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Jüdische Wochenschau · 1963-07-12 · 2020 (12.7.1963) · p. [Seite 6]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
24 (1963)
Issue
2020 (12.7.1963)
Date
1963-07-12
Page
[Seite 6] (sequence 6)
Language
German, Spanish
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Besprechung über Wiedergutmachung I [TF R A TI IR H. Sw.:F—*10* deif'jetzten ERLEBNISSE UND ERKENNTNISSE EINER REISE Finanzfragen zu tun? Soll JL A JL^i *8. Fortsetzung) M. Sw.: — In den letzten ■Woche« und Monaten wurde besonders v.el über die Wiedergutmachung und die wei. Deren Pläne der Entsebädigungsgesetzgebung gespro eben und geschrieben, so dass es am Platz erscheint, über die direkten Besprechungen zu berichten, die auf Veranlassung der zuständige« Stellen vor sich gingen. Obwohl zwischen der Unterhaltung, die hier geschildert wird, und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung einige Monate verstrichen sind, dürften die Probleme ebenso aktuell geblieben sein wie sie es ü-bri gens seit langem waren. , Das Problem der Wiedergutmachung des dem jüdischen Volk wie den einzelnen Juden angetanen Unrechtes durch das Dritte Reich und seine nationalso ziajistische Regierung ist selbstverständlich weder ein absolut politisches noch ein rein juristisches Problem, auch kein finanzielles, wie es heutzutage von weiten deutschen Kreisen dargestellt wird. Das Problem hat viele Aspekte und ist ein hi. storisches wie es ein menschliches Phänomen spezieller Art, nur aus einer — vielleicht einmaligen — ganz konkreten geschichtlichen Situation geboren. Natürlich ist der Fragenkomplex mit einer Füll« von Sentiments umwoben, aber auch belastet: dem deutschen — oft bestrittenen — Schuldbewusstsein, dem Schmerz, der Trauer und dem Kummer um Millionen Brüder und Schwestern auf der Sei. te des jüdischen Volkes. Aber wir haben es auch mit Gefühlen der Erbitterung, der Rache, des gekränkten und verletzten Rechtsbewusstseins zu tun die nicht auf der einen Seite allein anzutreffen sind. Inzwischen sind auch viele Jahre seit dem Zusammenbruch des Dritten Reiches erfolgt, sodass manches in Verges senheit geriet, was vordem von Bedeutung war. Die Verhältnisse, vor allem die deutschen Verhältnisse ha. ben sich geändert, und damit sind wir bereits mitten in der Diskussion. Die Wiedergutmachung wurde von den alliierten Be Satzungsmächten, wenn auch in einer völlig uneinheitlichen Form, nach dem Krie. ge aufgenommen, weil die von den Nazis an den Juden begangenen Verbrechen nach einer materiellen Regelung verlangten. Eine ideelle Wiedergutmachung der grausamen Verbrechen war und ist nicht möglich. Als dann die westdeutsche Republik ihre Unabhängigkeit wiedereriangt hatte, war es für sie ein Akt der politischen Notwendigkeit, durch ein« umfassende Gesetzgebung das Unrecht auszuglei eben und damit vor der Welt Zeugnis dafür abzulegen, dass das neue Deutschland ein Rechtsstaat ißt, der von den Verbrechen mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln abrfiekt, die von der nationalsozialistischen Regierung im deutschen Namen und im Namen des deutschen Volkes begangen worden sind. Nach Abschluss der Gesetzgebung, die sowohl Wiedergutmachung wie Entschä. digung und Rückerstattung enthielt, konnte man viele Jahre hindurch Erfahrungen sammeln, die gute und schlechte waren die einen ehrlichen Willen zur Wiedergutmachung zeigten, ebenso häufig aber auch vermissen liessen. Von Seiten der westdeutschen Republik wurden sowohl an den Staat Israel wie an Individualgeschädig te sehr erhebliche Summen geleistet, auf die in den letzten Jahren von den zuständigen Amtsstellen wiederholt hingewiesen wurde. ,,Wir haben mehi gezahlt, als wir versprochen haben“, war eine häufige Redewen düng, mit der weitere Ansprüche abgelehnt oder aber begrenzt werden sollten. Jedenfalls hatte sich durch Rechtsprechung wie durch Verwaltungspraxis