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Jüdische Wochenschau · 1962-03-23 · 1952 (23.3.1962) · p. Seite 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
23 (1962)
Issue
1952 (23.3.1962)
Date
1962-03-23
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German, Spanish
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¡i,- 8 Viernes. 23 de Marzo die 1962 LA SEMANA ISRAELITA Año XXIII. — No. 1952 ICHTSH Ein jüdisches Ehepaar lebte bis zum Ausbruch des zweiten Weltkrieges in Bielitz (Polen) und flüchtete am 2. September 1939 aus Furcht vor der drohenden nationalsozialistischen Ver folgung nach Lemberg.Nach der Besetzung Lembergs durch sowjetische Truppen wurde der Ehemann mit seiner Familie im September 1939 nach Sibirien deportiert und dort bis 1946 festgehalten. Nach seiner Freilassung kehrte er nach Bielitz zurück und wanderte 1949 nach Israel aus. Sein Antrag auf Entschädigung wegen erlittenen Gesundheitsschadens — er hat behauptet sich durch schwere körperliche Arbeit in der grossen Kälte Sibiriens Bronchialasthma und ein Herzmuskelleiden zugezogen zu haben — ist von der Entschädigungsbehörde abgelehnt worden. Diesen Bescheid hat er mit der Klage angefochten. Nach seinem Tode hat seine Witwe und Alleinerbin den Rechtsstreit fortgesetzt. Sowohl das Landgericht Wie auch das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz haben der Klägerin eine Entschädigung für die Gesundheitsschäden, die ihr Ehemann während des Lageraufenthaltes in Sibirien erlitten hat, versagt, weil ein adäquater ursächlicher Zusammenhang zwischen der den polnischen Juden drohenden Verfolgung durch die nationalsozialistischen Machthaber und den erlittenen Schäden nicht bestehe; es habe nicht vorausgesehen werden können, dass eine Flucht der jüdischen Bevölkerung Polens nach Ostgalizien die Festnahme und Verschleppung der Geflüchteten durch sowjetische Truppen zur Folge haben werde, zumal um jene Zeit in der Sowjetunion keine judenfeindliche Einstellung hervorgetreten sei, und auch die Beziehungen dieses Staates zur damaligen Reichsre- Portugiesiscke Kinder zeichneten Amsterdam. — Im Anne- Frank-Haus auf der Prinsengracht 263 in Amsterdam hat der portugiesische Gesandte in den Niederlanden eine Ausstellung von Kinderzeichnungen zu den Märchen der Anne Frank veranstaltet. Die ausgestellten Siebzig Zeichnungen wurden aus rund fünftausend Einsendungen zu einem Preisausschreiben ausgewählt, das der portugiesische Verleger des Tagebuchs veranstaltet hatte, um zu geeeigneten Illustrationen für das Märchenbuch zu gelangen. Im Gegensatz zu dem Tagebuch, das inzwischen in 36 Sprachen übersetzt ist, sind die Märchen der Anne Frank verhältnismässig unbekannt. In den Niederlanden erschien im vorigen Jahr ein Sammelband mit diesen Erzählungen unter dem Titel „Verhalen rondom het Achterhuis”. (AWZ) gierung zu einer derartigen : Verfolgung der jüdischen1 Flüchtlinge keine Veranlassung gegeben hätten. | Die von der Klägerin hiergegen eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof als begründet anerkannt (Urteil vom 25. Oktober 1961 Aktenzeichen IV ZR 101/61) und führte zur Aufhebung der oberlandesgerichtlichen Entscheidung. Aus den Gründen des bemerkenswerten Urteils des BGH veröffentlichen wir den nachstehenden Auszug. ..Die Würdigung der Ereignisse (durch die Berufungsinstanz) entspricht nicht den Rechtsgrundsätzen die die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes für die Abgrenzung des adäquaten Ursachen - Zusammenhangs entwickelt hat. Einen solchen Zusammenhang hat j das Berufungsgericht zutrefj fend angenommen, soweit es | sich um die Flucht vor dro- ’ henden Gewaltmassnahmen; handelte. Im Jahre 