Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 23 (1962)
- Issue
- 1940 (19.1.1962)
- Date
- 1962-01-19
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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- — Yiffnty, Jî: «'.« JT.»ero de l!)62 JÜDISCHE WOCHENSCHAU Afi« XXIII. — Ne. ]$4« Eine geftsehrliehe Legende »Sehiuss vo.i Seite 1) (< der Mitverantwortlichen) zu Hichtern ihrer eigenen Ve brechen ernannt, werden? Jin Gegensatz zur Auffas sung von Kranzbühler liegt ein sehr grosser Fortschritt in der Bildung internationaler Gerichtshöfe, deren Tätigkeit eine der entscheidenden Grundlagen fiir die Rehabilitierung der zivilisierten Welt und damit auch des deutschen Volkes gelegt hat. Den internationalen Gerichtshöfen ist es zu verdanken. dass besonders dem deutschen Volk das Empfinden für Recht und Unrecht wieder gegeben wurde. Wir vertreten auch, im Gegensatz zu der hier angegriffenen Auffassung, die Meinung, dass in den Ntirnj berger Gerichtshöfen ein ■ sehr erheblicher Fortschritt im Völkerstrafrecht zu er- < blicken ist. Dass die Ver-1 einten Nationen infolge politischer Umstände, die unser ■ Nachkriegsleben beschatten. | nicht imstande gewesen sind | auf derr. Wege der Kodifi- : zierung des internationalen Strafrechts fortzuschreiten, j ist gewiss bedauerlich. Das! ändert aber nichts an der wichtigen Funktion, die von den Internationalen Ge-1 riehtshöfen in Nürnberg tatsächlich erfüllt wurde. I vir. | Mit der These der Nürnberger Sieger-Gerichte setzen wir uns überhaupt nur, deswegen ausführlich aus-1 einander, weil hier eine neue : Legende entstanden ist, die Dr. FREY ABOGADO : 4 %. Zt. verreist ♦ ♦ PUEYRREDON 2190 ♦ 1’ 4 ♦ nachm. 16—19 Uhr f y~4 4 4 4- ♦ ♦ 4 -4-4- < RÉAL PEN! 4 Füllhalter ♦ REPARATUREN ♦ Spezialgeschäft? CORRIENTES 569 T. E. 49-5850 ♦ Ï 1-4-4- 4-4 -4-4- 4 -4- 4 4 Jaime Liebling;! S. A. í SPERRHOELZER j HOELZERj DIAZ VELEZ 5224; Tel.: 89-9349, 33-9305Î r-4-4-4-4-4-'4--4-4-4 4-4^-4-4-4-4-4-* w.w-v-v.w-w.-.^ PROPIEDADES > PRANKENBERG;! ’• berät Sie kostenlos und J / onverbindlich beim Kauf «J i oder Verkauf von ¡, JGESCHAFFTEN >, 5 WOHNUNGEN } > HAEUSERN % Manuela Pedraza J pl. b. Dp. B í T. E. 70-7244 >530 ebenso gefährlich und schädlich wie die frühere Dolchstcss-Legende geworden ist. Diese Legende trat bereits ein Jahr nach Kriegsende auf. als ii. a. der erste Gestapochef Diels behauptete „das Nürnberger Gericht war in seinen tiefsten Absichten nicht zur Bestrafung der Nazis konstruiert, sondern zur Ausrottung des preussisehen Geistes“. Guderian. Hitlers letzter Generalstabsch^f, erklärte in Nürnberg habe man „über die Verteidiger Europas zu Gericht gesessen“. Der entlassene Hitlerprofessor Friedrich Grimm meinte, die Nürnberger Prozesse seien die „schlimmste Entartungserscheinung politischer Justiz“ gewesen. Schliesslich konnte man in I einem Lehrbuch für Mittel-! schulen lesen: ..Das deut-, sehe Volk stehf diesen Pro-! zessen kritisch gegenüber-1 in der Ueberzeugung. dass i viele der Urteile ungerecht ' sind“. — 'Diese Zitate sind einer Arbeit von J. Lesser I „Nürnberg: Legende und ' Wirklichkeit“ entnommen), j Dass die Nürnberger Ge-! richte kein neues Recht. schufen, als sie von Kriegs-! verbrechen und Verbrechen; gegen die Menschlichkeit | sprachen, entspricht der Ansicht aller Rechtslehrer .wenn! sie sieh nicht von politischen j Motiven leiten lassen. Hitler; selbst war sich darüber im j klaren, dass er die bestehen-' de Völkerrechtsordnung bricht. Dies war seine Ab-1 sicht. Er hat sie kiar ausgesprochen. auch wenn seine : Epigonen dies heute aus [ Gründen der Zweckmässigkeit leugnen. Hitler hat zu j Rauschning gesagt: ..Ich werde vor nichts zurückschrecken. Kein sogenanntes | Völkerrecht wird mich davon abhalten, einen