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Jüdische Wochenschau · 1960-02-23 · 1756 (23.2.1960) · p. Seite 3

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
21 (1960)
Issue
1756 (23.2.1960)
Date
1960-02-23
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German, Spanish
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M s4- Ehefähigkeit mit Die vierte Knesset nahm ihr legislative Arbeit mit der Korrektur des Chok Gil Hanissuim auf, eines Gesetzes, das im Jahre 1950 das Ehefähigkeitsalter der Mädchen mit mindestens 17 Jahren festgelegt hat. Für Ausnahmefälle sieht dieses Gesetz die Möglichkeit vo-r, dass „das Distriktsgericht am Wohnort eines Mädchens oder in dessen Gerichtsbereich ihm auf sein Ersuchen ©der auf Antrag seines Vaters, seiner Mutter oder seines Vormundes oder auf Ersuchen des Kindesvaters dem Mädchen, das ein Kind geboren bat oder schwanger ist, gestatten darf, den Vater seines Kindes zu heiraten”, auch wenn das Mädchen das FEBRUAR letzter Ausverkaufs- Monat 30 % Rabatt bei Barzahlung 15 % Rabatt mit Zablungserleichlerung «uf alle Sommer-, Herbst¬ und Winterfertigkleidung. ausgesuchte Stoffe für Massanziige. zugeschnitten und probiert von unserem zweiten Modellisten Preis $ 4,200.— der Massanzug. ‘faxfi&ft ¿Jmät UV ALLE 8 7 0 T. E. 35 - 1110 von MEIR FAERBER, Tel Aviv Alter von 17 Jahren noch nicht erreicht hat. Der wesentliche Punkt der Gesetzesnoveile, die auf Antrag des Justizministers P. Rosen in erster Lesung angenommen wurde, lautet: Trotz des im Gesetz Festgelegten wird das Distriktsgericht bevollmächtigt, einem minderjährigen Mädchen die Ehe zu gestatten, 1.) wenn es 13 Jahre a-lt ist und nach Ansicht des Gerichtes besondere Gründe vorliegen, die den Ehedispens rechtfertigen, und 2.) wenn das Mädchen geboren hat oder von dem Mann schwanger ist, der es heiraten will. Die Neuformulierung des Gesetzes ermöglicht dem Gericht die Ehe auch aus anderen einleuchtenden Sondergründen zu gestatten und nicht nur wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft. Dadurch soll vermieden werden, dass Mädchen unter 17 Jahren, die heiraten wollen, eigens schwanger werden, um den Bhedispens zu bekommen. In seiner früheren Fassung konnte das Gesetz Mädchen, die mit ihrer Verehelichung nicht bis zum 17. Lebensjahr warten wollten, geradezu zu vorehelichem Geschlechtsverkehr veranlassen um das Gericht durch die Schwangerschaft zur Bewilligung der Ehe zu bewegen. Dieser amoralische „indirekte Rat” des Gesetzes sollte nun beseitigt werden. Jeder Antrag aufgrund dieses Gesetzes wird vom Ge rieht als Angelegenheit einer Minderjährigen nach Sozialgesetzen behandelt, d. h. dass dem Sozialfürsorger (Jugendpfleger) Einsprucbslec-ht gegen den Antrag auf Ehedispens eingeräumt wird. Generell nahmen die Sprecher der religiösen Fraktionen für Herabsetzung des Ehefähigkeitsalters für Mädchen von 17 auf 16 Jahre Stellung und für Eliminierung des Paragraphen über Schwangerschaft und Mutterschaft, denn das Gericht AUTO - REPARATUR . WERKSTATT „BEÑO“ BEÑO HUTSCHNECKER Arda. CONSTITUYENTES 4902 (Ecke Moiuree) T. E. 51 2205 Juan S c h o 111 a e n d e r Versicherungen jeder Art — JUNCAL 2170 T. E.: 82-1732 hat ja die Möglichkeit, innerhalb der Kategorie „Sondergründe” auch diesen Grund anzuerkennen, selbst wenn im Gesetz darüber nichts Unmittelbares ausgesagt wird. In vielen Ländern ist Eheschliessung von Mädchen mit 16 Jahren uneingeschränkt erlaubt. Ferner schlugen die Sprecher der religiösen Parteien vor, da es sich um eine Per- | sonenstandsfrage handelt, den religiösen Gerichten — ■Rabbinatsgerichten, christli-! chen und moslemischen