gezeigt, das« trotz der ehrlichen Bemühungen des Gesetzgebers recht beachtliche Lücken und Mängel in der Gesetzgebung vorhanden sind, die zu sehr bitterem neuen Unrecht geführt haben, zur Ausschliessung der Ansprüche bestimmter Verfolgtengruppen, zur irrtümlichen Auflegung verschiedener Be griffe, usw. Alle diese Umstände haben bewirkt, dass seit einigen Jahren von einer notwendig gewordenen Ergänzung der Gesetzgebung, von einer Novelle oder einem .Bundesentschädigungsschlußsgesetz“, wie es offiziell heissen soll, gesprochen wird. Allen deutschen Amtsstellen. die hiermit zu tun ha ben. dem Parlament, der Regir-rung, den Ländern usw. wurden von allen Seiten Memoranden unterbreitet, in denen z. T. sehr gut begründete Vorschläge zur Abstellung groben Unrechte und zum Ausgleich berechtigter, bisher unberücksichtigter Forderungen gemacht wurden. Auch ein von mir vorgelegtes Memorandum fand Beachtung und Zustimmung, die sich aber bisher auch nicht konkretisiert haben. Während ursprünglich auf deutscher Seite dei gute Willen bestand, den Forderungen zur Verbesserung und Ergänzung des Gesetzes nachzugeben, sind die jüdi sehen Unterhändler in der letzten Zeit auf erheblichen Widerstand gestossen. auf dessen Urßachen noch zurückgekommen wird. Hierüber berichtete mir insbesondere Dr. Nehemia Robin son. der grösste juristische Experte auf diesem Gebiet und Berater Dr. Nachum Goldmanns. Im Einvernehmen mit beiden führte ich meine Unterhaltungen in Bonn mit dem Vorsitzenden de.3 zuständigen Ausschusses ANLAESSLICH DES 150. JAHRESTAGES SEIT DEM JUDENEDIKT VOM 10. JUNI 1813« dem Beginn der Emanzipation des bayerischen Judentums. erscheint in Kürze im Dr. Olzog-Verlag (vorm. Isar Verlag) München und Wien das Werk von: STEFAN SCHWARZ Juden in Bayern im Wandel der Zeiten mit einem Vorwort des bayerischen Ministerpräsidenten ALFONS GOPPEL. Es ist ein Buch, welches die Geschichte d?r Juden in Bayern aufgrund bis jetzt unveröffentlichten Aktenmaterials schildert. Namhafte Profeesoren und Historiker schreiben nach Ueberprüfung des Manuskripts: „Schwarz kann Anspruch darauf erheben, die erste erschöpfende Gestaltung des Judenedikts geschaffen zu haben“. — „Das Buch verdient, ein Standardwerk zur Geschichte der Jude« in Bayern zu wTerden. „Das Werk ist nicht nur lecenswert, sondern auch zum Nachdenken anregend.“ „Das Werk verdient die weiteste Verbreitung.“ für die Wiedergutmachung des Deutschen Bundestages, einem Manne, an dessen guten Wille« und rechtschaffenen Denken nicht zu zwei fein ist. Ob der Parlamentsausschuss die politische Durchschlagskraft besitzt, um sich über die vorhandenen starken Widerstände hinweg- und durchzusetz:n, muss abgewartet werden. Da wir une kannten, war eine Atmosphäre echten-Ver trau-ens gegeben. Selbstverständlich war ich mir darüber im klaren, dass von dieser Besprechung die Entscheidung über die Zukunft des Entschä digungsreebtes nicht abhängig sein werde, wenn man auch niemals wis sen kann, welche Ergebnisse erzielt und welche Einflüsse geltend gemacht werden. Im folgenden kann die mehr als zweistündige Unterredung nicht in allen Einzelheiten wiedergegeben wer den, jedoch seien einige der Kernfragen unterstrichen. Zunächst wurde hervorgehoben, dass die Wiedergutmachung (und Entschädigung) kein Geschenk der deutschen Regierung oder des deutschen Volkes seien, sondern die Wiederherstellung des in einer bisher unbekannten Weise geschändeten Rechtes ermöglichen sollten. Wir hatten auch keine Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der Leistungen, die bisher erfolgten und die für die Zukunft erwartet werden. Der Hinweis deutscher Amtsstellen auf die bereits geleisteten hohen Beträge reflektiert doch nur den Umfang der Verbrechen, die während deo Dritten Reiches begangen worden sind. Die Wiedergutmachung hat die Deutschen weit mehr als die Juden begünstigt, wende ich ein. Es ist doch klar, dass ohne dieses billige