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Jüdische Wochenschau · 1962-06-01 · 1962 (1.6.1962) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
23 (1962)
Issue
1962 (1.6.1962)
Date
1962-06-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German, Spanish
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Vieroes, 1’ de Juni« de 19*2 SEMANA ISRAELITA A* 3 XXÏIT. No. 1?*S — 3 Theorien über Widerstand LA SEMANA ISRAELITA BISEMANARIO INDEPENDIENTE von B. B. SAMUEL Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das höchste deutsche Tribunal, hat sich in einer Entschädigungsangelegenheit mit hochpolitischen Fragen beschäftigt. Ein Handwerker — kein Jude übrigens —— hatte Entschädigungsansprüche mit der Begründung geltend gemacht, ihm sei wegen Widerstandes gegen die nationalsozialistische Herrschaft Unrecht geschehen. Der Mann ist wegen seiner politischen Gesinnung verfolgt worden; er hätte nach dem Entschädigungsgesetz Ansprüche, die ihm aber vom Bundesgerichtshof mit einer Begründung versagt wurden, die nicht einfach hingenommen werden darf. Dort heisst es: „Ein gegen eine bestehende Unrechtsherrschaft geleisteter Widerstand kann nur dann als rechtsmässig und demgemäss eine diesen Widerstand ahndende staatliche Massnahme nur dann als Unrecht im Rechtssinn angesehen werden, wenn die Widerstandshandlung nach ihren Beweggründen, Zielsetzungen und Erfolgsaussichten als ein ernsthafter und sinnvoller Versuch gewertet werden kann, den bestehenden Unrechtszustand zu beseitigen und in Bezug auf dessen Uebel eine allgemeine Wende zum Besseren herbeizuführen“. Ganz abgesehen von der schrecklichen Sprache, die kaum verständlich ist, enthält dieser Satz eine These, die zu scharfer Kritik Anlass gibt. Der Einzelfall, der nicht weiter bekannt ist. kann nicht zum Gegenstand einer allgemeinen Betrachtung gemacht werden, wohl aber das Prinzip, dass Widerstand nur rechtmässig sei, wenn Motiv, Ziel und Erfolg ernsthaft sind. Damit ist jedem Bürger die Möglichkeit genommen, einem Unrechtsstaat Widerstand entgegenzusetzen, den bürgerlichen Gehorsam zu verweigern, Zivilcourage zu beweisen, selbst kein Unrecht zu begehen und sich durch eine erkennbare Tat von den Verbrechern zu distanzieren, die im Unrechtsstaat begangen werden. Hier handelt es sich nicht um die Ausarbeitung philosophischstaatsrechtlicher Thesen die in Universitätskollegs besonders interessant und geistreich sein können, sondern um eine sehr reale und konkrete Angelegenheit, nämlich um den Widerstand eines Bürgers gegen die Unrechtshandlungen, die in einer so überreichen Zahl im Dritten Reich begangen worden sind. Dass ein Bürger des braunen Machtstaates aus der Ueberzeugung heraus, gegen ein Unrecht protestieren zu müssen, gehandelt hat, also einen anständigen Beweggrund und ehrbares Ziel verfolgte, müsste man wohl im allgemeinen als sicher unterstellen. Dass aber genügt dem hohen Bundesgerichtshof nicht. Er verlangt noch, dass die Tat, dass der Widerstand, dass die Empörung aussichtsreich sein muss. Der Wert oder Unwert einer Revolution, einer Gesinnung, einer Auflehnung gegen Unrecht kann wohl niemals vom Erfolg abhängig gemacht werden. Dann müsste gerade aus einem Unrechts- und Machtstaat ein „Rechtsstaaat“ schon deswegen werden, weil dieses Ungeheuer auf Erfolge hinweisen kann. Unter dem Gesichtspunkt der Erfolgsmöglichkeiten kann niemals die Handlung eines anständigen Menschen beurteilt "irden, der sich gegen Unrecht wendet. Diese Bundesgerichtshofs- Entscheidung ist geradezu ein Hohn auf jeden anständigen Menschen. Leider hat es hiervon im Dritten Reich nicht sehr viele gegeben. Natürlich war jeder Widerstand deswegen — weil es nur vereinzelte Anständige gewesen sind — hoffnungslos. Selbst die grossen Marschälle und Generäle