1939 hati ten die gegen die Juden ge-1 richteten Gewaltmassnah-1 men nach Umfang und Folj gen ein Ausmass erreicht, dass es gerechtfertigt ist, einer individuellen konkre- | ten Verfolgung die unmitteli bar drohende Verfolgung i gleichzustellen, j Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt daher i davon ab. ob die Möglich-! keit der Freiheitsentziehung durch russische Truppen oder Dienststellen so fern; lag, dass ein solcher Zusam-! menhang für die Begrün-! düng der Entsehädigungs- ' Pflicht ausscheiden muss.! Diese Frage darf nicht al- | lein nach dem Wissen eines j optimistischen Beobachters , beurteilt werden. Es ist ferner zu berücksichtigen, ob , die nationalsozialistischen | Machthaber, die die Verföl- ’ gungsmassnahmen im frühe-; ren Reichsgebiet, in Oester- : reich und in der Tschechoslowakei in Gang brachten und mit dem Einmarsch in Polen zahlreiche polnische Juden zur Flucht veranlassten, diejenigen Umstände kannten, die für die Berurteilung des nachfolgenden; Geschehensablaufs von Bedeutung waren. „Der Urheber solcher Bedingungen, die das schädigende Ereignis verursachten oder mitverursachten, muss den ursächlichen Zusammenhang gegen sich' gelten lassen, wenn er von seinem Standpunkt aus den Ablauf der Dinge erkannte. Diese Grenze, bis zu der dem Urheber einer Bedingung die Haftung zuzumuten ist, spielt im Entschädigungsrecht eine besondere Rolle, weil die damaligen Machthaber Ziele und Folgen ihrer Politik und der mit ihr verbundenen Gewaltmassnahmen weitgehend geheimhielten. Es würde der Gerechtigkeit widersprechen, bei der Begrenzung der Hafttung in dem eben erörterten Sinne dieses Wissen der damaligen Machthaber ausser Betracht zu lassen. Es genügt daher, wenn die für die Fluchtwelle in Polen verantwortlichen Machtha- Wie liegen die Feiertage im Jahre 5722? Mittwoch, den 18. April Donnerstag, den 19. April Freitag, den 20. April Sonabend, den 21. April Mittwoch, den 25. April Donnerstag, den 26. April Dienstag, den 1. Mai Mittwoch, den 9. Mai Donnerstag, den 7. Juni Freitag, den 8. Juni Sonnabend, den 9. Juni Donnerstag, den 19. Juli Mittwoch, den 8. August Donnerstag, den 9. August Freitag, den 28. September Erew Pessach 1. Tag Pessach 2. Tag Pessach Schabbat Chol hamoed 7. Tag Pessach 8. Tag Pessach — Acharon schel Pessach Gedenken des Aufstandes im Ghetto von Warschau Yom Haazmaut Erew Schawuot 1. Tag Schawuot 2. Tag Schawuot Fasten Schiwa assar be Tamus Erew Tischa be Aw Tischa be Aw Erew Rosch Haschäna be-r auf Grund ihrer Kenntnis vom Inhalt der mit der Sowjetunion getroffenen Vereinbarung über die Besetzung Ostgaliziens (Moskauer Vertrag vom 23. August 1939» die Gefährdung der jüdischen Flüchtlinge in dem Russland überlassenen Gebiet erkannten. Die nationalsozialistischen Machthaber sahen damals voraus, dass die Massen der jüdischen Flüchtlinge und ihre Bemühungen, in den Auswanderungsländern Fuss zu fassen Gegenaktionen der Regierungen dieser Länder und ihrer Bevölkerung gegen die Juden auslösen würden. Diese Folgen waren den damaligen Machthabern sogar erwünscht. Das zeigt der Erlass des Auswärtigen Amtes in Berlin vom 25. Januar 1939 in dem die Auffassung der damaligen Machthaber über die Judenfrage als „Faktor der Aussenpolitik“ den damaligen Vertretungen erläutert und auf solche Gegenaktionen hingewiesen wurde (abgedruckt in Band 32, S. 237 ff der Veröffentlichung des Internationalen Militärgerichtshofs Nürnberg). „Ob und welche Einzelschicksale aus dieser Gefenstand und für die Befährdung erwachsen konnten. brauchten die Urheber der Massenflucht nicht vorauszusehen. Es reicht daher aus, dass die damaligen Machthaber wussten, dass die Besetzung Polens durch deutsche