Vorteil | zu benutzen, der sich mir | bietet“. Das hat er auch gei tan. als sich die Möglichkeit | hierzu, vor und während des Krieges zeigte. Die Haa-1 ger und Genfer Konvention j wurden Von Hitler, seinen Gefolgsleuten und Genera- | len. aufs schwerste verletzt. Auch Deutschland hatte den . folgenden Leitsatz unter-1 schrieben und sich damit zu dessen Einhaltung verpflichi tet: 1 „So lange, bis ein vollstän- - diges Kriegsgesetzbuch fer-! tiggestellt werden kann, halten es die hohen Vertragsschliessenden Teile für! zweckmässig, festzustellen, j dass in den Fällen, die inj den Bestimmungen der von ihnen angenommenen Ordj nung nicht einbegriffen sind,! die Bevölkerung und die Kriegsführenden unter dem i Schutz und der Herrschaft der Grundsätze des Völker-1 rechts bleiben, wie sie sich ' ergeben aus den Gesetzen , der Menschlichkeit und aus? MARTHA i ¡CHAPEA UX¡;! HUTSALON {;! Jetzt in I; > B E L G R A N 0!; »J Bi;■ MOLDES 2 5 6 1 %;! T. E. 73 9229 > % 73-9155 ÿ den Forderungen des öffentlichen Gewissens“. Demgegenüber lehrten die hitleristischen Juristen, um den Bruch des internationalen Rechtes und der eingegangenen Verpflichtungen zu rechtfertigen und zu verschleiern: Nicht, die Träumereien rasseloser Menschen, sondern die rassische Gliederung der Menschheit muss das Richtmass einer wirklichkeitsnahen Völkerrechtswissenschaft sein.“ Sie scheuten sich nicht zu sagen, dass ..der Bruch mit alten völkerrechtlichen Anschauungen ein Zeichen des Mutes ist“. Die treuen Diener des Nazismus auf den Lehrstühlen der nationalsozialistischen Hochschulen und Universi-. täten brachten die .erforderj liehen’ Begründungen, um den hitleristischen Raubzug! durch Europa und die entsetzlichen Massnahmen un- | ter einem neuen von ras-j sischen Prinzipien orientier- '■ ten „Völkerrecht” zu rechtfertigen. Die wahre deutsche Rechtswissenschaft rückte in jedem Augenblick hiervon ab. Schliesslich gab es doch noch einige aufrechte Männer, die den i Verrat der Wissenschaft zu-1 gunsten der Macht nicht | mitmachten. Einer dieser I aufrechten Männer war Prof.! Dr. Gustav Radbruch, ein I anerkannter Rechtsphiloj Soph, den Hitler wegen sei-! ner unbestechlichen (antinazistischen) Gesinnung entlassen hatte und der offen erklärte: „Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wird, da ist das Gesetz nicht etwa nur .unrichtiges Recht', vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur.” — Es bedarf keiner Bestätigung, dass die Straftaten, die von den Nürnberger Gerichten abgeurteilt wurden, strafbare Handlungen nach den Gesetzbüchern aller Völker gewesen sind. Prof. Herbert Kraus hat es ausdrücklich ausgesprochen: „Die den Angeklagten (in Nürnberg) vorgeworfenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen durchweg Handlungen dar, die nach dem Strafrecht aller j zivilisierten Länder Verbre i chen sind.” — Selbst Prof. | Wilhelm Grewe 1941 noch von Hitlers „grosser weltgeschichtlicher Mission” und von seinem „grossen übernationalen Auftrag” begei- ■ stert, sagte nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches: „Es ging um Taten, die nach früher unani gefochtenen und allgemein als selbstverständlich erachteten Ansichten nicht nur Religioese Diskriminierung New York. — Zwei Drittel der 1.152 Klubs in den Vereinigten Staaten, darunter die „Country Clubs” und ähnliche Institutionen in den Städten, üben religiöse Diskrminierung. wie aus einem Bericht hervorgeht, welcher der *9. Jahresversammlung der Liga gegen Diffamierung der Bne Brit vorgelegt wurde. Der von Bernard Nath stammende Bericht stützt sich auf im Jahre 1961 durchgeführte Erhebungen. Wie Nath feststellt, ist die religiöse Diskriminierung viel ernster und rücksichtsloser als die bei Anstellungen, im Erziehungswesen und auf anderen Gebieten gehandhabten diskriminatorischen Praktiken. Bei 67 Prozent der untersuchten Klubs kommt religiöse Diskrminierung in Anwendung. Von diesen Klubs sind 691 ..christliche Klubs”, die Juden überhaupt nicht aufnehmen oder ihren Beitritt beschränken, während 90 davon jüdische Klubs sind, die keine Christen oder nur in reduzierter Zahl zulassen. Der Prozentsatz der Diskriminierung beträgt 72 Prozent in den ländlichen und 60 Prozent in den städtischen Klubs. 