Entreebillet, das in die internationale Gesellschaft zurückführte. der deutsche Wiederaufstieg und die neue deutsche Machtentfaltung unmöglich gewesen wären. Die Wiedergutmachung hat ferner die Situation aller Deutschen erleichtert, da nunmehr zwischen dem barbarischen Dritten Reich und der guten, gesitteten, rechtsstaatlichen Bundesrepublik unterschieden werde. Im Grunde genommen aber wa ren ee doch dieselben Deutschen, die als Nazis die Verbrechen begangen haben und die jetzt für die Wie dergutmachung zahlen. Ueber den Umweg der Wiedei’- gutmachung hat man die Zweiteilung in Nazis und Deutsche hingenommen, die aber letzten Endes unrichtig ißt. Aus welchem Grunde, so frage ich, wird die Novelle vom Finanzministerium au-sgearbeitet? Ist die Wiedergutmachung des nazistischen Unrechtes ein Finanz Problem oder eine Sache des Rechtes? Aus diesem Grunde müsste das Gesetz vom Justizministerium vorbereitet werden. Eß geht hier nicht um Fragen der Zuständigkeit zwischen zwei Ministerien, sondern um die Verlagerung der Schwer punkte. Bei der Unterhaltung wird immer deutlicher. dass der Parlamentsausschuss dieselben Ge sichtßpunkte verficht, die hier vorgetragen werden. Natürlich handelt es sich Fragen der GERECHum TIGKEIT und nicht um Budget-Probleme. Das Finanz ministerium bringt „vernünftige“ Gesichtspunkte zur Sprache. Wir haben kein Geld, die Aufrüstung verschlingt Unsummen. Der Steuerzahler seufzt. Das Wirtßchaftswunder ist vor bei. Man kennt die Argumente der Finanzminister, wenn sie Gelder wollen oder wenn sie nicht zu zahlen beabsichtigen. Aber was hat das Problem der Wiedergutmachung mit Finanzfragen zu tun? Soll der Jude, der das Opfer unerhörter nazistischer Ver folgungen geworden ist, dafür bezahlen, dass die Bundesrepublik mit oder gegen ihren Willen aufrüßtet?! Das sind Fragen, die von Bonn bis Buenos Aires und überall auf der Erde diskutiert werden. Oder soll man die Fragestellung noch ganz anders formulieren? Haben die Deutschen nur so lange ihre Bereitschaft gezeigt, selbstverständliche Verpflichtungen zu übernehmen, wie sie aus politischen oder sonstigen Gründen hierzu gezwungen waren? Hört die Gerechtigkeit dort auf, wo es sieh um unangenehme Zahlungen handelt? Dass ohne das gesamte Wüedergutmachungsrecht jeder geschädigte Jude beßser gestellt worden wäre, ist klar. Man kann das heu te nicht mehr diskutieren. Man hat die Geltendmachung von Ansprüchen ven bestimmten und willkürlich festgelegten Fristen abhängig gemacht, durch die es zu einer Ausschaltung der eonst geltenden Fristen des bürgerlichen Rechtes gekommen ist. Warum will man die Fristen nicht noch einmal eröffnen, um hunder ten Berechtigten die Möglichkeit einer Neuanmeldung zu gestatten? In jedem Fall aber ist es erforderlich, die Feststellung der Ansprüche unabhängig von finanztechnischen Fragen vorzunehmen. Vielleicht kann der Schuldner, in diesem Fall die Bundeßrepublik, die Zahlungen nicht sofort und nicht in voller Höhe leisten. Soll sie um ein Moratorium bitten. Niemals aber kann das geschändete Recht wiederhergestellt werden, indem man finanziellle Gesichtspunkte einführt, um über haupt erst zu sagen, was Rechtens ißt und was nicht. Ohne Zweifel ist es — juristisch betrachtet — eine völlige Unmöglichkeit, dass der Schuldner von sich aus — und dazu noch einseitig — feststellt, was er zu zahlen für richtig hält und was nicht. Diese unglückselige Methode führt zu neuem Unrecht. Die Klärung dieser Vorfragen wäre erforderlich, bsvor man auf einzelne Probleme eingeht, auf die Einbeziehung aller Verfolgten, auch derjenigen, die erst nach dem 1, 10. 