Truppen zahllose Juden zur Flucht veranlassen würde, mit der Folge, dass sie einem ungewissen Schicksal und mannigfachen Gefahren ausgesetzt sein würden. Eine solche Gefährdung ergab sich ohne weiteres daraus, dass den polnischen Juden im wesentlichen nur der Fluchtweg nach Osten .und Südosten ofj handlung der in Ostgalizien eingedrungenen Flüchtlinge! durch die russischen Macht- | haber keine menschlichen j Gesichtspunkte, sondern lediglich Zweckmässigkeitserwägungen eine Rolle spiel- | ten. Diese Verhältnisse, die j die Lage der nach Galizien geflüchteten Juden kennj zeichnet, waren den natioi nalsozialistischen Machthabern bekannt“. In seiner weiteren Urteilsbegründung weist der BGH auf frühere Entscheidungen hin, so insbesondere auf seine in RzW 1960, Seite 303 abgedruckten Entschei- Aosgewählte'Jaffa-Apfelsinen ans Israel werden in einem grossen Warenhaus in Brussel iuoi Kauf angeboten. HILFERUF EINES JUDENFREUNDES Der Israel - Verband der Grossbäckerei usw. und ver- | Vertriebenen Nazi-Verfolg-1 anlasste sie, mir helfend bei; ten übermittelte folgende Zuschrift mit der Bitte um Veröffentlichung: Nachdem ich mich ohne jeglichen Erfolg an alle innerhalb der Bundesrepublik bestehenden Kultusgemeinden gewandt habe, bin ich aus gewissem Notstand heraus gezwungen. Ihnen meine Bitte vorzutragen. Wollen Sie bitte in Israel Nachforschungen anstellen, ob sich Personen ausfindig machen lassen, die aus dem; Maser Ghetto in Riga, Lett-1 land in der Zeit von 1941— Frühjahr 1943 zur Arbeits-1 leistung für die Jrholungs- ^Vach^iTalb1 tot ’g^prü heime Riga-Strand entsandt worden sind? Die bisherigen Bescheide mehr am Leben, erfüllten i mich mit tiefer Trauer. Ich! will es einfach nicht glauj ben, dass keiner des erwähn-1 ten Personenkreises, „Man ner wie Frauen“ nicht mehr Pflicht an, den damals mehr dem Liebeswerk beizustehen. Da der Verräter nicht | schläft, kam die Gestapo; und der SD dahinter und j verlangte von mir die na-1 mentliche Preisgabe meiner; Helfer. j Die schlimmsten Miss-! handlungen habe ich über | mich ergehen lassen. Meine ( Helfer habe ich nicht preisj gegeben. Nach längerer Un-i tersuchungshaft musste ich mich vor dem Sondergericht! in Riga wegen Judenbegün-! stigung und Verbrechens ge-1 gen die Nürnberger Gesetze \ verantworten. Das Urteil:; fünfjährige Konzentrationsj lager-Haft. Das» ich vorher; düngen, in der der Senat bereits ausgesprochen hat dass ,,es gerade für die Bejahung der Adäquanz nicht darauf ankomme, ob gerade mit einer menschenunwürdigen Behandlung am Internierungsort gerechnet werden muss; entscheidend sei vielmehr, dass ein Jude im Verlauf der Auswanderungsreise bei Beginn des zweiten Weltkrieges Misshelligkeiten und Gefahren jeder Art erwarten konnte. Es kommt hinzu, dass die Entschädigungsgerichte in der Regel ausserstande sind, der Frage naehzugehen. ob die Gefährdung der Verfolgten nach Flucht oder Auswanderung im Einzelfall durch menschliches Versagen so erhöht oder verstärkt wurde, dass von einem adäquaten Kausalzusammenhang nicht mehr gesprochen werden kann. Sinn und Zweck einer j raschen Abwicklung der! Entschädigung gebieten in diesen Fällen die Annahme j des Kausalzusammenban-! ges“. | Erregung in Kaire London. — Kairo hat eine heftige Kampagne gegen die Bemühungen Israels um Assoziierung mit dem Gemeinsamen Markt eröffnet. Dabei steht die Bundesrepublik im Mittelpunkt der Kritik der ägyptischen Presse. Die Gespräche Vizekanzler Erhards mit dem israelischen Finanzminister Eshkol in Brüssel haben in Kairo erhebliches Aufsehen erregt. Sie führten zu einer Demarche des Generalsekretärs der Arabischen Liga, Hassuna, beim Botschafter der Bundesrepublik, Weber. Die