haben doch eine Beseitigung des Gewaltregimes nicht bewerkstelligen können. Wer will beurteilen, ob sie jemals hierzu eine Chance gehabt haben. Das ist aber gleichgültig; der von den Generälen und Offizieren geleistete Widerstand war ein Versuch zur Beseitigung des Schandregimes, auch wenn der Versuch gescheitert ist oder nach Meinung anderer vielleicht immer zum Scheitern verurteilt war. Nach der bisherigen Rechtsprechung konnte sich niemand auf einen Befehl zum Unrecht berufen, wenn das Unrechte des Befehls erkennbar war. Sonst könnte niemals irgendeiner der vielen KZ-Sehinder abgeurteilt werden .Wollte man das neue Prinzip des obersten deutschen Gerichtes aber! akzeptieren, dann wäre dies I nicht nur ein Freibrief für die früheren, sondern auch für alle kommenden Vandalen und Henkersknechte. Denn wäre einer von ihnen diesen Befehlen nicht gefolgt, so wäre dies ein sinnloser Widerstand gewesen, wenn man der neuesten Doktrin des obersten Gerichtes folgen wollte. Man hat dem deutschen Volk vergeworfen, dass es allzu willig dem Hitler-System gedient und dessen Verbrechen geduldet habe. Wer dagegen gewesen sei, und vielleicht waren manche Leute dagegen, der hätte also sich geduckt, versteckt und ruhig verhalten müssen. Dieses Stillschweigen EIN GUTER RAT! Neukleidung zu Altpreisen! Grosse Auswahl an Herren - F ertigkleidunq aus früherer Anfertigung REICHHALTIGES: LAGER AN STOFFEN FUER MASSKLEIDUNG Ernst Koppel Herrenbekleidmf Maipú 484 L TEL 31-7845 HerrtMosstatbwf Maipú M2 TG. 3103S7 MALERARBEITEN Günter Stern, H. Rosenhain LEANDRO N. ALEM 2530 MUNRO T. E,t 795-8710 und 740-1925 4 4 4 : Teppichhaus - M. Hochberg [UNERREICHTE AUSWAHL AN HANDGEKi'UPFTEN > TEPPICHEN IN ERSTKLASSIGEN QUALITÄTEN [ FUER JEDES GEMUETLICHE HEIM. Eigen* Fabrikation — Unverbindliche Vorführung Auf Wunsch Zahlungserleichternngen MASCHINENTEPPICHE IN ALLEN FARBEN UND GROESSEN AUSLEGEN VON APPARTEMENTS MIT REIN WOLLENEM VELOUR. 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Nur das ist rechtens, was je mand unternimmt, wenn er Erfolgschancen hat. Ein Mann allein, der gegen das Unrecht angeht, kann nicht den ernsthaften Versuch zur Beseitigung des Unrechtszustandes unternehmen .. Anstatt die wenigen, die sich gegen das Hitlerreich auflehnten, während dies mit Gefahr verbunden war. als die anständigen Menschen zu feiern und anzu erkennen, die ihre Gesinnung im Trubel der Gesinnungslosigkeit nicht aufgaben, werden jetzt noch diejenigen prämiiert, die gesinnungslos genug waren, um im Angesicht des Unrechts zu schweigen. Gegen solche Fehlentscheidungen sollte sich eigentlich ein Proteststurm I erheben, in Deutschland versteht sich. Aber man nimmt diese Entscheidung mit einer unerträglichen Ruhe und Gleichgültigkeit hin. Vielleicht könnte n an doch erklären, dass Anstand immer Anstand bleibt, dass Recht immer Recht sein wird, auch wenn es nur wenige sind, die für Anstand und für Recht eintreten. auch dann, wenn es aussichtslos erscheint, sich gegen eine nicht anständige und ungerechte Umwelt zur Wehr zu setzen. Hakenkreuze Darmstadt. — In der Lichtenbergschule in Darmstadt wurden mit weisser Farbe mehrere Hakenkreuze auf die Gedenktafel für die Toten der beiden Weltkriege und an den Eingang zu einem Klassenzimmer geschmiert. Die Kriminalpolizeit vermutet, dass es sich bei der Hakenkreuzschmiererei um einen ,,Lausbubenstreich“ oder „Racheakt unpolitischer Natur“ handelt. (AWZ) IE VORSTELLUNG BEGINNT Auch in dieser Saison reisen wieder Künstler von Weltruf durch uns. WENDEN AUCH SIE SICH FUER IHRE REISEVORBEREITUNG VERTRAUENSVOLL AN: VIAJES GLOBUS j ALSiNA 1418 — Buenos Aires| Tel: 38-5880 — 1447 — 37-2660 f /WWVVW-*WWVWVWVWVVW**VWWWWVVWVWVWW*i INVERSION PRODUCTIVA . * . . 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