1953 aus Ländern hinter dem Eisernen Vorhang auswandern konnten. War es deren Schuld, dass sie früher diese Länder nicht verlaseen konnten? Sind sie deswegen von den Nazis weniger verfolgt worden als die anderen? Warum sollen diese Unglücklichen, die durch die Nazis alles verloren haben und verfolgt worden sind, auf einen Pauschalfonds angewiesen sein anetatt ihre ,vollen1 Rechte zu geniessen. Dsbei muss man wissen, dass ganze drei DM für einen Tag Haft gezahlt werden... Die Haltung die hinter diesen Versuchen steckt, aus finanziellen Gründen sich eeinen Rechts - Verpflichtungen gegenüber den Opfern der Verfolgung zu entziehen, ist Ausdruck einer Verantwortungslosigkeit: man hat es nicht mehr notwendig. Gerechtigkeit zu üben, zumal das Geld kostet, das heute für Atomausrüstung und Gasmasken nötige gebraucht werde... Mein Gegenüber widerspricht nicht. Aus seinen Blicken lese ist die Frage, warum die Juden schweigen. (wird fortgesetzt) ZUM FALL DES PATE Am Freitag, den 7. Dezember 1962, vormittags gegen 10 Uhr. entfaltet« ich auf dem Flugplatz von New York die monströse Ausgabe der „New York Times“ (eine ihrer letzten vor dem grossen Streik) und fand eine ganze Seite dieses Weltblattes, die der Entscheidung des jerusalemer Obergerichtes in Sachen des Pater Daniel alias Oswald Ruf. eisen gewidmet war. Nicht das Bild des Antragstellers Pater Daniel, sondern das des Gerichtsvorsitzenden, Oberrichter Professor Silberg. schmückte die Seite, denn die durch ihn veriautbarte Gerichtsentscheidung wurde in New York (nicht anders als in anderen Metropolen der westlichen Welt) als grundsätzlich bedeutend empfunden. Bereite anr. Abend desselben Tages wurde ich nach einem Vortrag in der Reformsynagoge Temple Sinai in Washington D. C. nach meiner Stellungnahme zu dem ierusalemer Urteil gefragt und von da ab gehörte diese Frage zu den stereotypen Diskussionsbemerkungeu in al'en Gemeinden, die ich in den USA besuchte. Wenige Stunden nachdem die Entscheidung des Obergerichteß in Jerusalem ge fallen war, trat in New York der Ausschuss der dortigen Rabbiner zusammen, dem Vertreter der Orthodoxie, der Reform und der Konser. vativen angehören und bestätigte seinerseits die Haltung des jerusalemer Gerichtshofeß, die ja auch für das Weltjudentum von einer grundsätzlichen Bedeutung ist. Der Fall, um den es hier geht, ist so bekannt, dass es genügt, die Fakten nur noch einmal kurz zusammenzufassen: Oswald Rufeisen, ein geborener Jude, der sich als Partisane um die Juden im Ghetto von Mir verdient gemacht hat, wurde in den Jahren der Nazi-Verfolgungen von katholischen Mönchen versteckt und trug zum Zweck der Tarnung auch ein Ordenskleid. Offenbar unter dem Einfluss der Mönche, deren menschliche Haltung ihren Eindruck auf Oswald nicht verfehlen konnte, bekehrte er eich zum Katholizismus und wurde selbst Mönch. Er trat dem besonders strengen Orden der Karmeliter bei, und auf seinen eigenen Wunsch wurde er in das Karmeliter-Kloster auf dem Karmel über Haifa versetzt. Nachdem Pater Daniel dort einige Jahre an- Scäßsig war. wobei er zuerst als ..temporary“ und dann als „permanente' resident“ amtlich geführt wurde, stellte er beim Innenministerium den Antrag, als „Oie“, das heisst als jüdischer Einwan. derer anerkent zu werden und die israelische Staatsbürgerschaft aufgrund des Rückkehrer-Gesetzes .,Chok Haschwut“ zuerkannt zu er. halten. Der Innenminister lehnte ab, und daraufhin reichte Pater Daniel einen Order cilßi-Antrag beim jerusalemer Obergericht ein, in welchem der Innenminister aufgefordert wurde, darzutun. warum er sich weigert, Pater Daniel, der sich als Jude im Sinne der Nationalität und ate katholischer Christ im Sinne der von SCHALOM BEN-CHOR Schenkt Euren Kindern BUECHER IN SPANISCHER SPRACHE AUS DEM VERLAG EDITORIAL CANDELABRO — Pasteur 351 Religion bekennt, die Staatsbürgerschaft aufgrund des Heimkehrer-Gesetzes zuzuerkennen. Die Oberrichter Silberg, Landau und Many wiesen den Antrag zurück und stellten fest, dass ein zu einer anderen Religion konvertierter Jude nicht einfach weiterhin als Jude geführt wer. den kann und im Sinne des Rückkehrer - Gesetzes nicht mehr als Jude anzusehen ist. Oberrichter Chaim Cohen distanzierte eich in einem Separat Votum von der