Ge- ' richten — wenn eine der Parteien dies verlangt, die Zuständigkeit für diese An-! gelegenheiten alternativ zu geben. Dagegen führte der Justizminister ins Treffen, dass es sich bei dieser Novelle um ein Strafgesetz handle, auf dessen Uebertretung Gefängnisstrafe sieht, so dass das Rabbinatsgerieht dafür nicht als kompetent erklärt werden kann. . Allerdings ist Tatsache, dass das Paar, wenn es seine Angelegenheit vor dem Distriktsgericht geregelt halben wird, nun erst mit den ¡Verhandlungen vor dem rej ligiösen Gericht beginnen ¡muss, das die Eheschl'essung zu vollziehen hat. Dadurch wird das Paar zwei Mal peinliche Verhöre zu bestenen haben, was besser vermieden werden sollte. Mehrere Redner schlugen vor, jm Gesetz den Punkt zu streichen, der sich auf Schwangerschaft resp. Geburt bezieht, denn auch ohne besondere Erwähnung im Gesetz wird das Gericht wohl verstehen, dass solche Fälle dringlich sind und es sei daher überflüssig, speziell darauf aufmerksam zu machen. Es genüge zu sagen, „wenn das Mädchen volle iß Jahre alt ist und nach Ansicht des Gerichtes besondere Gründe den Ehedispens rechtfertigen.” Gegen die Senkung des Ehefähigkeitsalters auf 16 Jahre wurde auch ins Treffen geführt, dass Mädchen mit 16 Jahren ihre Ausbildung noch nicht beendet haben und es bei der Eheschliessung nicht nu; auf die physische, sondern auch auf die geistige und seelische Reife ankommt. Für oder gegen die Vorbedingung des Einverständnisses der Eitern oder Vormünder lässt.sich anführen, dass ein Ißjährigei Mädchen doch gewiss über einen so bedeutenden Schritt, der für sein Leben richtunggebend ist nicht allein entseneiden sollte, — dass aber andererseits einen Hauptgrund für den frühen Eheentschluss bilden kann, dass es das Mädcher. im Elternhaus einfach nicht mehr aushalten kann, sei es wen die Verhältnisse dort unerträglich sind, sei es, weil die Eltern dem Mädchen keine positi¬ FIAMBRERIA Alle Arten Aufschnitt — Konserven — Getränke — Auch koschere Würste — Grosse Auswahl in Cognacs, Weinen, Likören etc. — Preisselbeeren — KNORRSUPPEN — WEGEN FERIEN GESCHLOSSEN 2* DE MAYO 719 Inh.: FEDERICO SWARSENSKY ven Gefühle entgegenbringen und die Tochter ständigen Leiden ausgesetzt ist. Solchen en träte neu Eltern sollte nicht ertaubt werden, ihre Toc-hler von einem Schritt ins Leben zuvückzuhalten) auch wenn er objektiv gesehen verfrüht ist, im subjektiven Falle aber besser ist, als ein weiteres Abwarten und Leiden. In welchem Masse sich die Praxis von de The rrie unterscheidet, darauf wies auch Religiorsminister Raw Toledano hin der erwähnte, dass es ausser den 19 in Jerusalem und 26 in Tel Aviv in den Gericntsakten ausgewiesenen Fällen im letzten Jahre hunderte solche Angelegenheiten im Lande gegeben habe die aussergeriehtlich von den Rabbinaten geregelt wurden. Nicht selten kommt es vor, dass ein Junge sich mit einem weniger als 17jährigen Mädchen in ein Liebesverhältnis verstrickt, das zu einem vorehelichen Geschlechtsverkehr führt, und dann kann es in Familien, die aus orientalischen Ländern stammen und - deren Sitten streng sind, zu blutigen Ehrenhändeln zwischen den Familien kommen, wenn sich das Problem nicht in aller Eile durch Eheschliessung lösen lässt. Raw Toledano, der den orientalischen Gemeinden und ihren Bräuchen nahesteht, empfahl sogar, das Ehefähigkeitsalter auf 15?.u senken, wenigstens aber mit 16 ohne Beschränkung festzulegen. Schlomo Lorenz (Agudat Jisrael) gab zu bedenken, dass das Gesetz überhaupt überflüssig sei, denn die Rabbiner haben vom Oberrabbinat Auftrag, Ehen nur zu schliessen, wenn die Braut mindestens volle 16 Jahre alt ist. Lorenz