haben die verschiedenen gesetzlichen und Verwaltungsmassnahmen. die zuwendende Verfahren erlassen. Damit war aber die für die Kennzeichnung der Juda/t erforderlichen Vorarbeit noch nicht abgeschlossen. Mehrere Erlasse im März und April ergänzten nur die bisherigen Anordnungen und di« bereits geschaffenen Möglichkeiten. Unmittelbar danach stellte eine neue Verordnung die Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe unter Strafe; ein deutscher Staatsbürger, der aus eigennützigen Beweg- I gründen dabei mitwirkt, den j jüdischen Charakter eines! Gewerbetriebes zur Irreführung der Bevölkerung oder der Behörden bewusst zu während des Jahres 1938 auf verschleiern, wird mit Zuchtwirtschaftlichem Gebiet er-! haus — in weniger schwe- Ias.sen worden sind hier mit ' re« Fällen mit Gefängnis — einige« wesentlichen Einzelheiten verfolgt, um zu zeigen, dass der grosse Schlag gegen dis wirtschaftliche Po- | sition der Juden, der nach! dem 10. Novemiber geführt I worden ist, mit deutscher Gründlichkeit vorbereitet | worden ist. Die Klarstellung; der geschichtlichen jfint- | Wicklung ist nicht nur eine i Spezialität der Historiker ■ oder ein Tummelfeld der Journalisten. Hier stehen bestraft. Ein Jahr war in jedem Fall a's Mindeststrafe angedroht. Langsam wurde der Kreits immer enger gezogen. Am 23. Juli 1938 erging die Dritte Bekanntmachung über den Kennkärtenzwang, der für alle Juden, die deutsche Staatsangehörige waren, bildend war. Die Kennkarte musste überall vorgelegt werden. Auf die „Eigenschaft als Jude“ musste wir vor einer eminent polij bei allen amtlichen Schrittischen und praktischen Auf- \ t€n unaufgefordert hingewie-; gäbe, um die Verantwort- 1 lichkeit fcstzuhalten und z.! B. auch auf dem Gebiet der Wiedergutmachung und Entschädigung den Zusammenhang zwischen de« nazistischen Unrechtsgesetzen und dem eingetretenen Schaden deutlich zu machen, wobei immer wieder unterstrichen werden muss, dass durch diese Entschädigungsgesetzgebung nur eai Bruchteil des wirklichen Schadens erfasst wird. Neben der Registrierung der j-üdischen Vermögen und deren ungesetzlicher Entziehung laufen parallel eine Fülle von Gesetzen und Rechtsverorduungen. die der Registrierung der Juden gal- ' ten, ihrer Isolierung von j der übrigen Bevölkerung! und ihrer leichteren ,Erfas-; sen werden. Damit war die Registrierung jedes Juden eingeleitet. Mit zwei weiteren Verordnungen wurde die Kennzeichnung der Juden und ihre klare Isolierung vervollständigt. Nur noch be stimmte Vornamen dürfen jüdischen Kindern gegeben werde«, die vom Reichsminister des Innern festgelegt wurden. Juden, die andere Vornamen trugen, mussten ihrem Vornamen derf Namen Israel oder Sara beifügen. In einem langen Erlass folgte die Liste der Jüdischen Vornamen*, herausgegeben vom Reichsminister des Innern. Schon an seinem Namen sollte der Jude erkennbar sei«, die späteren Zwangs-, Deportations- und Mordaktionen wurden also systematisch vorbereitet, wobei das Reichsministerium des Innern die vorbereitenden Arbeiten zu leisten hatte und di« erforderlichen Massnahmen traf. Anfang Oktober erging die berüchtigte Verordnung über die Reisepässe; alle Pässe wurden eingezogen. Fürs Ausland bestimmt« Pässe von Juden mussten mit einem ,,J“ versehen werden, sodass der Passinhaber sofort als Jude erkennbar sei. Es ist zwar eine Tatsache, dass die Anregung für dieses „J“ im Pass von gewissen schweizerischen Beamten ausging. aber es waren die Nazis, die diese Anregung sofort aufnahmen und in die Tat umgesetzt haben. Nur noch ein ergänzender Hinweis auf die Mitwirkung des Reiehsinnerfministeriums bei der Aktion zur Ausschaltung und Kennzeichnung der Juden, durch welche — ebenso wie durch die Vernichtung der jüdischen wirtschaftlichen Positionen und deren Kennzeichnung — die spateren antijüdischen Massnahmen ermeg.icht oder erleichtert worden sind. Im Reichsministerium des Innern gab es seit der nazistischen Machtübernahme ein ,Judenreferat'. In diesem Judenreferat arbeitete Dr. Hans Globke, Adenauers .rechte Hand', damals Oberregierungsrat im Reichs¬ und Preussischen Ministerium des Innern. Sämtliche Kommentatoren der beide« bekannten Kommentare zur Nürnberger Gesetzgebung waren hohe Beamte dieses Ministeriums (Dr. Wilhelm Stuckert und Dr. Han« Globke sowie Dr. Lösener und Dr. Knost). Bei den späteren Kriegsverbrecherprozessen wurde Dr. Globke in U SEMANA ISUE1ITA Semanario — apare«« los Viernes. Editado por Estrellas Editorial Ltda. Verantwortlich: Dr. Hardi Swarsensky Pueyrredón 2190 1? izq. T. E. 83-2613 Abono Preise: Argentinien; $ 100.— pro Quartal Ausl. $ 600.— jährl. Nürnberg gefragt, ob er etwas mit der Ausarbeitung der Bestimmungen über die Namensänderungen zu tun hatte. Er entgegnete: „leb befasste mich mit den Namensänderungen und habe alles, was irgendwie mit der Aenderung ven Namen zu tun hatte, bearbeitet“. Hierzu ist ein Kommentar überflüssig. — Dieser kurze Hinweis jedoch dürfte zur Genüge beweisen. dasts die Mitarbeit ■sehr vieler Amtsstellen und ihrer intellektuellen Leiter erforderlich war, um die „Endlösung“ vorzubereiten. Ohne diese einleitenden Massnahmen zur Ausgliederung der Juden aus dem deutschen Wirtechafts- und Volksleben hätte auch der das ganze Reichsgebiet erfassende Pogrom vom 9. und 10. November 1938 nicht durchgeführt werden können von allen weiteren Plünderungs- und Mordfeklzügen gegen das jüdische Volk nicht zu sprechen. — So hatten die verantwortlichen Behörden und Parteistellen alles vorbereitet, um lcszuschlagen, wenn sich nur ein günstiger Anlass biegen würde. Dieser bot sieh auch für die Nazis überraschend — bereits Anfang November. (wird fortgesetzt) PR0PIEDADES FRANKENBERG s. R. L. jerät Sie kostenlos und unverbindlich beim Kauf oder Verkauf von GESCHAEFTEN WOHNUNGEN HAEUSERN VIRREY DEL PINO 2262 T. E. 73-7887 JUDITH SCHENKOLEWSKI KULTUSSTICKEREIEN Schabbosdecken - TaJJiebeutel - Käppchen - Maz zot-Taschen - Hand und Maschinenstickerei von Bett- und Tischwäsche Dr. P. L RIVEHÄ 2585 (fr. Bebedero) T. E. 73-9155 JACOB LAPIDUS dipL Mahal NEUE ADRESSE VIAMONTE 2037. 4? B. 46-1716 und 48-2124 Dr. J. P. Kroll Biahar INNERE MEDIZIN n. RHEUMATISMUS Arzt am Hosp. 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