Auffassung seiner Kollegen, wo. bei gerade er sich auf die Halacha, das Religionsgesetz. berief, welches das Judentum eines geborenen Juden als „character indelebi. lis“ auffaßst, als eine unverlierbare Eigenart, gemäss dem Grundsatz: „aphal-pi scheehata — Jisrael hu“ (wenn einer auch gesündigt hat, bleibt er ein Israelit.) ★ Das Innenministerium ist durchaus bereit, Pater Daniel, desßen jüdische Verdienste in der Vergangenheit unbestritten sind, die israelische Statsbürgerschaft anzuerkennen, aber nicht auf Grund des Heimkehrer-Gesetzes. Dieses Geßetzt vom 5. Juli 1950 stellt fest: „Jeder Jude hat das Recht, nach Israel einzuwandern“. Schon als dieses Gesetz verkündet wurde und vor mehr als einem Jahrzehnt den Grundgeßetzen des Staates Israel zuzuzählen war, stellte ich auf einer Pressekon ferenz dem damaligen Mini, sterialdirektor im Innenministerium. Herrn Schai, die Frage: „Wer ist Jude?“ Es ist heute kaum mehr zu glauben, dasß diese Frage damals von Herrn Schai und meinen Kollegen als Witz oder Scherzfrage aufgefasst wurde und ich zunächst einen Lacherfolg erzielte. Man hielt diese Frage für die Marotte eines „Jecken“, und ich konnte nur schwer mit der Auffassung durchdringen, dass une zwar im täglichen Leben im allgemeinen durchaus klar ist. ob wir es mit einem Juden oder mit einem Nichtjuden zu tun haben, dass die juristische Definition des Begriffes aber, insbesondere im Sinne dießes Gesetzes. überaus kontrovers sei. Die Zukunft erwies die Richtigkeit dieser Auffassung. 8 Jahre später am 20. Juli 1958, fasste das Kabinett einen Beschluss, in dem es hi-esß „Jedermann, der in gutem Giauben statuiert, dass er Jude ist und nicht einer anderen Religicngemein. schaft angehört, soll als Jude registriert werden.“ Vor ausgegangen war eine lang jährige Diskussion und Befragung jüdischer Experten in der Diaspora, orthodoxe und Reformrabbiner, Juristen und Schriftsteller, Hi storiker und Soziologen. Auch die Kabinetts-Interpretation vom Juli 1958 erwies sich noch als zu flexi bei, und man kam schliesslich in der Praxis zu der Auffasßung. dass Jude im Sinne dieses Gesetzes ist, wer von einer jüdischen Mutter geboren ist und kei ner anderen Religionsgemeinschaft angehört, oder wer „rite“ zum Judentum übergetreten ist. Die Schwierigkeit hei die ser Definition liegt darin, dafß der Begriff Jude, so wie er bei uns gehandhabt wird, sowohl die Nationalität (nicht zu verwechseln m HderSiaatsbm wie auch d>e " reist I, der Mat«»1 israelischen Bj11®! Rubrik , Relii ne gibt Mr nalität“, (Leom). bei israelischen gern jüdischen Gl Wort .Jehudi“ v wohl bei christhe muslemischtn Ai eben nicht moste römisch - kathol griechisch kathe den einfach merkt wird. Bürger mit dächtnis wissen diese Einrichtu fall ist. geht s den ersten Ir de.; Staates Isi Jizchak Grtohi erklärter MM te sich niemai ner der jüdisc registrieren 1 übrigens bei Zensus auch Di rioi abgelehnt 1 ebenfalls mit d Nationalität be die im Frage Volkszählung Rubrik der Reli rigkeit unausge Der Begriff i ist im Orient ni wie im Westen, ischamerikanisi geht von einem rakter der Pe aus. Man ist En Anglikaner ode Deutscher und oder Katholik, \ ligtnszugehörig de* Volkstum tisch. Wennglei gi<4 oft einen ii staudteil des ters bildet, eo ihrem Wesen übernationale nickt an das V buaden bleibt, n«jgt man ehe: gibs-ethniseke; sehen «twa die einen \olksstan ner Religion bil Märoniten ¡m ] eure besctidere osthehen Chn ihrem Volkstui nlc® anders -«mit ihre, Ker finde: Reste der an twn, di« von , ausgmg: Voii Gott. Dt« Göti lTn “le an besti rien gebuudej das Volk, da Territorium ]< Bot, Laudesi ,. -gottes dle*i Konzej in der hebp rh «halt *;r. Gestalt d vls»&5" wurde. ls . sagen; tonale *u« ‘ Ze»7eA iJS ín¿»l det d irst das'Vohlg de«n7fl Í : ^esetz: Es-, r^tz: \i€l?tch t ei5>iai j - tu, as tet%!,Jfhis S(v.°riale st'kindet.. set denv 1 d-at ju?atí°ii.

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