berichtete, es habe einen Fall gegeben, dass ein Raw von über 80 In einem Kommentar des Bayerischen Rundfunks wurde dem noch amtierenden Bundesvertriebenen _ Minister Oberländer nahegelegt, wegen der Beschuldigungen, die gegen ihn erhoben werden, von sich aus einen Urlaub zu erbitten, „um erst nach voller Rehabilitierung mit um so grösserer Autorität seinen Weg fortzusetzen.” ★ Bundesfinanz _ Minister Franz Etzel verteidigte kürzlich den noch immer amtierenden Bundesvertriebenen- Mini9ter Oberländer vor den Angriffen des SPD-Abgeordneten Ritzel, der den Rücktritt Oberländers gefordert batte, und erklärte: Oberländer geniesst das volle Vertrauen des gesamten Kabinetts, IMMER NEUE ZEUGEN "„Mir ist aus Berichten unserer israelischen Zeitungen bekannt,, dass der Minister Oberländer aus der deut- Jahren zu Gefängnisstrafe verurteilt wurde, weil er aufgrund seiner reichen Erfahrung die Entscheidung gefällt hatte, in Anbetracht einer anderen Situation die Ehe eines 16jährigen Mädchens einzusegnen. Was alles in den oi moralischen Gemeinden möglich ist, schilderte eindrucksvoll der Leiter der Jugendalija Mosche Kol, Mitglied der Progessiven Fraktion in der Knesset unter Zitierung von Funktionär - Berichten der Jugendalija, die in rückständigen Ländern auf Gemeinden gestossen sind, jn denen 15jährige Jungen mit 7jährigen Mädchen verheiratet sind... Ganz ignorieren kann die Gesetzgebung eines Landes, in das solche Einwanderer kommen, diese Verhältnisse ja doch nicht. Aber 16 Jahre soll nun doch die Ehefähigkeitsgrenze für Mädchen bleiben. sehen Bundesrepublik erklärt haben soll, dass in den ersten Tagen nach der Besetzung Lembergs durch deutsche Soldaten kein einziger Schuss gefallen sei. Er soll weiter gesagt haben, dass ihm kein einziger Fall von Gewalttätigkeiten bekannt geworden sei. Das ist nicht wahr! Von diesen entsetzlichen Dingen, nämlich von der Ermordung Tausender Juden in den ersten Tagen der deutschen Besetzung, wusste in Lemberg jeder Einwohner, und die Ueberlebenden dieser furchtbaren Tage werden das alles niemals vergessen!” schreibt Frau Irena Feinsilber aus Israel. Sie ist eine der Ueberlebenden dieses furchtbaren Massakers, über das auch Herr Eliahu Jones, jetzt Rundfunk-Redakteur in Jerusalem, wie folgt berichtet: „Am 30. Juni 1941 wurden ■ wir zusammen mit anderen Juden an einem Spalier deutscher Soldaten vorbei in den Hof des abgebrannten — noch immer rauchenden — Gefängnisses getrieben, vrm Leichen abzutranspel‘tiere^B.', Es wurden immer neu« Juden herangeführt und erschossen. Ich sah dort luden ■ mit erhobenen Händen und dem Gesicht zur Wand an ■ der Gefängnismauer der* ganzen Tag lang stehen. Ich ■' erkannte unter ihnen jüdische Professoren und namhafte Intellektuelle. Unter ihnen befand sich auch <J«t bekannte Oberrabbiner von Lemberg, Dr. Levin, In meiner Gegenwart wurde Dr. Levin so schwer misshandelt, dass er schliesslicn neben mir tot zur Eide fiel. Die im Hofe anwesenden deutschen Soldaten trögen wegen des unerträglichen Leichengeruches Gasmasken.” Die Frage, wann em bundesdeutsches Gericht den Fall Oberländer endlich behandeln wird, drängt sich immer mehr auf.! ESTUDIO JURIDICO INTERNACIONAL i ~~ . ¡ Dr. HardS Swarsensky ¡ Waehrend der Monate Februar und Maerz GESCHLOSSEN Aguntos Europeos exclusivamente SPRECHSTUNDEN NUR IN DRINGENDEN FA ELLEN DIENSTAG UND FREITAG VON 16—18 UHR Dr. Günter Frey Asuntos Argentinos y Sudamericanos TESTAMENTE - ERBSCHAFTSSACHEN VERTRAEGE - VERWALTUNGEN "*• BUEROZEIT: 10—12 und 15—18 Uhr PUEYRREDON 2190 em). Av. LAS HERAS - T. 1. 83-2613 * *

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