90 Prozent der beireffenden Klubs befolgen ihre Regeln inoffiziell, d. h. aufgrund von mündlicher Absprache, ohne etwas schriftlich festgelegt zu haben. Alle diese Klubs geniessen in ihrem jeweiligen Sitz das grösste Ansehen. <1TA) ’ U SEMANA ISRAELITA Bisemanario — aparee« los Martes y Viernes. Editado por Estrellas Editorial Lid a. Verantwortlich: I>r. Hardt Swaraeneky Puevrredón 2190, 1? izq. T. E. 88-2613 80-6930 Abono- Preise: Argentinien: $ 100.— pro Quartal Ausland I 600 — jährl. ethisch verwerflich, sondern verwerflich und verbrecherisch und strafbar waren und für deren Strafbarkeit feste gesetzliche Tatbestände und Strafregeln bestanden.” — Diese Zitate dürften genügen, um endlich zu klaren Vorstellungen auch innerhalb des deutschen Volkes zu gelangen, und auf die legende von der „Siegerjustiz” der Nürnberger Gerichtshöfe zu verzichten. Man kann es nicht oft genug wiederholen, dass nur die selbstverständlichen Rechtsgrundsätze zur Anwendung gelangten, die wir in den Strafgesetzbüchern aller Nationen finden. Zuletzt beim Eichmann-Prozess in Jerusalem wurde von den gleichen Kreisen, die sich immer wieder mit offenen oder versteckten Worten gegen die Nürnberger Gerichtshöfe wenden, die gleiche Argumentation vorgetragen. Jetzt schreien sie: Nulle poena sine lege, keine Strafe ohne gesetzlichen Grund oder gesetzliche Regelung. Warum haben sie diese Forderung nicht gegenüber dem nationalsozialistischen Gewaltstaat erhoben? Warum haben sie damals „Heil Hitler” geschrieen und durch ihre Mitläuferschaft das Verbrechen der Mittäterschaft auf sich genommen? Wo gab es bei Hitler die Respektierung des „nulla poena sine lege“. Die ad hoc geschaffenen „Rassengesetze” waren nur der Vorwand fiir unermessliche, ungeahnte, ungekannte und unvorstellbare Verbrechen. Sollten etwa diejenigen straffrei ausgehen, die unter dem durchsichtigen Mantel illegaler, gegen menschliches und göttliches Recht verstossender „Gesetze” für den Tod von Miliionen verantwortlich oder mitverantwortlich sind? Was soll diese neue Legende? — Werden damit politische Absichten verfolgt, so besteht nur noch ein Grund mehr, mit aller Schärfe gegen diese, neuen Irrlehren und antidemokratischen Zielen dienenden Parolen und Ein Professor 1 »mtsenthoboii München. — Da? Bayerische Kultusministerium hat den Honorarprofessor für Psychiatrie an der Erlanger Univ »rsität. Dr. Berthold Kihn vorläufig seines Amtes enthoben. Gleichzeitig wurde gegen ihn ein Dienststrafverfahren wegen seiner möglichen Beteiligung an der Durchführung des nationalsozialistischen Euthanasie-Programms eingeleitet. das allerdings erst dann abgeschlossen werden kann, wenn das von der Staatsanwaltschaft eröffnete Strafverfahren beendet ist. Kihn soll einer Gutacntergruppe angehört haben, die Personen zur Euthanasie auswrhlte. Die Ermittiungen sind noch nicht abgeverurglückt. (AWZ) regen ihre Propagandisten vorzugehen. 'In einem weiteren Artikel „Gnädiges Vergessen gefordert” soll zu weiteren Fragen dieses Problemkreises Stellung genommen werden). — MALERARBEITEN FACHMAENNISCHE AUSFUEHRUNG, SAUBER, PREISWERT. SCHNELLSTENS ALFREDO STERN Virrey del Pino 2639 T. E. 76-7281 y 76-9088 I♦♦♦♦ Dr. B. 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