Presse bestätigt, dass Hassuna Aufklärung über die Haltung Bonns zu einer möglichen Assoziierung Israels mit der EWG erbat. Hassuna hat ernste Konsequenzen für die Beziehungen der arabischen Welt zu den EWG-Staaten für den Fall der Aufnahme Israels hingewiesen. gelt und heute ein lOOpro-;; Zentiger Krüppel bin. der an es sei niemand; Krüe|en ge^ muss, sei nur am Rande vermerkt. Keineswegs will ich mit I dem, was ich an Ihren Glau- | bensgenossen getan habe, 1 hausieren gehen sondern wie r rauen nieiuj sah es als rein menschliche am Leben und . Pflicht an, den damals mehr men sein sollen. Vielmehr; alg hilfsbediirftig€n Men glaube ich und hoffe, dass sie den Weg in die Freiheit und den Weg nach Israel gefunden haben. Zu benannter Zeit war ich als Leiter der Erholungsheime „Riga-Strand” tätig und mit der Instandsetzung der sehen ihr unverschuldetes Los unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten zu erleichtern, und nach bestem Können und Vermögen zu helfen. Mit gutem Recht stellte ich auf Grund meiner 100der unschuldig erlittenen Haft Wiedergutmachungsansprüche. Das Oberlandesgericht verlangte von mir Zeugen, welche bekunden kön- Heime beauftragt. Im guten i pr0zentigen Versehrtheit und Glauben hatte ich für die mir zugeteilten Arbeitskräfte bei der Intendantur Riga Verpflegung beantragt und auch nach dem iiblichen Satz erhalten. Als nach j nen, daSs ich tatsächlich im I geraumer Zeit die Intendan-; Erholungsheim Riga-Strand i dahinter kam'dass es I tätig war, und dort jüdische j sich um jüdische Mensch; Menschen betreut und ihnen handelt, hat man mir rundgeholfen habe. Falls ich keiweg weitere Zuweisung ver- | zeugen, beibringen kann, weigert und erklärt: „Indes-, kann jch aueh keinerlei Ent- $en in Deutschland Frau j Schädigung erhalten. Sie und Kinder hungern, wolle; ich wohl in Riga Juden mäj sten! Ich solle sie aus den; Tranktonnen des Erholungsj heimes Lido füttern. Dieses j unmenschliche Verlangen NEUERSCHEINUNGEN DES VERLAGES rv rr 0LAMENU TEL AVIV POB 3002 ISRAËL \Prof. Dr. H. Sternberg: < ► * Zur Gaschichfe for Juden in Czernowitz Kart. 3 — Kart. 2 — konnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren und war gezwungen, damit die armen Menschen nicht Not litten, Auswege zu suchen. Da es sich um rund 90 Menschen handelte, reichten mein Gehalt und Tagegelder bei weitem nicht aus, um die erforderliche Verpflegung heranzuschaffen. Darum setzte ich mich aller Gefahren zum Trotz mit massgeblichen Letten in Verbindung, so Direktoren vom Schlachthof, Fischerei, wollen, da ich unbedingt auf Zeugen, „mindestens zwei”, angewiesen bin. alles Erdenkliche versuchen, damit mir geholfen werden kann. Seit 10 Jahren kämpfe ich um mein Recht. Ohne Zeugen 'bin ich ein verlorener Manrt und muss mit Frau und Kind weiterhin ein kümmerliches Leben fristen-. Darum bitte ich nochmals, im Hinblick auf das, was ich damals für ihre Glaubensbrüder und Schwestern ge* tan habe, nunmehr alles daran zu setzen, dass ich durch Ihre Hilfe zu meiner Wiedergutmachung komme. Willy Daehmel, Sehelldorf bei Kempten (Algäu) Schloss Strasse L Reich illustriert Prof. Kamilo Landmann: Israel und die Juden dar Welt j SUBSKRIPTIONS-EINLADUNG: i GESCHICHTE DER JUDEN IN WIEN 'Herausgegeben von HUGO GOLD Gewidmet dem Andenken ven \ Prof. Dr. Zwi Perez Chajes Unter Mitarbeit der hervorragendsten Kenner der < > Geschichte der Wiener Juden. ERMA ESSIGTER SUBSKRIPTIONSPREIS: VOR Erscheinen . Nach Erscheinen . f » e $ 15 — 20.— Alle Zuschriften u. Anfragen sind ausschliesslich an den Verlag, Tel Aviv, P.O.B. 3002 (Israel) zu richten. Die Preise sind in Ü$A~Dolkrr angegeben. * i

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